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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

men in diesem Bereich an möglichen sanierungsrelevanten Positionen betrieblich<br />

erschwert. Durch die Versiegelung der Oberflächen und den Flugbetrieb kann die<br />

bautechnische und sanierungstechnische Ausführung von Maßnahmen zur Schadensbehebung<br />

schwieriger werden. Eine evtl. zukünftig notwendig werdende Sanierung<br />

des Kerosinschadens würde hierdurch jedoch nicht verhindert werden.<br />

Nicht ganz auszuschließen sind jedoch gewisse Aktivierungseffekte von Bauarbeiten<br />

oberhalb von Grundwasserschäden. Insbesondere finden die Bauarbeiten zur<br />

nördlichsten Pierstange des Terminals 3 im Bereich des Kerosinschadens A 400<br />

(Pax-Terminal) - GFA-G 02 statt (siehe Karten <strong>G4</strong>-4 und <strong>G4</strong>-5). Hier sind Mobilisierungseffekte<br />

durch baustellenbedingte Erschütterungen nicht auszuschließen. In<br />

diesem Bereich sollte während der Bauphase ein verstärktes Grundwassermonitoring<br />

stattfinden. Im Bedarfsfall müsste eine mobilisierte Schadstofffahne durch geeignete<br />

Maßnahmen an der Ausbreitung gehindert werden.<br />

Die Grundwasserschadensfälle AS-G 01 / 02 / 03 / 04 / 05 befinden sich in <strong>Ausbau</strong>bereichen,<br />

in denen zukünftig Flugbetriebsflächen entstehen werden. Durch die<br />

Versiegelung der Oberflächen und den Flugbetrieb ist die bautechnische und anschließend<br />

sanierungstechnische Ausführung von Maßnahmen zur Schadensbehebung<br />

schwieriger. Eine evt. zukünftig notwendig werdende Sanierung der einzelnen<br />

Schadensfällen wird hierdurch nicht verhindert.<br />

Hinsichtlich der geplanten Bebauung in diesen Bereichen wären generell sämtliche<br />

Sanierungsverfahren wie hydraulische und pneumatische Verfahren ausführbar.<br />

Für die Durchführung von Grundwassersanierungen wären die o. g. hydraulischen<br />

Maßnahmen, pneumatischen Maßnahmen sowie Sicherungsmaßnahmen möglich.<br />

Maßnahmen für Natural Attenuation (natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse)<br />

wären grundsätzlich ausführbar.<br />

Boden<br />

Die Bereiche der schädlichen Bodenveränderungen und der in denen sich der Altlastverdacht<br />

(AS-ALVF 01 und AS-ALVF 02) bestätigt hat, können im Zuge der<br />

Baumaßnahmen und nach Rückbau eventuell vorhandener Gebäude vollständig<br />

saniert werden. Die Auskofferung der festgestellten Bodenkontaminationen können<br />

baubegleitend unter fachgutachterlicher Begleitung erfolgen. Ein Kontakt zwischen<br />

kontaminiertem Boden und Mensch sollte vermieden werden. Wenn dies nicht möglich<br />

ist, sind die Gefährdungen für den Menschen durch entsprechende Schutzmaßnahmen<br />

gemäß BGR 128 zu minimieren. Kontaminiertes Aushubmaterial sollte<br />

separiert und nach abfalltechnischer Deklaration einer Entsorgung zu geführt werden.<br />

Um einen weiteren Eintrag von Mineralölkohlenwasserstoffe in den Untergrund auf<br />

der Verdachtsfläche AS-ALVF 01 durch die jetzige Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

zu unterbinden, sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden,<br />

die zukünftig Schadstoffeinträge in den Untergrund unterbinden.<br />

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