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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

114<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen, dass von der dokumentierten<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche NW-ALVF 05, die von den geplanten Baumaßnahmen betroffen<br />

ist, Gefährdungen für die Schutzgüter ausgehen können. Notwendigkeit für<br />

die Durchführung von weiterführenden Maßnahmen besteht im Hinblick auf das<br />

Schutzgut Grundwasser (MKW- und LCKW-Schaden).<br />

Die festgestellten MKW-Belastungen im Boden des Montageturms sollten nach<br />

dem Rückbau der Gebäude durch Aushub baubegleitend unter fachgutachterlicher<br />

Begleitung saniert werden. Organoleptisch auffälliges Bodenmaterial sollte separiert<br />

und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration einer Entsorgung zugeführt<br />

werden. Der Aushubbereich sollte anschließend zur Beweissicherung beprobt und<br />

die entnommenen Bodenproben chemisch analysiert werden.<br />

Konflikte mit dem Bau und Betrieb der Landebahn Nordwest können durch eine<br />

zeitnahe und baubegleitende Schadensherdsanierung ausgeschlossen werden. Die<br />

Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen aufeinander abgestimmt werden.<br />

Tagwassereinbrüche in frei gelegte Aushubbereiche können durch Abplanung mit<br />

Folien unterbunden werden. Eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser kann<br />

so vermieden bzw. minimiert werden.<br />

Staubentwicklungen, die zu einer Gefährdung des Schutzgutes Mensch führen<br />

können, können durch eine Berieselung des entsprechenden Sanierungsbereiches<br />

minimiert bzw. vermieden werden.

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