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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

0.5 Glossar<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

<strong>Altlasten</strong> im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 5 werden unterteilt in stillgelegte<br />

Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen<br />

Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)<br />

und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige<br />

Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen<br />

worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung<br />

nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die �<br />

schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den<br />

Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ergänzt wird<br />

im Rahmen dieser Untersuchungen die Definition <strong>Altlasten</strong>, um die<br />

Bedingung, dass die Altlast behördlich festgestellt worden ist.<br />

<strong>Altlasten</strong>sanierung Durchführung technischer Maßnahmen, durch die sichergestellt wird,<br />

dass von � <strong>Altlasten</strong> keine Gefahren mehr für Gesundheit und Umwelt<br />

ausgehen; sie setzt eine Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung<br />

voraus, in der regelmäßig auch konkrete Sanierungsziele<br />

festgelegt werden, die sich an der geplanten Nutzung des<br />

Standorts orientieren<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

sind Verdachtsflächen, bei denen es sich im Sinne des BBodSchG<br />

§ 2 Abs. 4 um Grundstücke handelt, bei denen der Verdacht �<br />

schädlicher Bodenveränderungen besteht und altlastverdächtige Flächen,<br />

bei denen es sich im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 6 um Altablagerungen<br />

und � Altstandorte handelt, bei denen der Verdacht �<br />

schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den<br />

Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.<br />

Altstandorte Grundstücke mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen,<br />

sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken<br />

dienten oder deren militärische Nutzung aufgegeben wurde, sofern<br />

auf ihnen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde<br />

<strong>Ausbau</strong>bereich Süd im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Neubau eines Terminals<br />

und weiterer <strong>Flughafen</strong>anlagen im Bereich der derzeitigen<br />

US Air Base und der derzeitigen CargoCity Süd südlich des bestehenden<br />

Parallelbahnsystems<br />

<strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Feststehender Begriff für das Projekt<br />

Bodengerät bewegliches Gerät, das zum Abfertigen und zum Betrieb der Flugzeuge<br />

und des <strong>Flughafen</strong>s dient<br />

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