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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Im Bereich der LCKW-Belastungen sollten in der Ist-Situation Detailuntersuchungen<br />

durchgeführt werden, um Aussagen zur Schadensquelle und zur Erfassung der<br />

Schadstoffverteilung in der ungesättigten Bodenzone in Abhängigkeit der Zeit zu<br />

erhalten. Sollten diese ergeben, dass eine handlungsrelevante Schadstoffbelastung<br />

im Untergrund vorliegt, können im Zuge der <strong>Ausbau</strong>planung baubegleitend Maßnahmen<br />

zur Minimierung der Schadstoffe in der ungesättigten Bodenzone ausgeführt<br />

werden, um die Schadstoffgehalte im Untergrund deutlich zu reduzieren und<br />

damit nach dem Entsiegeln der Oberflächen ein Ausgasen der LCKW zu minimieren.<br />

Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch durch Ausgasen von LCKW kann<br />

so vermieden werden.<br />

Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

Die umwelttechnischen Untersuchungen ergaben im Bereich der Bohrungen<br />

BS01415 (AS-ALVF 02), BS01422 (AS-ALVF 01) und BS01426 (AS-ALVF 01)<br />

Schadstoffbelastungen, wovon Gefährdungen für die Schutzgüter ausgehen können.<br />

Daneben sind noch schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle<br />

bekannt.<br />

Grundwasser<br />

Im Teiluntersuchungsraum befinden sich mehrere Grundwasserschadensfälle und<br />

punktuelle Grundwasserverunreinigungen. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen,<br />

dass derzeit keine Sofortmaßnahmen für die Grundwasserschadensfälle ersichtlich<br />

sind. Im Bereich der PTS-Trasse sind im Umfeld der Bohrung BK03504 aufgrund<br />

des Schadstoffverdachtes (erhöhte LCKW- und AOX-Gehalte) weitere Erkundungsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

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