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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

108<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

5.3.1 Landebahn Nordwest einschließlich Tunnel Okrifteler Straße<br />

Der <strong>Altlasten</strong>verdacht wurde im Rahmen der orientierenden Untersuchungen weitestgehend<br />

– bis auf den Bereich der Bohrung BS01107 – ausgeräumt.<br />

Im Bereich der Bohrung BS01107 besteht im Rahmen von Aushubmaßnahmen ein<br />

geringes Gefährdungsrisiko für das Schutzgut Mensch durch inhalative Aufnahme<br />

von schadstoffbehafteten Staubpartikeln und durch den direkten Kontakt mit schadstoffbelastetem<br />

Bodenmaterial.<br />

Eine potenzielle Gefährdung des Schutzgutes Boden während den Baumaßnahmen<br />

kann durch Verschleppung von kontaminiertem Bodenmaterial eintreten (z. B.<br />

durch Fahrzeuge).<br />

Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser ist nicht auszuschließen,<br />

wenn im Zuge der <strong>Ausbau</strong>planung dieser bereits nicht versiegelte Bereich durch<br />

Aushub frei gelegt (Entfernung der Pflanzendecke) und nicht gegen Tagwassereinbrüche<br />

geschützt wird. In diesem Fall können eindringende Sickerwässer eine Verlagerung<br />

der Schadstoffe in die Tiefe bewirken.<br />

In den übrigen untersuchten Bereichen ist aus gutachterlicher Sicht im Hinblick auf<br />

die analysierten Schadstoffparameter zunächst keine Gefährdung der Schutzgüter<br />

im Rahmen der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen zu erkennen.<br />

Im Bereich der geplanten westlichen Rollbrücke (Anschlussstelle heutiges <strong>Flughafen</strong>gelände)<br />

sollte im Zuge von Baumaßnahmen auf mögliche Verunreinigungen<br />

des Bodenmaterials mit LCKW und MKW geachtet werden, da Bodeneingriffe im<br />

Umfeld des Gebäudes 475 – Triebwerkprüfstand stattfinden werden. In diesem Bereich<br />

ist in der Vergangenheit ein Schadensfall mit LCKW und MKW aufgetreten<br />

(siehe Kapitel 4.1.2, „Sonstige Auffälligkeiten“).<br />

Bezüglich der Landebahn Nordwest und der dazugehörigen Rollbahnen sind hinsichtlich<br />

des Schutzgutes Grundwasser Auswirkungen oder Gefährdungen durch<br />

den LCKW-Grundwasserschaden NW-G 01 sowie den Nitrat-Grundwasserschaden<br />

NW-G 02 im Zuge der <strong>Ausbau</strong>planung nicht zu erkennen, da Bodeneingriffe bis in<br />

eine Tiefe von 2 m u. GOK stattfinden und keine Eingriffe ins Grundwasser geplant<br />

sind.<br />

Der geplante Tunnel Okrifteler Straße ragt in das Grundwasser. Er liegt in einer<br />

Entfernung von ca. 1,5 km außerhalb des LCKW-Grundwasserschadens NW-G 01,<br />

so dass dieser Schadensbereich im Zuge des geplanten grundwasserschonenden<br />

Tunnelbaus sowie die laufende LCKW-Grundwassersanierung von der Tunnelbaumaßnahme<br />

unberührt bleiben.<br />

Bei den im Jahre 2002 im Rahmen der Grundwassergüteüberwachung durchgeführten<br />

Grundwasseruntersuchungen wurden im Bereich der Landebahn Nordwest<br />

u. a. auch im Bereich des Tunnels Okrifteler Straße, erhöhte Nitratbelastungen<br />

festgestellt, so dass auch bei grundwasserschonender Bauweise des Tunnels nit-

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