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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

102<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Da dieser Bereich nicht versiegelt ist, kann allerdings ein Gefährdungsrisiko für in<br />

diesem Bereich sich aufhaltende Menschen durch Staubentwicklungen entstehen.<br />

Durch eine inhalative Aufnahme können Schadstoffe aufgenommen werden. Da<br />

dieser Bereich derzeit bewaldet ist und sich keine Personen aus arbeitstechnischen<br />

Gründen dort aufhalten müssen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.<br />

Durch den Nitrat- (NW-G 02, Bereich östliche Rollbrücke) und LCKW-<br />

Grundwasserschaden (NW-G 01, Ost-Abschnitt Landebahn Nordwest) liegt bereits<br />

eine Schadstoffbelastung des Grundwassers vor. Für noch unbelastete Grundwasserbereiche<br />

geht in der Ist-Situation generell eine Gefährdung für das Schutzgut<br />

Grundwasser aus, wenn die Schadstoffe weiter verfrachtet werden. Da zum jetzigen<br />

Zeitpunkt Sanierungsmaßnahmen zur Behebung der Nitrat-Belastung im Zustrombereich<br />

der Trinkwassergewinnungslagen im Stadtwald und zur Behebung<br />

der LCKW-Belastung im Grundwasser erfolgen, sind keine weiteren Maßnahmen<br />

erforderlich.<br />

5.1.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Im Teiluntersuchungsraum befindet sich derzeit das Umspannwerk der RWE. Die<br />

durchgeführten Bohrungen ergaben vor allem anstehende Sande und untergeordnet<br />

geringmächtige Auffüllungshorizonte. Der Grundwasserflurabstand liegt bei der<br />

Messung im Juli 2002 (Daten vom Institut für Geotechnik, TU Darmstadt) zwischen<br />

minimal 12,40 m u. POK (92,12 m NN; BK01045 (GWM 655)) und maximal 12,83 m<br />

u. POK (91,82 m NN; BK01043 (GWM 654)).<br />

Potenzielle Auswirkungen und Gefährdungen für die Schutzgüter Mensch, Boden<br />

und Grundwasser sind unter Zugrundelegen der vorliegenden Untersuchungsergebnisse<br />

(keine Auffälligkeiten) für die untersuchten Freiflächen der <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

NW-ALVF 05 (FIC-Bohrungen BK01040 (GWM 652), BK01041,<br />

BK01443 bis BK01045 (GWM 655) und BS01113 bis BS01121 (ohne BS01120)<br />

und WBI-Bohrungen RKS 1 bis RKS 7) in der Ist-Situation im Hinblick auf die untersuchten<br />

Schadstoffparameter nicht gegeben.<br />

Die von WBI durchgeführten Untersuchungen im Dezember 2002 zeigten im Bereich<br />

des Montageturms (RKS 14), einer Garage (RKS 8) und der Werkstatt (RKS<br />

12) Schadstoffbelastungen des Untergrundes auf /44/.<br />

Potenzielle Auswirkungen und Gefährdungen für das Schutzgut Boden durch die<br />

festgestellten MKW-Belastungen (maximal 10.280 mg/kg) bestehen derzeit nicht,<br />

da der Schadensbereich versiegelt und somit eine Verlagerung durch eindringende<br />

Sickerwässer unterbunden ist. Ferner ist eine vertikale Abgrenzung der Schadstoffbelastungen<br />

erfolgt. Eine Gefährdung für Menschen besteht aufgrund der Versiegelung<br />

der Schadensbereiche nicht. Ein Kontakt zwischen schadstoffbeaufschlagtem<br />

Boden und Mensch ist somit unterbunden. Allerdings besteht in der Ist-Situation<br />

weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich der horizontalen Eingrenzung der MKW-<br />

Belastung im Montageturm (RKS 14) und der Garage (RKS 8).

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