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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

110<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

kommen. Aus diesem Grund sollen Staubbildungen unbedingt vermieden werden.<br />

Ebenfalls ist im Zuge von Baumaßnahmen ein Kontakt von Personen mit kontaminiertem<br />

Material zu unterbinden, um Gefährdungspotenziale für das Schutzgut<br />

Mensch nicht aufkommen zu lassen.<br />

Ähnliches gilt für alle bekannten schädlichen Bodenveränderungen in diesem Teiluntersuchungsraum.<br />

Im Zuge von <strong>Ausbau</strong>maßnahmen kann es zu Gefährdungen<br />

für die Schutzgüter Mensch, Boden, Grundwasser kommen, vor allem im Bereich<br />

der Pierfinger des neuen Terminals 3. Hier finden Tiefbaumaßnahmen im Bereich<br />

von schädlichen Bodenveränderungen (AS-B 01, AS-B 07 bis AS-B 09, GFA-B 01)<br />

statt, so dass es zu Staubbildungen, Kontakt mit kontaminiertem Material, Schadstoffverschleppung<br />

während des Aushubes von kontaminierten Material oder durch<br />

Schadstoffverlagerung durch eindringende Wässer kommen kann.<br />

Die auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen im Rahmen des PMT durchgeführten orientierenden<br />

Untersuchungen werden zur Zeit vom PMT ausgewertet. Die Erkenntnisse<br />

aus der Auswertung werden im Rahmen der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen bei den Planungen<br />

berücksichtigt.<br />

Durch die vorliegenden Grundwasserschadensfälle ist bereits in der Ist-Situation<br />

eine Beeinträchtigung des Grundwassers eingetreten. Die Untersuchungen im<br />

Rahmen des <strong>Gutachten</strong>s G5 Hydrologie / Hydrogeologie haben ergeben, dass es<br />

durch die ins Grundwasser eingreifenden Tiefbaumaßnahmen keine Auswirkungen<br />

im Sinne von Strömungsumlenkungen der Grundwasserfließrichtung gibt und somit<br />

Schadstoffverschleppungen auszuschließen sind. Näheres hierzu findet sich im<br />

<strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie /14/.<br />

An der Bohrung BK03504 im Bereich der PTS-Trasse wurde durch die im April<br />

2003 durchgeführten Untersuchungen ein Anfangsverdacht auf eine Schadstoffbelastung<br />

(LCKW; AOX) des Grundwassers ermittelt. Sollte sich der Anfangsverdacht<br />

durch weitere Grundwasseruntersuchungen bestätigen, ist im Zuge der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen<br />

darauf zu achten, dass keine Gefährdungen des Schutzgutes Mensch<br />

durch Kontakt mit kontaminiertem Wasser entstehen.<br />

5.3.4 Start- /Landebahnsystem<br />

Auf den dokumentierten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen sind im Bereich der Bohrungen<br />

keine Schadstoffbelastungen im Hinblick auf die untersuchten Parameter ermittelt<br />

worden.<br />

Es wurden keine Schadstoffbelastungen im Untergrund nachgewiesen. Für die<br />

Schutzgüter sind im Rahmen der geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen derzeit keine Gefährdungen<br />

erkennbar.<br />

Zur Erweiterung des Bahnsystems soll maximal 1 m tief in den Boden eingegriffen<br />

werden, so dass ein Kontakt mit dem Grundwasser, welches in einer Tiefe von 11<br />

bis 13 m u. GOK (Flurabstand) anzutreffen ist, nicht erfolgt und für die Baumaß-

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