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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

C<br />

<strong>Gutachten</strong> <strong>G4</strong><br />

<strong>Altlasten</strong><br />

Kriftel, 20. Juli 2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

C<br />

<strong>Gutachten</strong> <strong>G4</strong><br />

<strong>Altlasten</strong><br />

HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Kapellenstraße 45A<br />

65830 Kriftel<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

3


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

0 Verzeichnisse<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

0.1 Inhaltsverzeichnis Seite<br />

0 Verzeichnisse 5<br />

0.1 Inhaltsverzeichnis 5<br />

0.2 Tabellenverzeichnis 7<br />

0.3 Planverzeichnis 7<br />

0.4 Abkürzungsverzeichnis 8<br />

0.5 Glossar 11<br />

0.6 Literatur- und Quellenverzeichnis 17<br />

1 Einleitung 27<br />

1.1 Veranlassung 27<br />

1.2 Aufgabenstellung 28<br />

1.3 Zielsetzung 28<br />

2 Abgrenzung der Teiluntersuchungsräume 31<br />

2.1 Landebahn Nordwest einschließlich Tunnel Okrifteler Straße 32<br />

2.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach 32<br />

2.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd 33<br />

2.4 Start- /Landebahnsystem 34<br />

2.5 Tunnel Startbahn West 34<br />

2.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel) 34<br />

3 Datenrecherche und Historische Erkundung 37<br />

4 Zustandsanalyse 39<br />

4.1 Datenerhebung und Historische Erkundung 39<br />

4.1.1 Allgemeine Begriffsbestimmung 39<br />

4.1.2 Landebahn Nordwest und RWE-Umspannwerk Kelsterbach 40<br />

4.1.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd 51<br />

4.1.4 Start- /Landebahnsystem 65<br />

4.1.5 Tunnel Startbahn West 67<br />

4.1.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel) 67<br />

4.2 Orientierende Untersuchung auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen 73<br />

4.2.1 Geländearbeiten 73<br />

4.2.2 Probenahme 76<br />

4.2.3 Analysenumfang 78<br />

4.3 Bewertungskriterien / Einordnung der Analysenergebnisse 79<br />

4.4 Ergebnisse aus der orientierenden Untersuchung 86<br />

4.4.1 Bodenansprache 86<br />

4.4.2 Organosensorische Befunde 88<br />

4.4.3 Chemisch-analytische Befunde 89<br />

4.4.4 Anmerkungen zum Tunnel Startbahn West 99<br />

4.4.5 Anmerkungen zum Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel) 99<br />

4.4.6 Anmerkungen zur Rhein-<strong>Main</strong> Air Base 99<br />

4.4.7 Anmerkungen zur PTS-Trasse 100<br />

5


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

6<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

5 Darstellung und Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter / Gefährdungsabschätzung 101<br />

5.1 Potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung in der Ist-Situation 101<br />

5.1.1 Landebahn Nordwest 101<br />

5.1.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach 102<br />

5.1.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd 103<br />

5.1.4 Start- /Landebahnsystem 105<br />

5.1.5 Tunnel Startbahn West 105<br />

5.1.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel) 106<br />

5.2 Potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung im Prognosenullfall 106<br />

5.3 Potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung im Rahmen geplanter<br />

Baumaßnahmen 107<br />

5.3.1 Landebahn Nordwest einschließlich Tunnel Okrifteler Straße 108<br />

5.3.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach 109<br />

5.3.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd 109<br />

5.3.4 Start- /Landebahnsystem 110<br />

5.3.5 Tunnel Startbahn West 111<br />

5.3.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel) 111<br />

5.4 Anlage- und betriebsbedingte potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung<br />

111<br />

6 Vorschläge zur Vermeidung / Verminderung von Gefährdungen und<br />

Konfliktbewältigung 113<br />

6.1 Landebahn Nordwest 113<br />

6.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach 114<br />

6.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd 115<br />

6.4 Start- /Landebahnsystem 118<br />

6.5 Tunnel Startbahn West 119<br />

6.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel) 119<br />

7 Anhänge<br />

Anhang I<br />

7.1 Zuordnung <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen – Bohrung – Analysenparameter<br />

7.2 Kenndaten der Bohrungen<br />

7.3 Kenndaten der Bodenproben<br />

7.4 Kenndaten der Bodenluftproben<br />

7.5 Organosensorische Befunde des Bodenmaterials<br />

7.6 Chemisch-analytische Untersuchungsergebnisse<br />

Anhang II<br />

7.7 Laborberichte<br />

Anhang III<br />

7.8 Bohrprofile gemäß DIN 4023


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

0.2 Tabellenverzeichnis Seite<br />

Tab. 4-1: RWE-Gelände – Festlegung von Verdachtsbereichen / Bohransatzpunkten 74<br />

Tab. 4-2: <strong>Ausbau</strong>bereich Süd – Festlegung von Verdachtsbereichen /<br />

Bohransatzpunkten 75<br />

Tab. 4-3: Anzahl der Bodenluftproben 77<br />

Tab. 4-4: Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden � Grundwasser 81<br />

Tab. 4-5: Beurteilungswerte für Boden 82<br />

Tab. 4-6: Beurteilungswerte für Bodenluft 82<br />

Tab. 4-7: Orientierungswerte der Gw-VwV für Grundwasser 83<br />

Tab. 4-8: Orientierungswerte der Gw-VwV für Bodenluft 84<br />

Tab. 4-9: Prüfwertvorschläge für sprengstofftypische Verbindungen 85<br />

0.3 Planverzeichnis<br />

Band Gliederungs- <br />

Zähl-Nr.<br />

Titel Maßstab<br />

C-<strong>G4</strong> 1 Kartographische Darstellung der Teiluntersuchungsräume<br />

1:25.000<br />

C-<strong>G4</strong> 2 Kartographische Darstellung der Schadens- und<br />

Verdachtsbereiche der geplanten Landebahn Nordwest<br />

1:5.000<br />

C-<strong>G4</strong> 3 Kartographische Darstellung der Schadens- und<br />

Verdachtsbereiche des RWE-Umspannwerkes<br />

1:5.000<br />

C-<strong>G4</strong> 4 Kartographische Darstellung der Schadens- und<br />

Verdachtsbereiche des <strong>Ausbau</strong>bereiches Süd inkl.<br />

PTS-Trasse<br />

1:5.000<br />

C-<strong>G4</strong> 5 Kartographische Darstellung der Schadens- und<br />

Verdachtsbereiche des Start- /Landebahnsystems,<br />

des geplanten Tunnels Startbahn West und des geplanten<br />

Gepäckförderanlagentunnels (GFA-Tunnel)<br />

1:5.000<br />

C-<strong>G4</strong> 6 Kartographische Darstellung der rechtlich festgestellten<br />

<strong>Altlasten</strong><br />

1:10.000<br />

7


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

0.4 Abkürzungsverzeichnis<br />

8<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Abl. Amtsblatt<br />

Abs. Absatz<br />

Abt. Abteilung<br />

AG Aktiengesellschaft<br />

ALTIS <strong>Altlasten</strong>informationssystem der HLUG<br />

ALVF <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

AOX adsorbierbare organische Halogene<br />

AS <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

B Bundesstraße<br />

BAB Bundesautobahn<br />

BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

BBodSchV Bundes-Boden- und <strong>Altlasten</strong>verordnung<br />

BGBl. Bundes-Gesetzblatt<br />

BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln<br />

BK Baugrunderkundung<br />

BS Bohrsondierung<br />

BTEX leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

bzw. beziehungsweise<br />

°C Grad Celsius<br />

ca. zirka<br />

CO2<br />

Kohlenstoffdioxid<br />

cm Zentimeter<br />

cm³ Kubikzentimeter<br />

CTH Clausthaler Tektonisches Heft<br />

DDT Dichlor-diphenyl-trichlorethan<br />

d. h. das heißt<br />

DIN Deutsche Industrie-Normen<br />

DLH Deutsche Lufthansa<br />

DN Innendurchmesser<br />

etc. ecetera<br />

ELE Erdbaulaboratorium Essen<br />

EN Europäische Norm<br />

EOX extrahierbar organisch gebundene Halogene<br />

FAG <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> AG (seit 29.01. Fraport AG)<br />

ff. folgende (Seiten)<br />

FIC Fresenius Ingenieur Consult GmbH<br />

FoBiG Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH<br />

GC-ECD / PND Gaschromatographie mit Elektroneneinfangdetektor / Phosphor-<br />

Stickstoff-Detektor<br />

GC-FID Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor<br />

GFA Gepäckförderanlagen<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GOK Geländeoberkante<br />

GWM Grundwassermessstelle<br />

Gw-VwV Grundwasserverwaltungsvorschrift


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

ha Hektar<br />

HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

HLVA Hessisches Landesvermessungsamt<br />

HPC HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

HWG Hessisches Wassergesetz<br />

i. d. R. in der Regel<br />

IF Institut Fresenius Chemische und Biologische Laboratorien AG<br />

ISO International Organization for Standardization<br />

K Kreisstraße<br />

k. E. n. keine Einzelsubstanz oberhalb der gewählten Bestimmungsgrenze<br />

nachweisbar<br />

kg Kilogramm<br />

KVF Kontaminationsverdachtsfläche<br />

KF Kontaminationsfläche<br />

l Liter<br />

ICE Inter City Express<br />

LCKW Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe<br />

lfd. laufend<br />

LH Messstellen der Deutschen Lufthansa AG<br />

LuftVG Luftverkehrsgesetz<br />

m Meter<br />

m² Quadratmeter<br />

m³ Kubikmeter<br />

mg Milligramm<br />

min Minute<br />

mm Millimeter<br />

µg Mikrogramm<br />

MKW Aliphatische Kohlenwasserstoffe bzw. Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

NN Normalnull (Meereshöhe)<br />

Nr. Nummer<br />

NW Landebahn Nordwest<br />

OdB. Ort der Beurteilung<br />

o. a. oben angegeben<br />

o. g. oben genannt<br />

PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

PCB Polychlorierte Biphenyle<br />

PCDD Polychlorierte Dibenzodioxine<br />

PCDF Polychlorierte Dibenzofurane<br />

PFA Planfeststellung<br />

PMT Projekt Management Team<br />

POK Pegeloberkante<br />

POX austreibbar organisch gebundene Halogene<br />

PTS Passagier-Transfer-System<br />

RKS Rammkernsondierung<br />

RMAB Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

ROV Raumordnungsverfahren<br />

RP Regierungspräsidium<br />

RPU Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt<br />

9


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

10<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

RWE Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke<br />

S. Seite<br />

TGU Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH<br />

TK Topographische Karte<br />

TrinkwV Trinkwasserverordnung<br />

TS Trockensubstanz<br />

TU Technische Universität<br />

u. unter<br />

u. a. unter anderen<br />

u. s. w. und so weiter<br />

US United State<br />

US-EPA Amerikanische Umweltbehörde (Environmental Protection Agency)<br />

v. g. vor genannte<br />

WBI Dr. Wessling Beratende Ingenieure GmbH<br />

z. B. zum Beispiel<br />

z. T. zum Teil


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

0.5 Glossar<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

<strong>Altlasten</strong> im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 5 werden unterteilt in stillgelegte<br />

Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen<br />

Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)<br />

und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige<br />

Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen<br />

worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung<br />

nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die �<br />

schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den<br />

Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ergänzt wird<br />

im Rahmen dieser Untersuchungen die Definition <strong>Altlasten</strong>, um die<br />

Bedingung, dass die Altlast behördlich festgestellt worden ist.<br />

<strong>Altlasten</strong>sanierung Durchführung technischer Maßnahmen, durch die sichergestellt wird,<br />

dass von � <strong>Altlasten</strong> keine Gefahren mehr für Gesundheit und Umwelt<br />

ausgehen; sie setzt eine Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung<br />

voraus, in der regelmäßig auch konkrete Sanierungsziele<br />

festgelegt werden, die sich an der geplanten Nutzung des<br />

Standorts orientieren<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

sind Verdachtsflächen, bei denen es sich im Sinne des BBodSchG<br />

§ 2 Abs. 4 um Grundstücke handelt, bei denen der Verdacht �<br />

schädlicher Bodenveränderungen besteht und altlastverdächtige Flächen,<br />

bei denen es sich im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 6 um Altablagerungen<br />

und � Altstandorte handelt, bei denen der Verdacht �<br />

schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den<br />

Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.<br />

Altstandorte Grundstücke mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen,<br />

sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken<br />

dienten oder deren militärische Nutzung aufgegeben wurde, sofern<br />

auf ihnen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde<br />

<strong>Ausbau</strong>bereich Süd im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Neubau eines Terminals<br />

und weiterer <strong>Flughafen</strong>anlagen im Bereich der derzeitigen<br />

US Air Base und der derzeitigen CargoCity Süd südlich des bestehenden<br />

Parallelbahnsystems<br />

<strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Feststehender Begriff für das Projekt<br />

Bodengerät bewegliches Gerät, das zum Abfertigen und zum Betrieb der Flugzeuge<br />

und des <strong>Flughafen</strong>s dient<br />

11


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

12<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Bewertung die fachliche Bewertung ist zentraler Bestandteil des Planungsprozesses;<br />

Bewertungen erfolgen insbesondere bei der Analyse der Ist-<br />

Situation und beim Vergleich von Planungsalternativen; über die Bewertung<br />

werden objektiv-sachliche Aussagen (Messebene) auf eine<br />

subjektiv-wertende Ebene (Wertebene) transformiert; diese Transformation<br />

kann verbalargumentativ und / oder durch Zuordnung von<br />

wertenden Abstufungen erfolgen; Bewertungen können wissenschaftlich<br />

begründete oder politisch festgelegte Qualitätsziele und Qualitätsstandards<br />

sein; im Rahmen der planerischen Bewertung kommen<br />

unterschiedliche Bewertungsmethoden und -verfahren zur Anwendung;<br />

bekannte Methoden sind die Kosten-Nutzen-Analyse und die<br />

ökologische Risikoanalyse<br />

Caltex-Gelände ehemaliges Betriebsgelände der Caltex-Raffinierie in Kelsterbach und<br />

Raumheim<br />

Cargo engl.: Fracht bzw. Luftfracht<br />

CargoCity Süd Gelände südlich des bestehenden Parallelbahnsystems innerhalb des<br />

<strong>Flughafen</strong>s zur Abfertigung von Fracht<br />

FFH-Gebiete gemäß � FFH-Richtlinie ausgewiesene Gebiete<br />

FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie = Richtlinie 92/43/EWG des Rates<br />

vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie<br />

der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. Nr. L206 vom 22.07.1992,<br />

S. 7); Ziel ist – in Verbindung mit der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen<br />

Union – der Aufbau des europaweiten Naturschutznetzes<br />

Natura 2000<br />

Fraport AG Betreiberin des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> (FRA); Fraport AG <strong>Frankfurt</strong><br />

Airport Services Worldwide<br />

Grundwasserverunreinigungen<br />

liegen nach der hessischen Gw-VwV Nr. 3.4 Abs. 1 zu § 77 Hessisches<br />

Wassergesetz (HWG) vor, wenn der Boden oder das Grundwasser<br />

erhöhte Stoffkonzentrationen enthalten. Im Rahmen dieser<br />

Dokumentation werden Bereiche im Grundwasser definiert, in denen<br />

erhöhte Schadstoffkonzentrationen nachgewiesen und / oder Schadstofffahnen<br />

erfasst wurden.<br />

Historische Erkundung ist der erste Schritt zur gezielten Untersuchung eines Einzelobjektes;<br />

hierbei wird durch Einsicht in Akten und Unterlagen verschiedener<br />

Behörden, Auswertung von Karten und Luftbildern aus verschiedenen<br />

Zeiten, Ortsbesichtigungen und Befragungen von Zeitzeugen Material<br />

über den Altstandort oder die Altablagerung erhoben (siehe CTH 28 –<br />

<strong>Altlasten</strong>).


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

In-Situ-Sanierung Verfahren zur Behandlung kontaminierter Böden und Grundwässer<br />

ohne Aushub / Fördern des Bodens / des Grundwassers; Methoden<br />

sind u. a. chemische und physikalische Umwandlung, biologischer<br />

Abbau<br />

Ist-Situation beschreibt den derzeitigen Zustand des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

und der übrigen Anlagen (z. B. Straße und Schiene) im Jahr 2000<br />

bezüglich der <strong>Gutachten</strong>ergebnisse: Erhebungen für das Bezugsjahr<br />

2000 (Basis) und ergänzt um Datenerhebung 2002<br />

Kelsterbacher Wald Wald zwischen BAB A3, Kelsterbach und dem <strong>Main</strong><br />

Kerosin Treibstoff für Strahltriebwerke; Leichtpetroleum mit dem Siedebereich<br />

von 175 – 288 °C; Kerosin wird durch Destillation von Mineralöl gewonnen<br />

Kohlenwasserstoffe organische Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff; zu den<br />

Kohlenwasserstoffen gehören viele Brennstoffe, darunter auch Kerosin<br />

(Flugbenzin), Benzol und Erdgas<br />

Landebahn Fläche, die zum Landen von Flugzeugen dient; versiegelter Bereich<br />

Nitroaromaten sprengstofftypische organische Verbindungen; Sammelbegriff für ein-<br />

oder mehrfach nitrierte aromatische Kohlenwasserstoffe; bei einigen<br />

Nitroaromaten ist eindeutig eine kanzerogene Wirkung nachgewiesen<br />

organosensorisch, organoleptisch<br />

Bewertung mit den Sinnesorganen<br />

Passagiere Ein- und Aussteiger<br />

Pax englisch: Fluggast / Passagier<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren,<br />

das der Durchführung planfeststellungsbedürftiger Maßnahmen<br />

vorausgeht (§ 72 - 78 VwVfG); dieses Verfahren dient dazu, das<br />

beabsichtigte Vorhaben auf der Grundlage der vom Antragsteller eingereichten<br />

Unterlagen und Pläne unter Berücksichtigung sämtlicher<br />

öffentlicher und privater Belange zu prüfen; durch den Planfeststellungsbeschluss,<br />

der das Verfahren abschließt, werden alle öffentlichrechtlichen<br />

Beziehungen zwischen dem Vorhabensträger und den<br />

durch das Vorhaben Betroffenen rechtsgestaltend geregelt<br />

Planungsfall (2015)<br />

prognostizierter Zustand im Jahr 2015, bei dem der Bau einer zusätzlichen<br />

Landebahn nordwestlich des bestehenden <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong> unterstellt ist<br />

13


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Prognosenullfall (2015)<br />

14<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

prognostizierter Zustand im Jahr 2015, bei dem keine zusätzliche<br />

Landebahn, aber die Optiminierung der bestehenden Anlagen unterstellt<br />

ist<br />

Raumordnungsverfahren (ROV)<br />

Verfahren zur Abstimmung raumbedeutsamer Planungen untereinander<br />

mit den Erfordernissen der Raumordnung (§ 15 Raumordnungsgesetz<br />

des Bundes)<br />

Schadstoff Schadstoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet<br />

sind, das Wohl der Allgemeinheit zu beeinträchtigen, insbesondere<br />

die Gesundheit des Menschen zu gefährden und sein Wohlbefinden<br />

zu schmälern, sowie Nutztiere, Vögel, Wild und Fische in Gefahr zu<br />

bringen, Gewässer zu verunreinigen oder ihre Eigenschaften sonst<br />

nachteilig zu verändern, Boden und Nutzpflanzen schädlich zu beeinflussen<br />

oder sonst die öffentliche Sicherheit zu bedrohen oder zu stören<br />

(siehe auch � wassergefährdende Stoffe)<br />

Schädliche Bodenveränderungen<br />

im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 3 sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion,<br />

die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder<br />

erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit<br />

herbeizuführen<br />

Schwermetalle zu den Schwermetallen zählen alle Metalle, deren spezifisches Gewicht<br />

größer als 5 g/cm³ ist; von humanbiologischer Bedeutung sind<br />

vor allem Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Eisen, Kupfer, Mangan, Nickel,<br />

Quecksilber und Zink; die Toxizität eines Metalls hängt von der<br />

jeweiligen Konzentration und der Bioverfügbarkeit der jeweiligen Verbindung<br />

des Elementes ab und schwankt daher von Metall zu Metall<br />

z. T. sehr stark<br />

Schutzgüter als Schutzgüter der Umwelt sind im Sinne des Gesetzes über die<br />

� Umweltverträglichkeitsprüfung Menschen, Boden, Wasser, Luft,<br />

Klima, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft inkl. ihrer Wechselwirkungen<br />

sowie Kultur- und Sachgüter zu berücksichtigen<br />

Startbahn Fläche, die zum Starten von Flugzeugen dient; versiegelter Bereich<br />

Start- und Landebahn Fläche, die zum Starten und / oder Landen von Flugzeugen vorgesehen<br />

ist (auch als „Piste“ bezeichnet); versiegelter Bereich<br />

Start- und Landebahnbereich<br />

die beanspruchte Grundstücksfläche gemäß Vorhabensbeschreibung<br />

ist als diejenige Fläche im Bereich der geplanten Start- und Landebahnen<br />

definiert, die vom <strong>Flughafen</strong>betreiber als neuer Eigentümer<br />

letztlich mit einer Einfriedung und einer Ringstraße versehen wird


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Teiluntersuchungsraum räumlich begrenztes Gebiet (Untersuchungsgebiet), auf das sich eine<br />

Untersuchung bezieht, z. B. � umwelttechnische (orientierende) Untersuchungen<br />

oder � Historische Erkundung<br />

Trinkwasserschutzgebiet<br />

bezeichnet eine festgelegte Fläche eines Gewässers und / oder Einzugsgebiets<br />

einer Wasserfassung zur planmäßigen Wasserentnahme<br />

für Trinkwasserzwecke, das auf der Grundlage von Standards durch<br />

zielgerichtete Maßnahmen, Nutzungsbeschränkungen und -verbote<br />

gegen qualitative und quantitative Beeinträchtigungen wie Kontamination<br />

und Erschöpfung geschützt wird (siehe auch � Wasserschutzgebiet)<br />

Umwelttechnische (orientierende) Untersuchungen<br />

Untersuchungen der Kompartimente Boden, Bodenluft und / oder<br />

Grundwasser<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetz über die<br />

(UVPG) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Februar<br />

1990 in der Fassung des Gesetzes vom 27.07.2001 (UVPG);<br />

das UVPG ist die erste gesetzliche Grundlage, nach der bundesweit<br />

UVP-Verfahren durchgeführt werden; der Zweck dieses Gesetzes ist<br />

die wirksame Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) das gesamte vom � Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) geregelte Verfahren zur Ermittlung, Beschreibung<br />

und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die �<br />

Schutzgüter der Umwelt; bei der UVP handelt es sich um einen unselbstständigen<br />

Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, der unter Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zur Vorbereitung der behördlichen Entscheidung<br />

über die Zulässigkeit eines Vorhabens durchgeführt wird<br />

(§ 2 UVPG)<br />

Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(UVS) die vom Antragsteller einzureichende Unterlage über die Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens (§ 6 UVPG). Die UVS ist die<br />

schriftliche Darstellung der Ergebnisse und Beurteilung durch die<br />

Gutachter als Bewertungsgrundlage für die � Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durch die zuständige Behörde<br />

Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

(UVU) die praktische Tätigkeit der Erhebung und Zusammenstellung<br />

aller für die � UVP benötigten Unterlagen<br />

Untersuchungsraum räumlich begrenztes Gebiet (Untersuchungsgebiet), auf das sich eine<br />

Untersuchung bezieht, z. B. Untersuchungsräume der � Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

für die einzelnen � Schutzgüter<br />

15


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

16<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

US Air Base (= Rhein-<strong>Main</strong> Air Base)<br />

Gelände auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>, das von den USamerikanischen<br />

Streitkräften militärisch genutzt wird<br />

Versiegelung Bedeckung des Bodens mit wasserundurchlässigem Material wie Asphalt,<br />

Beton u. ä.<br />

Vorfeld eine festgelegte Fläche auf einem Landflugplatz, die für die Aufnahme<br />

von Luftfahrzeugen zum Ein- und Aussteigen von Fluggästen,<br />

Ein- und Ausladen von Post oder Fracht, Be- und Enttanken, Abstellen<br />

oder zur Wartung bestimmt ist; außerdem sind dort Betriebsstraßen<br />

für die Fahrzeuge des Bodendienstes und Parkzonen für � Bodengerät<br />

ausgewiesen und Rollgassen vorhanden, die zu den Standplätzen<br />

führen<br />

wassergefährdende Stoffe<br />

hierzu gehören alle chemischen Verbindungen oder deren Reaktionsprodukte,<br />

die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder in<br />

ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern<br />

Wasserschutzgebiet durch Rechtsverordnung festgelegte Fläche, auf den Handlungen zu<br />

unterlassen sind, die sich nachteilig auf das Wasser auswirken können;<br />

Wasserschutzgebiete werden in der Regel in 3 Zonen gegliedert:<br />

Zone I: Fassungsbereich,<br />

Zone II: engere Schutzzone,<br />

Zone III: weitere Schutzzone oder<br />

Zone IIIA: weitere Schutzzone, innerer Bereich,<br />

Zone IIIB: weitere Schutzzone, äußerer Bereich;<br />

diese Angaben sollen in die Bauleitpläne übernommen werden (siehe<br />

auch � Trinkwasserschutzgebiet); die Zone III soll den Schutz von<br />

weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur<br />

schwer abbaubaren chemischen oder vor radioaktiven Verunreinigungen<br />

gewährleisten. Sie kann in die Teilzonen IIIB und IIIA untergliedert<br />

werden (siehe Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete;<br />

1. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser, Technischen Regeln W101<br />

DVWK, Stand Februar 1995)


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

0.6 Literatur- und Quellenverzeichnis<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

/1/ Bundes-Bodenschutz- und <strong>Altlasten</strong>verordnung (BBodSchV)<br />

12. Juli 1999, BGBl. I, S. 1554<br />

Bonn, 1999<br />

/2/ CDM Amann Infutec Consult AG (2003):<br />

PTS Systemstudie / Planung Verkehrsanbindung, Projektgelände 5, <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> / <strong>Main</strong>, Baugrunderkundung / Baugrundbeurteilung, Projekt:<br />

10MN030028, Bericht-Nr. 2, Bericht vom 15.05.2003<br />

Mühltal, 2003<br />

/3/ <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> AG, PSL-A (2000):<br />

Grundwasserstandsmessung im April 2000 im Rahmen der Grundwassergüteüberwachung,<br />

FAG, PSL-A<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 2000<br />

/4/ <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> AG (2000):<br />

FAG, PSL-A, Gewässerschutz- und Abfallangelegenheiten, Jahresberichte<br />

1983 bis 2000<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 2000<br />

/5/ Forstamt Mörfelden-Walldorf (2000):<br />

Besuchsprotokoll beim Forstamt Mörfelden-Walldorf<br />

Mörfelden-Walldorf, 21. Juli 2000<br />

/6/ Fraport AG (2002):<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>, Struktur des Planfeststellungsantrags –<br />

Entwurf<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 26. Juli 2002<br />

/7/ Fraport AG (2003):<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>, Unterlagen zum Scoping vom<br />

15.01.2003<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 2003<br />

/8/ Fresenius Ingenieur Consult GmbH (2003):<br />

<strong>Gutachten</strong> G3 <strong>Altlasten</strong>, A380-Werft <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>, Unterlagen<br />

zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Mai 2003<br />

/9/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung<br />

von <strong>Altlasten</strong> (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG)<br />

17. März 1998, BGBl I. S. 502<br />

Bonn, 1998<br />

/10/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2000):<br />

Informationsblätter der Altflächendatei<br />

Wiesbaden, Juli 2000<br />

/11/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2001):<br />

Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser,<br />

Sickerwasserprognose – Handbuch <strong>Altlasten</strong> Band 3 Teil 3<br />

Wiesbaden, 2001<br />

/12/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2001):<br />

Informationen aus der Altflächendatei<br />

Wiesbaden, Januar 2001<br />

17


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

18<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

/13/ Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit<br />

(1994):<br />

Verwaltungsvorschrift zu § 77 des Hessischen Wassergesetztes für die Sanierung<br />

von Grundwasser- und Bodenverunreinigungen im Hinblick auf den<br />

Gewässerschutz (Gw-VwV) vom 19. Mai 1994 unter Berücksichtigung der<br />

Änderungen vom 30. September 1994<br />

Wiesbaden, 1994<br />

/14/ Institut Fresenius (2004):<br />

<strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie <strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong>, Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Taunusstein, Juli 2004<br />

/15/ Institut Fresenius (2001):<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Fachgutachten G 15.3: Hydrologie/<br />

Hydrogeologie; Planungsfall 2015 Vorzugsvariante Nordwest<br />

Taunusstein, August 2001<br />

/16/ Institut Fresenius (2001):<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Fachgutachten G 15.2: Hydrologie/<br />

Hydrogeologie; variantenunabhängige Fläche und GFA-Tunnel<br />

Taunusstein, August 2001<br />

/17/ Institut Fresenius (2001):<br />

<strong>Flughafen</strong>ausbau <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, Fachgutachten G 11.1: Dokumentation<br />

und Bewertung von <strong>Altlasten</strong>, <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, sonstigen schädlichen<br />

Bodenverunreinigungen und Grundwasserschadensfällen, Planungsfall<br />

(2015), variantenunabhängige Fläche und Nord-Süd-Tunnel<br />

Taunusstein, 2001<br />

/18/ Institut Fresenius (2001):<br />

<strong>Flughafen</strong>ausbau <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, Fachgutachten G 11.2: Dokumentation<br />

und Bewertung von <strong>Altlasten</strong>, <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, sonstigen schädlichen<br />

Bodenverunreinigungen und Grundwasserschadensfällen, Planungsfall<br />

(2015), Vorzugsvariante Nordwest<br />

Taunusstein, 2001<br />

/19/ Institut Fresenius (2000):<br />

Grundwasseruntersuchungen im Bereich des Cargo Center 2<br />

Taunusstein, 25.04.2000<br />

/20/ Institut Fresenius (1995):<br />

Detaillierte Erkundung auf der Liegenschaft Flur 1, Nr. 266 – Bereich Feuerlöschübungsplatz<br />

im Rahmen des Untersuchungsprogramms Betriebsbereich<br />

Süd / CargoCity Süd<br />

Taunusstein, 1995<br />

/21/ Institut Fresenius (1994):<br />

Risikoabschätzung für die Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

Taunusstein, 1994<br />

/22/ Kutscher, M. (1995):<br />

Geschichte der Luftfahrt in <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 1995<br />

/23/ Lufthansa Technik AG (2000):<br />

Schriftliche Information der Lufthansa Technik AG<br />

Hamburg, August 2000


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

/24/ Magistrat der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (2000):<br />

Schriftliche Mitteilung des Umweltamtes, Untere Wasserbehörde, Stadt<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> vom 23.08.2000<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 2000<br />

/25/ Peschla und Rochmes GmbH (2000):<br />

Historische Erkundung, Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, Rückgabefläche II, Phase I<br />

Erfassung/Erstbewertung. Kaiserslautern; Auszüge zur Verfügung gestellt<br />

von Fraport AG, GTS-E<br />

Kaiserslautern, 2000<br />

/26/ Peschla & Rochmes (2003):<br />

PMT-Sachstandsbericht 2002<br />

Kaiserslautern, Juli 2003<br />

/27/ Prof. Dr. H. Schneider & Partner (1999):<br />

Erfolgskontrolle der hydraulischen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />

für die Pumpwerke Hinkelstein und Schwanheim. Zeitspanne: Juli bis Dezember<br />

1998<br />

Bochum, 1999<br />

/28/ Projekt Management Team (1998):<br />

Umweltschäden auf Liegenschaften in Rückgabebereichen der Rhein-<strong>Main</strong><br />

Air Base. Sachstandsbereicht 1998, 1. Ausfertigung vom 31.12.1998<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 1998<br />

/29/ Projekt Management Team (2000):<br />

Umweltschäden auf Liegenschaften in Rückgabebereichen der Rhein-<strong>Main</strong><br />

Air Base. Sachstandsbereicht 2000, 5. Ausfertigung vom 02. März 2001<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 2000<br />

/30/ Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt<br />

<strong>Frankfurt</strong> (2002):<br />

Informationen über <strong>Altlasten</strong>, <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenverunreinigungen,<br />

Grundwasserverunreinigungen<br />

Telefonische Mitteilung vom 27.02.2002<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 2002<br />

/31/ Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt<br />

<strong>Frankfurt</strong> (2001):<br />

Schriftliche Informationen (TGU-<strong>Gutachten</strong> Kerosinschadensfall Gebäude<br />

400 auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, Oktober und August 1999, siehe hierzu<br />

Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH im Literaturverzeichnis)<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Januar 2001<br />

/32/ Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt<br />

<strong>Frankfurt</strong> (2001):<br />

Schriftliche Informationen über <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Januar 2001<br />

/33/ Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt<br />

Darmstadt (2002):<br />

Informationen über <strong>Altlasten</strong>, <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenverunreinigungen,<br />

Grundwasserverunreinigungen<br />

Telefonische Mitteilung vom 13.03.2002<br />

Darmstadt, 2002<br />

19


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

20<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

/34/ Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt<br />

Darmstadt (2000):<br />

Schriftliche Auskunft vom 20.07.2000<br />

Darmstadt, 2000<br />

/35/ Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt<br />

Darmstadt (2000):<br />

Schriftliche Mitteilung vom 13.09.2000<br />

Darmstadt, 2000<br />

/36/ Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH (1999):<br />

Kerosinschadensfall Gebäude 400 auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base. Gefährdungsuntersuchung,<br />

Erläuterungsbericht; Koblenz, Oktober 1999 - zur Verfügung<br />

gestellt durch das RPU <strong>Frankfurt</strong> im Januar 2001<br />

/37/ Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH (1999):<br />

Kerosinschadensfall Gebäude 400 auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base. Gefährdungsuntersuchung,<br />

Anlagen zum Erläuterungsbericht; Koblenz, Oktober<br />

1999 - zur Verfügung gestellt durch das RPU <strong>Frankfurt</strong> im Januar 2001<br />

/38/ Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH (1999):<br />

Kerosinschadensfall Gebäude 400 auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base. Gefährdungsuntersuchung,<br />

Anhang 1: Boden- und Grundwasseruntersuchungen<br />

Prüfberichte IF Taunusstein; Koblenz - zur Verfügung gestellt durch das<br />

RPU <strong>Frankfurt</strong> im Januar 2001<br />

/39/ Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH (1999):<br />

Kerosinschadensfall Gebäude 400 auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base. Gefährdungsuntersuchung,<br />

Anhang 2: Perkolationsversuche zum Schadstofftransport<br />

aus kontaminiertem Bodenmaterial, Bericht des Technologiezentrums<br />

Wasser Karlsruhe; Koblenz - zur Verfügung gestellt durch das RPU<br />

<strong>Frankfurt</strong> im Januar 2001<br />

/40/ Toussaint, B. (1989):<br />

Die Kanalisation als Ursache von Grundwasserkontaminationen durch<br />

leichtflüchtige Halogenwasserstoffe-Beispiel Hessen gwf Wasser, Abwasser<br />

130, Nr. 6, S. 299-311<br />

Wiesbaden 1989<br />

/41/ Trischler und Partner GmbH (1995):<br />

Bodenuntersuchung auf Mineralölkohlenwasserstoffe, Rhein-<strong>Main</strong> <strong>Flughafen</strong>,<br />

Gebäude 475 vom 14.07.1995<br />

Darmstadt, 1995<br />

/42/ Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> (2000):<br />

Gesprächsprotokoll vom 04.08.2000<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, 2000<br />

/43/ Umweltbundesamt (2000):<br />

Umwelt, Band 11/2000<br />

Berlin 2000<br />

/44/ Dr. Wessling Beratende Ingenieure GmbH (2003):<br />

Untersuchung auf <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen gemäß BBodSchV auf Freiflächen<br />

und innerhalb von Gebäuden des RWE-Geländes. – Bericht vom<br />

13.01.2003<br />

Altenberge, 2003


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Verzeichnis verwendeter Karten<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Thema, Kartenbezeichnung Maßstab Ort / Jahr Hrsg. / Quelle<br />

„Lageplan aller KF und KVF der Liegenschaft“,<br />

erstellt durch Peschla und<br />

Rochmes GmbH, Kaiserslautern<br />

Altablagerungen und Standorte ehemaliger<br />

Gaswerke in <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong> (mit Darstellung der Trinkwasser-<br />

und Heilquellenschutzgebiete)<br />

Altablagerungen,<br />

Stand November 1995<br />

Trinkwasserschutzgebiet,<br />

Dezember 1990<br />

Heilquellenschutzgebiete Februar<br />

1978<br />

Altflächenkarte des Umlandverbandes<br />

<strong>Frankfurt</strong><br />

Altablagerungen und Altstandorte mit<br />

Standortnummern<br />

Bodenkarte von Hessen<br />

Blatt 5916, Hochheim am <strong>Main</strong><br />

Bodenkarte von Hessen<br />

Blatt 5917, Kelsterbach am <strong>Main</strong><br />

CargoCity South/ Rhein-<strong>Main</strong> Air<br />

Base, Agreed Annex-C sites (CCS),<br />

Draft Annex-C-Sites (RMAB)<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> AG<br />

Gesamtplan (analog und digital)<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> AG<br />

Flächenzuordnung (analog und digital)<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> AG<br />

CAD-Bearbeitung <strong>Ausbau</strong>programm<br />

<strong>Flughafen</strong><br />

Projekt 120, Ergänzungen für Hydrologische<br />

und hydrogeologische Untersuchungen<br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

Altablagerungen und Standorte ehemaliger<br />

Gaswerke <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

Grundwassermessstellen<br />

Ehem. Gruben, Böschungen, Bombentrichter<br />

und Flakstellungen-<br />

Altablagerungen<br />

Nitratkonzentrationen im Grundwasser<br />

1:2.500 Kaiserslautern,<br />

07.11.2000<br />

1:30.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong> 1996<br />

1:10.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>, ohne Jahr<br />

Fraport AG<br />

GTS-E, Januar 2001<br />

Stadtvermessungsamt<br />

Umlandverband <strong>Frankfurt</strong><br />

1:25.000 Wiesbaden, 1970 Hessisches Landesamt<br />

für Bodenforschung<br />

1:25.000 Wiesbaden, 1972 Hessisches Landesamt<br />

für Bodenforschung<br />

- Kaiserslautern,<br />

Juli 2000<br />

1:10.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>, 2003<br />

1:10.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>, 2003<br />

1:25.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>, 22.05.2000<br />

1:30.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>, Januar<br />

1996<br />

1:2.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>, 1989<br />

1:10.000 Darmstadt, April<br />

2001<br />

Peschla und Rochmes<br />

GmbH<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong> AG<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong> AG<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong> AG, APF-R<br />

Umweltamt/ Stadtvermessungsamt<br />

Referat Umweltschutz /<br />

Stadtvermessungsamt<br />

Arcadis Consult GmbH<br />

21


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

22<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Thema, Kartenbezeichnung Maßstab Ort / Jahr Hrsg. / Quelle<br />

Skizze der „Lagerstätte durch<br />

Kriegseinwirkung“<br />

Topographische Karten:<br />

Kelsterbach, Blatt 5917<br />

Hochheim am <strong>Main</strong>, Blatt 5916<br />

Topographische Karten in digitalisierter<br />

Form<br />

Blatt Kelsterbach TK 25-5917<br />

Blatt Hochheim TK 25-5916<br />

Übersichtskarte der von Kampfmittel<br />

geräumten Gebiete<br />

Bereich <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

erstellt durch die Fa. Tauber im Auftrag<br />

des RP Darmstadt Abt. Kampfmittelräumdienst<br />

Übersichtskarte der von Kampfmitteln<br />

geräumten Gebiete<br />

Bereich <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

erstellt durch die Fa. Tauber im Auftrag<br />

des RP Darmstadt, Abt. Kampfmittelräumdienst<br />

Zeitzeugenkartierung aus dem<br />

1. Weltkrieg: Kartierung eines Nahkampfmitteldepots<br />

Zeitzeugenkartierung aus dem 2.<br />

Weltkrieg<br />

- <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>, Januar<br />

2001<br />

1:25.000 Wiesbaden,<br />

1995 / 1996<br />

1:25.000 Wiesbaden,<br />

ohne Jahr<br />

1:5.000 Darmstadt,<br />

Dezember 2000<br />

1:10.000 Darmstadt, Juli<br />

2000<br />

- Mörfelden-<br />

Walldorf, Juli<br />

2000<br />

- Mörfelden-<br />

Walldorf, Juli<br />

2000<br />

Regierungspräsidium<br />

Darmstadt, Abteilung<br />

Staatliches Umweltamt<br />

<strong>Frankfurt</strong><br />

Hessisches Landesvermessungsamt<br />

Hessisches Landesvermessungsamt,Vervielfältigungsnummer:<br />

99-3-23<br />

Regierungspräsidium<br />

Darmstadt, Abteilung<br />

Kampfmittelräumdienst<br />

Regierungspräsidium<br />

Darmstadt, Abteilung<br />

Kampfmittelräumdienst<br />

Forstamt Mörfelden-<br />

Walldorf<br />

Forstamt Mörfelden-<br />

Walldorf


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Verzeichnis verwendeter Luftbilder<br />

Aktenzeichen /<br />

Archiv-Nr.<br />

- Blatt Hochheim 1:25.000 Wiesbaden<br />

04.1934<br />

- Blatt Kelsterbach<br />

TK 5917 - - 1:25.000 Wiesbaden<br />

09.1935<br />

TK 5917 offen: HLVA:<br />

R171/438<br />

6,5fache Vergrößerung<br />

TK 5917 offen unter<br />

HLVA: 2171/437<br />

6,5fache Vergrößerung<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Flug-Nr. Bild-Nr. Maßstab Ort / Datum Herausgeber<br />

Hessisches Landesvermessungsamt<br />

1:25.000 09.1935 dito<br />

Hessisches Landesvermessungsamt<br />

- 5/41-1 - 24.09.1941 dito<br />

- 5/41-1933 - 24.09.1941 dito<br />

- 26/44-3 - 27.04.1944 dito<br />

- 26/44-3 - 27.05.1944 dito<br />

- 96/45-3 - 14.02.1945 dito<br />

- 152/45-3 - 14.02.1945 dito<br />

- 3125 - 22.02.1945 dito<br />

133/45-9 4123 & 4122 - 22.02.1945 dito<br />

133/45-4, 3124 - 22.02.1945 dito<br />

4148 - 21.03.1945 dito<br />

714/45-2 - 1:9.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong><br />

24.03.1945<br />

Stadtvermessungsamt<br />

- 4036 1:9.000 1945 dito<br />

- 4037 1:9.000 <strong>Frankfurt</strong> am<br />

Mai1945<br />

Stadtvermessungsamt<br />

- 3035, 3037,<br />

3039<br />

1:9.000 1945 dito<br />

- - 1:21.000 Wiesbaden<br />

16.09.1952<br />

Hessisches Landesvermessungsamt<br />

170/M2 324 1:22.000 16.09.1952 dito<br />

170/M2 322 1:22.000 16.09.1952 dito<br />

171/M2 438 1:22.000 16.09.1952 dito<br />

170/52<br />

322<br />

5917 1:25.000 16.09.1952 dito<br />

170/55<br />

324<br />

5917 1:21.100 16.09.1952 dito<br />

2171/437 5917 1:21.100 16.09.1952 dito<br />

171/52<br />

438<br />

5917 1:21.100 16.09.1952 dito<br />

- - 1:21.100 16.09.1952 dito<br />

23


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Aktenzeichen /<br />

Archiv-Nr.<br />

TK 5917 offen unter:<br />

170/52, 324<br />

2,7fache Vergrößerung<br />

TK 5917 offen unter:<br />

171/52, 438<br />

2,7fache Vergrößerung<br />

Offen unter<br />

2171/437 1523/66<br />

24<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Flug-Nr. Bild-Nr. Maßstab Ort / Datum Herausgeber<br />

- - 1:21.100 16.09.1952 dito<br />

- - 1:21.100 16.09.1952 dito<br />

Flug 16952 - 1:21.000 1958 dito<br />

R 979/1960 5923 1:12.000 1960 dito<br />

R 979/1960 5925 1:12.000 1960 dito<br />

R 980/1660 6018 1:12.000 1960 dito<br />

R 980/1660 6020 1:12.000 1960 dito<br />

1650/60 1:12.000 1960 dito<br />

R 980/1660 6022 1:12.000 1960 dito<br />

Archiv-Nr. 1523/66 - 226 1:12.000 Wiesbaden<br />

20.09.1966<br />

TK 5917 offen unter<br />

HLVA 514/75 1167<br />

1,9fache Vergrößerung<br />

Hessisches Landesvermessungsamt<br />

1490/66 3228 - 21.03.1966 dito<br />

1490/66 3230 - 21.03.1966 dito<br />

513/75 3092 5917 1:25.000 27.08.1975 dito<br />

- - 1:25.000 27.08.1975 dito<br />

513/75 3092 1:25.000 1975 dito<br />

514/75 1167 1:25.000 1975 dito<br />

518/76 239 1:13.000 06.05.1976 Umwelt Data<br />

518/76 239<br />

41<br />

1:13.000 Wiesbaden<br />

1976<br />

Hessisches Landesvermessungsamt<br />

1/4949 010 bis 020 1:7.000 07.04.1978 Hansa-Luftbild<br />

1/4949 036 bis 064 1:7.000 07.04.1978 dito<br />

1085 78 1/4949 1:7.000 07.04.1978 dito<br />

1085 78 2/0471 1:7.000 07.04.1978 dito<br />

1085 78 1/4949 1:7.000 07.04.1978 dito<br />

1/5828 054, 056, 058 1:13.000 13.05.1980 dito<br />

1284 80 1/5228<br />

3<br />

1:13.000 13.05.1980 dito<br />

1/6266 014 bis 030 1:6.500 15.04.1981 dito<br />

- 008 bis 0019 - 05.02.1982 dito<br />

1/6798 10 bis 16 - 29.09.1982 dito<br />

1/6798 20 bis 28 - 29.09.1982 dito<br />

1/7406 013 bis 020 1:12.000 30.07.1984 dito


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Aktenzeichen /<br />

Archiv-Nr.<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Flug-Nr. Bild-Nr. Maßstab Ort / Datum Herausgeber<br />

1/7406 1-32 bis 1-50 1:12.000 30.07.1984 dito<br />

1/7406 085 bis 089 1:12.000 30.07.1984 dito<br />

1/7406 025 bis 050 1:12.000 30.07.1984 dito<br />

1/7406 1-35 1:12.000 30.07.1984 Hansa Luftbild<br />

1/7406 034 1:12.000 30.07.1984 Hansa Luftbild<br />

TK 5917, 2-6642 - - 1:10.000 Wiesbaden<br />

01.04.1992<br />

Hessisches Landesvermessungsamt<br />

TK 5917, 2-6842 - - 1:10.000 01.04.1992 dito<br />

TK 5917, 2-7042 - - 1:10.000 01.04.1992 dito<br />

offen unter 4/92,<br />

TK 5917<br />

- 2 6642 - 1992 dito<br />

- 2 6842 - - dito<br />

- 2 7042 - - dito<br />

25


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

26<br />

HARRESS PICKEL CONSULT


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Veranlassung<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Fraport beabsichtigt, im Rahmen der Daseinsvorsorge des <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong>, entsprechend der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen.<br />

Vorgesehen ist als Kernstück des kapazitiven <strong>Ausbau</strong>s der Neubau einer Landebahn<br />

nordwestlich des bestehenden <strong>Flughafen</strong>s mit den dazugehörigen Rollbahnen.<br />

Um den hieraus veränderten Betrieb auf dem <strong>Flughafen</strong> gewährleisten zu<br />

können, müssen auch die Vorfelder und das Rollfeld entsprechend angepasst werden.<br />

Darüber hinaus ist eine Erweiterung der sonstigen Einrichtungen im notwendigen<br />

Umfang vorgesehen. Hierzu zählen vor allem die Neuerrichtung von Passagieranlagen<br />

(Terminal 3), Frachtanlagen (Hallen für Frachtabfertigung) und Werftanlagen<br />

sowie die notwendigen Betriebs- und Verwaltungsgebäude.<br />

Infolge der genannten Maßnahmen werden auch verschiedene Anpassungsmaßnahmen<br />

an der Erschließung des <strong>Flughafen</strong>s notwendig. Im verkehrlichen Bereich<br />

ist dies in erster Linie die Anpassung der Straßen und die Erweiterung des Passagier-Transfer-Systems.<br />

Zu den notwendigen Straßenanpassungen gehören sowohl<br />

Änderungen öffentlicher Straßen außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes als auch Änderungen<br />

an flughafeninternen Straßen.<br />

Neben diesen Anpassungen an der verkehrlichen Erschließung sind auch Anpassungen<br />

an den Ver- und Entsorgungseinrichtungen erforderlich.<br />

Der <strong>Ausbau</strong> des <strong>Flughafen</strong>s, der Gegenstand des Planfeststellungsantrages (PFA)<br />

ist, umfasst im wesentlichen folgende Teilvorhaben:<br />

− Flugbetriebsflächen<br />

− Neubau der Landebahn Nordwest<br />

− Erweiterung der Vorfelder<br />

− Anpassung des bestehenden Rollfeldes<br />

− Maßnahmen der Flächen im Bereich der heutigen Rhein-<strong>Main</strong> Air Base und<br />

CargoCity Süd, Cargo Center 2 und Angrenzende Flächen<br />

− Maßnahmen im Norden des bestehenden <strong>Flughafen</strong>s mit den entsprechenden<br />

Veränderungen der Verkehrsanlagen sowie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />

Im Vorfeld des <strong>Ausbau</strong>s sollte nun geklärt werden, ob in den Baubereichen der<br />

Teilvorhaben mit Kontaminationen des Untergrundes durch gewerbliche / industrielle<br />

Nutzung und / oder durch kriegsspezifische Einwirkungen zu rechnen ist.<br />

27


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

28<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Hierzu wurden Historische Erkundungen, Datenrecherchen und umwelttechnische<br />

orientierende Untersuchungen auf den nachfolgenden Teiluntersuchungsräumen<br />

ausgeführt:<br />

− Landebahn Nordwest einschließlich Tunnel Okrifteler Straße<br />

− RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

− <strong>Ausbau</strong>bereich Süd einschließlich Passagier-Transfer-System (PTS)<br />

− Start- /Landebahnsystem<br />

− Tunnel Startbahn West<br />

− Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

1.2 Aufgabenstellung<br />

Das Institut Fresenius (nachfolgend IF) hat in den Jahren 2000 und 2001 im Rahmen<br />

des damaligen Raumordnungsverfahrens historische Erkundungen und Datenrecherchen<br />

für den Bereich der <strong>Ausbau</strong>planung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

durchgeführt. Hierbei erfolgte eine Dokumentation und Bewertung von <strong>Altlasten</strong>,<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfällen<br />

/17/ /18/. Die hierbei gewonnenen Ergebnisse wurden für die Bearbeitung<br />

im Rahmen dieser <strong>Gutachten</strong>erstellung von der Fresenius Ingenieur Consult<br />

GmbH (nachfolgend FIC, seit März 2003 HPC HARRESS PICKEL CONSULT<br />

AG, nachfolgend HPC) übernommen und stellten die Grundlage für die weiterführenden<br />

orientierenden umwelttechnischen Untersuchungen dar. Im Zuge der <strong>Gutachten</strong>erstellung<br />

überprüfte die Fresenius Ingenieur Consult GmbH die Aktualität<br />

der Daten der Historischen Erkundungen und Datenrecherchen, inwieweit Änderungen<br />

behördlicherseits vorliegen.<br />

Auf den im Rahmen der historischen Erkundung und Datenrecherche ermittelten<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, in deren Bereich – im Rahmen des <strong>Flughafen</strong>ausbaus –<br />

Baumaßnahmen geplant sind, erfolgten orientierende umwelttechnische Untersuchungen.<br />

Entsprechende Bohrungen für altlastrelevante Untersuchungen wurden<br />

in den geplanten Baubereichen auf den jeweiligen <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

festgelegt. Zusätzlich konnten für altlastrelevante Fragestellungen eine organoleptische<br />

Prüfung des Bohrgutes und chemische Analysen an Bodenproben aus Baugrundbohrungen,<br />

die im Bereich von <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen abgeteuft wurden,<br />

durchgeführt werden.<br />

1.3 Zielsetzung<br />

Die Ziele der Untersuchungen sind:<br />

− Erkundung von <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, um den Verdacht einer schädlichen<br />

Bodenveränderung auszuräumen oder zu bestätigen.<br />

− Darstellung und Bewertung von potenziellen Gefährdungen (Gefährdungsabschätzungen)<br />

hinsichtlich der Schutzgüter Boden und Grundwasser, die sich


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

zum einen auf Grundlage der im Rahmen der orientierenden Untersuchungen<br />

gewonnenen Erkenntnisse und zum anderen durch bekannte Schadstoffbelastungen<br />

der Kompartimente Boden und Grundwasser in der Ist-Situation sowie<br />

durch die geplante <strong>Ausbau</strong>maßnahme ergeben könnten.<br />

− Erarbeitung von Vorschlägen zur Vermeidung / Verminderung von Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Grundwasser.<br />

− Aussagen zu potenziellen Konfliktsituationen, die sich zwischen <strong>Ausbau</strong> (Bau,<br />

Anlage, Betrieb) und möglichen Sanierungsmaßnahmen ergeben könnten und<br />

mögliche Konfliktbewältigung.<br />

Im folgenden <strong>Gutachten</strong> sind die Ergebnisse der Datenrecherche und der Historischen<br />

Recherche von 2001 sowie der umwelttechnischen Untersuchungen von Dezember<br />

2001 bis August 2002 dokumentiert und bewertet.<br />

29


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

30<br />

HARRESS PICKEL CONSULT


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

2 Abgrenzung der Teiluntersuchungsräume<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Der <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> liegt im Rhein-<strong>Main</strong>-Gebiet südwestlich von <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>. Eingerahmt wird der <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> im Nordosten von <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong> und Offenbach, im Südosten von Darmstadt und im Westen von Wiesbaden<br />

und <strong>Main</strong>z.<br />

Im näheren Umfeld im Norden des <strong>Flughafen</strong>geländes verläuft die BAB 3 und befindet<br />

sich die Gemeinde Kelsterbach, im Osten verläuft die BAB 5 und liegt Neu-<br />

Isenburg-Zeppelinheim. Im Süden schließt sich Mörfelden-Walldorf an und im Westen<br />

grenzt der Mönchhofwald an das <strong>Flughafen</strong>gelände. Der Kelsterbacher Wald<br />

liegt westlich des Umspannwerkes.<br />

Die Größe des <strong>Flughafen</strong>s ist mit insgesamt ca. 1.919 ha im Jahr 2000 ausgewiesen<br />

(Band A 2, Antragsbegründung). Die mittlere Geländehöhe liegt bei ca.<br />

106 m NN. Die Grundstückseckpunkte des heutigen <strong>Flughafen</strong>geländes (ohne<br />

Startbahn 18-West) lassen sich durch folgende Gauß-Krüger-Koordinaten festlegen<br />

(TK 5917 Kelsterbach):<br />

Nordwest-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 71 600<br />

� Hochwerte 55 46 200<br />

Nordost-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 65 900<br />

� Hochwerte 55 44 600<br />

Südost-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 70 500<br />

� Hochwerte 55 42 900<br />

Südwest-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 66 000<br />

� Hochwerte 55 43 000<br />

Für die Dokumentation, Erläuterung und Gefährdungsabschätzung wurden insgesamt<br />

sechs Teiluntersuchungsräume definiert. Die Grenzen der Teiluntersuchungsräume<br />

sind in der Karte <strong>G4</strong>-1 farbig markiert. Die in Kapitel 1.1 genannten<br />

Teiluntersuchungsräume umfassen in der Regel den durch die geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen<br />

betroffenen Bereich des geplanten Teilvorhabens.<br />

In den kartographischen Darstellungen werden die Teiluntersuchungsräume – bis<br />

auf die Teiluntersuchungsräume Tunnel Startbahn West und GFA-Tunnel – separat<br />

betrachtet. Die o. g. Ausnahmen werden in dem Plan des Teiluntersuchungsraumes<br />

Start- /Landebahnsystem (siehe Anhang Plan 05) kartographisch gezeigt.<br />

Textlich werden die beiden o. g. Teiluntersuchungsräume jedoch einzeln abgehandelt.<br />

31


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

32<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

<strong>Altlasten</strong>, <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und sonstige Boden- und Grundwasserverunreinigungen,<br />

die innerhalb und im Grenzbereich eines der o. g. Teiluntersuchungsräume<br />

liegen, werden in ihrer gesamten Ausdehnung in den jeweiligen Karten (siehe<br />

Karten <strong>G4</strong>-2, <strong>G4</strong>-3, <strong>G4</strong>-4 und <strong>G4</strong>-5) kartographisch dargestellt. Auch <strong>Altlasten</strong>,<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und sonstige Boden- und Grundwasserverunreinigungen,<br />

die sich zwar außerhalb, aber in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Teiluntersuchungsraums<br />

befinden, werden nachfolgend kartographisch berücksichtigt und im<br />

Text nachrichtlich erwähnt.<br />

2.1 Landebahn Nordwest einschließlich Tunnel Okrifteler Straße<br />

Die geplante Landebahn Nordwest (siehe Karte <strong>G4</strong>-1 im Anhang) liegt südlich der<br />

Stadt Kelsterbach, zwischen dem Gewerbegebiet Kelsterbach im Osten und dem<br />

Gelände der ehemaligen Caltex-Raffinerie im Westen. Sie verläuft parallel zum<br />

bestehenden Parallelbahnsystem im Bereich des Kelsterbacher Waldes. Die Fläche<br />

ist derzeit größtenteils bewaldet.<br />

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine ostnordost-westsüdwest<br />

verlaufende Landebahn von 2.800 m Länge und einen Achsenabstand von 1.400 m<br />

zur bestehenden nördlichen Start- und Landbahn. Die neue Landebahn hat eine<br />

Breite von 45 m zuzüglich 7,50 m breiter, befestigter Schultern auf jeder Seite. Die<br />

Landebahn wird über zwei Verbindungsrollbahnen an den Nordbereich des bestehenden<br />

<strong>Flughafen</strong>s angebunden, die die Neubaustrecke Köln-Rhein / <strong>Main</strong> der<br />

Deutschen Bahn, die BAB 3 und den Airportring mit Rollbrücken überqueren /7/.<br />

Die Fläche der Landebahn Nordwest liegt mit dem Westteil auf der Topographischen<br />

Karte von Hessen 1:25.000, Blatt 5916 Hochheim und mit dem Ostteil auf<br />

der Topographischen Karte von Hessen 1:25.000, Blatt 5917 Kelsterbach.<br />

Die Höhe des Geländes fällt kontinuierlich von Ostnordost nach Westsüdwest von<br />

ca. 107 m NN auf ca. 93 m NN ab.<br />

Die Trasse der Kreisstraße (K 152 / K 823) wird nach Westen verschwenkt, um einen<br />

Rad- /Gehweg erweitert und in Tunnellage unter dem Bereich der Landebahn<br />

Nordwest geführt (Tunnel Okrifteler Straße). Der Tunnel wird dem Teiluntersuchungsraum<br />

Landebahn Nordwest zugerechnet /7/.<br />

2.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Das Umspannwerk Kelsterbach liegt südlich der Stadt Kelsterbach und nördlich der<br />

Bundesautobahn BAB 3. Westlich des RWE-Umspannwerkes befindet sich der<br />

Kelsterbacher Wald. Im Nordostabschnitt der zukünftigen Landebahn Nordwest<br />

liegt das heutige RWE-Umspannwerk Kelsterbach (siehe Lageplan 01). Für den<br />

Bau und Betrieb der Landebahn Nordwest wird die gesamte Fläche des bestehenden<br />

Umspannwerkes Kelsterbach benötigt /7/.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Eine Beschreibung des geplanten Bauvorhabens Landebahn Nordwest ist im Kapitel<br />

2.1 wiedergegeben.<br />

Das RWE-Umspannwerk Kelsterbach ist auf der Topographischen Karte von Hessen<br />

1:25.000, Blatt 5917 Kelsterbach, kartographisch dargestellt. Die Höhe des Geländes<br />

liegt bei ca. 105 m NN.<br />

2.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

Für die Abfertigung der steigenden Zahl von Flugzeugen werden neue Vorfelder mit<br />

den notwendigen Positionen angelegt. Dazu gehören vor allem das neue Passagiervorfeld<br />

beim neuen Terminal 3 (auf dem Gelände der heutigen Rhein-<strong>Main</strong> Air<br />

Base) für 50 Gebäude- und 25 Vorfeldpositionen sowie die Vorfelderweiterung im<br />

Süden zur Frachtabfertigung und zur Flugzeugwartung.<br />

Die Terminals 1 und 2 werden über ein Passagier-Transfer-System (PTS) mit dem<br />

neuen Terminal 3 verbunden. Die Streckenführung erfolgt im östlichen Abschnitt<br />

des <strong>Flughafen</strong>geländes entlang der Ellis Road. Nur im Bereich des <strong>Ausbau</strong>bereiches<br />

Süd wird der Bereich der PTS diesem Teiluntersuchungsraum zugerechnet,<br />

da in diesem Bereich die <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche GFA-ALVF 02 – Vermutete Altablagerungen<br />

von der PTS-Trasse geschnitten wird (siehe hierzu Karte <strong>G4</strong>-4, Bohrungen<br />

BK03506 und BK03507).<br />

Der Teiluntersuchungsraum <strong>Ausbau</strong>bereich Süd orientiert sich somit an den geplanten<br />

Flächen für eine flughafenspezifische Nutzung, die aus mehreren miteinander<br />

verbundenen Teilflächen besteht (siehe Anhang Lageplan 01).<br />

Die Gesamtfläche des o. g. Teiluntersuchungsraumes umfasst folgende Einzelflächen:<br />

− Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

− CargoCity Süd und Cargo Center 2<br />

− Angrenzende Flächen<br />

Die Höhe des Geländes liegt im Nordostbereich bei 106 m NN. Sie fällt kontinuierlich<br />

von Ostnordost nach Westsüdwest auf ca. 98 m NN im Westen und auf ca.<br />

102 m NN im Süden ab.<br />

Der <strong>Ausbau</strong>bereich Süd liegt kartographisch im Bereich des Kartenblattes der Topographischen<br />

Karte von Hessen, 1:25.000, Blatt 5917 Kelsterbach.<br />

33


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

2.4 Start- /Landebahnsystem<br />

34<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Der Teiluntersuchungsraum Start- /Landebahnsystem liegt zwischen den <strong>Flughafen</strong>gebäuden<br />

(Terminal 1 und 2) im Norden und dem Teiluntersuchungsraum <strong>Ausbau</strong>bereich<br />

Süd des <strong>Flughafen</strong>geländes <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> (siehe Karte <strong>G4</strong>-1).<br />

Die Erweiterung der Abfertigungsanlagen südlich des bestehenden Rollbahnensystems<br />

erfordert den Bau zusätzlicher Rollbahnen zu deren Erschließung. Zusätzliche<br />

Rollbahnen werden hierzu im Bereich der südlichen Start- und Landebahn<br />

07R/25L, der Hauptrollbahn S, der Rollbahn B, der Rollbahn B East und der Rollbahn<br />

Y geplant. Zur Erzielung einer höheren Flexibilität im Rollbahnsystem ist eine<br />

zusätzliche Rollbahn entlang des nördlichen Teils der Startbahn 18-West vorgesehen<br />

/7/.<br />

Die Höhe des Start- /Landebahnsystems liegt im Osten bei ca. 106,6 m NN und im<br />

Westen bei ca. 111,0 m NN.<br />

Der Teiluntersuchungsraum liegt kartographisch im Bereich des Kartenblattes der<br />

Topographischen Karte von Hessen 1:25.000, Blatt 5917 Kelsterbach.<br />

2.5 Tunnel Startbahn West<br />

Für die Vorfeldstraße zwischen Nord- und Südbereich wird nördlich vom bestehenden<br />

Tunnel unter der Startbahn 18-West ein weiterer Straßentunnel unter der<br />

Startbahn 18-West (Tunnel Startbahn West) geplant, um den Gegenverkehr der<br />

Betriebsfahrzeuge zu ermöglichen. Der Teiluntersuchungsraum des geplanten<br />

Tunnels Startbahn West liegt im Südwesten des <strong>Flughafen</strong>geländes. Der Tunnel<br />

quert die Startbahn 18-West und verläuft von Westen nach Osten (siehe Karte <strong>G4</strong>-<br />

1).<br />

Die Tunnellänge beträgt ca. 547 m und hat innen einen Querschnitt von 9,85 m x<br />

5,65 m /7/.<br />

Das Gelände hat eine West-Ost-Ausrichtung. Das Gelände weist ein Gefälle von<br />

Osten (etwa 97 m NN) nach Westen (etwa 96 m NN) auf.<br />

Der Teiluntersuchungsraum liegt kartographisch im Bereich des Kartenblattes der<br />

Topographischen Karte von Hessen 1:25.000, Blatt 5917 Kelsterbach.<br />

2.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Der Teiluntersuchungsraum GFA-Tunnel liegt im Osten des <strong>Flughafen</strong>geländes<br />

<strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>. Der nördliche Abschnitt liegt innerhalb des Teiluntersuchungsraumes<br />

Start- /Landebahnsystem und der südliche Abschnitt verläuft im Teiluntersuchungsraum<br />

<strong>Ausbau</strong>bereich Süd. Im Norden beginnt der Tunnel im Bereich der


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

vorhandenen Transitgepäckumschlaghalle V 3 und schließt im Süden zwischen den<br />

beiden östlichen Pierfingern an das neue Terminal 3 an (siehe Anhang Karte <strong>G4</strong>-1).<br />

Die gesamte Fläche des Bauvorhabens GFA-Tunnel wird bereits als <strong>Flughafen</strong>betriebsfläche<br />

genutzt (Vorfeld, Start- /Landebahnsystem, Vorfeld und Betriebsflächen<br />

der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base).<br />

Der GFA-Tunnel dient der Gepäckförderung zwischen den vorhandenen Terminals<br />

1 und 2 und dem neuen Terminal 3 im Süden und hat eine Länge von ca. 1.750 m<br />

/7/.<br />

Das Gelände hat eine Nord-Süd-Ausrichtung. Das Gelände fällt kontinuierlich von<br />

Norden (etwa 108 m NN) nach Süden (etwa 105 m NN) ab.<br />

Kartographisch liegt der Teiluntersuchungsraum im Bereich des Kartenblattes der<br />

Topographischen Karte von Hessen 1:25.000, Blatt 5917 Kelsterbach.<br />

35


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

36<br />

HARRESS PICKEL CONSULT


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

3 Datenrecherche und Historische Erkundung<br />

Die Datenrecherche für die einzelnen Teiluntersuchungsräume erfolgte bei der Fraport<br />

AG, verschiedenen Fachgutachtern und bei folgenden Behörden und Institutionen:<br />

− Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG)<br />

− <strong>Altlasten</strong>informationssystem (ALTIS) des HLUG<br />

− RP Darmstadt, Abteilung Kampfmittelräumdienst<br />

− RP Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Darmstadt<br />

− RP Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt <strong>Frankfurt</strong><br />

− Forstamt Mörfelden-Walldorf<br />

− Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf<br />

− Umlandverband <strong>Frankfurt</strong><br />

− Landesvermessungsamt<br />

− Lufthansa Technik AG<br />

Diese Informationen wurden durch zusätzliche Erkundungen ergänzt, denen folgende<br />

Auswertungen zugrunde lagen:<br />

− Auswertung von Karten (Grundwassermessstellen, ehemalige Gruben, Böschungen,<br />

Bombenabwürfe, Flakstellungen, Altablagerungen) erstellt auf<br />

Grundlage einer Auswertung von Luftbildern aus dem Jahre 1945 durch den<br />

Magistrat der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Referat Umweltschutz / Stadtvermessungsamt<br />

(1989) (siehe Kapitel 0.6)<br />

− Auswertung der innerhalb der Grundwassergüteüberwachung der seinerzeitigen<br />

FAG bzw. heutigen Fraport AG erstellten Berichte ab 1983<br />

− multitemporale Luftbildauswertungen (siehe Kapitel 0.6)<br />

Die Auswahl des Luftbildmaterials erfolgte im Luftbildarchiv des Hessischen<br />

Landesvermessungsamtes (HLVA) in Wiesbaden sowie in der Luftbildstelle<br />

des Stadtvermessungsamtes <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>.<br />

− Auswertung von Zeitzeugenkartierungen (siehe Kapitel 0.6)<br />

− Auswertung von Literatur (siehe Kapitel 0.6)<br />

− Gelände- und Ortsbegehungen<br />

Für den Bereich der Landebahn Nordwest und RWE-Umspannwerk Kelsterbach erfolgten<br />

zusätzlich Anfragen beim Magistrat der Städte Groß-Gerau (Katasteramt),<br />

Kelsterbach (Ordnungsamt), Rüsselsheim (Umweltamt) sowie bei der Rheinisch-<br />

Westfälischen Elektrizitätswerke AG (RWE, Außenstelle Kelsterbach und Zentralstelle<br />

Essen). Bei diesen Institutionen lagen keine Informationen über <strong>Altlasten</strong>,<br />

Verdachtsflächen, Boden- und Grundwasserverunreinigungen vor, so dass der<br />

Schriftverkehr mit den o. g. Stellen nicht im Literaturverzeichnis enthalten ist.<br />

37


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

38<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Für die Recherche über die Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, die sich im <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

und im Südabschnitt des GFA-Tunnels befindet, wurden Informationen über <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

hauptsächlich aus Auszügen der Historischen Erkundung der<br />

Peschla und Rochmes GmbH, die im Jahr 2000 durchgeführt wurde, entnommen,<br />

da diese die aktuellsten Informationen enthält /25/. Diese Ergebnisse wurden durch<br />

Luftbildauswertungen und Dokumentenauswertungen des IF ergänzt.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

4 Zustandsanalyse<br />

4.1 Datenerhebung und Historische Erkundung<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

In den folgenden Kapiteln werden die Ergebnisse der Datenerhebung und der Historischen<br />

Erkundung des Instituts Fresenius für die einzelnen Teiluntersuchungsräume<br />

aufgeführt.<br />

4.1.1 Allgemeine Begriffsbestimmung<br />

Für die allgemeine textliche und kartographische Darstellung der Ergebnisse der<br />

Historischen Recherchen wurden die nachfolgenden Begriffe definiert und verwendet:<br />

ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHEN (ALVF) sind:<br />

1. Verdachtsflächen, bei denen es sich im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 4<br />

um Grundstücke handelt, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen<br />

besteht und<br />

2. Altlastverdächtige Flächen, bei denen es sich im Sinne des BBodSchG<br />

§ 2 Abs. 6 um Altablagerungen und Altstandorte handelt, bei denen der<br />

Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für<br />

den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.<br />

− SCHÄDLICHE BODENVERÄNDERUNGEN im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 3 sind<br />

Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit<br />

herbeizuführen.<br />

− GRUNDWASSERVERUNREINIGUNGEN liegen nach der hessischen Gw-VwV Nr. 3.4<br />

Abs. 1 zu § 77 Hessisches Wassergesetz (HWG) vor, wenn der Boden oder<br />

das Grundwasser erhöhte Stoffkonzentrationen enthalten. Im Rahmen dieser<br />

Dokumentation werden Bereiche im Grundwasser definiert, in denen erhöhte<br />

Schadstoffkonzentrationen nachgewiesen und Schadstofffahnen erfasst wurden.<br />

− ALTLASTEN im Sinne des BBodSchG § 2 Abs. 5 werden unterteilt in:<br />

1. Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf<br />

denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)<br />

und<br />

2. Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung<br />

einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),<br />

39


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

40<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen<br />

oder die Allgemeinheit besteht. Ergänzt wird im Rahmen dieser Untersuchungen<br />

die Definition <strong>Altlasten</strong>, um die Bedingung, dass die Altlast behördlich<br />

festgestellt worden ist.<br />

4.1.2 Landebahn Nordwest und RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Für die textliche und kartographische Darstellung der festgestellten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen,<br />

schädlichen Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen<br />

und <strong>Altlasten</strong> werden die Teiluntersuchungsräume Landebahn Nordwest und RWE-<br />

Umspannwerk Kelsterbach mit NW abgekürzt. Folgende Flächenkennzeichnungen<br />

werden nachfolgend verwendet:<br />

− ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHEN werden mit NW, der Abkürzung ALVF für <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

und einer Flächennummer benannt, z. B. NW-ALVF 01.<br />

Bei den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen wird unterschieden in Verdachtsflächen aufgrund<br />

von Kriegsfolgeschäden (kartographisch orange dargestellt) und sonstigen<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen (kartographisch violett dargestellt).<br />

− SCHÄDLICHE BODENVERÄNDERUNGEN werden mit NW, der Abkürzung B für Boden<br />

und einer Flächennummer gekennzeichnet, z. B. NW-B 01.<br />

− GRUNDWASSERVERUNREINIGUNGEN werden mit NW, dem Buchstaben G für<br />

Grundwasser und einer Flächennummer gezeichnet, z. B. NW-G 01.<br />

− ALTLASTEN werden mit NW, der Abkürzung A für <strong>Altlasten</strong> und einer Flächennummer<br />

gekennzeichnet, z. B. NW-A 01.<br />

− Bombentrichter und Flakstellungen wurden aus den Kartengrundlagen (Grundwassermessstellen,<br />

ehemalige Gruben, Böschungen, Bombentrichter und Flakstellungen,<br />

Altablagerungen 1989) des Magistrates der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

entnommen und in den Karten <strong>G4</strong>-2 und <strong>G4</strong>-3 als punktuelle Einträge dargestellt.<br />

Sie erhalten keine zusätzliche Nummerierung, sondern werden bei der<br />

textlichen und kartographischen Erläuterung als „Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

ohne Nummerierung“ bezeichnet.<br />

Ergebnisse<br />

Die im Umfeld der geplanten Landebahn Nordwest ermittelten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen,<br />

<strong>Altlasten</strong>, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen<br />

werden nachfolgend aufgeführt und beschrieben. Die kartographische Lage<br />

der Verdachts- und Schadensflächen im Bereich Landebahn Nordwest ist aus der<br />

Karte <strong>G4</strong>-2 und im Bereich des RWE-Umspannwerkes Kelsterbach aus der Karte<br />

<strong>G4</strong>-3 zu entnehmen.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

NW-ALVF 01 - Ehemalige Gleisfächer<br />

Aus einer Zeitzeugenkartierung aus dem 1. Weltkrieg ist zu entnehmen, dass vom<br />

jetzigen Kelsterbacher Gewerbegebiet in südöstliche Richtung bis Cargo Center 2<br />

Gleisfächer mit Munitionsdepots verliefen, die dem Transport von Munition und<br />

Sprengstoffen dienten. Der Verlauf dieser ehemaligen Gleisfächer ist auch auf den<br />

Luftbildern aus den Jahren 1935 bis 1952 zu erkennen. Wie aus der Karte <strong>G4</strong>-2 zu<br />

ersehen ist, lagen die Gleisfächer zum Teil im östlichen Bereich der geplanten Landebahn<br />

Nordwest sowie im Bereich deren östlichen Anbindung. Der größte Flächenanteil<br />

der Gleisfächer lag außerhalb der Teiluntersuchungsraumgrenze. Wie<br />

aus anderen Transport- und Lagereinrichtungen bekannt ist, kam es in der Regel<br />

zu erheblichen Transportverlusten und Freisetzung von Explosivstoffen entlang der<br />

Gleisbereiche.<br />

NW-ALVF 02 - Auffüllung entlang BAB 3 (Luftbilder 1958, 1976, 1980)<br />

Diese <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche verläuft entlang der BAB 3 unterhalb der Umspannleitungen<br />

des RWE-Umspannwerkes Kelsterbach. Sie liegt außerhalb des Teiluntersuchungsraumes,<br />

grenzt an den südöstlichen Bereich der geplanten <strong>Ausbau</strong>fläche<br />

und durchschneidet die ausgewiesene Zufahrtstraße. Teilbereiche dieser Fläche<br />

sind in der Bodenkarte von Hessen, Blatt 5917 Kelsterbach (1972) als „künstlich<br />

verändertes Gelände“ gekennzeichnet. Auf den Luftbildern der Jahre 1958,<br />

1976 und 1980 sind verschiedene Flächen zu erkennen, die Erdaushubmaßnahmen<br />

und Ablagerungen von Bauschuttresten vermuten lassen. Eine Ortsbegehung<br />

am 03.09.2000 zeigte, dass sich in einem Teilbereich dieser Fläche, nördlich der<br />

BAB 3 und der ICE-Trasse von der geplanten westlichen Rollbahnanbindung in östliche<br />

Richtung bis zur Okrifteler Straße, Sickermulden zur Straßenentwässerung<br />

befinden.<br />

Da ein Teil der betrachteten Flächen wahrscheinlich mit Bauschuttresten aufgefüllt<br />

wurde, ist dort eine Belastung durch anorganische, aber auch organische Stoffe,<br />

z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), zu erwarten. Im Bereich<br />

der Sickermulden, die der Straßenentwässerung dienen, können ebenfalls<br />

Schwermetallbelastungen sowie Belastungen, die sich an den beiden Kohlenwasserstoff-(Teil-)Gruppen<br />

der Mineralölprodukte einerseits und der PAK andererseits<br />

festmachen, auftreten.<br />

NW-ALVF 03 - Auffüllungsflächen / Recyclingflächen (Luftbilder 1984)<br />

Diese <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche liegt im südlichen Grenzbereich der geplanten Landebahn<br />

Nordwest. Auf Grundlage der Luftbildauswertung wurde eine Auffüllungsfläche<br />

entdeckt. Vermutlich wurden Bauschuttreste sowie weitere Ablagerungen<br />

unbekannter Herkunft bzw. Zusammensetzung dort abgelagert.<br />

41


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

42<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

NW-ALVF 04 - Alte Gebäudegrundrisse (Luftbilder 1958)<br />

Diese Fläche liegt südlich und außerhalb der geplanten <strong>Ausbau</strong>fläche. Auf den<br />

Luftbildern sind vier Gebäudegrundrisse unbekannter Anlagen klar zu identifizieren.<br />

Die ausgewiesene Fläche ist inzwischen bebaut (<strong>Flughafen</strong>gelände), so dass davon<br />

auszugehen ist, dass ggf. Schadstoffe entdeckt und im Rahmen der Baumaßnahmen<br />

vielleicht beseitigt wurden. Da hierüber allerdings keine Informationen vorliegen,<br />

wird diese Fläche in diesem <strong>Gutachten</strong> als <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

dokumentiert.<br />

NW-ALVF 05 - Bombentrichter / Umspannwerk (Luftbilder 1958 / 1976)<br />

Diese <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche befindet sich im östlichen Teil der geplanten <strong>Ausbau</strong>fläche<br />

und vor allem im Bereich des RWE-Umspannwerkes Kelsterbach. Nach<br />

Auswertung der o. a. Luftbilder (siehe hierzu Kapitel 0.6) sind über die Gesamtfläche<br />

Bombentrichter verteilt. Eine Eingrenzung einzelner Areale bzw. Trichter ist<br />

nicht möglich. Aufgrund nicht oder unvollständig detonierter Sprengmittel ist eine<br />

punktförmige Belastung mit Explosivstoffresten und deren Umsetzungsprodukten<br />

möglich. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bombentrichter mit<br />

Kriegsschutt oder sonstigen Abfällen in der Vergangenheit verfüllt wurden.<br />

NW-ALVF 06 - Ehemalige Sand-/ Kiesgrube<br />

Auf Grundlage der Altflächenkarte des Umlandverbandes <strong>Frankfurt</strong> (2000) liegt diese<br />

Fläche außerhalb des Teiluntersuchungsraumes im Bereich des <strong>Flughafen</strong>-<br />

Gebäudes 451 und grenzt mit der Nordostspitze an den Teiluntersuchungsraum. Ihr<br />

Mittelpunkt wird durch die Gauß-Krüger-Koordinanten 3467100 (Rechtswert) und<br />

5544900 (Hochwert) definiert. Laut Informationen des Umlandverbandes <strong>Frankfurt</strong><br />

handelte es sich hierbei um eine Sand- und Kiesgrube, die Ende der 60er bis Ende<br />

der 70er Jahre betrieben wurde. Der Umlandverband vermutete dort Boden- und /<br />

oder Bauschuttablagerungen /42/. Auf der Bodenkarte von Hessen, Blatt 5917<br />

Kelsterbach (1972) ist diese Fläche mit den Signaturen „künstlich verändertes Gelände“<br />

und „Abraum, Müll, Aushub, Bauschutt“ gekennzeichnet (siehe Kapitel 0.6).<br />

Bei ehemaligen Sand- /Kiesgruben bestehen i. d. R. der Verdacht auf Boden- und /<br />

oder Bauschuttablagerungen unbekannter Zusammensetzung.<br />

NW-ALVF 07 - Aufschüttungsfläche<br />

Diese Verdachtsfläche ist auf der vom Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> aufgrund einer<br />

geomorphologischen Auswertung erstellten Altflächenkarte von 2000 dokumentiert<br />

und entspricht etwa der Lage des Staudenweihers. Sie liegt außerhalb des Teiluntersuchungsraumes<br />

und grenzt mit ihrer Südostspitze an die nördliche Teiluntersuchungsraumgrenze<br />

der Landebahn Nordwest. Nach ergänzenden Informationen<br />

durch den Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> (2000) wurde diese Fläche als<br />

Aufschüttungsfläche charakterisiert /42/. Zudem ist diese Fläche in der Bodenkarte<br />

von Hessen, Blatt 5917 Kelsterbach (1972) als „künstlich verändertes Gelände“<br />

dargestellt (siehe Kapitel 0.6). Im Bereich von Aufschüttungsflächen können Boden-<br />

und / oder Bauschuttablagerungen mit umweltrelevanten Schadstoffen nicht


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

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Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Bauschuttablagerungen mit umweltrelevanten Schadstoffen nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Da diese Fläche, nur aufgrund einer geomorphologischen Auswertung als Verdachtsfläche<br />

vermutet wird und beim RPU Darmstadt nicht als Verdachtsfläche geführt<br />

wird, besteht zunächst kein konkreter <strong>Altlasten</strong>verdacht /33/. Zudem grenzt<br />

diese Fläche nur mit ihrer Südostspitze an die nördliche Teiluntersuchungsraumgrenze<br />

und liegt somit größtenteils außerhalb des Bereiches, der zukünftig von<br />

Baumaßnahmen betroffen wäre. Aufgrund der Aussagen des Umlandverbandes<br />

<strong>Frankfurt</strong> (2000) wird diese Fläche in diesem <strong>Gutachten</strong> als <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

dokumentiert /42/.<br />

NW-ALVF 08 - Ehemalige Deponie<br />

Diese Verdachtsfläche ist auf der vom Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> erstellten Altflächenkarte<br />

von 2000 dokumentiert. Sie liegt auf Grundlage der Altflächenkarte außerhalb<br />

des geplanten Baubereiches und befindet sich östlich der Verdachtsfläche<br />

NW-ALVF 07. Diese Fläche ist in der Bodenkarte von Hessen, Blatt 5917 Kelsterbach<br />

mit der Signatur „künstlich verändertes Gelände“ gekennzeichnet.<br />

In der Hessischen Altflächendatei des HLUG von 2000 wird die o. g. Fläche unter<br />

der Schlüsselnummer 433.007.000.000.007 geführt /10/. Ihr Mittelpunkt wird durch<br />

den Rechtswert 3466650 und den Hochwert 5546200 definiert.<br />

Nach den Informationen der Altflächendatei des HLUG handelt es sich um eine<br />

ehemalige Deponie für Erdaushub und Bauschutt mit einer flächigen Ausdehnung<br />

von ca. 90.000 m² und einem Volumen von 800.000 m³. Sie wurde vom 15.06.1935<br />

bis 15.06.1973 betrieben. Gemäß Altflächendatei des HLUG von 2000 und Informationen<br />

des RPU Darmstadt wurden hier Zelluloseabfälle, anorganische Säuren,<br />

Säuregemische und Beizen, Altmedikamente, Eisenschrott, Eisenmetallbehältnisse<br />

mit schädlichen Restinhalten, Bauschutt und Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen<br />

sowie Bauschutt und Bodenaushub abgelagert /34/ /35/. Es liegen allerdings<br />

keine Kenntnisse vor, ob und inwieweit eine genaue flächige Abgrenzung der<br />

Deponie erfolgen konnte. Deshalb können Auswirkungen auf die Baumaßnahme<br />

nicht von vorne herein ausgeschlossen werden.<br />

Die Aktenrecherche des RPU Darmstadt ergab, dass in den 80er Jahren im<br />

Abstrom der Deponie am Notbrunnen N 5 Grundwasserproben entnommen wurden,<br />

um eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Deponie abschätzen zu<br />

können. Das Grundwasser wurde auf die Parameter der Trinkwasserverordnung<br />

untersucht. Zu diesem Zeitpunkt konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.<br />

Daraufhin beendete das RPU Darmstadt die Untersuchungen /34/ /35/.<br />

NW-ALVF 09 - Ehemalige Deponie für Erdaushub und Bauschutt<br />

Diese Fläche ist ebenfalls auf der vom Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> erstellten Altflächenkarte<br />

von 2000 dokumentiert und liegt außerhalb des Teiluntersuchungsraumes<br />

südlich der Teiluntersuchungsgrenze der Landebahn Nordwest.<br />

43


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

44<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die Aktenrecherche des RPU Darmstadt ergab, dass es sich hierbei um eine ehemalige<br />

Deponie für Erdaushub und Bauschutt handelt /34/. Sie wird unter der<br />

Schlüsselnummer 433.007.000.000.002 geführt. Ihr Mittelpunkt wird durch den<br />

Rechtswert 3465900 und den Hochwert 5544850 definiert. Ihre Fläche beträgt ca.<br />

11.000 m². Über den Betriebszeitraum gibt es keine Angaben. Bei ehemaligen Erdaushub-<br />

und Bauschutt-Deponien können Beimengungen von schädlichen Verunreinigungen<br />

nicht ausgeschlossen werden. Es kann davon ausgegangen werden,<br />

dass ein Teil dieser Fläche oberflächennah im Rahmen des Baus der ICE-Trasse<br />

bereits abgeräumt wurde. Untersuchungen von Grundwasser und Boden wurden<br />

bisher noch nicht durchgeführt.<br />

NW-ALVF 10 - Ehemalige Erdaushubdeponie<br />

Diese Verdachtsfläche ist auf der vom Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> erstellten Altflächenkarte<br />

von 2000 dokumentiert und grenzt südlich an den Teiluntersuchungsraum<br />

der Landebahn Nordwest.<br />

Die Aktenrecherche des RPU Darmstadt ergab, dass es sich bei dieser Fläche um<br />

eine ehemalige Erdaushubdeponie handelt /34/ /35/. Sie wird unter der Schlüsselnummer<br />

433.007.000.000.003 geführt. Ihr Mittelpunkt wird durch den Rechtswert<br />

3466630 und den Hochwert 5545100 definiert.<br />

Bei ehemaligen Erdaushubdeponien können Beimengungen von schädlichen Verunreinigungen<br />

nicht ausgeschlossen werden. Es kann davon ausgegangen werden,<br />

dass ein Teil dieser Fläche oberflächennah im Rahmen des Baus der ICE-Trasse<br />

bereits abgeräumt wurde. Untersuchungen von Grundwasser und Boden wurden<br />

bisher noch nicht durchgeführt.<br />

NW-ALVF 11 - Ehemalige Sand- /Kiesgrube<br />

Auf der Grundlage der Altflächenkarte des Umlandverbandes <strong>Frankfurt</strong> (2000) liegt<br />

diese Fläche außerhalb des Teiluntersuchungsraumes südlich der Teiluntersuchungsraumgrenze<br />

der Landebahn Nordwest. Sie erstreckt sich mit einer Breite<br />

von ca. 100 m vom Tor 27 des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> in südliche Richtung.<br />

Auf der Bodenkarte von Hessen, Blatt 5917 Kelsterbach (1972), ist diese Fläche mit<br />

der Signatur für „künstlich verändertes Gelände“ dargestellt. Diese Fläche liegt mit<br />

ihrer maximalen Erstreckung im Bereich der Fläche NW-ALVF 04. Sie wird in der<br />

Hessischen Altflächendatei unter der Schlüsselnummer 433.007.000.000.016 geführt.<br />

Gemäß Informationen des Umlandverbandes <strong>Frankfurt</strong> (2000) wurde hier Mitte bis<br />

Ende der 70er-Jahre eine Sand- /Kiesgrube betrieben.<br />

Ehemalige Sand- /Kiesgruben sind in der Regel verfüllt worden, z. B. mit Bauschutt<br />

und Bodenaushub, bei denen Beimengungen von schädlichen Verunreinigungen<br />

nicht auszuschließen sind /42/.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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Stand 20.07.2004<br />

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o. Nr. – Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

Die Auswertung der Zeitzeugenkartierung aus dem 2. Weltkrieg ergab, dass im Bereich<br />

der westlichen Rollbahnanbindung sowie zwischen der westlichen Rollbahnanbindung<br />

und der südlichen Untersuchungsgrenze der Landebahn Nordwest 1940<br />

und 1941 Zeitbomben und Sprengbomben abgeworfen wurden. Nach Kutscher<br />

blieb die Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> und das damalige <strong>Flughafen</strong>gelände während<br />

des 2. Weltkrieges zunächst bis 1944 weitgehend von Bombenangriffen verschont<br />

/22/. Erst 1944 kam es zu umfangreichen Luftangriffen der alliierten Streitkräfte gegen<br />

<strong>Frankfurt</strong> und das <strong>Flughafen</strong>gelände Rhein-<strong>Main</strong>. Hierbei fielen auf das damalige<br />

<strong>Flughafen</strong>gelände über 2000 Bomben. Der 1943 beschlossene <strong>Ausbau</strong> des<br />

<strong>Flughafen</strong>s trat nicht mehr in Kraft, obwohl bereits intensive Rodungen am West-<br />

und Ostrand des damaligen <strong>Flughafen</strong>geländes begonnen hatte.<br />

Im Bereich der durch den Zeitzeugen kartierte Bombenabwürfe und Minenfunde<br />

sind aufgrund nicht oder unvollständig detonierter Sprengmittel eine punktförmige<br />

Belastung mit Explosivstoffresten und deren Umsetzungsprodukten möglich. Ferner<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass dort, wo Bomben detoniert sind, die entstandenen<br />

Bombentrichter mit Kriegsschutt oder sonstigen Abfällen in der Vergangenheit<br />

verfüllt worden sind.<br />

Schädliche Bodenveränderungen<br />

Innerhalb der Teiluntersuchungsräume Landebahn Nordwest und RWE-<br />

Umspannwerk Kelsterbach sind nach Auskunft des RPU Darmstadt und des RPU<br />

<strong>Frankfurt</strong> keine nachgewiesenen schädlichen Bodenveränderungen dokumentiert<br />

/30/ /33/ /34/.<br />

Grundwasserverunreinigungen<br />

NW-G 01 - LCKW-Grundwasserschaden<br />

Der östliche Randbereich der zukünftigen Landebahn Nordwest liegt auf einer Breite<br />

von ca. 200 m im Bereich einer Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen<br />

chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW). Gleiches gilt für einen Teil der östlichen<br />

Rollbahnanbindung.<br />

Der Grundwasserschaden entstand in den 70er Jahren auf der Lufthansa-Basis<br />

durch Reinigung von Metallteilen mit Reinigungsmitteln auf Basis von LCKW /40/.<br />

Die Schadstofffahne erstreckt sich in einer von der Lufthansa-Basis ausgehenden<br />

von Südost nach Nordwest gerichteten Schadstofffahne bis zum <strong>Main</strong>. Laut einer<br />

kartographischen Darstellung der Lufthansa Technik AG von 2000 steigen die Konzentrationen<br />

nach Osten bis zum östlichen Rand des Untersuchungsgebietes (=<br />

Sanierungsbereich) auf 63 µg/l (LH 33) an /23/.<br />

Seit über 10 Jahren erfolgt die LCKW-Sanierung im Grundwasser. Nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Sanierungsmaßnahmen der<br />

Deutschen Lufthansa AG noch ca. 7 bis 10 Jahre andauern wird. Hierbei ist zu differenzieren<br />

zwischen dem eigentlichen Schadenszentrum auf der Lufthansa Basis<br />

(noch ca. 5 bis 7 Jahre) und den Kontaminationsbereichen außerhalb der Basis<br />

45


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

46<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

(hier geht man von einer verbleibenden Restsanierungszeit von ca. 7 bis 10 Jahren<br />

aus). Die LCKW-Konzentrationen in den zwei Schadenszentren lagen im Oktober<br />

1999 bei 0,7 mg/l (Lufthansa-Basis) und 1,0 mg/l (Nähe Umgehungsstraße Kelsterbach)<br />

/23/.<br />

Der äußerste östliche Teil der Landebahn Nordwest wird darüber hinaus vom<br />

Randbereich der Schadstofffahne unterströmt, die dem LCKW-Schaden aus dem<br />

Bereich der DLH-Basis auf dem <strong>Flughafen</strong> entstammt. Im Bereich der geplanten<br />

Landebahn Nordwest (heutiges RWE-Gelände) wurden im Februar 2002 die Messstellen<br />

BK01043 (GWM 654) und BK01045 (GWM 655) beprobt. Die LCKW-<br />

Summenkonzentrationen lagen bei 5,2 µg/l (BK01043 (GWM 654)) bzw. 9,1 µg/l<br />

(BK01045 (GWM 655)). Der LCKW-Prüfwert der Gw-VwV zu § 77 HWG von 10 µg/l<br />

wurde unterschritten /13/.<br />

Im August 2002 konnten zusätzlich auch die Messstellen BK01040 (GWM 652) und<br />

BK01044 (GWM 653) beprobt werden. Die LCKW-Summenkonzentrationen lagen<br />

bei dieser Beprobung bei 3,1 µg/l (BK01040 (GWM 652)), 11,2 µg/l (BK01044<br />

(GWM 653)), 2,4 µg/l (BK01043 (GWM 654)) und 11 µg/l (BK01045 (GWM 655)).<br />

Der Prüfwert der Gw-VwV von 10 µg/l wurde an den Messstellen BK01044 (GWM<br />

653) und BK01045 (GWM 655) (östlichste Messstellen) knapp überschritten /13/.<br />

Damit wird eine randliche Lage zur LCKW-Fahne des bekannten Schadens dokumentiert.<br />

In dem Teil des Grundwasserschadens, der die Landebahn Nordwest inklusive östliche<br />

Rollbahnanbindung betrifft, liegt der Grundwasserflurabstand bei ca. 11 m. Die<br />

Lage des LCKW-Schadens und die ungefähre Fahnengröße ist aus der Karte <strong>G4</strong>-2<br />

ersichtlich.<br />

Ein Hinweis auf eine punktuelle LCKW-Belastung liegt im Bereich der geplanten<br />

Landebahn Nordwest an der Grundwassermessstelle BK01012 (GWM 639) an der<br />

Kreuzung Gelbe Grundschneise / Klarabergschneise vor. Der im Rahmen der Probenahmekampagne<br />

im Januar 2002 ermittelte Wert von 40,4 µg/l wurde durch die<br />

Probenahme vom August 2002 mit einem Wert von 98,8 µg/l noch übertroffen. Der<br />

Sanierungsschwellenwert der Gw-VwV zu § 77 HWG von 50 µg/l wurde überschritten.<br />

Dies gilt auch für die Messstelle BK01024 (GWM 650), wo im August 2002 eine<br />

LCKW-Summenkonzentration von 164,7 µg/l erreicht wurde. Aufgrund der Lage ist<br />

von einer weiteren punktuellen LCKW-Belastung auszugehen.<br />

Auffällig in den beiden letztgenannten Messstellen ist der relativ hohe Anteil des<br />

LCKW-Abbauproduktes cis-1,2-Dichlorethen, der auf Abbauaktivität im Untergrund<br />

schließen lässt (BK01012 (GWM 639): 78 µg/l, BK01024 (GWM 650): 22 µg/l).<br />

Sonstige Auffälligkeiten<br />

Bei den Messungen im August 2002 erfolgten Nachweise für Zink und Nickel sowie<br />

vereinzelt für Quecksilber im Grundwasser. Der Höchstwert der Trinkwasserverord-


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Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

nung für Quecksilber (0,001 mg/l) wird an der Messstelle BK01020 (GWM 649) mit<br />

0,0014 mg/l und bei BK01024 (GWM 650) mit 0,0011 mg/l knapp überschritten.<br />

Andere Höchstwerte für Schwermetalle werden nicht überschritten.<br />

Bei der Grundwassermessstelle BK01154 (GWM 646) wurde im Februar 2002 ein<br />

Kohlenwasserstoff-Index in Größe des Gw-VwV-Prüfwertes von 0,2 mg/l analysiert<br />

/13/.<br />

Triebwerkprüfstand Gebäude 475<br />

Unter der Schlüsselnummer 412000150001147 wird in der Hessischen Altflächendatei<br />

der Grundwasserschadensfall „Triebwerkprüfstand, Gebäude 475“ geführt.<br />

Der Triebwerkprüfstand befindet sich innerhalb des Fraportgeländes, am Ende der<br />

geplanten westlichen Rollbrücke (Anschlussstelle heutiges <strong>Flughafen</strong>gelände). Die<br />

Fläche ist außerhalb des Teiluntersuchungsraumes Landebahn Nordwest.<br />

In dem von Lufthansa betriebenen Triebwerkprüfstand ging 1984, aufgrund von<br />

Undichtigkeiten des Abscheidersystems, eine Grundwasserverunreinigung aus. In<br />

Abstimmung mit dem damaligen Hessischen Landesamt für Bodenforschung und<br />

der Unteren Wasserbehörde der Stadt <strong>Frankfurt</strong> wurden Sanierungsmaßnahmen<br />

eingeleitet. In unmittelbarer Nähe des Schadensbereiches wurden die Brunnen<br />

TRW 1 (jetzige Bezeichnung: GWM 149) und TRW 2 (jetzige Bezeichnung: GWM<br />

150) errichtet.<br />

Über diese Brunnen wurde in den Jahren 1984 bis 1988 Grundwasser entnommen.<br />

Anschließend erfolgte bis 1991 in regelmäßigen Abständen eine Beprobung des<br />

Grundwassers. Das Grundwasser wurde aufgrund der im Triebwerkprüfstand eingesetzten<br />

Stoffe auf die beiden LCKW-Einzelsubstanzen Trichlorethen und<br />

Tetrachlorethen analysiert. 1984 wurden im Bereich des Brunnens TRW 1 im<br />

Grundwasser 53 µg/l Trichlorethen und 68 µg/l Tetrachlorethen und 1991 noch<br />

4 µg/l Tetrachlorethen gemessen. Das Grundwasser am TRW 2 wies 1984 in einer<br />

Schöpfprobe 4 µg/l Trichlorethen und 34 µg/l Tetrachlorethen auf. Im Bereich des<br />

Brunnens TRW 2 wurden 1991 im Grundwasser 4 µg/l Trichlorethen und 20 µg/l<br />

Tetrachlorethen nachgewiesen. Ferner wurde über den gesamten Zeitraum die<br />

Phasenschichtdicke auf dem Grundwasserspiegel beobachtet. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse<br />

wurden 1991 die Maßnahmen zur Schadensbehebung eingestellt.<br />

Im Vorfeld von Umbaumaßnahmen auf dem Triebwerkprüfstand wurden 1995<br />

durch das Büro Trischler und Partner GmbH umwelttechnische Untersuchungen<br />

ausgeführt. Es wurden Bodenmischproben entnommen und auf Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

(MKW) analysiert. Die festgestellten MKW-Gehalte lagen zwischen 14<br />

und 230 mg/kg /41/.<br />

In regelmäßigen Abständen werden im Rahmen der Grundwassergüteüberwachung<br />

die Grundwassermessstellen GWM 149 (TRW 1) und GWM 150 (TRW 2)<br />

beprobt. Die letzten Untersuchungen an GWM 149 im September 2003 durch das<br />

IF ergab keinen LCKW-Nachweis im Grundwasser (Fraport 1989-2003; Quellen<br />

siehe <strong>Gutachten</strong> G5 /14/).<br />

47


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

48<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

In der Karte <strong>G4</strong>-2 ist der damalige Schadensbereich farblich dargestellt und beschriftet.<br />

Aufgrund des punktuellen Nachweises im Grundwasser und den bereits<br />

abgeschlossenen Maßnahmen war dieser ehemalige Schadensfall in einer im Kapitel<br />

4.1.1 definierten Kategorien nicht eindeutig zu zuordnen. Somit wurde auch keine<br />

Kurzbezeichnung für diesen Schadensfall vergeben. Die Grundwassermessstellen<br />

sind aus dem <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie, Karte G5-3, zu entnehmen<br />

/14/.<br />

Nitroaromaten<br />

Bei Grundwasseruntersuchungen von 1991 bis 1993 auf der Lufthansa-Basis sowie<br />

nördlich der Lufthansa-Basis zwischen der Bundesstraße 43 und der Bundesautobahn<br />

BAB 3 wurden in einigen Messstellen (GWM 43 = LH 3, GWM 44 = LH 4,<br />

GWM 47 = LH 9, GWM 46 = LH 7, GWM 52 = LH 13, GWM 186 = LH 17, GWM<br />

181 = LH 24, GWM 471) Spuren von Sprengstoffrückständen, wie Trinitrotoluol und<br />

Metabolite, nachgewiesen (Angewandte Geologie-Arbeitsgruppe Umwelt GmbH,<br />

AGU 1994, nach DLH 2000; Quellen siehe <strong>Gutachten</strong> G5 /14/). Aufgrund des punktuellen<br />

Nachweises wird auf eine kartographische Darstellung verzichtet. Die<br />

Grundwassermessstellen sind aus dem <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie,<br />

Karte G5-3, zu entnehmen. Weitere detailliertere Informationen sind im Fachgutachten<br />

G5 - Hydrologie / Hydrogeologie notiert /14/.<br />

NW-G 02 - Nitrat-Grundwasserschaden<br />

Auf Grundlage der Karte Nitratkonzentrationen im Grundwasser (2001) des Ingenieurbüros<br />

Arcadis Consult GmbH liegt der östliche Teiluntersuchungsraum innerhalb<br />

des Nitrat-Grundwasserschadens (östliche Rollbrücke).<br />

Durch die Anwendung von harnstoffhaltigen Winterdienstmitteln kam es in der Vergangenheit<br />

auf dem <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> und auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

zu einer Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Für den östlichen Bereich des<br />

<strong>Flughafen</strong>s, der in der Trinkwasserschutzzone IIIB und im Zustrombereich der<br />

Wassergewinnungsanlagen der Hessenwasser GmbH liegt (siehe Karten G5-2 und<br />

G5-3 des <strong>Gutachten</strong>s Hydrologie / Hydrogeologie /14/), wird seit 1999 eine Grundwassersanierung<br />

durchgeführt.<br />

Für den Nitratschaden auf der Air Base erfolgt derzeit keine Sanierung. Allerdings<br />

gelangt ein Teil des mit Nitrat belasteten Wassers aus dem Bereich des Air Base<br />

durch die Grundwasserströmung nach Norden zu den Sanierungsbrunnen.<br />

Zur Sanierung wurden entlang einer Kette nördlich des <strong>Flughafen</strong>geländes sowie<br />

auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände insgesamt 14 Sanierungsbrunnen installiert. Seit Januar<br />

2002 wird aus 13 Sanierungsbrunnen maximal 319 m³ pro Stunde nitratbelastetes<br />

Wasser denitrifiziert und über Schluckbrunnen im Oberstrom der Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

Hinkelstein reinfiltriert. Die restliche Laufzeit der Sanierung wird<br />

auf ca. 15 Jahre geschätzt /27/.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die Konzentrationen nehmen generell von Norden nach Süden zwischen ca.<br />

150 mg/l und ca. 40 mg/l ab. Die Konzentrationen an den in Betrieb befindlichen<br />

Sanierungsbrunnen liegen in einer Größenordnung zwischen 100 mg/l und<br />

250 mg/l (Arcadis 2002, Arcadis 2003, Fraport 1989-2003; Quellen siehe <strong>Gutachten</strong><br />

G5 /14/).<br />

Die Wirkung der Re-Versickerung als Schutzinfiltration für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

des Wasserwerkes Hinkelstein wurde bis Ende Juli 2002 noch<br />

durch zusätzliche Infiltrationen mit aufbereitetem <strong>Main</strong>wasser unterstützt. Infiltrationen<br />

finden weiter statt, dienen aber ausschließlich der Grundwasseranreicherung.<br />

Hinweise für eine Grundwasserbelastung durch Nitrat auch im nordwestlichen<br />

Abstrom des <strong>Flughafen</strong>s, das heißt in Teilbereichen der geplanten Landebahn<br />

Nordwest, liegen durch zwei Beprobungskampagnen der Grundwassergüteüberwachung<br />

der Fraport AG aus dem Jahr 2002 vor.<br />

Im Rahmen der Probenahmen im Januar 2002 wurden an den Messstellen<br />

BK01025 (GWM 651), BK01020 (GWM 649), BK01152 (GWM 644) und BK01013<br />

(GWM 641) Nitrat-Konzentrationen von 152 mg/l, 123 mg/l, 108 mg/l und 69 mg/l<br />

Nitrat gemessen. Die Proben stammen aus dem unmittelbaren Bereich der geplanten<br />

Landebahn, der Parallelrollbahn und aus dem nördlichen Bereich der Tunnelachse<br />

des Straßentunnels an der Okrifteler Straße, nördlich der Landebahn. Die<br />

nachgewiesene potenzielle Schadstofffahne erstreckt sich somit vom <strong>Flughafen</strong>gelände<br />

bis in das Gebiet des nördlichen Randes der zukünftigen Landebahn. Die<br />

Werte wurden durch die zweite Beprobungskampagne im August 2002 bestätigt<br />

(BK01025 (GWM 651): 167 mg/l, BK01020 (GWM 649): 104 mg/l, BK01152 (GWM<br />

644): 111 und BK01013 (GWM 641): 71 mg/l). Nitrat-Werte oberhalb des<br />

Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 50 mg/l wurden auch an<br />

den Messstellen BK01045 (GWM 655) (174 mg/l), BK01024 (GWM 650) (130 mg/l),<br />

BK01043 (GWM 654) (108 mg/l), BK01151 (GWM 643) (102 mg/l), BK01155 (GWM<br />

647) (76 mg/l), BK01040 (GWM 652) (69 mg/l), BK01044 (GWM 653) (65 mg/l),<br />

BK01016 (GWM 642) (62 mg/l) und BK01153 (GWM 645) (51 mg/l) registriert.<br />

Hieraus ist ableitbar, dass die Anwendung der harnstoffhaltigen Winterdienstmittel<br />

auch den Grundwasserleiter im Bereich der geplanten Landebahn Nordwest flächig<br />

beeinflusst haben. Möglicherweise liegt jedoch eine räumliche Differenzierung in<br />

zwei Teilfahnen vor. Im Abstrom nach Nordwesten nehmen die Konzentrationen<br />

generell ab. Die Ursachen hierfür können Abbau und Verdünnung durch Grundwasserneubildung<br />

sein. Hierauf deuten die Ergebnisse von der Doppelmessstelle<br />

BK01010 T (tief) / F (flach) (GWM 640 / 640a) hin. Während im tiefen Leiter die Nitratkonzentration<br />

noch 32 mg/l beträgt, werden im oberflächennahen Leiter nur<br />

7 mg/l registriert. Das oberflächennahe neugebildete Grundwasser ist somit nitratarm.<br />

Da der oberflächennahe Leiter nicht flächig ausgebildet ist, kommt dieses nitratarme<br />

Wasser im Großteil der Fläche dem Hauptgrundwasserleiter zugute.<br />

Die Lage des Nitratschadens und die ungefähre Fahnenausdehnung unter Berücksichtigung<br />

der aktuellen Ergebnisse ist aus den im Anhang beigefügten Karten <strong>G4</strong>-<br />

2, <strong>G4</strong>-3 und <strong>G4</strong>-4 ersichtlich. In den Karten erfolgte keine Unterteilung in einzelne<br />

Nitratfahnen, sondern der Nitratgrundwasserschaden wird kartographisch als eine<br />

49


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

50<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Schadstofffahne dargestellt. Westlich der auf den o. g. Karten dargestellten Nitratfahne<br />

wurden bislang keine Nitrat-Untersuchungen durchgeführt, so dass eine eindeutige<br />

Abgrenzung des Nitratschadensfalles nach Westen fehlte (Bereich Start-<br />

/Landebahn).<br />

Die Darstellung der Nitratfahne erfolgte entsprechend des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung<br />

ab einer Konzentration von 50 mg/l. Daher wurde die Schadstofffahne<br />

Nitrat auf der kartographischen Darstellung (siehe Karte <strong>G4</strong>-2) nur einheitlich<br />

mit einer gelben Farbe ohne westliche schwarze Begrenzungslinie dargestellt.<br />

Weitere detailliertere Informationen über den Verlauf der einzelnen Konzentrationslinien<br />

sind aus dem Fachgutachten G5 - Hydrologie / Hydrogeologie zu entnehmen<br />

/14/.<br />

NW-G 03 - Caltex-Schaden<br />

Unterstromig zur Landebahn Nordwest (außerhalb des Teiluntersuchungsraumes)<br />

sind Grundwasserschäden (Mineralölkohlenwasserstoffe) aus dem Bereich der<br />

ehemaligen Caltex-Raffinerie bekannt. Diese werden durch Entnahme an sechs<br />

Brunnen mit anschließender Strippung und Filtration saniert. Die hydraulische Sanierung<br />

begann 1974 und die beschleunigte In-Situ-Sanierung lief im Jahr 1992 an.<br />

Der Zeitbedarf für die Sanierung der noch verbliebenen Restbelastung wird auf ca.<br />

10 Jahre geschätzt /14/.<br />

<strong>Altlasten</strong><br />

Innerhalb der Teiluntersuchungsräume Landebahn Nordwest und RWE-<br />

Umspannwerk Kelsterbach liegen nach Auskunft des RPU Darmstadt und des RPU<br />

<strong>Frankfurt</strong> keine rechtlich festgestellten <strong>Altlasten</strong> vor /30/ /33/ /34/.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse der Zustandsanalyse<br />

Die Ergebnisse der Datenrecherche und der Historischen Erkundung ergaben, dass<br />

sich innerhalb der Teiluntersuchungsräume Landebahn Nordwest und RWE-<br />

Umspannwerk Kelsterbach fünf <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen befinden. Im Osten des<br />

Teiluntersuchungsraumes Landebahn Nordwest befinden sich die beiden bekannten<br />

Grundwasserschadensfälle NW-G 01 und NW-G 02.<br />

Außerhalb der Teiluntersuchungsraumgrenze befinden sich sieben <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

(inklusive der Punktuellen Kriegseinwirkungen) und der Grundwasserschaden<br />

NW-G 03 im Westen.<br />

Nachgewiesene schädliche Bodenveränderungen oder rechtlich festgestellte <strong>Altlasten</strong><br />

liegen nicht vor.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt, RPU <strong>Frankfurt</strong> und RPU<br />

Darmstadt, liegen der Behörde bis zum Juni 2003 keine weiteren Informationen<br />

über weitere <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen<br />

und <strong>Altlasten</strong> in diesem Gebiet vor /30/ /33/.<br />

Von Baumaßnahmen (Erdbewegungen) zur Herstellung der zukünftigen Landebahn<br />

Nordwest sind die folgenden <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und Grundwasserverunreinigungen<br />

betroffen:<br />

NW-ALVF 01<br />

NW-ALVF 02<br />

NW-ALVF 03<br />

NW-ALVF 05<br />

NW-ALVF 10<br />

NW-G 01 (nur bei Eingriffen ins Grundwasser)<br />

NW-G 02 (nur bei Eingriffen ins Grundwasser)<br />

sowie der ehemalige Schadensfall „Triebwerkprüfstand, Gebäude 475“<br />

4.1.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

Für die textliche und kartographische Darstellung der Ergebnisse wird der Begriff<br />

<strong>Ausbau</strong>bereich Süd mit dem Buchstaben AS abgekürzt. Die folgenden Bezeichnungen<br />

und Abkürzungen wurden hierbei nun verwendet:<br />

− ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHEN sind mit AS, der Abkürzung ALVF für<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und einer Flächennummer gekennzeichnet, z. B. AS-<br />

ALVF 01.<br />

Bei den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen wird unterschieden in Verdachtsflächen aufgrund<br />

von Kriegsfolgeschäden (kartographisch orange dargestellt) und sonstigen<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen (kartographisch violett dargestellt).<br />

− SCHÄDLICHE BODENVERÄNDERUNGEN werden mit AS, dem Buchstaben B für Boden<br />

und mit einer Flächennummer gekennzeichnet, z. B. AS-B 01.<br />

− GRUNDWASSERVERUNREINIGUNGEN werden mit AS, mit dem Buchstaben G für<br />

Grundwasser und einer Flächennummer gekennzeichnet, z. B. AS-G 01.<br />

− Nachgewiesene Grundwasserverunreinigungen, bei denen keine Kenntnisse<br />

über die Ausdehnung von Schadstofffahnen vorliegen, werden bei den entsprechenden<br />

schädlichen Bodenveränderungen erläutert und nicht separat nummeriert<br />

bzw. kartographisch dargestellt. Die Lage dieser Grundwasserverunreinigungen<br />

entspricht der Lage der entsprechenden schädlichen Bodenveränderungen.<br />

− ALTLASTEN sind mit AS, dem Buchstaben A für <strong>Altlasten</strong> und einer Flächennummer<br />

gekennzeichnet, z. B. AS-A 01.<br />

51


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

52<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

− Auch Bombentrichter werden in die Darstellung der <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

mitaufgenommen. Sie erhalten keine Nummerierung, sondern werden bei der<br />

textlichen und kartographischen Erläuterung als „Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

ohne Nummer” bezeichnet.<br />

Ergebnisse<br />

Die im Bereich des <strong>Ausbau</strong>bereiches Süd ermittelten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen,<br />

<strong>Altlasten</strong>, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen<br />

werden nachfolgend - jeweils getrennt nach den Einzelflächen des <strong>Ausbau</strong>bereiches<br />

Süd Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, CargoCity Süd und Cargo Center 2 und Angrenzende<br />

Flächen - erläutert.<br />

Die kartographische Lage der Verdachts- und Schadensflächen ist aus der Karte<br />

<strong>G4</strong>-4 im Anhang zu entnehmen.<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

Die Informationen über 102 bekannte <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen der Rhein-<strong>Main</strong> Air<br />

Base wurden aus der Karte der Peschla und Rochmes GmbH CargoCity South /<br />

Rhein-<strong>Main</strong> Airbase, Agreed Annex-C sites (CCS), Draft Annex-C Sites (RMAB)<br />

vom Juli 2000 und aus dem Bericht von Peschla & Rochmes von 2000 zur Historischen<br />

Erkundung entnommen, der dem Verfasser auszugsweise von Fraport zur<br />

Verfügung gestellt wurde /25/. Bei 8 der 102 <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen wurden bereits<br />

Boden- und / oder Grundwasserverunreinigungen festgestellt, die in diesem<br />

<strong>Gutachten</strong> unter schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen<br />

erwähnt sind. Hierbei handelt es sich um nachfolgende Flächen:<br />

− AS-B 01 – Repair Station, Geb. A 55<br />

− AS-B 07 – Pol Yard<br />

− AS-B 08 – Truck Refilling Station<br />

− AS-B 09 – Six Former Ust, Pol Yard<br />

− AS-B 10 – Gas Station, Gebäude A 317<br />

− AS-B 11 – Stripping Yard Nr. 83<br />

− AS-B 12 – Sand Pit Area<br />

− GFA-G 02 – Kerosinschaden A 400<br />

Die von Peschla und Rochmes GmbH festgestellten 94 <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

(insgesamt 102 ALVF abzüglich der o. g. 8 schädlichen Bodenveränderungen und<br />

Grundwasserverunreinigungen) werden in diesem <strong>Gutachten</strong> nicht im Einzelnen<br />

beschrieben, sondern eine Zusammenfassung des zu erwartenden Schadstoffpotenzials<br />

wiedergegeben. Die <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen werden in den kartographischen<br />

Darstellungen ebenfalls nicht einzeln ausgewiesen. Einzelne <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen,<br />

die räumlich eng beieinander liegen, werden umrahmt und schraffiert<br />

als eine Fläche dargestellt (siehe Karte <strong>G4</strong>-4).


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Einzelheiten zu den jeweiligen <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen können dem entsprechenden<br />

<strong>Gutachten</strong> von Peschla und Rochmes GmbH von 2000 entnommen werden<br />

/25/.<br />

Die Auswertung dieser Unterlagen ergab, dass auf den Verdachtsflächen folgende<br />

Schadstoffe und Schadstoffgruppen vermutet werden:<br />

− BTEX<br />

− Ethylenglykol<br />

− Hydrauliköle<br />

− LCKW<br />

− MKW<br />

− PAK<br />

− PCB<br />

− PCDD<br />

− PCDF<br />

− Schmierfette<br />

− Schwermetalle<br />

− Transformatoröle<br />

Untergeordnet werden noch auf einzelnen Verdachtsflächen folgende Schadstoffe<br />

und Schadstoffgruppen vermutet:<br />

− Ammoniak<br />

− Ammonium<br />

− Arsen<br />

− Borate<br />

− DDT<br />

− Ethanol<br />

− Harnstoff<br />

− Hydrazin<br />

− Hydrochinon<br />

− Laugen<br />

− Methanol<br />

− Natriumhydroxid<br />

− Natriumthiosulfat<br />

− Nitrate<br />

− Nitrite<br />

− Nitrocellulose<br />

− Phosphate<br />

− Säuren<br />

− Tenside<br />

53


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

54<br />

GFA-ALVF 02 - Vermutete Altablagerungen<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.6<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

GFA-ALVF 04 - GFA-ALVF 06 – Flächen mit ehemaligen Flakstellungen<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.6<br />

Angrenzende Flächen<br />

Aufgrund der multitemporalen Luftbild- und Dokumentenauswertung sowie durch<br />

eine Ortsbegehung wurden die folgenden <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen ausgewiesen:<br />

AS-ALVF 01 - Abstellplätze für Container und Gerätschaften (Luftbilder 1992)<br />

Die <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche, die aufgrund einer multitemporalen Luftbild- und Dokumentenauswertung<br />

sowie durch Ortsbegehungen ausgewiesen wurde, liegt innerhalb<br />

des Teiluntersuchungsraumes und grenzt an die nordwestliche Teiluntersuchungsraumgrenze.<br />

Sie dient als Abstellfläche für Container (z. T. Baucontainer),<br />

für Fahrzeuge sowie für Gerätschaften und Materialien. Aufgrund der o. g. Nutzung<br />

ist eine Schadstoffbelastung in diesem Bereich durch Tropfverluste von<br />

Kraftfahrzeugen mit Kraftstoff- und Schmiermittelrückständen bzw. durch Leckagen<br />

an z. B. abgestellten Fässern möglich.<br />

AS-ALVF 02 - Baustelleneinrichtungsplatz (Luftbilder 1992, Ortsbegehung)<br />

Diese ALVF liegt im westlichen Bereich des Teiluntersuchungsraumes und ist auf<br />

den Luftbildern als Ablagerungsplatz für verschiedene Baumaterialien zu erkennen.<br />

Wie die Ortsbegehung im September 2000 und im Februar 2002 ergab, wird auf einem<br />

Teil der Fläche eine Sortieranlage betrieben, auf der sich verschiedene Boden-<br />

und Bauschutt-Halden befinden. Der andere Teil wird als Abstellfläche für<br />

Baucontainer, Baumaterialien (Geräte, Reinigungsmittel, Farben), Baustellenfahrzeuge<br />

und Eigenbedarfstankstellen (Dieselkraftstofftanks und Zapfanlagen) genutzt.<br />

Aufgrund der Nutzung als Baustelleneinrichtungsplatz sowie als Sortieranlage<br />

und Bereitstellungsfläche für Boden / Bauschutt sind auf dieser Verdachtsfläche<br />

Verunreinigungen mit organischen und anorganischen Schadstoffen möglich.<br />

AS-ALVF-03 - Start- und Landebahn / Abstellplätze für Sturzkampfbomber<br />

(Luftbilder 1945, 1952, 1978)<br />

Im Südosten außerhalb des Teiluntersuchungsraumes befindet sich eine ca.<br />

1.000 m lange und ca. 60 m breite Fläche, die - nach Auskunft des Forstamtes Mörfelden-Walldorf<br />

- als Sturzkampfbomber(Stuka)-Landeplatz genutzt wurde /5/. Auf<br />

den Luftbildern sind im nördlichen Bereich dieser <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche ca.<br />

7 - 10 Ausbuchtungen erkennbar, die als Abstellflächen für die Bomber genutzt<br />

wurden. Die ehemalige Start- und Landebahn ist auf den o. g. Luftbildern deutlich<br />

erkennbar; auf Luftbildern neueren Datums sind noch Reste der Anlagenteile vorhanden.<br />

Besonders im Bereich der ehemaligen Abstellplätze sind aufgrund der


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Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

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Erfahrung bei vergleichbaren Standorten Abfüllverluste durch Treibstoffe und<br />

Schmiermittel zu erwarten. Kontaminationen durch Explosivstoffreste und deren<br />

Derivate können durch den Umgang mit Munition und Bomben nicht ausgeschlossen<br />

werden. Da sich der Umgang mit Munition und Bomben vermutlich auf die Be-<br />

und Entladung von Flugzeugen beschränkte und wahrscheinlich keine Munition<br />

durch Sprengung vernichtet wurde, sind bei diesen Schadstoffen keine größeren<br />

Kontaminationen zu erwarten.<br />

o. Nr. – Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

Aus einer Zeitzeugenkartierung aus dem 2. Weltkrieg, die das Forstamt Mörfelden-<br />

Walldorf zur Verfügung stellte, ist zu entnehmen, dass außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes<br />

südwestlich der Fläche AS-ALVF 03 Bomben abgeworfen wurden. Im Bereich<br />

der durch den Zeitzeugen kartierten Bombenabwürfe ist aufgrund nicht oder<br />

unvollständig detonierter Sprengmittel eine punktförmige Belastung mit Explosivstoffresten<br />

und deren Umsetzungsprodukten möglich. Des Weiteren wurden Bombentrichter<br />

in der Regel mit Kriegsschutt und sonstigen Abfällen verfüllt.<br />

Schädliche Bodenveränderungen<br />

Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

Die nachfolgend genannten Informationen wurden durch die Fraport AG, die<br />

Peschla und Rochmes GmbH /25/, durch das Projekt Management Team /29/, das<br />

RPU <strong>Frankfurt</strong> /31/, sowie durch den Magistrat der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> /24/<br />

übermittelt. Die Informationen über die festgestellten Schadstoffe wurden bei allen<br />

dokumentierten schädlichen Bodenveränderungen aus der Historischen Erkundung<br />

der Peschla und Rochmes GmbH von 2000 /25/ entnommen. Diese Literaturangabe<br />

wird daher nachfolgend nicht mehr bei den einzelnen Erläuterungen genannt.<br />

AS-B 01 - Repair Station, Geb. A 55 (Annex-C B)<br />

Bei dem Gebäude A 55 handelt es sich um eine ehemalige Flugzeugwartungshalle,<br />

in der in der Vergangenheit Lösungs- und Reinigungsmittel eingesetzt wurden. Untersuchungen<br />

ergaben im Bereich dieses Flugzeug-Hangars Boden- und Grundwasserverunreinigungen<br />

mit MKW, LCKW und BTEX sowie LCKW-Gehalte in der<br />

Bodenluft. Bei Grundwasseruntersuchungen 1997 wurden weiterhin Verunreinigungen<br />

mit PAK und Tensiden festgestellt. Durch weitere Erkundungsmaßnahmen<br />

1998 wurden zwei Schadensbereiche abgegrenzt (Schadensbereich I: nördliches<br />

Areal; Schadensbereich II: südöstlich des Gebäudes A 55). Im Schadensbereich II<br />

wurden zusätzlich Defekte an der Abwasserkanalisation festgestellt, die u. a. für die<br />

Verunreinigungen verantwortlich gemacht werden.<br />

AS-B 07, AS-B 08, AS-B 09 (Pol Yard, Annex-C D, KVF-Nr. 79, 85, 99)<br />

Pol Yard bezeichnet eine Fläche, die aus 6 oberirdischen Mogas- und Dieseltanks<br />

(Six Former Ust) sowie einer Befüllstation für Trucks (Truck Refilling Station) und<br />

einer Lagerfläche für weitere Tanks (Former Bulk, Storage Area) besteht. Ein Teil<br />

55


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

56<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

der Tankanlagen wurde zurückgebaut /29/. Leckagen und / oder Befüllverluste führten<br />

zu einer großräumigen Kontamination des Bodens und des Grundwassers.<br />

Folgende Einzelschäden sind im Bereich Pol Yard bekannt:<br />

AS-B 07 - Pol Yard (Annex-C D, KVF-Nr. 79)<br />

In diesem Bereich (ehemaligen Tanklager östlich Gebäude 284) wurden Boden-<br />

und Grundwasserverunreinigungen mit aliphatischen, leichtflüchtigen chlorierten<br />

und einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (MKW, BTEX, LCKW) festgestellt<br />

/29/.<br />

AS-B 08 - Truck Refilling Station (Annex-C D, KVF-Nr. 99, Geb. A 288)<br />

Der Bereich wurde in der Karte CargoCity South / Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, Agreed<br />

Annex-C sites (CCS), Draft Annex-C-Sites (RMAB) als contaminated sites identifies<br />

for / under assessment ausgewiesen /25/. Gemäß PMT-Jahresbericht 2000 liegen<br />

für diese Fläche keine konkreten Hinweise auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen<br />

vor. „Es handelt sich um eine reine Verdachtsfläche“ /29/. Ausgehend von<br />

der gesamten Nutzung des Pol Yard geht PMT auch für diese Fläche von einer<br />

vorhandenen Bodenverunreinigung aus.<br />

AS-B 09 - Six Former Ust, Pol Yard (Annex-C D, KVF-Nr. 85, oberirdische Mogastanks)<br />

In diesem Bereich wurden bei Untersuchungen Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbelastungen<br />

mit aliphatischen, leichtflüchtigen chlorierten, einkernigen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen (MKW, BTEX, LCKW) sowie mit Schwermetallen vorgefunden.<br />

Im Zeitraum vom Juni 1996 bis 1999 wurden in dem Bereich zwei Demonstrationsprojekte<br />

zur In-Situ-Sanierung im Rahmen eines deutsch / amerikanischen Wissenschaftsaustausches<br />

durchgeführt. Von deutscher Seite aus wurde das Projekt<br />

durch die Universität Karlsruhe begleitet, von amerikanischer Seite durch das Batelle<br />

Institut, Colorado, Ohio. Nach Abschluss des Testfeldbetriebes wurden beide<br />

Projekte in reduzierter Form weiterbetrieben. Das RP Darmstadt hat für die Fortführung<br />

des Sanierungsbetriebes die Genehmigung erteilt /29/.<br />

AS-B 10 - Gas Station, Gebäude A 317 (Annex-C F)<br />

Auf der Fläche wurden im Jahr 1999 umwelttechnische Untersuchungen durch die<br />

KAT Umweltberatung GmbH durchgeführt. Dabei konnten keine Belastungen festgestellt<br />

werden. Eine behördliche Bewertung dieser Fläche wurde bisher nicht vorgenommen<br />

/29/. Da die orientierende Untersuchung von 1999 den Schadstoffverdacht<br />

nicht bestätigte, wird die AS-B 10 nachfolgend textlich nicht weiter betrachtet.<br />

Kartographisch wird diese Fläche der Vollständigkeit halber in der Karte <strong>G4</strong>-4 dargestellt.


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Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

AS-B 11 - Stripping Yard Nr. 83 (Annex-C E)<br />

1997 wurde in diesem Bereich die umwelttechnische Untersuchung und Gefährdungsabschätzung<br />

abgeschlossen. Im Boden wurden aliphatische (MKW) und polyzyklische<br />

aromatische (PAK) Kohlenwasserstoffe sowie Schwermetalle gefunden.<br />

Im Grundwasser wurden MKW und PAK, adsorbierbare organisch gebundene Halogene<br />

(AOX) und Arsen nachgewiesen. Im Februar 2000 fanden weitere Untersuchungen<br />

gemäß des Bundes-Bodenschutzgesetzes statt. Eine Gefährdung des<br />

Grundwassers konnte damals nicht festgestellt werden.<br />

AS-B 12 - Sand Pit Area (Annex-C C, KVF-Nr. 098)<br />

Die ehemalige Sandgrube diente als Auffangbecken für Oberflächenwässer aus<br />

dem Flugvorfeld. 1995 und 1996 wurde der Schlamm des Sand Pit ausgehoben<br />

und ein neues, sohlgedichtetes Rückhaltebecken für Oberflächenwasser errichtet.<br />

Im Grundwasser konnten aliphatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,<br />

adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) sowie Schwermetalle<br />

nachgewiesen werden.<br />

CargoCity Süd<br />

Auf den Ende 1994 von den amerikanischen Streitkräften zurückgegebenen Flächen<br />

der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, dem heutigen CargoCity Süd (CCS), wurden bei<br />

Untersuchungen zahlreiche schädliche Bodenveränderungen festgestellt. Die Basis<br />

dieser Einstufung bildete frühere Untersuchungen der Teilbereiche und die 1994<br />

durchgeführte Risikoabschätzung durch das IF /21/.<br />

Die aktuellen Informationen der nachfolgenden aufgelisteten Bodenverunreinigungen<br />

wurden durch die Datenrecherche bei der Fraport AG (GTS-E) sowie aus den<br />

PMT-Sachstandsberichten von 1998 /28/, 2000 /29/ und 2003 /26/ zusammengetragen.<br />

AS-B 02 - Heating Oil Tanks bei Gebäude A 140 (Annex-C, Fläche Nr. 10)<br />

Der Rückbau der zwei unterirdischen je 40.000 l Heizöltanks und eines weiteren<br />

Tanks (vermutlich Dieseltank) sowie die Auskofferung des mit Mineralölkohlenwasserstoffen<br />

kontaminierten Bodenmaterials erfolgte im März 2001.<br />

Bei den Aushubarbeiten zum Rückbau der Heizöltanks zeigte sich, dass die Bodenbelastung<br />

durch MKW bis in das in 6,0 m u. GOK angeschnittene Grundwasser<br />

reicht. Aus Gründen der Standsicherheit des noch vorhandenen Gebäudes und der<br />

Notwendigkeit weiterer Erkundungsmaßnahmen wurden in Abstimmung mit der<br />

Behörde entschieden, den Schadensbereich in der gesättigten Zone separat zu behandeln,<br />

so dass die Aushubarbeiten im Bereich der Heizöltanks eingestellt wurden.<br />

57


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

58<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Das Aushubmaterial im Bereich des gehobenen Dieseltanks war hingegen vollständig<br />

als organosensorisch unauffällig einzustufen. Eine abschließende Sohl- und<br />

Wandbeprobung wurde hier zur Dokumentation der Aushubmaßnahme durchgeführt.<br />

Bei den beiden Heizöltanks wurden nur punktuell zwei Einzelproben aus dem Boden<br />

sowie eine Wasserschöpfprobe aus einem Baggerschurf entnommen und auf<br />

Grundlage der vorliegenden Untersuchungen auf die bekannten Hauptschadstoffkomponenten<br />

analysiert.<br />

Untersuchungen des Grundwassers werden 2004 durchgeführt /26/. Das weitere<br />

Vorgehen wird nach Vorlage der Ergebnisse mit der Behörde abgestimmt.<br />

AS-B 03 - Grassfield, Gebäude A 183 (Annex-C, Fläche Nr. 11)<br />

Der Bereich wurde gemäß den Vorgaben des RPU <strong>Frankfurt</strong>, mit dem vorhandenen<br />

Bodenmaterial verfüllt und mit einer unbelasteten Bodenschicht abgedeckt. Die<br />

Maßnahmen wurden am 04.12.2002 abgeschlossen /26/.<br />

AS-B 04 - Teerdreieck (Annex-C, Flächen 3, 8, 9)<br />

Die Sanierung des Teerdreieckes wurde bis auf einen Teilbereich in der Zeit vom<br />

23.07.2001 bis 17.12.2001 mittels Aushubmaßnahme auf Grundlage des Sanierungsbescheides<br />

des RPU <strong>Frankfurt</strong> vom 14.09.2000 durchgeführt.<br />

Bei dem noch nicht sanierten Teilbereich handelt es sich um das nördliche Drittel<br />

der Teerdreieckspitze. Hier wurde beim Aushub im Bereich der Wechselzone (5 bis<br />

6 m u. GOK) eine zusätzliche Kontamination des Bodens und des Grundwassers<br />

mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt. Durch die weitere<br />

Erkundung des Schadens mittels 10 Rammkernsondierungen bis in die gesättigte<br />

Zone konnte die Bodenkontamination nach allen Seiten abgegrenzt werden. Das<br />

kontaminierte Bodenmaterial konnte aufgrund der Nähe der östlichen und westlichen<br />

Straße sowie der Ringleitung für die Wasserversorgung nicht komplett ausgehoben<br />

werden. Der Bereich unterhalb der östlichen Straße konnte noch nicht ausreichend<br />

erkundet werden, da die östliche Straße für den Verkehr zu erhalten war.<br />

In Abstimmung mit der Behörde sollen sie im Zuge zukünftiger Baumaßnahmen<br />

bzw. beim Rückbau der Straßen ausgehoben bzw. saniert werden. Die sanierten<br />

Bereiche wurden von den noch nicht sanierten Bereichen mit einer geeigneten Folie<br />

abgegrenzt, um einerseits das Eindringen von Schadstoffen in den sanierten Bereich<br />

zu verhindern und andererseits einen wiederholten Aushub bei späteren Tiefbaumaßnahmen<br />

zu vermeiden.


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Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die Grundwasserkontamination wurde in Abstimmung mit der Behörde separat von<br />

der Bodensanierung betrachtet und soll zusammen mit anderen bekannten Grundwasserkontaminationen<br />

im Rahmen eines durch das PMT zu erstellenden Grundwassermonitoringprogrammes<br />

weiter erkundet werden.<br />

Der angefallene Aushub (belastetes Bodenmaterial, Beton, Teerasphalt und Bitumen)<br />

wurde ordnungsgemäß entsorgt /26/.<br />

AS-B 05 - Green Spaces, Gebäude A 244 (Annex-C, Fläche 13)<br />

Der belastete Boden wurde am 20.03.2001 ausgehoben. Der Aushub wurde ordnungsgemäß<br />

entsorgt /26/.<br />

AS-B 06 - Auto-Hobby-Shop bei Gebäude A 248 (Annex-C, Fläche Nr. 6)<br />

Im Zeitraum 19.03. - 05.04.01 wurden drei unterirdische Lagertanks (Benzin und<br />

Diesel), ein Leichtflüssigkeitsabscheider sowie ein Altöllager rückgebaut und die<br />

geringen Mengen an belastetem Bodenmaterial ausgekoffert. Die Baugrube wurde<br />

mit deklariertem und freigegebenem Bodenmaterial rückverfüllt.<br />

Die Tanks, der Leichtflüssigkeitsabscheider, die Restflüssigkeiten der Tanks und<br />

des Leichtflüssigkeitsabscheiders sowie das ausgekofferte belastete Bodenmaterial<br />

wurden ordnungsgemäß entsorgt /26/.<br />

AS-B 13 - Feuerlöschübungsplatz (Fire Training Pit)<br />

Durch langjährige Nutzung dieser Fläche als Feuerwehrübungsplatz unter Verwendung<br />

von Treibstoffen (z. B. Kerosin) und verschiedenen Löschmitteln kam es zu<br />

Boden-, Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen mit aliphatischen, leichtflüchtigen<br />

chlorierten und einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffen. 1990<br />

und 1991 wurde im Rahmen des Umbaus des Feuerwehrübungsplatzes der Boden<br />

bis ca. 0,5 m oberhalb der gesättigten Zone ausgetauscht. Untersuchungen 1997<br />

ergaben, dass eine ca. 3 m mächtige Schicht in der gesättigten Zone weiterhin eine<br />

Belastung mit aliphatischen und einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

aufweist /20/. Durch jahreszeitliche Schwankungen des Grundwasserstandes können<br />

im Grenzbereich zur gesättigten Zone in der ungesättigten Zone erneut Verunreinigungen<br />

entstehen.<br />

Die in den letzten Jahren stattgefundenen Voruntersuchungen wurden abgeschlossen.<br />

Die noch vorhandenen Grundwasserkontaminationen sollen zusammen mit<br />

anderen bekannten Grundwasserschäden im Rahmen eines durch das PMT zu<br />

erstellenden Grundwassermonitoringprogrammes weiter erkundet werden.<br />

59


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Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

60<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

AS-B 15 - Regenrückhaltebecken - Catch Basin, Impound Lot (Annex-C, Fläche<br />

Nr. 7)<br />

Die Sanierung mittels Absaugen des im Regenrückhaltebecken befindlichen Wassers<br />

und Aushub des kontaminierten Schlammes bis zur Beckensohle erfolgte im<br />

Juli 2002 gemäß Sanierungsbescheid des RPU <strong>Frankfurt</strong> vom 25.06.2002. Das<br />

Wasser des Regenrückhaltebeckens wurde über eine Wasserreinigungsanlage zur<br />

Bereitstellung in ein Rückhaltebecken der US-Kläranlage gepumpt.<br />

Der ausgekofferte Schlamm wurde ordnungsgemäß entsorgt. Das im o. g. Becken<br />

bereitgestellte Wasser konnte nach erbrachtem analytischen Nachweis und behördlicher<br />

Genehmigung in die Kläranlage abgeleitet werden /26/.<br />

GFA-B 01 – Kerosinschaden A 400 (Pax-Terminal, Annex-C A)<br />

Der Kerosinschaden grenzt an den Teiluntersuchungsraum. Näheres zum Schadensfall<br />

selber ist im Kapitel 4.1.6 zu finden.<br />

Cargo Center 2<br />

AS-B 14 - Arsen / Nitroaromaten<br />

Wie unter dem folgenden Abschnitt Grundwasserverunreinigungen ausführlich beschrieben<br />

wird, wurden nach dem 1. Weltkrieg südlich der Halle 9 Munitionssprengungen<br />

vorgenommen, durch die Kampfstoffe und Explosivstoffe in die Atmosphäre<br />

und den Boden gelangten. Erst im Jahr 1984 begannen Entmunitionierungsarbeiten.<br />

Dabei wurden Kampfstoffampullen aufgefunden und hohe Arsengehalte im Boden<br />

festgestellt. Im folgenden Jahr wurden die ersten Grundwassermessstellen in<br />

diesem Bereich eingerichtet und Arsen sowie im Juni 1993 erstmals Nitroaromaten<br />

im Grundwasser nachgewiesen /4/.<br />

Im Laufe des Jahres 1996 erfolgte ein Bodenaustausch im Baubereich Cargo Center<br />

2, so dass der Boden als saniert angesehen wird. Unterhalb der Halle 9 fanden<br />

noch keine umwelttechnischen Untersuchungen statt. Hier besteht die Möglichkeit,<br />

dass nach wie vor noch Arsen und Nitroaromaten im Boden vorhanden sind. Die<br />

Untersuchungen sollen – nach Mitteilung von Fraport – nach dem Rückbau der Halle<br />

9 erfolgen.<br />

Grundwasserverunreinigungen<br />

Im folgenden Kapitel sind Grundwasserverunreinigungen aufgeführt, bei denen eine<br />

Schadstofffahne ermittelt wurde. Teilweise sind hierzu parallel Bodenkontaminationen<br />

vorhanden, die im Abschnitt schädliche Bodenveränderungen beschrieben<br />

sind.<br />

Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

NW-G 02 - Nitrat-Grundwasserschadensfall<br />

Die nördliche Fläche des Teiluntersuchungsraums befindet sich im Bereich des Nitrat-Grundwasserschadensfalls.<br />

Der Grundwasserschadensfall Nitrat erstreckt sich<br />

von dort aus über den Geländebereich des Bahnsystems und des Terminals 2. Ferner<br />

setzt sich der Schadensfalls außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes in nördlicher


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Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Richtung fort. Der Nitratschaden wurde in der Karte <strong>G4</strong>-4 ohne Unterscheidung der<br />

Konzentrationslinien als gelbe Fläche dargestellt.<br />

Die Lage des Nitratschadens und die ungefähre Fahnengröße ist aus der Karte <strong>G4</strong>-<br />

4 dieses <strong>Gutachten</strong>s ersichtlich. Näheres zum Nitrat-Grundwasserschadensfall ist<br />

im Kapitel 4.1.2 ersichtlich. Detailliertere Informationen über den Verlauf der einzelnen<br />

Konzentrationslinien sind aus dem Fachgutachten G5 - Hydrologie / Hydrogeologie<br />

zu entnehmen /14/.<br />

GFA-G 02 - Kerosinschaden A 400 (Pax-Terminal)<br />

Der Kerosinschaden liegt im Teiluntersuchungsraum. Näheres zum Schadensfall<br />

selber ist im Kapitel 4.1.6 zu finden.<br />

CargoCity Süd<br />

AS-G 02 - Feuerwehrübungsplatz (Fire Training Pit)<br />

1995 wurde im mittleren Abschnitt der geplanten <strong>Ausbau</strong>fläche an der nördlichen<br />

Abgrenzung im Bereich des ehemaligen Feuerwehrübungsplatzes eine mit aliphatischen,<br />

leichtflüchtigen chlorierten und einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

belastete Schadstofffahne im Grundwasser nachgewiesen, die sich in<br />

nordwestlicher Richtung ausbreitet /20/. Die noch vorhandenen Grundwasserkontaminationen<br />

sollen zusammen mit anderen bekannten Grundwasserschäden<br />

im Rahmen eines durch das PMT zu erstellenden Grundwassermonitoringprogrammes<br />

weiter erkundet werden.<br />

AS-G 03 - Hangar A 469<br />

Im Rahmen einer Baugrunduntersuchung wurde 1987 eine Bodenbelastung mit<br />

aliphatischen Kohlenwasserstoffen nordwestlich des Gebäudes Hangar 469 festgestellt.<br />

Nachfolgende Untersuchungen des Grundwassers aus den Jahren 1989 bis<br />

1995 zeigten Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten und einkernigen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen. Bei den vorgenommenen Nachuntersuchungen konnte<br />

die Belastung mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen im Grundwasser<br />

teilweise eingegrenzt werden, die sich vom Gebäude 469 in nordwestlicher Richtung<br />

erstreckt und teilweise über die geplante Bebauungsfläche des <strong>Ausbau</strong>bereiches<br />

Süd herausragt. Im Zeitraum von 1999 bis November 2000 wurde die Schadstofffahne<br />

abgegrenzt /29/.<br />

Der Endbericht zur Detailuntersuchung (Phase IIb) des Ingenieurbüros Hydrodata<br />

vom 03.05.2002 wurde der Behörde vorgelegt /26/. Die noch vorhandenen Grundwasserkontaminationen<br />

sollen zusammen mit anderen bekannten Grundwasserschäden<br />

im Rahmen eines durch das PMT zu erstellenden Grundwassermonitoringprogrammes<br />

weiter erkundet werden.<br />

AS-G 04 - Abstrom Teerdreieck, Sandpit, Kerosinlager<br />

Die mit aliphatischen, einkernigen aromatischen und polyzyklischen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen kontaminierte Schadstofffahne verläuft nördlich des Teerdrei-<br />

61


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

62<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

ecks in nordwestlicher Richtung. Vermutlich gelangten vom Teerdreieck, Sandpit<br />

und Kerosinlager (vgl. AS-B 04, AS-B 12, AS-B 07 bis 09) verschiedene Schadstoffe<br />

ins Grundwasser. Zur Eingrenzung der Schadensfälle sollen weitere Erkundungen<br />

durchgeführt werden. Die noch vorhandenen Grundwasserkontaminationen<br />

sollen zusammen mit anderen bekannten Grundwasserschäden im Rahmen eines<br />

durch das PMT zu erstellenden Grundwassermonitoringprogrammes weiter erkundet<br />

werden.<br />

AS-G 05 - Mogas Station / Loxplant<br />

Die mit aliphatischen, einkernigen aromatischen und leichtflüchtigen chlorierten<br />

Kohlenwasserstoffen kontaminierte Schadstofffahne verläuft südlich des Teerdreiecks<br />

in nordwestlicher Richtung. Zusätzlich wurden im Bereich der Schadstofffahne<br />

Bodenverunreinigungen mit den genannten Schadstoffen sowie eine Bodenluftverunreinigungen<br />

mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen nachgewiesen.<br />

Für diesen Bereich sind weitere Untersuchungen vorgesehen /29/.<br />

Insgesamt ist das Grundwasser in Teilbereichen der jetzigen Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

bzw. auf Teilflächen des geplanten <strong>Ausbau</strong>bereiches Süd als belastet einzustufen.<br />

Insbesondere bei Kohlenwasserstofffahnen gibt es ein Gleichgewicht zwischen Vorrücken<br />

der Fahne und spontanem mikrobiellen Abbau, wenn die Schadstoffquelle<br />

versiegt ist. Dies kann beispielhaft bei dem Schadensfall „Kerosinfahne nordwestlich<br />

des Gebäudes A 400“ beobachtet werden (IF 2001 h, Quelle siehe <strong>Gutachten</strong><br />

G5 /14/).<br />

Die Lage der Schäden und die bekannten Fahnengrößen sind aus der Karte G5-3<br />

und den Karten <strong>G4</strong>-2, <strong>G4</strong>-3, <strong>G4</strong>-4 und <strong>G4</strong>-5 ersichtlich.<br />

Cargo Center 2<br />

AS-G 01 - Arsen / Nitroaromaten<br />

Die Fläche befindet sich im Nordosten außerhalb des Untersuchungsraumes im Bereich<br />

des Cargo Centers 2. In diesem Bereich wurden während des 1. Weltkriegs<br />

Nahkampfmitteldepots eingerichtet. Hier lagerten neben konventionellen Sprengstoffen<br />

auch chemische Kampfstoffe auf Schwefel- und Chlorbasis (Lost, Clark).<br />

Nach Beendigung des ersten Weltkrieges wurden die Kampfstoffe auf Befehl französischer<br />

Truppen aufgeschichtet, um sie durch Explosion unschädlich zumachen.<br />

Teile der Glasampullen, in denen die Kampfstoffe abgefüllt waren, wurden durch<br />

die Explosionen zerstört und Kampf- und Explosivstoffe in die Atmosphäre und in<br />

den Boden freigesetzt. Erst im Jahr 1984 begannen Entmunitionierungsarbeiten.<br />

Dabei wurden Kampfstoffampullen aufgefunden und hohe Arsengehalte im Boden<br />

festgestellt. Im folgenden Jahr wurden die ersten Grundwassermessstellen in diesem<br />

Bereich eingerichtet und Arsen sowie im Juni 1993 erstmals Nitroaromaten im<br />

Grundwasser nachgewiesen (siehe hierzu Fraport, Jahresberichte zur Grundwassergüteüberwachung<br />

von 1983 bis 2000). Die Lage des Schadens und die Fahnengröße<br />

sind aus der kartographischen Darstellung in der Karte <strong>G4</strong>-4 ersichtlich.


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Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Im Laufe des Jahres 1996 erfolgte ein Bodenaustausch im Baubereich des Cargo<br />

Centers 2. Die festgestellten Bodenbelastungen wurden hierbei saniert. Unterhalb<br />

der noch bestehenden Halle 9 konnten jedoch aus bautechnischen Gründen bisher<br />

keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt werden. Der <strong>Altlasten</strong>verdacht<br />

für den Bereich der Halle 9 ist somit noch nicht ausgeräumt. Hier besteht<br />

noch die Möglichkeit, dass nach wie vor noch Schadstoffe, wie Arsen und Nitroaromaten,<br />

im Bodenmaterial vorhanden sind.<br />

Hinsichtlich des Schadstoffes Arsen ergibt sich im Grundwasser eine Schadstofffahne,<br />

die bis in eine Entfernung von 220 m vom Belastungsschwerpunkt<br />

(GWM 145: 0,35 mg/l, IF-Messung am 06.12.2001, Auskunft Fraport PSL-A,<br />

Archiv der Grundwassergüteüberwachung) in Richtung des Abstromes beobachtet<br />

wird. Die Ausbreitungsrichtung entspricht der Grundwasserfließrichtung (Nordwesten)<br />

in diesem Bereich. Im Abstrom wurden in der Messstelle 148 noch<br />

0,0099 mg/l Arsen gemessen (IF-Messung am 05.12.2001, Auskunft Fraport,<br />

Archiv der Grundwassergüteüberwachung).<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der Summe an Nitroaromaten (maximale Konzentrationen<br />

in GWM 246(II): 83,25 µg/l im Anstrom). Auch hier entspricht die Ausbreitungsrichtung<br />

der Grundwasserfließrichtung. Die Fahnenlänge kann im Abstrom nicht sicher<br />

festgestellt werden. Am abstromigen Pegel GWM 148 wird noch eine Summenkonzentration<br />

von 21,06 µg/l (IF-Messung am 05.12.2001, Auskunft Fraport, Archiv der<br />

Grundwassergüteüberwachung) registriert.<br />

Hinsichtlich der Parameter der Arsen- /Schwefelorganik sind zwei unterschiedliche<br />

Belastungsschwerpunkte erkennbar. Dies drückt sich in einem differenzierten<br />

Schadstoffspektrum aus (maximale Triphenylarsin-Konzentration an der Messstelle<br />

GWM 246 mit 2,1 µg/l, Messstelle GWM 145 < 1 µg/l und 1-Oxa-4,5-dithian mit<br />

8,1 µg/l; Daten der IF-Messung vom 06.12.2001, Auskunft Fraport, Archiv der<br />

Grundwassergüteüberwachung).<br />

Der Belastungsschwerpunkt liegt unverändert für alle Parameter im Bereich der<br />

Flugzeughalle 9 und des Cargo Centers 2. Von dort ausgehend nehmen die Konzentrationen<br />

nach Westen bzw. Nordwesten mit der Grundwasserfließrichtung ab.<br />

Eine sichere Abgrenzung der Schadstofffahne ist auf der Basis des vorhandenen<br />

Grundwassermessstellennetzes nicht möglich /19/.<br />

In der Karte G5-3 des <strong>Gutachten</strong>s G5 - Hydrologie / Hydrogeologie (IF) sind die hier<br />

betrachteten Grundwassermessstellen GWM 145, GWM 148 und GWM 246<br />

kartographisch dargestellt /14/.<br />

Weitere Auffälligkeiten<br />

Eine Untersuchung an den im Teiluntersuchungsraum gelegenen Messstellen<br />

BK01462 (GWM 611), BK01460 (GWM 612) und BK01465F (GWM 613A) (Flachpegel)<br />

im August 2002 ergab an der Messstelle BK01462 (GWM 611) für den<br />

Summenparameter AOX eine Überschreitung des in Anhang 1 der Gw-VwV zu<br />

§ 77 HWG /13/ genannten Prüfwertes von 25 µg/l. An der Messstelle BK01465F<br />

(GWM 613A) wurde mit 110 µg/l der AOX-Sanierungsschwellenwert der Gw-VwV<br />

63


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

64<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

von 100 µg/l überschritten. Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe oder polychlorierte<br />

Biphenyle sind jedoch nicht nachweisbar. Eine Untersuchung vom<br />

13.08.2002 im Rahmen des <strong>Gutachten</strong>s G5 – Hydrologie / Hydrogeologie ergab<br />

auch an der Messstelle BK01460 (GWM 612) einen AOX-Wert von 30 µg/l, leichtflüchtige<br />

chlorierte Kohlenwasserstoffe wurden jedoch lediglich im Spurenbereich<br />

(nur Tetrachlorethen) mit 0,5 µg/l nachgewiesen.<br />

Weitere Auffälligkeiten an der Messstelle BK01465F (GWM 613A) sind die erhöhte<br />

elektrische Leitfähigkeit, ein Zink-Wert von 91 µg/l, ein DOC-Wert von 4,4 mg/l sowie<br />

der Nachweis von m,-p-Xylol (0,57 µg/l) und Naphthalin (0,4 µg/l) sowie Acenaphthen<br />

(0,32 µg/l), Fluoren (0,13 µg/l) und Phenanthren (0,05 µg/l). Für die polyzyklischen<br />

aromatischen Kohlenwasserstoffe liegt damit eine Überschreitung des in<br />

Anhang 1 der Gw-VwV genannten Prüfwertes von 0,2 µg/l vor /13/. Die Ursachen<br />

der Belastung sind derzeit nicht abschließend geklärt. Die Messstelle BK01465F<br />

(GWM 613A) liegt im Neben- bzw. Unterstrom der <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche AS-<br />

ALVF 03 (Start- und Landebahn / Abstellplätze für Sturzkampfbomber) sowie im<br />

Bereich eines nach Luftbildauswertungen kartierten Bombentrichters. Sie befindet<br />

sich im Oberstrom des derzeitigen <strong>Flughafen</strong>geländes.<br />

Von der Messstelle BK01465F (GWM 613A) nach Osten ausgehend befand sich<br />

eine ca. 1.000 m lange und ca. 60 m breite Schneise, die als Stuka-Landeplatz genutzt<br />

wurde. Im nördlichen Bereich der Fläche befanden sich Abstellflächen für<br />

Bomber. Besonders im Bereich der ehemaligen Abstellplätze sind bei vergleichbaren<br />

Standorten Abfüllverluste durch Treibstoffe und Schmiermittel nicht auszuschließen<br />

(Beschreibung von AS-ALVF 03 siehe hierzu Kapitel 4.1.3).<br />

<strong>Altlasten</strong><br />

In der Karte <strong>G4</strong>-6 sind die nachfolgend rechtlich festgestellten <strong>Altlasten</strong> notiert. Die<br />

zur Altlast erhobene Fläche (= Flurstück) ist jeweils farbig umrandet und die Kennung<br />

der Altlast eingetragen. Teilbereiche, die bereits aus der Altlast entlassen und<br />

ausparzelliert sind, wurden farbig schraffiert hervorgehoben. Zur Unterscheidung<br />

der beiden Flurstücke, die zur Altlast deklariert wurden, wurden unterschiedliche<br />

Farben genutzt (AS-A 01 Orange, AS-A 02 Rot).<br />

AS-A 01 - Rhein-<strong>Main</strong> Air Base und CargoCity Süd<br />

Aufgrund der nachgewiesenen Kontaminationen im Bereich des Feuerwehrübungsplatzes<br />

(siehe AS-B 13 / AS-G 02 – Feuerwehrübungsplatz (Fire Training<br />

Pit)) wurde das gesamte Flurstück 266 mit Bescheid vom 15.11.1996 zur Altlast erklärt.<br />

Da ein Flurstück die kleinste Einheit für die Deklaration zur Altlast darstellt,<br />

beinhaltet die zur Altlast festgestellte Fläche die Rhein-<strong>Main</strong> Air Base und Teilbereiche<br />

von CargoCity Süd. Ausgenommen davon sind kleinere, nachträglich ausparzellierte<br />

Teilbereiche, für die eine <strong>Altlasten</strong>entlassung vorliegt.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

AS-A 02 - Cargo Center 2<br />

Gemäß Mitteilung der Fraport AG wurde am 23.11.1994 das Grundstück in <strong>Frankfurt</strong><br />

Bezirk 72 lfd. Nr. 87 = Gemarkung 72 Flur 1 Nr. 259/1, 259/2 und 259/3 aufgrund<br />

der Belastung des Untergrundes mit Arsen und Nitroaromaten (siehe AS-<br />

G 01 – Arsen / Nitroaromaten) zur Altlast erklärt.<br />

Da ein Flurstück die kleinste Einheit für die Deklaration zur Altlast darstellt, beinhaltet<br />

dieses Flurstück im konkreten Fall den größten Teil der Fläche der CargoCity<br />

Süd bis etwa zum Tor 31 sowie die nördlich angrenzende Fläche inklusive von<br />

Teilbereichen der Start- /Landebahn Nord sowie Süd und Vorfeldflächen. Ausgenommen<br />

davon sind kleinere, nachträglich ausparzellierte Teilbereiche, die aus der<br />

<strong>Altlasten</strong>feststellung entlassen wurden.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse der Zustandsanalyse<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten Zustandsanalyse zeigen, dass im <strong>Ausbau</strong>bereich<br />

Süd zwei behördlich festgestellte <strong>Altlasten</strong>, insgesamt vierzehn nachgewiesene<br />

schädliche Bodenveränderungen, wovon sieben bereits saniert bzw. teilsaniert<br />

sind, sieben Grundwasserverunreinigungen (dokumentierte Grundwasserschadstofffahnen),<br />

punktuelle Grundwasserverunreinigungen, acht <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

und Flächen mit punktuellen Kriegseinwirkungen vorhanden sind. Hinzu<br />

kommen noch 94 <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base.<br />

Nach Mitteilung des RPU <strong>Frankfurt</strong> und RPU Darmstadt liegen der Behörde bis<br />

zum Juni 2003 keine weiteren Informationen über weitere <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen,<br />

schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen und <strong>Altlasten</strong><br />

in diesem Teiluntersuchungsraum vor /30/ /33/.<br />

Im Teiluntersuchungsraum <strong>Ausbau</strong>bereich Süd sind alle o. a. Verdachtsflächen und<br />

Schadensfälle im Zuge des <strong>Flughafen</strong>ausbaus und der Errichtung des neuen Terminals<br />

3 von Baumaßnahmen betroffen.<br />

4.1.4 Start- /Landebahnsystem<br />

Die sich im Teiluntersuchungsraum befindenden Verdachts- und Schadensbereiche<br />

werden nachfolgend erwähnt. Da die einzelnen Flächen und Schadensfälle bereits<br />

ausführlich beschrieben sind, werden diese nur nachrichtlich aufgeführt.<br />

In dem Lageplan 05 im Anhang sind die Schadens- und Verdachtsbereiche kartographisch<br />

dargestellt.<br />

Ergebnisse<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.2.<br />

65


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

66<br />

NW-ALVF 06 – Ehemalige Sand- /Kiesgrube<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.2.<br />

GFA-ALVF 03 – Flächen mit ehemaligen Flakstellungen<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.6.<br />

GFA-ALVF 02 – Vermutete Altablagerungen<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.6.<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

o. Nr. – Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

Im Bereich der Start- und Landebahn ergaben die Datenrecherche und die Historische<br />

Erkundung durch punktuelle Kriegseinwirkungen bedingte <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen.<br />

In diesen Bereichen wurden Bombentrichter auskartiert. Analog dem Teiluntersuchungsraum<br />

Landebahn Nordwest wurden Bombentrichter und Flakstellungen<br />

aus den Kartengrundlagen (Grundwassermessstellen, ehemaligen Gruben,<br />

Böschungen, Bombentrichter und Flakstellungen, Altablagerungen 1989) des Magistrates<br />

der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> entnommen und in der Karte <strong>G4</strong>-5 im Anhang<br />

als punktuelle Einträge dargestellt. Sie erhalten keine zusätzliche Nummerierung,<br />

sondern werden bei der kartographischen Erläuterung als „Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

ohne Nummerierung“ bezeichnet.<br />

Grundwasserverunreinigungen<br />

NW-G 02 – Nitrat-Grundwasserschadensfall<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.2.<br />

Schädliche Bodenveränderungen<br />

Im Teiluntersuchungsraum liegen keine schädlichen Bodenveränderungen vor.<br />

<strong>Altlasten</strong><br />

AS-A 02 – Cargo Center 2<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.3.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse der Zustandsanalyse<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten Zustandsanalyse zeigen, dass im Start- /<br />

Landebahnsystem eine behördlich festgestellte Altlast (Grenzbereich zu <strong>Ausbau</strong>bereich<br />

Süd), keine schädlichen Bodenveränderungen, eine Grundwasserverunreinigung,<br />

vier <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und Flächen mit punktuellen Kriegseinwirkungen<br />

vorhanden sind.


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Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt, RPU <strong>Frankfurt</strong> und RPU<br />

Darmstadt, liegen der Behörde bis zum Juni 2003 keine weiteren Informationen<br />

über weitere <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen<br />

und <strong>Altlasten</strong> vor /30/ /33/.<br />

Im Teiluntersuchungsraum Start- /Landebahnsystem sind im Zuge der Bahnerweiterungsmaßnahmen<br />

nachfolgende Flächen von Baumaßnahmen betroffen:<br />

NW-ALVF 01<br />

GFA-ALVF 02<br />

GFA-ALVF 03<br />

NW-G 02 (nur bei Eingriffen ins Grundwasser)<br />

4.1.5 Tunnel Startbahn West<br />

o. Nr. – Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

Im Umfeld des geplanten Tunnels unter der Startbahn 18-West, außerhalb des<br />

Teiluntersuchungsraumes, ergaben die Datenrecherche und die Historische Erkundung<br />

nur durch punktuelle Kriegseinwirkungen bedingte <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen.<br />

In diesen Bereichen wurden Bombentrichter auskartiert. Analog dem Teiluntersuchungsraum<br />

Landebahn Nordwest wurden Bombentrichter und Flakstellungen aus<br />

den Kartengrundlagen (Grundwassermessstellen, ehemaligen Gruben, Böschungen,<br />

Bombentrichter und Flakstellungen, Altablagerungen 1989) des Magistrates<br />

der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> entnommen und in der Karte <strong>G4</strong>-5 im Anhang als<br />

punktuelle Einträge dargestellt. Sie erhalten keine Nummerierung, sondern werden<br />

bei der kartographischen Erläuterung als „Punktuelle Kriegseinwirkungen ohne<br />

Nummerierung“ bezeichnet.<br />

Es wurden ansonsten keine festgestellten und behördlich ausgewiesenen <strong>Altlasten</strong>,<br />

keine schädlichen Bodenveränderungen und keine nachgewiesenen Grundwasserverunreinigungen<br />

sowie sonstige <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen ermittelt.<br />

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt, RPU <strong>Frankfurt</strong> und RPU<br />

Darmstadt, liegen der Behörde bis zum Juni 2003 keine zusätzlichen Informationen<br />

über weitere <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen<br />

und <strong>Altlasten</strong> vor /30/ /33/.<br />

Im eigentlichen Teiluntersuchungsraum und damit von Baumaßnahmen betroffen<br />

sind keine der festgestellten kriegsbedingten Verdachtsflächen.<br />

4.1.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Die <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie<br />

<strong>Altlasten</strong> im Bereich des Gepäckförderanlagentunnels (GFA-Tunnel) werden bei<br />

der textlichen und kartographischen Darstellung mit einem „GFA“ für Gepäckförderanlage<br />

bezeichnet.<br />

67


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

68<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

− ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHEN werden mit GFA und den Buchstaben ALVF für<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und einer Flächennummer gekennzeichnet, z. B.<br />

GFA-ALVF 01.<br />

Bei den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen wird unterschieden in Verdachtsflächen aufgrund<br />

von Kriegsfolgeschäden (kartographisch orange dargestellt) und sonstigen<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen (kartographisch violett dargestellt).<br />

− SCHÄDLICHE BODENVERÄNDERUNGEN werden mit GFA, dem Buchstaben B für<br />

Boden und mit einer Flächennummer gekennzeichnet, z. B. GFA-B 01.<br />

− GRUNDWASSERVERUNREINIGUNGEN werden mit GFA und dem Buchstaben G für<br />

Grundwasser und einer Flächennummer gekennzeichnet, z. B. GFA-G 01.<br />

− ALTLASTEN wurden mit GFA, dem Buchstaben A für Altlast und mit einer Flächennummer<br />

gekennzeichnet, z. B. GFA-A 01.<br />

Ergebnisse<br />

Die sich im Umfeld des geplanten GFA-Tunnels ermittelten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen,<br />

<strong>Altlasten</strong>, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen<br />

werden nachfolgend aufgeführt und beschrieben. Die kartographische Lage der<br />

Verdachts- und Schadensflächen ist aus der Karte <strong>G4</strong>-5 im Anhang zu entnehmen.<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

GFA-ALVF 01 - Lagerstätte für Abfälle<br />

Diese Fläche liegt im südlichen Teiluntersuchungsraum und wird in der Altflächendatei<br />

der Behörden unter der Schlüsselnummer 412 000 150 002, Gemarkung<br />

Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, Flur 1, Flurstück 266, Lagerstätte durch Kriegseinwirkung,<br />

Betriebszeitraum von 1945 bis 1948, als Altablagerung geführt. Sie liegt in einem<br />

Gebiet, das während des 2. Weltkrieges wegen ehemaliger Flakstellungen und<br />

Laufgräben stark bombardiert wurde. Mit dem Auffinden von Munition und Bombenblindgängern<br />

muss gerechnet werden. Teilweise hat dort eine Bebauung stattgefunden.<br />

Nach den Informationen aus der <strong>Altlasten</strong>datei bzw. aus dem <strong>Altlasten</strong>informationssystem<br />

stellte die Fläche eine Lagerstätte für Abfälle dar. Als bekannte<br />

Abfälle wird in den Informationsblättern der Altflächendatei Bauschutt, Altöl, Altreifen<br />

und Altreifenschnitzel, andere Abfälle chemischer Umwandlungs- und Syntheseprodukte,<br />

feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeabfälle, Metallbehältnisse<br />

mit schädlichen Restinhalten, Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen<br />

Inhalten, Sprengstoff- und Munitionsabfälle, sonstige Böden mit schädlichen Verunreinigungen<br />

und verunreinigte Kraftstoffe (Benzine) genannt /32/. Eine Verunreinigung<br />

der Schutzgüter Boden und Grundwasser mit einem breiten Spektrum an organischen<br />

und anorganischen Stoffen ist daher für diese Fläche nicht auszuschließen.<br />

GFA-ALVF 02 - Vermutete Altablagerungen<br />

Die Auswertung von Karten (Grundwassermessstellen, ehemalige Gruben, Böschungen,<br />

Bombenabwürfe, Flakstellungen, Altablagerungen 1989) des Magistrats<br />

der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> hat ergeben, dass im südlichen Teiluntersuchungs-


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Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

raum Altablagerungen vermutet werden. Nähere Erläuterungen sind aus den Karten<br />

allerdings nicht zu entnehmen.<br />

Die Vermutungen stützen sich wahrscheinlich darauf, dass dieses Gebiet stark von<br />

Bombenabwürfen (Luftbilder aus 1945) betroffen war und der größte Teil der bebauten<br />

Fläche (Start- /Landebahnsystem, Teile der RMAB) nach dem 2. Weltkrieg<br />

angelegt wurde, so dass hier nicht ausgeschlossen werden kann, dass Bereiche<br />

mit Kriegsschutt aufgefüllt wurden. Im Rahmen von 1995 durchgeführten Baumaßnahmen<br />

an der östlichen Rollbahn Sierra wurde Bodenmaterial mit Abfallbeimengungen<br />

angetroffen, die auf Altablagerungen hindeuten. Eine Verunreinigung der<br />

Schutzgüter Boden und Grundwasser mit einem breiten Spektrum an organischen<br />

und anorganischen Stoffen ist daher prinzipiell nicht auszuschließen. Die Fläche<br />

liegt zum größten Teil innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB (Wasserwerk Hinkelstein).<br />

GFA-ALVF 03, GFA-ALVF 04, GFA-ALVF 05, GFA-ALVF 06 - Flächen mit ehemaligen<br />

Flakstellungen<br />

Diese Flächen befinden sich im Norden (GFA-ALVF 03) und im Süden (GFA-ALVF<br />

04 - GFA-ALVF 06) des Teiluntersuchungsraumes. Die Auswertung von Karten<br />

(Grundwassermessstellen, ehemalige Gruben, Böschungen, Bombenabwürfe,<br />

Flakstellungen, Altablagerungen 1989) des Magistrats der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong><br />

zeigten, dass dort Flakstellungen vorhanden waren. Flakstellungen wurden nach<br />

Kriegsende oftmals mit Kriegsschutt oder sonstigen Abfällen aufgefüllt. Alle vier<br />

Flächen liegen innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB (Wasserwerk Hinkelstein).<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

Der Südabschnitt des GFA-Tunnels ragt in die Rhein-<strong>Main</strong> Air Base hinein. Eine Erläuterung<br />

zu den dort bekannten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen findet sich im Kapitel<br />

4.1.3.<br />

Schädliche Bodenveränderungen<br />

GFA-B 01 – Kerosinschaden A 400 (Pax-Terminal, Annex-C A)<br />

Im Bereich des Abfertigungsgebäudes A 400 (Pax-Terminal) und des Flugvorfeldes<br />

auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base wurde im Juni 1989 ein alter Kerosinschaden entdeckt.<br />

Auf dem Grundwasser wurde eine aufschwimmende Kerosinphase sowie in<br />

Boden und Grundwasser Belastungen von aliphatischen sowie einkernigen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen festgestellt /31/. Verursacht wurde dieser Schaden<br />

durch ein schadhaftes, bereits stillgelegtes Betankungssystem, aus dem im Laufe<br />

mehrerer Jahre vermutlich aus mehreren Lecks große Mengen an Kerosin in Boden<br />

und Grundwasser gelangt sind /4/.<br />

Die in den 90er Jahren durchgeführten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung<br />

sowie bisher stattgefundenen Sanierungsmaßnahmen (siehe Grundwasserschaden<br />

NW-G 02) bezogen sich alle auf den gesättigten Bereich. Über die Ausdehnung<br />

des Schadens im ungesättigten Bereich und die dort vorhandenen Konzentrationen<br />

an aliphatischen und einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

69


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

70<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

liegen keine genauen Kenntnisse vor. Vermutlich ist die Ausdehnung der Bodenverunreinigung<br />

ähnlich derjenigen der Grundwasserverunreinigung eher etwas<br />

kleinräumiger.<br />

Die vorhandene GFA-B 01 liegt innerhalb des Trinkwasserschutzzone IIIB (Wasserwerk<br />

Hinkelstein) und befindet sich zwar außerhalb, aber im Nahbereich des<br />

Teiluntersuchungsraumes GFA-Tunnels (siehe Karte <strong>G4</strong>-5 im Anhang).<br />

AS-B 01 – Repair Station, Geb. A 55 (Annex-C B)<br />

Näheres siehe Kapitel 4.1.3.<br />

Grundwasserverunreinigungen<br />

NW-G 02 – Nitrat-Grundwasserschadensfall<br />

Der Nitrat-Grundwasserschadensfall erstreckt sich über den Geländebereich des<br />

Bahnsystems und des Terminals 2, so dass der GFA-Tunnel größtenteils im Schadensbereich<br />

liegt. Ferner setzt sich der Schadensfalls außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes<br />

in nördlicher Richtung fort. Die Nordabschnitt des Teiluntersuchungsraums<br />

vom Terminal 2 bis zum Vorfeld der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base befindet sich im Bereich<br />

des Grundwasserschadensfalls.<br />

Eine ausführliche Beschreibung des Nitrat-Grundwasserschadensfalls ist in Kapitel<br />

4.1.2 zu finden.<br />

Der Nitratgrundwasserschaden wurde in der Karte <strong>G4</strong>-5 ohne Unterscheidung der<br />

Konzentrationslinien als gelbe Fläche dargestellt. Die Lage des Nitratschadens und<br />

die ungefähre Fahnengröße ist aus diesem Plan ersichtlich.<br />

Weitere detailliertere Informationen über den Verlauf der einzelnen Konzentrationslinien<br />

sind aus dem Fachgutachten G5 - Hydrologie / Hydrogeologie (IF 2004) zu<br />

entnehmen /14/.<br />

GFA-G 02 – Kerosinschaden A 400 (Pax-Terminal)<br />

Der bekannte Kerosinschaden befindet sich – wie die dazugehörige schädliche Bodenveränderung<br />

GFA-B 01 – zwar außerhalb, aber im Nahbereich des Teiluntersuchungsraumes<br />

GFA-Tunnels (siehe Karte <strong>G4</strong>-5). Der Grundwasserschaden liegt<br />

innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB (Wasserwerk Hinkelstein).<br />

Im Bereich des Abfertigungsgebäudes A 400 und des Flugvorfeldes auf der Rhein-<br />

<strong>Main</strong> Air Base wurde im Juni 1989 ein Kerosinschaden mit gealtertem Kerosin entdeckt.<br />

Auf dem Grundwasser wurde eine aufschwimmende Kerosinphase sowie in<br />

Boden und Grundwasser Belastungen mit aliphatischen sowie einkernigen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen festgestellt /31/. Verursacht wurde dieser Schaden<br />

durch ein schadhaftes, bereits stillgelegtes Betankungssystem, aus dem im Laufe<br />

mehrerer Jahre vermutlich aus mehreren Lecks große Mengen an Kerosin in Boden<br />

und Grundwasser gelangt sind /4/.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die 1989 in einer Tiefe von ca. 8 bis 9 m festgestellte mobile Kerosinphase auf dem<br />

Grundwasser wurde auf einer Fläche von insgesamt ca. 40.000 m² nachgewiesen<br />

/31/.<br />

Im Zuge der 1989 bis 1996 durchgeführten hydraulischen Sanierungsmaßnahmen<br />

wurden insgesamt ca. 500 t an Kohlenwasserstoffphase abgeschöpft. Die Sanierungsmaßnahmen<br />

wurden im März 1997 unterbrochen. Ende der 90er Jahre wurde<br />

eine erneute Erkundung zur Abgrenzung der Schadstofffahne und zur Entscheidung<br />

zukünftiger Sanierungsmaßnahmen von der Technologieberatung Grundwasser<br />

und Umwelt GmbH (TGU) im Auftrag der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Umweltamt,<br />

Untere Wasserbehörde, durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse und die Bewertung<br />

wurden im Oktober 1999 der zuständigen Behörde vorgelegt.<br />

Die Untersuchungsergebnisse aus dem TGU-<strong>Gutachten</strong> von 1999 werden im Folgenden<br />

zusammengefasst dargestellt /36/ /37/ /38/ /39/:<br />

Grundwasserstände und Grundwasserströmung<br />

Die Grundwassermessungen zeigten, dass die Grundwasserstände im oberen<br />

quartären Grundwasserleiter im Zeitraum von August 1998 bis August 1999 um ca.<br />

0,8 m auf ein Niveau von 96,7 bis 97,2 m NN angestiegen sind. Der Grundwasserflurabstand<br />

betrug zu der Zeit ca. 8 m. Die Grundwasserstandsaufzeichnungen aus<br />

den Jahren 1997 bis inklusive 1999 haben eine mittlere Grundwasserströmung in<br />

westnordwestliche Richtung ergeben.<br />

Aufschwimmende Kerosinphase<br />

In einigen wenigen Messstellen wurde im Untersuchungszeitraum (1998/1999) eine<br />

aufschwimmende Kerosinphase mit einer maximalen Phasendicke von ca. 13 cm<br />

nachgewiesen.<br />

Chemische Ergebnisse im Zustrombereich<br />

Im August 1998 wurden in den sechs Zustrommessstellen keine Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

(Bestimmungsgrenze 0,1 mg/l) und keine aromatischen Kohlenwasserstoffe<br />

(Bestimmungsgrenze 1 – 3 µg/l) nachgewiesen. Im Februar 1999 wurde<br />

an einer der Zustrommessstellen aromatische Kohlenwasserstoffe in einer Summenkonzentration<br />

von 60 µg/l festgestellt.<br />

Chemische Ergebnisse im Bereich der ehemaligen Kerosinlinse<br />

Auf Grundlage der Grundwasseranalysen-Ergebnisse 1998 und 1999 traten die<br />

höchsten BTEX-Belastungen im Zentrum und Nordwesten der ehemaligen Kerosinlinse<br />

mit Konzentrationen bis zu 3.800 µg/l auf, wovon ein Großteil auf Benzol entfiel<br />

(38 bis 45 %). Mineralölkohlenwasserstoffe wurden in Konzentrationen bis zu<br />

5 mg/l festgestellt. Zudem wurden im Februar 1999 Belastungen mit höheren aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen, wie z. B. Trimethylbenzole und Naphthalin, gemessen.<br />

Die Kohlenwasserstoffbelastungen im Grundwasser beschränken sich auf<br />

einen Bereich von ca. 8 bis 12 m u. GOK. In den tieferen Zonen des quartären<br />

Grundwasserleiters traten nahezu keine Kohlenwasserstoffbelastungen auf.<br />

71


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

72<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Chemische Ergebnisse im Abstrombereich<br />

Die BTEX-Gehalte nahmen in Grundwasserfließrichtung relativ schnell ab. Die<br />

TGU-Gutachter gehen auf Grundlage von Modellrechnungen davon aus, dass unter<br />

den Standortbedingungen die Ausbreitung gelöster Kohlenwasserstoffe durch natürliche<br />

Abbauprozesse begrenzt und beispielsweise das Benzol innerhalb einer<br />

Fließstrecke von ca. 200 m auf Konzentrationen unter 1 µg/l abgebaut wird.<br />

<strong>Altlasten</strong><br />

Der Südabschnitt des GFA-Tunnels befindet sich innerhalb der Altlast AS-A 01 –<br />

Rhein-<strong>Main</strong> Air Base und CargoCity Süd. Näheres zu dieser Altlast ist dem Kapitel<br />

4.1.3 zu entnehmen. Da der Grundwasserschaden AS-G 02 – Feuerübungsplatz<br />

keine Relevanz für die Betrachtung des GFA-Tunnels hat, wird dieser ebenso wie<br />

die o. g. Altlast nicht näher betrachtet.<br />

Innerhalb des Teiluntersuchungsraumes GFA-Tunnel liegen nach Auskunft des<br />

RPU Darmstadt und des RPU <strong>Frankfurt</strong> keine weiteren rechtlich festgestellten<br />

<strong>Altlasten</strong> vor /30/ /33/ /34/.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse der Zustandsanalyse<br />

Zusammenfassend zeigen die ermittelten Ergebnisse, dass im Umfeld des Teiluntersuchungsraumes<br />

6 <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen plus die <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base, die hier nicht näher betrachtet werden, zwei schädliche<br />

Bodenveränderungen, eine festgestellte Altlast und zwei Grundwasserschadensfälle<br />

vorhanden sind.<br />

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt, RPU <strong>Frankfurt</strong> und RPU<br />

Darmstadt, liegen der Behörde bis zum Juni 2003 keine zusätzlichen Informationen<br />

über weitere <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen<br />

und <strong>Altlasten</strong> vor /30/ /33/.<br />

Von Baumaßnahmen (Tief-Baumaßnahmen und Erdbewegungen) zur Erstellung<br />

des zukünftigen GFA-Tunnels sind die folgenden <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen schädlichen<br />

Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen betroffen:<br />

GFA-ALVF 01<br />

GFA-ALVF 02<br />

GFA-ALVF 03<br />

GFA-ALVF 04<br />

GFA-ALVF 05<br />

ALVF der RMAB<br />

NW-G 02<br />

GFA-B 01 / GFA-G 02<br />

Der Schadensbereich GFA-B 01 / GFA-G 02 befindet sich nicht im direkten Bereich<br />

geplanter GFA-Tunnel-Baumaßnahmen. Allerdings wird dieser durch seine Nähe


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zum geplanten GFA-Tunnel im Rahmen der Untersuchungen auf potenzielle Auswirkungen<br />

mit berücksichtigt (siehe hierzu Kapitel 5).<br />

4.2 Orientierende Untersuchung auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

4.2.1 Geländearbeiten<br />

Innerhalb der nachfolgend genannten Teiluntersuchungsräume wurde im Bereich<br />

von geplanten Baumaßnahmen auf <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen zur Erkundung der<br />

Schadstoffbelastungssituation des Untergrundes insgesamt 110 Bohrungen festgelegt:<br />

− Landebahn Nordwest<br />

− RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

− <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

− Start- /Landebahnsystem<br />

Die Lage der Bohrungen wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Datenrecherche<br />

und der historischen Erkundung sowie durch Ortsbegehungen in Abhängigkeit der<br />

geplanten Baumaßnahmen bestimmt.<br />

Die im Vorfeld der Bohrarbeiten festgelegte Zuordnung der Bohrungen zu den jeweiligen<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen sowie der jeweils geplante Analysenumfang ist<br />

im Kapitel 7.1 dargelegt (Untersuchungskonzept). Neben der Bohrpunktbezeichnung<br />

wurden die Analysenparameter aufgeführt, die sich aus der historischen<br />

Erkundung und Datenrecherche sowie teilweise aus den Ortsbegehungen ergaben.<br />

Vereinzelt wurde das Analysenkonzept durch die Ergebnisse der Geländearbeiten<br />

modifiziert.<br />

Im Nachgang zu den Bohrarbeiten wurden die durchgeführten Bohrungen lage- und<br />

höhenmäßig eingemessen. Die Vermessungen wurden von der Fraport AG durchgeführt<br />

und die Daten dem Gutachter zur Verfügung gestellt. Im Kapitel 7.2 sind die<br />

Kenndaten der Bohrungen, wie Gauß-Krüger-Koordinaten, Höhe in Meter über<br />

Normalnull und Datum der Probenahme notiert.<br />

In dem Zeitraum von Dezember 2001 bis August 2002 erfolgten die Bohrarbeiten.<br />

Im Bereich der geplanten Landebahn Nordwest und des RWE-Umspannwerkes<br />

Kelsterbach wurden die Bohrarbeiten vom Erdbaulaboratorium Essen und im <strong>Ausbau</strong>bereich<br />

Süd von CDM Amann Infutec Consult AG koordiniert und durchgeführt.<br />

Mitarbeiter der FIC (jetzt HPC) begleiteten gutachterlich die Bohrarbeiten auf den<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und waren für die altlastrelevante Bodenprobenahme zuständig.<br />

Im Start- /Landebahnsystem wurden die Bohrarbeiten von FIC ausgeführt.<br />

Bohrpunktfestlegung<br />

Auf dem Gelände des RWE-Umspannwerkes Kelsterbach (NW-ALVF 05) und den<br />

drei <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen AS-ALVF 01, AS-ALVF 02 und AS-ALVF 03 des<br />

<strong>Ausbau</strong>bereiches Süd erfolgte gemeinsam mit der Fraport AG im Vorfeld der Bohrarbeiten<br />

im Januar bzw. April 2002 eine Begehung zur Erfassung von altlastver-<br />

73


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Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

74<br />

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dächtigen Bereichen (wie Lagerplätze, Tanks, Abscheidersysteme, Werkstätten<br />

etc.).<br />

Ziel der Begehung war es, die Bohrungen in Abhängigkeit der gegenwärtigen gewerblichen<br />

/ industriellen Nutzung auf den Verdachtsbereichen festzulegen.<br />

Die Ergebnisse sind in Tab. 4-1 und Tab. 4-2 aufgeführt.<br />

Tab. 4-1: RWE-Gelände – Festlegung von Verdachtsbereichen / Bohransatzpunkten<br />

Nutzung / Verdachtsbereich Bohrung<br />

Freifläche BS01113<br />

Freifläche BS01114<br />

Freifläche BS01115<br />

Freifläche neben Trafo BS01116<br />

Freifläche BS01117<br />

Freifläche BS01118<br />

Ehemaliges Abstellfundament Trafo Nr. 22 BS01119<br />

Abscheidersystem BS01121<br />

Eine Festlegung von Bohrungen innerhalb der Gebäude des RWE-Umspannwerkes<br />

im Umfeld möglicher Verdachtsbereiche erfolgte zunächst nicht. Die Geländearbeiten<br />

sollten hierzu zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (siehe hierzu Kapitel<br />

4.4.3.2).


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Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

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Tab. 4-2: <strong>Ausbau</strong>bereich Süd – Festlegung von Verdachtsbereichen / Bohransatzpunkten<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

AS-ALVF 01<br />

Abstellplätze für Container<br />

und Gerätschaften<br />

AS-ALVF 02<br />

Baustelleneinrichtungsplatz<br />

AS-ALVF 03<br />

Start- und Landebahn /<br />

Abstellplätze für Sturzkampfbomber<br />

Nutzung / Verdachtsbereich Bohrung<br />

Allgemeine Lagerung von Material, Ölen, Reinigungen<br />

von Gerätschaften (Reinigungsbecken)<br />

und Parkplatz für Fahrzeuge aller Art<br />

BS01417 bis<br />

BS01426<br />

Lagerplatz von Fässer, Reifen, Schrott BS01402<br />

Freifläche BS01403<br />

Freifläche BS01404<br />

Freifläche BS01405<br />

Freifläche BS01406<br />

Freifläche BS01407<br />

Lagerung von Fässern (Inhalt Öle), Schrottlagerung<br />

BS01408<br />

Lagerplatz von Fässer, Reifen, Schrott BS01409<br />

Dieseltank, Oberflächenverschmutzung mit<br />

Ölen<br />

BS01410<br />

oberirdische Dieseltanks, Zapfsäule BS01411<br />

Flüssiggastank BS01412<br />

Trafo BS01413<br />

Freifläche, Teerstücke BS01414<br />

Gerätelagerung, Lagerung von Öl BS01415<br />

oberirdische Dieseltanks, Zapfsäule BS01416<br />

Freiflächen – keine ortsgebundenen Verdachtsbereiche<br />

durch gegenwärtige Nutzung<br />

BS01452 bis<br />

BS01458<br />

Die Bohrarbeiten (Kleinrammbohrungen) wurden mit einem Elektrobohrhammer<br />

ausgeführt. Die Bohrungen (Bohrdurchmesser DN 50) wurden bis zur vollständigen<br />

Erfassung der anthropogenen Auffüllung (= Erreichen des anstehenden Bodenmaterials<br />

bzw. Sedimentes) abgeteuft. Beim Auftreten von organoleptischen Auffälligkeiten<br />

des Bohrgutes wurden bis zur organosensorischen Unauffälligkeit des Bohrgutes<br />

gebohrt.<br />

Mit der Fraport AG wurde vereinbart, dass neben den Bohrungen für die <strong>Altlasten</strong>erkundung<br />

noch zusätzlich Baugrundbohrungen für altlastrelevante Probenahmen<br />

genutzt werden können, wenn deren Bohransatzpunkt im Bereich von <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

lagen.<br />

In den Fällen, in denen im Rahmen der Bohrarbeiten zur Baugrunderkundung außerhalb<br />

von bekannten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen organosensorisch auffälliges<br />

Bohrgut – im Hinblick auf Farbe, Geruch, Fremdstoffe – festgestellt wurden, wurde<br />

der <strong>Altlasten</strong>gutachter benachrichtigt, um eine Begutachtung und ggf. eine Beprobung<br />

des Bohrgutes durchführen zu können.<br />

75


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76<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

In der Regel betrug die Endteufe maximal 2 m u. GOK. Im Bereich der nachfolgenden<br />

Bohrungen wurde – aufgrund organosensorischer Auffälligkeiten – tiefer als<br />

2 m u. GOK gebohrt:<br />

Landebahn Nordwest<br />

NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer BK01133 5,0 m<br />

NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer BK01134 4,0 m<br />

NW-ALVF 05 – Umspannwerk / Bombentrichter BK01034 3,0 m<br />

NW-ALVF 05 – Umspannwerk / Bombentrichter BK01026 3,0 m<br />

NW-ALVF 09 – Ehem. Deponie für Erdaushub u. Bauschutt BK01158 3,0 m<br />

RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

NW-ALVF 05 – Umspannwerk / Bombentrichter BK01044<br />

(GWM 653) 3,0 m<br />

NW-ALVF 05 – Umspannwerk / Bombentrichter BS01121 2,5 m<br />

<strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

AS-ALVF 01 – Abstellplätze für Container u. Gerätschaften BS01422 2,8 m<br />

AS-ALVF 02 – Baustelleneinrichtungsfläche BS01402 2,5 m<br />

AS-ALVF 02 – Baustelleneinrichtungsfläche BS01405 2,4 m<br />

AS-ALVF 02 – Baustelleneinrichtungsfläche BS01408 2,5 m<br />

AS-ALVF 02 – Baustelleneinrichtungsfläche BS01409 2,8 m<br />

AS-ALVF 02 – Baustelleneinrichtungsfläche BS01415 3,0 m<br />

Start- /Landebahnsystem<br />

NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer BS01519A 3,0 m<br />

4.2.2 Probenahme<br />

Probenahme Boden<br />

Im Rammkernverfahren wurde eine 50 mm-Rammkernsonde bis zum Erreichen der<br />

Endtiefe in den Boden mit einem Elektrobohrhammer eingeschlagen und meterweise<br />

gezogen. Unmittelbar nach dem Ziehen und Abschälen der offenen Seite der<br />

Rammkernsonde wurde das gewonnene Bohrgut geologisch gemäß DIN 4022 sowie<br />

organosensorisch angesprochen und das Ergebnis nach DIN 4023 dargestellt<br />

(siehe Kapitel 7.8). Zur Vermeidung von probenahmebedingten Analysefehlern<br />

(z. B. Verschleppung von Feststoffmaterial einschließlich Sondenrandeffekte) wurde<br />

nur der innere Teil des Bohrkerns als Probematerial verwendet. Die Entnahme<br />

der Feststoffproben richtete sich nach den angetroffenen geologischen und organosensorischen<br />

Geländebefunden. Lithologisch zu differenzierende Horizonte wurden<br />

separat und tiefengestaffelt beprobt, wobei der maximale Entnahmebereich einen<br />

halben Bohrmeter nicht überschritt. Die entnommenen Feststoffproben wurden


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Stand 20.07.2004<br />

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unverzüglich in 1,0 l fassende Glasgefäße überführt und verwechslungsfrei gekennzeichnet.<br />

Die Beschriftung der Proben erfolgte mit der Bezeichnung der Bohrung<br />

und der Entnahmetiefe in Meter (z. B. BS01411/1,5-2,0). Die entnommenen<br />

Bodenproben wurden dunkel und gekühlt transportiert und aufbewahrt.<br />

Probenahme Boden bei Baugrundbohrungen<br />

Einige der durchgeführten Baugrundbohrungen wurden zusätzlich für die <strong>Altlasten</strong>untersuchungen<br />

herangezogen. Diese Bohrungen wurden im Trockenbohrverfahren<br />

niedergebracht. Das Bohrgut wurde von der Bohrfirma in Kernkisten ausgelegt<br />

und dort vom Gutachter organoleptisch bewertet und geologisch gemäß DIN 4022<br />

aufgenommen. Die Ergebnisse wurden zeichnerisch in Bohrprofilen gemäß DIN<br />

4023 dargestellt (siehe Kapitel 7.8). Die Entnahme der Feststoffproben richtete sich<br />

nach den angetroffenen geologischen und organosensorischen Geländebefunden.<br />

Lithologisch zu differenzierende Horizonte wurden separat und tiefengestaffelt beprobt,<br />

wobei der maximale Entnahmebereich einen halben Bohrmeter nicht überschritt.<br />

Die entnommenen Feststoffproben wurden unverzüglich in 1,0 l fassende<br />

Glasgefäße überführt und verwechslungsfrei gekennzeichnet. Die Beschriftung der<br />

Proben erfolgte mit der Bezeichnung der Bohrung und der Entnahmetiefe in Meter<br />

(z. B. BK01158/0,5-1,0). Die entnommenen Bodenproben wurden dunkel und gekühlt<br />

transportiert und aufbewahrt.<br />

Probenahme Bodenluft<br />

Auf 2 <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen waren im Rahmen der umwelttechnischen Erkundung<br />

– aufgrund des Umganges mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen – Kleinrammbohrungen<br />

mit anschließender Bodenluftprobenahme vorgesehen. Insgesamt<br />

wurden 5 Bodenluftprobenahmen durchgeführt. Die nachfolgende Tab. 4-3 vermittelt<br />

einen Überblick über den Untersuchungsrahmen:<br />

Tab. 4-3: Anzahl der Bodenluftproben<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen Verdachtsbereich<br />

AS-ALVF 01<br />

Abstellplatz für Container und<br />

Gerätschaften<br />

AS-ALVF 02<br />

Baustelleneinrichtungsplatz Blei<br />

Reinigen von Gerätschaften,<br />

Lagerung von Lösungs- und Reinigungsmitteln<br />

Probenanzahl /<br />

Bohrung<br />

1 / BS01422<br />

Lagerplatz von Fässer, Reifen,<br />

Schrott<br />

1 / BS01402<br />

Lagerung von Fässern<br />

(Inhalt Öl?), Schrottlagerung<br />

1 / BS01408<br />

Lagerplatz von Fässer, Reifen,<br />

Schrott<br />

1 / BS01409<br />

Gerätelagerung, Lagerung von Öl 1 / BS01415<br />

Für die Bodenluftprobenahme wurde in das vorbereitete Bohrloch zunächst ein Einfachpacker<br />

positioniert. Die Abdichtung reichte von 0 m bis 0,5 m u. GOK. Nach<br />

der Positionierung des Packers wurde die im Bohrloch eingedrungene Umgebungsluft<br />

abgesaugt. Die online ermittelte CO2-Konzentration der Bodenluft dient dabei<br />

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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78<br />

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als Bodenluft-Indikator, da zwischen dem CO2-Gehalt der Außenluft und Bodenluft<br />

deutliche Konzentrationsdifferenzen existieren.<br />

Nach Erreichen einer nahezu konstanten CO2-Konzentration erfolgte aufgrund des<br />

o. a. Sachverhaltes die eigentliche Bodenluftprobenahme. Die Packerdruckkontrolle<br />

gewährleistet dabei in Verbindung mit einem CO2-Messgerät eine Dichtigkeitskontrolle<br />

gegenüber der Außenluft während der Probenahme. Zur eigentlichen Probenahme<br />

wurden 10 l Bodenluft mit einem Volumenstrom von 1 l/min über ein Adsorberröhrchen<br />

(Zwei-Zonen-Aktivkohleröhrchen) gesaugt. Die jeweiligen Röhrchen<br />

wurden im Anschluss an die Probenahme luftdicht verschlossen und für den Transport<br />

in das Labor gekühlt verpackt. Die Probenbezeichnung erfolgte analog der Bezeichnung<br />

des Bohransatzpunktes (z. B. BS01409).<br />

Probenahme Grundwasser<br />

Eine Beprobung von Grundwasser erfolgte im Rahmen dieser orientierenden Untersuchungen<br />

nicht. Grundwasseruntersuchungen sollten erst dann durchgeführt<br />

werden, wenn im Untergrund (Boden / Bodenluft) Schadstoffbelastungen nachgewiesen<br />

worden sind, die eine Gefährdung des Grundwassers vermuten ließen. Dies<br />

war bislang nicht der Fall.<br />

Unabhängig von der <strong>Altlasten</strong>fragestellung erfolgten im Rahmen der Erstellung des<br />

<strong>Gutachten</strong>s G5 - Hydrologie / Hydrogeologie /14/ Grundwasseruntersuchungen, deren<br />

Ergebnisse und potenzielle Auswirkungen vom Hydro-Gutachter des IF übernommen<br />

und zusammenfassend im vorliegenden <strong>Gutachten</strong> dargestellt werden.<br />

4.2.3 Analysenumfang<br />

Der chemische Analysenumfang der auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen vermuteten<br />

Schadstoffe wurde auf Grundlage der historischen Erkundung und der Datenrecherche<br />

erarbeitet.<br />

Zur chemischen Analyse wurden die Bodenproben dem Labor des Instituts Fresenius<br />

Chemische und Biologische Laboratorien AG in 65232 Taunusstein, Im Maisel<br />

14, überstellt. In Abhängigkeit des Altlastverdachts und in Anlehnung an die<br />

Bewertungsgrundlagen (BBodSchV und HLUG-Handbuch) wurden - im Hinblick auf<br />

die Bewertung des Wirkungspfades Boden � Grundwasser - ausgewählte Bodenproben<br />

im Feststoff und / oder Eluat und Bodenluftproben auf folgende Parameter<br />

chemisch analysiert:<br />

Boden - Feststoff<br />

− Schwermetalle<br />

− Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Zink gemäß EN ISO 11885<br />

− Quecksilber gemäß DIN EN 1483<br />

− Arsen gemäß EN ISO 11969<br />

− Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gemäß US-EPA


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− Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) gemäß HLUG mittels Kapillargaschromatographie<br />

− Polychlorierte Biphenyle (PCB) gemäß DIN 38414-S20<br />

− Nitroaromaten gemäß GC-ECD / PND<br />

Boden - Eluat<br />

− Schwermetalle<br />

− Blei, Kupfer und Zink gemäß EN ISO 11885<br />

− Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gemäß US-EPA<br />

− Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) gemäß ISO 9377-2<br />

Bodenluft<br />

− Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) gemäß<br />

DIN EN ISO 10301<br />

− Einkernige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) gemäß DIN 38407 F9<br />

In Kapitel 7.3 – Boden (Feststoff / Eluat) und Kapitel 7.4 – Bodenluft ist eine tabellarische<br />

Zusammenstellung beigefügt, in der sämtliche entnommenen Boden- bzw.<br />

Bodenluftproben mit ihrem Status (Analyse oder Rückstellung) und der jeweilig<br />

ausgeführten chemischen Analyse dokumentiert sind.<br />

4.3 Bewertungskriterien / Einordnung der Analysenergebnisse<br />

Für die Einordnung der Untersuchungsergebnisse wurde die Bundes-<br />

Bodenschutz- und <strong>Altlasten</strong>verordnung (BBodSchV) 0 zugrunde gelegt. Die<br />

BBodSchV beruht auf den Ermächtigungen in den § 6, 8 Abs. 1 und 2 und § 13<br />

Abs. 1 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) /8/.<br />

Mit Erlass der BBodSchV im Juli 1999 wurden erstmals bundesweit einheitliche Untersuchungsmethoden<br />

und Beurteilungswerte festgelegt, die bei der Gefährdungsabschätzung<br />

von altlastverdächtigen Flächen anzuwenden sind. Für die einzelfallbezogene<br />

Bewertung sind im BBodSchG und in der zugehörigen BBodSchV gefahrenbezogen<br />

abgeleitete Prüf- und Maßnahmenwerte definiert, die entsprechend<br />

dem nutzungs- und schutzgutbezogenen Ansatz der Gefahrenbeurteilung für die<br />

nachfolgenden Wirkungspfade ausgewiesen sind:<br />

� Wirkungspfad Boden � Mensch<br />

(orale, inhalative, dermale Schadstoffaufnahme)<br />

� Wirkungspfad Boden � Nutzpflanze<br />

� Wirkungspfad Boden � Grundwasser<br />

79


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

80<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die Wirkungspfade Boden � Mensch und Boden � Nutzpflanze bestehen nur im<br />

oberflächennahen, menschen- bzw. pflanzenverfügbaren Bodenbereich bis maximal<br />

35 cm unter Geländeoberfläche und werden durch spezifisch abgeleitete Prüfwerte<br />

(im vorliegenden Fall Industrie- und Gewerbeflächen) hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />

definiert. Die Prüfwerte des Wirkungspfades Boden � Mensch beziehen<br />

sich nur auf unbefestigte Flächen von Arbeits- und Produktionsstätten, die nur während<br />

der Arbeitszeit genutzt werden.<br />

Da der Arbeitsstättenbereich des zukünftigen <strong>Flughafen</strong>geländes weitestgehend<br />

vollständig versiegelt wird und dies größtenteils auch in der Ist-Situation der Fall ist,<br />

ist der Wirkungspfad Boden � Mensch nicht existent und folglich nicht bewertungsrelevant.<br />

Allerdings wird der Wirkungspfad Boden � Mensch im Rahmen der Darstellung<br />

der potenziellen Auswirkungen der <strong>Ausbau</strong>maßnahme berücksichtigt, da<br />

während den geplanten Baumaßnahmen ein direkter Kontakt zwischen Beschäftigten<br />

und Bodenmaterial bestehen kann und eine inhalative Aufnahme von Schadstoffen<br />

z. B. durch Staubentwicklungen möglich ist (siehe Kap. 6).<br />

Der Wirkungspfad Boden � Nutzpflanze ist aufgrund der gegenwärtig und zukünftigen<br />

gewerblichen / industriellen Nutzung nicht existent und somit auch nicht bewertungsrelevant.<br />

Aufgrund der v. g. Situation ist somit der Wirkungspfad Boden �Grundwasser der<br />

standortrelevante Pfad für eine anstehende Gefährdungsabschätzung.<br />

Gemäß BBodSchV erfolgt die Beurteilung einer Grundwassergefährdung mit Hilfe<br />

einer Sickerwasserprognose (Immissionsprognose), die eine Abschätzung der von<br />

schädlichen Bodenveränderungen ausgehenden Schadstoffeinträgen oder der in<br />

überschaubarer Zukunft zu erwartenden Schadstoffeinträgen beinhaltet. Die Abschätzung<br />

soll sich unter Berücksichtigung von Konzentrationen und Frachten auf<br />

den Übergangsbereich von der ungesättigten zur gesättigten Zone beziehen. Der<br />

Übergangsbereich von der ungesättigten zur gesättigten Zone wird als Ort der Beurteilung<br />

(OdB) bezeichnet. Da dieser Bereich nicht exakt definiert ist und sich im<br />

Jahresverlauf ändern kann, wird der OdB in Hessen mit dem gemessenen oder geschätzten<br />

Grundwasserhöchststand gleichgesetzt. In Anhang 1 Ziffer 3.3 der<br />

BBodSchV sind die Verfahren zur Abschätzung des Stoffeintrages aus der ungesättigten<br />

Zone in das Grundwasser dargestellt. Die Prüfwerte für die Beurteilung des<br />

genannten Wirkungspfades sind in Anhang 2, Ziffer 3.1 der Verordnung ausgewiesen.<br />

Für die Beurteilung des Wirkungspfades Boden � Grundwasser (Eluatuntersuchungen)<br />

werden – im Rahmen dieser Untersuchung – folgende Prüfwerte der<br />

BBodSchV für die untersuchten Schadstoffparameter herangezogen. Die Prüfwerte<br />

sind in Tab. 4-4 notiert.


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Tab. 4-4: Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden � Grundwasser<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

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Stand 20.07.2004<br />

Parameter Prüfwert<br />

[µg/l]<br />

Blei 25<br />

Kupfer 50<br />

Zink 500<br />

MKW 1) 200<br />

PAK gesamt 2) 0,20<br />

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1) : n-Alkane (C 10 – C39), Isoalkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe.<br />

2) : PAK gesamt: Summe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe ohne Naphthalin und Methylennaphthaline,<br />

i. d. R. Bestimmung über die Summe von 15 Einzelsubstanzen gemäß Liste der US-EPA ohne<br />

Naphthalin, ggf. unter Berücksichtigung weiterer relevanter PAK (z. B. Chinoline)<br />

Als Bewertungskriterium der ermittelten Stoffkonzentrationen bezüglich des Vorliegens<br />

einer möglichen Gefährdung wurde in der orientierenden Untersuchung auf<br />

das Handbuch <strong>Altlasten</strong> Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden<br />

� Grundwasser, Sickerwasserprognose des Hessischen Landesamtes für<br />

Umwelt und Geologie (HLUG) /11/ zurückgegriffen, das in Anlehnung an die<br />

BBodSchV erstellt wurde:<br />

Die vorliegende Bewertung erfolgt auf Basis der durchgeführten Bodenluft- und Bodenuntersuchungen.<br />

Während Wasserergebnisse unmittelbar eine eventuell vorliegende<br />

Beeinflussung des Schutzgutes Grundwasser aufzeigen können, ist gemäß<br />

der hessischen Richtlinie eine mehrstufige Abschätzung einer Grundwassergefährdung<br />

auf Basis von Bodenuntersuchungen durchzuführen. Die bei den Bodenuntersuchungen<br />

ermittelten Schadstoffgehalte werden quantifiziert und Standortkriterien<br />

wie der Schutzfunktion der ungesättigten Bodenzone sowie Stoffcharakteristika wie<br />

Mobilität und Migrationsverhalten gegenübergestellt.<br />

1. Bei der orientierenden Untersuchung werden die ermittelten Stoffgehalte stoffspezifischen<br />

Beurteilungswerten gegenübergestellt und in die Bewertungskategorien<br />

„gering“, „hoch“ und „sehr hoch“ eingestuft. Liegen die Stoffgehalte unter<br />

den Beurteilungswerten, werden sie als gering eingestuft. Als hoch werden alle<br />

Stoffgehalte eingestuft, die im Bereich der Beurteilungswerte liegen. Schadstoffgehalte<br />

gelten als sehr hoch, wenn die Messwerte die Beurteilungswerte<br />

um das Mehrfache überschreiten.<br />

2. In einem weiteren Bewertungsschritt werden die Schadstoffgehalte im Boden<br />

den Standortfaktoren und Stoffcharakteristika gegenübergestellt.<br />

3. Als Ergebnis der orientierenden Bewertung wird der Gefährdungsgrad des<br />

Grundwassers in die Kategorien „nicht zu erwarten“, „zu erwarten“ und „wahrscheinlich“<br />

eingestuft. Bei einer Einstufung als „wahrscheinlich“ sollen ein hinreichender<br />

Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen vorliegen und die<br />

Voraussetzungen auf die Anordnung weiterer Untersuchungen nach § 9 Abs. 2<br />

BBodSchG erfüllt sein. Die Einstufung „zu erwarten“ wird demgegenüber noch<br />

81


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

82<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

nicht ausreichend für die Anordnung weiterer Untersuchungen nach § 9 Abs. 2<br />

BBodSchG angesehen. Bei der Einstufung „nicht zu erwarten“ soll von der Ausräumung<br />

des Verdachts einer Grundwassergefährdung auszugehen sein.<br />

Die im o. g. Handbuch aufgeführten Beurteilungswerte im Anhang 3 zur Beurteilung<br />

der Gefährdung des Grundwassers können als Maßstab für eine Abschätzung einer<br />

Grundwassergefährdung verwendet werden. In den nachfolgenden Tab. 4-5 und<br />

Tab. 4-6 sind nur die Schadstoffgruppen und Schadstoffparameter aus dem Anhang<br />

3 des HLUG-Handbuches aufgelistet, die im Rahmen dieser Untersuchung<br />

analysiert wurden.<br />

Tab. 4-5: Beurteilungswerte für Boden<br />

Parameter Beurteilungswert<br />

[mg/kg]<br />

Arsen 150<br />

Blei 500<br />

Cadmium 5<br />

Chrom 500<br />

Kupfer 300<br />

Nickel 250<br />

Quecksilber 5<br />

Zink 750<br />

PAK ohne Naphthalin 25<br />

Benzo(a)pyren 1<br />

Naphthalin 5<br />

PCB 1) 5<br />

MKW nach HLUG (GC-FID) 2.500<br />

1) : Polychlorierte Biphenyle: i.d.R. Summe der 6 Indikatorverbindungen nach DIN 38407-F3<br />

Tab. 4-6: Beurteilungswerte für Bodenluft<br />

Parameter Beurteilungswert<br />

[mg/m³]<br />

LCKW gesamt 1) 5<br />

LCKW krebserzeugend 2) 1<br />

BTEX 3) 5<br />

Benzol 1<br />

1): Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe. Zu analysieren sind mindestens Dichlormethan, Trichlormethan,<br />

Tetrachlormethan, 1,1-Dichlorethen, cis-1,2-Dichlorethen, Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan<br />

sowie bei Hinweisen 1,2-Dichlorethan<br />

2): Humankanzerogene LCKW: Trichlorethen, 1,2-Dichlorethan<br />

3): Summe einkerniger Aromaten, mindestens Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole (o,m,p), Styrol, Cumol


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Die ermittelten Grundwasserergebnisse wurden den Orientierungswerten der Verwaltungsvorschrift<br />

zu § 77 des Hessischen Wassergesetzes für die Sanierung von<br />

Grundwasser- und Bodenverunreinigungen im Hinblick auf den Gewässerschutz<br />

(Gw-VwV) gegenübergestellt.<br />

Gemäß Gw-VwV /13/ ist das Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Grundwasser<br />

anhand der Art, Menge und Gefährlichkeit der Stoffe und der örtlichen Verhältnisse<br />

abzuschätzen.<br />

Eine Boden- oder Grundwasserverunreinigung liegt vor, wenn der Boden oder das<br />

Grundwasser erhöhte Stoffkonzentrationen (Überschreitungen der Orientierungswerte)<br />

enthalten. Dann sind im Regelfall weitere Maßnahmen, wie<br />

− die weitere Ermittlung der Verunreinigung, der Ursachen und der Auswirkungen<br />

(Schadensermittlung),<br />

− erforderlichenfalls Sofortmaßnahmen (Schadensbegrenzung),<br />

− erforderlichenfalls Sanierungsmaßnahmen (Schadensbeseitigung)<br />

vorzunehmen.<br />

Die im Folgenden genannten Orientierungswerte sind rechtlich nicht verbindliche<br />

zahlenmäßige Vorgaben zur Beurteilung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen.<br />

Es handelt sich dabei nicht um Grenzwerte. Die Orientierungswerte sind<br />

als Vergleichsmaßstab eine Hilfe bei der Beurteilung z. B. des Grades einer Verunreinigung<br />

oder eines Sanierungszieles (siehe Nr. 3.1 Gw-VwV) /13/.<br />

Nach der Gw-VwV werden<br />

− Prüfwerte als Orientierungswerte definiert, bei deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht<br />

in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei Überschreitungen ist eine<br />

weitere Sachverhaltsermittlung geboten, um die Sanierungsnotwendigkeit im<br />

Einzelfall zu prüfen.<br />

− Sanierungsschwellenwerte als Orientierungswerte definiert, deren Überschreitung<br />

in der Regel Sanierungsmaßnahmen auslösen.<br />

In der nachfolgenden Tab. 4-7 sind die Orientierungswerte der Gw-VwV (Prüfwerte<br />

und Sanierungsschwellenwerte) für Grundwasser dargestellt.<br />

Tab. 4-7: Orientierungswerte der Gw-VwV für Grundwasser<br />

Parameter Prüfwert Sanierungsschwellenwert<br />

[µg/l] [µg/l]<br />

Antimon 10 50<br />

Arsen 10 50<br />

Blei 40 200<br />

Cadmium 5 20<br />

Chrom gesamt 50 200<br />

Kupfer 50 200<br />

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84<br />

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Parameter Prüfwert Sanierungsschwellenwert<br />

[µg/l] [µg/l]<br />

Nickel 50 200<br />

Quecksilber 1 5<br />

Zink 200 1.000<br />

Cyanid (leicht freisetzbar) 10 50<br />

Benzol 3 10<br />

BTEX, gesamt 1 30 120<br />

Summe PAK 2 0,2 2<br />

LCKW 3 10 50<br />

PCB 4 0,5 3<br />

MKW 200 1.000<br />

AOX 25 100<br />

POX 25 5<br />

EOX 25 100<br />

Phenole, wasserdampfflüchtig 20 100<br />

Summe PBSM 0,5 3<br />

1<br />

: Summe der im Einzelfall maßgebenden BTX-Aromaten, wie Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Styrol,<br />

Cumol u.s.w.<br />

2<br />

: Summe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, i. d. R. Summe von 16 Einzelsubstanzen<br />

nach der Liste US-EPA ohne Naphthalin<br />

3<br />

: Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-<br />

Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan<br />

4<br />

: PCB-Nrn. (Nomenklatur nach Ballschmitter): 28, 52, 101, 138, 153, 180<br />

In der folgenden Tab. 4-8 sind die Orientierungswerte der Gw-VwV (Prüfwerte und<br />

Sanierungsschwellenwerte) für die Bodenluft notiert.<br />

Tab. 4-8: Orientierungswerte der Gw-VwV für Bodenluft<br />

Parameter Prüfwert Sanierungsschwellenwert<br />

[mg/m³] [mg/m³]<br />

BTEX, gesamt 1 5 25<br />

LCKW 2 5 25<br />

1<br />

: Summe der im Einzelfall maßgebenden BTX-Aromaten, wie Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Styrol,<br />

Cumol u.s.w.<br />

2<br />

: Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, cis-1,2-<br />

Dichlorethen, Vinylchlorid, Dichlormethan<br />

Nitroaromaten<br />

Für die Bewertung von Nitroaromaten sind in der BBodSchV 0 und im HLUG-<br />

Handbuch <strong>Altlasten</strong> – Sickerwasserprognose /11/ keine Beurteilungswerte aufgeführt.<br />

Seit 2000 existiert ein Prüfwertvorschlag des Umweltbundesamtes analog<br />

BBodSchG /43/. Im Rahmen des vom Bundesumweltministerium vergebenen For-


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Stand 20.07.2004<br />

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schungsvorhabens „Ermittlung von Prüfwerten für ausgewählte rüstungsaltlastenrelevante<br />

Schadstoffe“ erfolgte die Ableitung von Prüfwertvorschlägen für 21 sprengstofftypische<br />

Stoffe durch das Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe<br />

GmbH (FoBiG). Sie folgten den Ableitungsgrundsätzen der „Methoden und Maßstäben<br />

für die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte nach der Bundes-<br />

Bodenschutz- und <strong>Altlasten</strong>verordnung vom 16. Juli 1999“.<br />

Für die Prüfwertwertberechnung wurden die relevanten Nutzungsszenarien für den<br />

direkten Übergang Boden - Mensch betrachtet:<br />

− Kinderspielflächen<br />

− Wohngebiete<br />

− Park- und Freizeitanlagen<br />

− Industrie- und Gewerbeflächen,<br />

wobei die unterschiedlichen Expositionspfade:<br />

− orale Bodenaufnahme,<br />

− inhalative Bodenaufnahme (Inhalation kontaminierter Stäube),<br />

− Inhalation kontaminierter Raumluft (das Eindringen von flüchtigen Schadstoffen<br />

aus dem Boden in die Raumluft von Gebäuden),<br />

− dermale Bodenaufnahme (perkutane Resorption)<br />

berücksichtigt wurden (Umwelt Nr. 11/2000 /43/). Nachfolgend sind in der Tab. 4-9<br />

die Prüfwertvorschläge für sprengstofftypische Verbindungen aufgelistet.<br />

Tab. 4-9: Prüfwertvorschläge für sprengstofftypische Verbindungen<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Stoffname Nutzung<br />

Kinderspielflächen<br />

Wohngebiet<br />

Park-<br />

und<br />

Freizeit-<br />

flächen<br />

Industrie-<br />

und<br />

Gewerbeflächen<br />

1a 4-Amino-2,6-dinitrotoluol<br />

[mg/kg]<br />

4 20 40 100 200<br />

1b 2-Amino-4,6-dinitrotoluol 4 20 40 100 200<br />

2 1,3-Dinitrobenzol 4 15 30 75 150<br />

3 2,4-Dinitrodiphenylamin 3 - 1 - 1 - 1 - 1<br />

4 2,4-Dinitrotoluol 4 3 6 15 50<br />

5 2,6-Dinitrotoluol 4 0,2 0,4 1 5<br />

6 Diphenylamin - 2 - 2 - 2 - 2<br />

7 Hexanitrodiphenylamin (Hexyl) 150 300 750 1.500<br />

8 Hexogen 100 200 500 500<br />

9 N-Methyl-N,2,4,6-tetranitroanilin<br />

(Tetryl) 4<br />

200 400 1.000 2.000<br />

10 Nitrobenzol 4 1 1 - 2 15<br />

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86<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Stoffname Nutzung<br />

Kinderspielflächen<br />

Wohngebiet<br />

Park-<br />

und<br />

Freizeit-<br />

flächen<br />

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Industrie-<br />

und<br />

Gewerbeflächen<br />

11 2-Nitrodiphenylamin 3 - 1 - 1<br />

- 1 - 1<br />

11b 4-Nitrodiphenylamin 3 - 2 - 2<br />

- 2 - 2<br />

12 2-Nitrotoluol 4 0,2 0,4 1 5<br />

13 3-Nitrotoluol 3 1.000 1.000 - -<br />

14 4-Nitrotoluol 3 250 25 - 3.000<br />

15 Oktogen (HMX) - 2 - 2<br />

- 2 - 2<br />

16 Pentaerythritol-tetranitrat (PETN,<br />

Nitropenta)<br />

500 1 000 2 500 5.000<br />

17 1,3,5-Trinitrobenzol 3 - 2 - 2<br />

- 2 - 2<br />

18 2,4,6-Trinitrophenol (Pikrinsäure) 3 8 15 40 80<br />

19 2,4,6-Trinitrotoluol 4 20 40 100 200<br />

1 Wegen einer unzureichenden Datenlage ist die Ableitung von Prüfwerten nicht möglich.<br />

2 Die errechneten Bodenwerte sind nach Plausibilitätsprüfung aus praktischer Sicht als Prüfwerte nicht relevant,<br />

siehe die nachfolgenden stoffspezifischen Begründungen in Teil B, siehe hierzu Umwelt Nr. 11/2000 /43/.<br />

3 Bei diesen Stoffen ist mit Kombinationswirkungen zu rechnen u. a. bzgl. Hämatotoxizität und Testestoxizität.<br />

4 Bei diesen Stoffe ist aufgrund ihrer nachgewiesenen oder vermuteten kanzerogenen Wirkung mit Kombinationswirkungen<br />

zu rechnen.<br />

4.4 Ergebnisse aus der orientierenden Untersuchung<br />

Die nachfolgend aufgeführten Untersuchungsergebnisse beziehen sich nur auf die<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, in deren Bereich im Rahmen des <strong>Ausbau</strong>s Baumaßnahmen<br />

geplant sind und Untersuchungen stattfanden.<br />

4.4.1 Bodenansprache<br />

Die Bohrarbeiten ergaben, dass im Bereich der Untersuchungsgebiete (Landebahn<br />

Nordwest, RWE-Umspannwerk Kelsterbach, Start- /Landebahnsystem und <strong>Ausbau</strong>bereich<br />

Süd) hellbraune Mittelsande - untergeordnet auch Feinsande - anstehen,<br />

die teilweise grobsandig, kiesig und / oder schluffig waren.<br />

Die angetroffenen Auffüllungsmächtigkeiten im Hangenden des Anstehenden lagen<br />

maximal bei 3,4 m (NW-ALVF 01 – BK01133), i. d. R. wurden Mächtigkeiten von<br />

< 1 m dokumentiert.<br />

Mächtigkeiten der Auffüllungen<br />

In den folgenden Bohrungen der Untersuchungsbereiche Landebahn Nordwest,<br />

RWE-Umspannwerk Kelsterbach, <strong>Ausbau</strong>bereich Süd und Start- /Landebahnsystem<br />

wurden anthropogene Auffüllungen erbohrt:


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Landebahn Nordwest bis m u. GOK<br />

NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer BK01115 1,6<br />

BK01133 3,4<br />

BK01134 2,8<br />

BK01148 0,4<br />

BS01107 1,0<br />

BS01018 0,6<br />

NW-ALVF 05 – Umspannwerk / Bombentrichter BK01034 1,9<br />

BK01046 0,5<br />

BK01047 0,6<br />

BK01120 1,3<br />

BK01026 2,2<br />

NW-ALVF 10 – ehemalige Erdaushubdeponie BK01027 0,2<br />

BK01030 0,7<br />

RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

NW-ALVF 05 – Umspannwerk / Bombentrichter BK01040<br />

(GWM 652) 1,0<br />

BK01044<br />

(GWM 653) 2,0<br />

BS01113 1,0<br />

BS01115 0,6<br />

BS01116 0,4<br />

BS01119 1,0<br />

BS01121 2,1<br />

<strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

AS-ALVF 01 – Abstellplätze für Container BS01419 0,35<br />

BS01420 0,4<br />

BS01421 0,4<br />

BS01422 0,5<br />

BS01425 0,25<br />

BS01426 0,5<br />

BS01520A 0,7<br />

AS-ALVF 02 – Baustelleneinrichtungsfläche BS01402 0,75<br />

BS01403 0,9<br />

BS01404 0,2<br />

BS01405 0,75<br />

BS01406 0,7<br />

BS01408 0,4<br />

BS01409 0,4<br />

BS01410 0,4<br />

BS01412 0,6<br />

BS01413 0,8<br />

BS01414 0,4<br />

BS01415 0,4<br />

BS01416 0,4<br />

87


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88<br />

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Start- /Landebahnsystem<br />

GFA-ALVF 02 – vermutete Altablagerung BS01501A 0,1<br />

BS01502A 1,2<br />

BS01504A 0,6<br />

BS01505A 1,1<br />

BS01506A 0,9<br />

BS01507A 1,0<br />

NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer BS01510A 0,9<br />

BS01519A 0,6<br />

4.4.2 Organosensorische Befunde<br />

Bei den Auffüllungsmaterialien handelt es sich im wesentlichen um umgelagerte<br />

schluffige und / oder kiesige Sande. Der Fremdstoffanteil (wie Schlacken, Beton-<br />

oder Kohlebruchstücke) ist im Bereich der Teiluntersuchungsräume Landebahn<br />

Nordwest, RWE-Umspannwerk Kelsterbach, <strong>Ausbau</strong>bereich Süd und Start- /<br />

Landebahnsystem generell gering (< 10 %).<br />

Im Bereich der geplanten Landebahn Nordwest wurden in der anthropogenen Auffüllung<br />

der Bohrungen BK01026 (NW-ALVF 05), BS01107 (NW-ALVF 01) und<br />

BK01148 (NW-ALVF 01) sowie auf dem Gelände des RWE-Umspannwerkes Kelsterbach<br />

in der Bohrung BK01044 (GWM 653) (NW-ALVF 05) bereichsweise höherer<br />

Anteile an Schlacken, Aschen und / oder Kohlebruchstücke nachgewiesen.<br />

Einen muffigen Geruch wies das Bohrgut der Bohrungen BK01026 (NW-ALVF 05)<br />

und BK01034 (NW-ALVF 05) auf. Das Bodenmaterial war im Tiefenintervall 1,4 bis<br />

2,0 m u. GOK vernässt.<br />

Eine Vernässung des Bodenmaterials wurde auch im Bereich der Bohrung<br />

BS01150 (NW-ALVF 02) festgestellt.<br />

Die Bohrung BK01152 (GWM 644) (außerhalb ALVF) wurde von der FIC mit aufgenommen,<br />

da in einer Tiefe von 6,5 – 8,0 m u. GOK ein schwarz verfärbter Ton<br />

mit einem muffigen Geruch angetroffen wurde (siehe Bohrprofil im Kapitel 7.8).<br />

Hierbei handelt es sich um einen Tonhorizont mit organischem Material, dessen<br />

Zersetzung den muffigen Geruch erzeugte. Die Datenrecherche und Historische<br />

Erkundung des IF belegte für diesen Bereich der Landebahn Nordwest keinen <strong>Altlasten</strong>verdacht.<br />

Im <strong>Ausbau</strong>bereich Süd handelte es sich bei den Auffüllungsmaterialien vorwiegend<br />

um umgelagertes sandiges und kiesiges Material. In den Bohrungen BS01402 bis<br />

BS01406, BS01409, BS01410, BS01413, BS01415, BS01416 (alle AS-ALVF 01)<br />

und BS01420, BS01426 (AS-ALVF 02) wurden im Auffüllungsmaterial Fremdstoffe<br />

(Beton-, Schlacke-, Ziegel- und / oder Asphaltbruchstücke) vorgefunden. Im Auffüllungsmaterial<br />

der Bohrsondierung BS01403 waren Bewehrungseisenstücke enthalten.


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Im Bereich der Bohrungen BS01412 und BS01413 (AS-ALVF 01) wurde in dem<br />

Tiefenintervall von 1,8 / 1,9 bis 2,0 m u. GOK vernässte Bodenhorizonte angetroffen.<br />

Grundwasser wurde ansonsten in keiner der Bohrungen bis zur Endteufe vorgefunden.<br />

Im Bereich des Teiluntersuchungsraumes Start- /Landebahnsystem befanden sich<br />

im oberen Bodenhorizont (0 – 0,15 m) des Bodenmaterials der Bohrungen<br />

BS01515A und BS01516A Schlackebruchstücke. Weitere organosensorische Auffälligkeiten<br />

wurden nicht ermittelt. Im Bereich der Bohrung BS01501A (GFA-ALVF<br />

02) wurden Schlackebruchstücke im Tiefenintervall 0 – 0,1 m nachgewiesen. Im<br />

Bodenmaterial der Bohrung BS01519A (NW-ALVF 01) im Tiefenintervall von 0,6 m<br />

bis 3,0 m u. GOK wurde ein muffiger Geruch und eine graue Verfärbung des Sandes<br />

festgestellt. Das Bohrgut war mäßig feucht bis nass. Weitere Auffälligkeiten lagen<br />

im untersuchten Bohrgut nicht vor.<br />

Im Kapitel 7.5 sind tabellarische Zusammenstellungen der organosensorischen Befunde<br />

des Bohrgutes zu finden. Ferner sind die Ergebnisse der organoleptischen<br />

Bewertung in den jeweiligen Bohrprofilen im Kapitel 7.8 notiert.<br />

4.4.3 Chemisch-analytische Befunde<br />

Die chemisch-analytischen Untersuchungen ausgewählter Bodenproben ergab,<br />

dass in einigen Bodenproben Schadstoffkonzentrationen der untersuchten Parameter<br />

festgestellt wurden.<br />

Eine Ergebnisdarstellung in tabellarischer Form ist in Kapitel 7.6 beigefügt. Die Laborberichte<br />

finden sich im Kapitel 7.7.<br />

Zusammenfassend waren für die jeweiligen Teiluntersuchungsräume die Ergebnisse<br />

wie folgt:<br />

4.4.3.1 Landebahn Nordwest<br />

Außerhalb ALVF<br />

Aufgrund von organoleptischen Auffälligkeiten wurden die entnommenen Bodenproben<br />

der Bohrung BK01152 (GWM 644) auf MKW und PAK chemisch analysiert.<br />

Konzentrationen an MKW und PAK wurden in keiner der untersuchten Bodenproben<br />

in handlungsrelevanten Gehalten festgestellt. Es liegen keine Überschreitung<br />

der Beurteilungswerte für MKW und PAK des HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong> vor.<br />

NW-ALVF 01 - Ehemalige Gleisfächer<br />

Geringe PAK-Konzentrationen (Summenbildung ohne Naphthalin) wurden in der<br />

Bodenprobe BS01107/0-0,4 in Höhe von 5,76 mg/kg festgestellt. Die Benzo(a)pyren-Konzentrationen<br />

lagen in der Probe BS01107/0-0,4 bei 0,44 mg/kg. Die<br />

Beurteilungswerte für PAK von 25 mg/kg und Benzo(a)pyren von 1 mg/kg des<br />

HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong> wurden jeweils unterschritten. Die ermittelten PAK-<br />

89


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90<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Konzentrationen korrespondieren mit den organosensorisch festgestellten Aschen<br />

in dem Auffüllungshorizont der Bohrung BS01107. In den übrigen auf PAK untersuchten<br />

Bodenproben wurden keine Einzelsubstanzen über den jeweiligen Bestimmungsgrenzen<br />

nachgewiesen. Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches<br />

wurden unterschritten.<br />

Nitroaromaten wurden in allen analysierten Bodenproben jeweils unter den analytischen<br />

Bestimmungsgrenzen nachgewiesen.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie<br />

an Arsen auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.<br />

Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches wurden unterschritten.<br />

Abweichend von dem o. g. wurde in der Probe BS01107/0-0,4 (NW-ALVF 01) Blei-<br />

(1.490 mg/kg) und Zinkgehalte (1.880 mg/kg) nachgewiesen, die auf Schlackereste<br />

in der angetroffenen anthropogenen Auffüllung zurückzuführen sind und die zu einer<br />

Überschreitung der Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong> von<br />

500 mg/kg für Blei und 750 mg/kg für Zink führten.<br />

Die im tieferen Bodenhorizont von 0,4 – 1,0 m entnommene Bodenprobe wies keine<br />

handlungsrelevanten Schwermetallkonzentrationen auf. Die vertikale Eingrenzung<br />

der festgestellten Schwermetallbelastung konnte somit erfolgen. Zur Abschätzung<br />

der horizontalen Ausdehnung der Belastung wurden im Umkreis der Bohrung<br />

BS01107 Bodenproben der Bohrungen BS01106, BS01108, BS01109, BK01146<br />

und BK01147 zusätzlich auf Blei und Zink im Feststoff und die Probe BS01107/0-<br />

0,4 auf Blei und Zink im Eluat analysiert. Die Untersuchung ergab Blei- und Zink-<br />

Gehalte im Feststoff, die allerdings die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches<br />

unterschreiten. Ebenfalls unterschritten die gemessenen Eluat-Konzentrationen an<br />

Blei mit < 0,005 µg/l (= Bestimmungsgrenze) und an Zink mit 0,011 µg/l die entsprechenden<br />

Prüfwerte der BBodSchV. Im Bereich BS01107 begründet sich aufgrund<br />

der o. g. Ergebnisse ein hinreichender Verdacht einer lokal begrenzten,<br />

schädlichen Bodenveränderung.<br />

NW-ALVF 02 – Auffüllung, Teilbereich Okrifteler Straße<br />

MKW-Konzentrationen wurden in keiner der untersuchten Bodenproben in handlungsrelevanten<br />

Gehalten festgestellt. Eine Überschreitung des MKW-<br />

Beurteilungswertes von 2.500 mg/kg des HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong> ist bei diesen<br />

Bodenproben nicht gegeben.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie<br />

an Arsen auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.<br />

Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches wurden unterschritten.


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Im Bereich des Anschlusses Rollbahn TWY N3 West wurden insgesamt vier Bohrungen<br />

zur Erkundung des Baugrundes abgeteuft. Es handelt sich hierbei um die<br />

Bohrungen BK01138 bis BK01141 (siehe Karte <strong>G4</strong>-2). Die Bohrprofile, Schichtenverzeichnisse<br />

und Fotodokumentation sind im ELE-<strong>Gutachten</strong> vom 29.04.2002 dokumentiert.<br />

Ein 0,3 m mächtiger Auffüllungshorizont wurde im Bereich der Bohrung<br />

BK01138 festgestellt. Organoleptische Auffälligkeiten des Bohrgutes wurden während<br />

den Bohrarbeiten – nach Angabe von ELE – nicht festgestellt. Chemische Analysen<br />

wurden keine durchgeführt.<br />

NW-ALVF 03 – Auffüllung<br />

MKW-Konzentrationen wurden in keiner der untersuchten Bodenproben in handlungsrelevanten<br />

Gehalten festgestellt. Eine Überschreitung des Beurteilungswertes<br />

von 2.500 mg/kg des HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong> ist bei diesen Bodenproben<br />

nicht gegeben.<br />

Die gemessenen PAK-Konzentrationen (Summenbildung ohne Naphthalin) lagen in<br />

allen Proben unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze der Einzelsubstanzen.<br />

Die Beurteilungswerte für PAK von 25 mg/kg und Benzo(a)pyren von 1 mg/kg des<br />

HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong> wurden unterschritten.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie<br />

an Arsen auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.<br />

Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches wurden unterschritten.<br />

NW-ALVF 05 - Umspannwerk / Bombentrichter (außerhalb RWE-Umspannwerk)<br />

Nitroaromaten wurden in allen analysierten Bodenproben jeweils unter den analytischen<br />

Bestimmungsgrenzen nachgewiesen.<br />

Ferner lagen die ermittelten Arsen-Konzentrationen unter der stoffspezifischen Bestimmungsgrenze<br />

und unterschreiten somit den Beurteilungswert des HLUG-<br />

Handbuches für Arsen.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in den aufgrund von organoleptischen<br />

Auffälligkeiten untersuchten Bodenproben der Bohrungen BK01034 und BK01026<br />

geringe Konzentrationen an Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber,<br />

Zink auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.<br />

Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches wurden unterschritten.<br />

Die organoleptische Prüfung des Bohrgutes der Bohrung BK01026 ergab Schlacke<br />

und Kohlebruchstücke (siehe Bohrprofil in Kapitel 7.8), die zu einer Analyse der<br />

Bodenproben auf PAK führte. PAK-Konzentrationen (Summenbildung ohne Naphthalin)<br />

wurden in der Bodenprobe BK01026/0,5-1,0 in Höhe von 0,25 mg/kg festgestellt.<br />

Die Benzo(a)pyren-Konzentration lag in dieser Probe unterhalb der Bestimmungsgrenze.<br />

In der Probe BK01026/1,6-2,2 wurden keine Einzelsubstanzen der<br />

PAK-Gruppe oberhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze gemessen. Die Beurtei-<br />

91


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

92<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

lungswerte für PAK von 25 mg/kg und Benzo(a)pyren von 1 mg/kg des HLUG-<br />

Handbuches <strong>Altlasten</strong> wurden jeweils unterschritten.<br />

NW-ALVF 09 - ehemalige Deponie für Erdaushub und Bauschutt<br />

MKW-Konzentrationen unterhalb der Bestimmungsgrenze von < 100 mg/kg wurden<br />

in den untersuchten Bodenproben der Bohrung BK01158 festgestellt. Eine Überschreitung<br />

des Beurteilungswertes von 2.500 mg/kg des HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong><br />

liegt nicht vor.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie<br />

an Arsen auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.<br />

Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches wurden unterschritten.<br />

NW-ALVF 10 - ehemalige Erdaushubdeponie<br />

Die Messergebnisse der untersuchten Bodenproben der Bohrungen BK01027,<br />

BK01031 und BK01030 lagen für MKW bei < Bestimmungsgrenze (= 100 mg/kg).<br />

Eine Überschreitung des Beurteilungswertes von 2.500 mg/kg des HLUG-<br />

Handbuches <strong>Altlasten</strong> ist nicht gegeben.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie<br />

an Arsen auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.<br />

Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches wurden unterschritten.<br />

Zusammenfassung Landebahn Nordwest<br />

Bis auf die oben genannte Ausnahme, die Bohrung BS01107, wurden für die vorgenannten<br />

Stoffgruppen (MKW, PAK, Schwermetalle, Arsen Nitroaromaten) keine<br />

handlungsrelevanten Belastungsgrade festgemacht. Eine Überschreitung der Beurteilungswerte<br />

des aktuell vorgelegten HLUG-Handbuches <strong>Altlasten</strong> ist nicht gegeben.<br />

Der <strong>Altlasten</strong>verdacht wurde für die untersuchten Bereiche ausgeräumt.<br />

Im Bereich der Bohrung BS01107 hat sich hingegen der Verdacht einer Schadstoffbelastung<br />

bestätigt. Eine schädliche Bodenveränderung liegt hier vor.<br />

4.4.3.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach - NW-ALVF 05 – Umspannwerk / Bombentrichter<br />

Für den Neubau der Landebahn Nordwest ist für die Grundinanspruchnahme die<br />

Fläche des bestehenden RWE-Umspannwerkes Kelsterbach notwendig (siehe Kapitel<br />

2.2). Zur Klärung des <strong>Altlasten</strong>risikos wurde zwischen dem jetzigen Grund-


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Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

stückseigentümer, der RWE und der Fraport AG als Käufer die Durchführung von<br />

umwelttechnischen Untersuchungen auf diesem Grundstück vereinbart.<br />

Im Januar und Februar 2002 wurden – von der FIC gutachterlich begleitet – zunächst<br />

auf dem Gelände des RWE-Umspannwerkes Kelsterbach insgesamt dreizehn<br />

Bohrungen abgeteuft. Es handelt sich hierbei um die Bohrungen BK01040<br />

(GWM 652), BK0141, BK01043 (GWM 654) bis BK01045 (GWM 655) und<br />

BS01113 bis BS01121 (ohne BS01120). Die Ergebnisse der umwelttechnischen<br />

Untersuchungen im Hinblick auf den Boden sind in diesem <strong>Gutachten</strong> – einschließlich<br />

Bewertung – dokumentiert (siehe hierzu Kapitel 4.4.3.2, 7.5 und 7.6). Die<br />

Grundwasserergebnisse, die im Bereich der zu Grundwassermessstellen ausgebauten<br />

Bohrungen BK01043 (GWM 654) und BK01045 (GWM 655) erfolgten, sind<br />

im <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie aufgeführt und ausgewertet.<br />

Eine Ortsbegehung der Fraport AG mit der FIC im Januar 2002 ergab weitere mögliche<br />

Verdachtsbereiche inner- und außerhalb der bestehenden Betriebs- und Lagergebäude.<br />

Zu dem lag der Verdacht nahe, dass durch den Brand eines Transformators<br />

in den 60er Jahren Schadstoffe, vor allem chlororganische Schadstoffe<br />

(wie PCB, Dioxine, Furane) und PAK, in den Untergrund gelangt sein könnten. Der<br />

<strong>Altlasten</strong>verdacht für die möglichen Schadensbereiche der Transformatorbrandstelle<br />

und des Gebäudekomplexes sollte nun durch weitere orientierende Untersuchungen<br />

verifiziert werden.<br />

Die Fraport AG beauftragte daraufhin die Dr. Weßling Beratende Ingenieure GmbH<br />

(WBI) in Altenberge mit der Durchführung der entsprechenden Arbeiten. Im Dezember<br />

2002 erfolgten die Geländearbeiten und Untersuchungen in Anlehnung an<br />

die BBodSchV. Die Lage der WBI-Bohrungen sind in der Karte <strong>G4</strong>-3 dargestellt.<br />

Nachfolgend sind die Ergebnisse der FIC vom Januar und Februar 2002 und der<br />

WBI vom Dezember 2002 notiert.<br />

Ergebnisse vom Januar und Februar 2002 (FIC)<br />

Nitroaromaten wurden in allen analysierten Bodenproben jeweils unter den analytischen<br />

Bestimmungsgrenzen der Einzelsubstanzen nachgewiesen.<br />

MKW-Konzentrationen wurden im Bereich der Bohrung BK01043 (GWM 654) (0,5 –<br />

1,0 m und 1,5 - 2,0 m) mit 360 bzw. 160 mg/kg angetroffen. Eine Überschreitung<br />

der Beurteilungswerte von 2.500 mg/kg des HLUG-Handbuches ist nicht gegeben.<br />

In den übrigen untersuchten Bodenproben lagen die MKW-Gehalte unter der Bestimmungsgrenze<br />

von < 100 mg/kg und somit unterhalb des HLUG-Beurteilungswertes.<br />

PCB-Konzentrationen wurden nur im Bereich der Bohrung BS01121 nachgewiesen.<br />

Mit maximal 0,013 mg/kg im Tiefenintervall 1,5 – 2,1 m u. GOK lagen die Schadstoffe<br />

jedoch deutlich unterhalb des HLUG-Beurteilungswertes für PCB von<br />

5 mg/kg. Die gemessenen PCB-Gehalte der übrigen untersuchten Proben lagen<br />

unterhalb der Bestimmungsgrenze.<br />

93


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

94<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

PAK-Gehalte lagen im Bereich der Bohrung BK01044 (GWM 653) mit maximal<br />

0,16 mg/kg deutlich unterhalb des HLUG-Beurteilungswertes von 25 mg/kg. Ansonsten<br />

wurden in den übrigen untersuchten Bodenproben PAK-Konzentrationen<br />

unterhalb der Bestimmungsgrenze der jeweiligen Einzelsubstanzen ermittelt.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Cadmium, Chromgesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie<br />

an Arsen auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.<br />

Die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches wurden unterschritten.<br />

Ergebnisse vom Dezember 2002 und Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

(WBI)<br />

Die Untersuchungen von WBI kamen zu folgenden Ergebnissen, die dem von Fraport<br />

AG zur Verfügung gestellten WBI-<strong>Gutachten</strong> entnommen wurden /44/.<br />

Für den Bereich der Freiflächen ist zusammenfassend festzuhalten:<br />

Im untersuchten Bereich der Freifläche [RKS 1 bis RKS 7] gilt der <strong>Altlasten</strong>verdacht<br />

nach BBodSchG / BBodSchV als ausgeräumt, eine Grundwassergefährdung ist<br />

nicht zu erwarten, der Verdacht auf Verunreinigung des Untergrundes mit Dioxinen<br />

/ Furanen sowie Nitroaromaten kann als ausgeräumt angesehen werden und für<br />

den Bereich der untersuchten Fläche besteht kein weiterer Handlungsbedarf im<br />

Sinne einer Gefahrenabwehr oder Sanierungsmaßnahme.<br />

Für den Bereich der untersuchten Gebäude kann festgehalten werden, dass an 2<br />

von 10 Untersuchungsstellen (RKS 8, RKS 14) Schadstoffbelastungen mit MKW<br />

[RKS 8: 4.260 mg/kg, RKS 14: 10.280 mg/kg] im Untergrund vorhanden sind [Tiefenbereich<br />

0,1 bis 1,0 m u. GOK], an 2 von 10 Untersuchungsstellen (RKS 12, RKS<br />

14) Schadstoffbelastungen mit LCKW in der Bodenluft [RKS 12: 6,9 mg/m³, RKS<br />

14: 8,32 mg/m³] festgestellt wurden, eine Grundwassergefährdung schadstoffspezifisch<br />

zu erwarten oder sogar wahrscheinlich ist und daher bezüglich der LCKW eine<br />

Detailerkundung durchgeführt werden sollte und bezüglich der MKW ein akuter<br />

Handlungsbedarf, d. h. Aushub der betreffenden Bereiche (Montageturm) erst bei<br />

Rückbau der Gebäude bzw. bei Entsiegelung der Fläche erforderlich wird /44/.<br />

Zusammenfassung RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Insgesamt ergibt sich somit – aus den Ergebnissen von FIC und WBI – für das<br />

RWE-Gelände eine Schadstoffbelastung des Untergrundes mit MKW und LCKW<br />

nur im Bereich der Gebäude. Weiterer Handlungsbedarf besteht nur für diese Bereiche.<br />

Das weitere Vorgehen wird hierzu im Kapitel 5.1.2 und im Kapitel 5.3.2<br />

dargelegt und erörtert.<br />

Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen auf dem RWE-Gelände sind in<br />

Kapitel 4.1.2 aufgeführt unter dem Grundwasserschadensfall NW-G 01 - LCKW-<br />

Grundwasserschaden. Die Grundwasseruntersuchungen wurden vom IF durchgeführt<br />

und ausgewertet. Die Untersuchung wies eine geringe LCKW-Belastung des


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Stand 20.07.2004<br />

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Grundwassers nach. Der LCKW-Prüfwert der Gw-VwV von 10 µg/l wurde unterschritten.<br />

Näheres hierzu findet sich im <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie<br />

/14/.<br />

4.4.3.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

AS-ALVF 01 – Abstellplätze für Container und Gerätschaften<br />

MKW-Konzentrationen wurden im Bereich der Bohrungen BS01420 (0,1 m – 0,4 m:<br />

120 mg/kg) und BS01422 (0 - 0,5 m: 180 mg/kg) im aufgefüllten Bodenbereich angetroffen.<br />

Im Bereich der Bohrung BS01520A lagen die MKW-Konzentrationen unterhalb<br />

der analytischen Bestimmungsgrenze von < 100 mg/kg. Eine Überschreitung<br />

des Beurteilungswertes des HLUG-Handbuches ist bei diesen Bodenproben<br />

nicht gegeben.<br />

In der Bodenprobe BS01426/0-0,5 wurde im Auffüllungsmaterial MKW-<br />

Konzentrationen von 3.200 mg/kg nachgewiesen. Diese Konzentration überschreitet<br />

den Beurteilungswert des HLUG-Handbuches von 2.500 mg/kg. Eluierbare Anteile<br />

wurden in der Probe BS01426/0-0,5 nicht festgestellt (< 0,1 mg/l; Unterschreitung<br />

Prüfwert BBodSchV). Da in dem Auffüllungsmaterial Asphaltbruchstücke enthalten<br />

waren, jedoch keine sonstigen organoleptischen Auffälligkeiten auftraten, ist<br />

es möglich, dass die hohen MKW-Konzentrationen auf die angetroffenen Asphaltbruchstücke<br />

zurückzuführen sind. Im Liegenden der MKW-Belastung in der Bodenprobe<br />

BS01426/1,5-2,0 (anstehender Boden) lag die MKW-Konzentration unterhalb<br />

der Bestimmungsgrenze von < 100 mg/kg. Somit konnte die MKW-Belastung vertikal<br />

eingegrenzt werden. Zur horizontalen Abschätzung der Schadstoffbelastung<br />

wurden die Bodenproben der Bohrung BS01425 herangezogen. Die Untersuchung<br />

ergab einen Belastungsgrad < 100 mg/kg MKW, die damit den HLUG-<br />

Beurteilungswert unterschreitet. Im Bereich der Bohrung BS01426 konnte somit eine<br />

horizontale Abschätzung der MKW-Belastung erfolgen. Hierbei handelt es sich<br />

um einen kleinräumig begrenzten Schadensbereich.<br />

Geringe PAK-Konzentrationen (Summe ohne Naphthalin) wurden im Bereich der<br />

BS01420 (0,64 mg/kg) und BS01426 (0,67 mg/kg) festgestellt. Die PAK-Gehalte<br />

liegen in den o. g. Bereichen mit maximal 0,67 mg/kg jeweils deutlich unterhalb des<br />

Beurteilungswertes des HLUG-Handbuches von 25 mg/kg. In der Probe der Bohrung<br />

BS01420 wurde eine Benzo(a)pyren-Konzentration von 0,11 mg/kg und eine<br />

Naphthalin-Konzentration von 0,05 mg/kg festgestellt. Im Bereich der Bohrung<br />

BS01426 lagen die Benzo(a)pyren- und Naphthalin-Konzentration unterhalb der jeweiligen<br />

Bestimmungsgrenze. Die Beurteilungswerte für Benzo(a)pyren und Naphthalin<br />

des HLUG-Handbuches werden unterschreiten.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie Arsen<br />

auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen. Die<br />

Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches für Schwermetalle und Arsen wurden<br />

deutlich unterschritten.<br />

95


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

96<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

In der Probe BS01422/0-0,5 (AS-ALVF 01) wurden Kupfergehalte in Höhe von<br />

330 mg/kg nachgewiesen. Hier wurde der Beurteilungswert des HLUG-Handbuches<br />

von 300 mg/kg überschritten. Die Untersuchung der Bodenprobe BS01422/0,5-1,0<br />

belegte mit einem Belastungsgrad vom 10 mg/kg eine vertikale Eingrenzung der<br />

Schadstoffbelastung.<br />

Die chemische Analyse der Bodenluftprobe aus dem Bereich der Bohrung<br />

BS01422 wies für LCKW keine Einzelsubstanzen oberhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze,<br />

für BTEX eine geringfügige Summenkonzentration von 0,02 mg/m³<br />

und für Benzol einen Belastungsgrad von < 0,02 mg/m³ nach. Die Prüfwerte der<br />

Gw-VwV und die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches für BTEX und LCKW<br />

wurden deutlich unterschritten.<br />

AS-ALVF 02 – Baustelleneinrichtungsfläche<br />

MKW-Konzentrationen wurden im Bereich der Bohrungen BS01403, BS01405,<br />

BS01409, BS01410, BS01415 im aufgefüllten Bodenbereich zwischen 170 mg/kg<br />

und 310 mg/kg angetroffen. Eine Überschreitung des HLUG-Beurteilungswertes ist<br />

hierbei nicht gegeben.<br />

Geringe PAK-Konzentrationen (Summe ohne Naphthalin) wurden im Bereich der<br />

Bohrungen BS01403 (5,9 mg/kg (Tiefe 0-0,8 m) und 0,4 mg/kg (0,8-0,9 m)),<br />

BS01405 (4,3 mg/kg) und BS01409 (1,75 mg/kg) festgestellt. Ebenfalls geringe<br />

Benzo(a)pyren-Gehalte wurden im Bereich der Bohrungen BS01403, BS01405 und<br />

BS01409 und Naphthalin-Konzentrationen im Bereich der Bohrungen BS01403 und<br />

BS01405 ermittelt. Die Probe BS01409/0-04 wies Naphthalin-Konzentrationen unterhalb<br />

der analytischen Bestimmungsgrenze auf. Die PAK-, die Benzo(a)pyren-<br />

und die Naphthalin-Gehalte liegen in diesen Bereichen jeweils deutlich unterhalb<br />

der Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches von 25 mg/kg für PAK, von 1 mg/kg<br />

für Benzo(a)pyren und von 5 mg/kg für Naphthalin.<br />

In der Bodenprobe BS01415/0–0,5 wurde eine PAK-Konzentration (Summe ohne<br />

Naphthalin) von 49,87 mg/kg, eine Benzo(a)pyren-Konzentration von 5,5 mg/kg und<br />

eine Naphthalin-Konzentration von 0,85 mg/kg nachgewiesen, die die HLUG-<br />

Beurteilungswerte für PAK und Benzo(a)pyren deutlich überschreiten. Der Naphthalin-Beurteilungswert<br />

von 5 mg/kg wird unterschritten. Die untersuchten Bodenproben<br />

BS01415/0,5-1,0 und BS01415/1,0–1,5 wiesen keine handlungsrelevanten<br />

PAK-Konzentrationen auf (keine Einzelsubstanzen nachweisbar). Die festgestellte<br />

PAK-Belastung ist somit vertikal eingegrenzt. Es ist anzunehmen, dass der Nachweis<br />

von PAK in der Probe BS01415/0–0,5 auf die in der Auffüllung angetroffenen<br />

Asphaltbruchstücke zurückzuführen ist. Gemäß des HLUG-Handbuches besteht im<br />

Bereich der Bohrung BS01415 Bedarf für weitere umwelttechnische Untersuchungen,<br />

vor allem im Hinblick auf die horizontale Ausdehnung der Schadstoffbelastung.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie Arsen<br />

auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen. Ei-


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Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

ne Überschreitung der Beurteilungswerte für Schwermetalle und Arsen des HLUG-<br />

Handbuches liegt nicht vor.<br />

In den vier untersuchten Bodenluftproben wurden in der Probe BS01402 geringe<br />

LCKW-Konzentrationen von 0,04 mg/m³ festgestellt. In den Proben BS01408,<br />

BS01409, BS01415 wurden keine der Einzelsubstanzen der LCKW-Gruppe nachgewiesen.<br />

Die BTEX-Konzentrationen lagen in allen vier genannten Proben zwischen<br />

0,03 mg/m³ und 0,13 mg/m³. Die Benzol-Konzentrationen lagen unterhalb<br />

der Bestimmungsgrenze von < 0,02 mg/m³. Die Prüfwerte der Gw-VwV zu § 77<br />

HWG und die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches für BTEX und LCKW wurden<br />

unterschritten.<br />

AS-ALVF 03 – Start- und Landebahn / Abstellplätze für Sturzkampfbomber<br />

Nitroaromaten wurden in allen analysierten Bodenproben jeweils unter den analytischen<br />

Bestimmungsgrenzen der jeweiligen Einzelsubstanzen nachgewiesen.<br />

MKW wurden in allen untersuchten Bodenproben unterhalb der Bestimmungsgrenze<br />

von < 100 mg/kg festgestellt. Eine Überschreitung der Beurteilungswerte des<br />

HLUG-Handbuches ist hierbei nicht gegeben.<br />

Zusammenfassung <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

Zusammenfassend zeigen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse, dass der<br />

<strong>Altlasten</strong>verdacht im Bereich der Bohrungen auf den Flächen AS-ALVF 03 - Start-<br />

und Landebahn / Abstellplätze für Sturzkampfbomber ausgeräumt ist.<br />

Auf den Flächen AS-ALVF 01 - Abstellplätze für Container und Gerätschaften<br />

und AS-ALVF 02 - Baustelleneinrichtungsfläche hat sich der <strong>Altlasten</strong>verdacht<br />

im Bereich der Bohrungen BS01426 (AS-ALVF 01: MKW), BS01422 (AS-ALVF 01:<br />

Kupfer) und BS01415 (AS-ALVF 02: PAK) bestätigt. Im Bereich der übrigen Bohrungen<br />

auf den beiden Flächen wurde der <strong>Altlasten</strong>verdacht hingegen ausgeräumt.<br />

Für die Stoffgruppen Schwermetalle, Arsen, PAK, MKW und Nitroaromaten wurde<br />

im Rahmen dieser Untersuchungen keine handlungsrelevanten Belastungsgrade<br />

festgemacht. Eine Überschreitung der herangezogenen HLUG-Beurteilungswerte<br />

und der Gw-VwV-Prüfwerte lag nicht vor.<br />

4.4.3.4 Start- /Landebahnsystem<br />

GFA-ALVF 02 – Vermutete Altablagerungen<br />

Nitroaromaten wurden in den analysierten Bodenproben der Bohrung BK01307 jeweils<br />

unter den analytischen Bestimmungsgrenzen nachgewiesen. Für die Stoffgruppen<br />

der Nitroaromaten wurden keine handlungsrelevanten Belastungsgrade in<br />

den Bodenproben festgemacht.<br />

MKW-Konzentrationen wurden im Bereich aller Bohrungen unterhalb der chemischanalytischen<br />

Bestimmungsgrenze von < 100 mg/kg festgestellt. Eine Überschrei-<br />

97


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

98<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

tung des HLUG-Beurteilungswertes von 2.500 mg/kg ist bei diesen Bodenproben<br />

nicht gegeben.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in einigen Bodenproben geringe Konzentrationen<br />

an Blei, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink sowie Arsen<br />

auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen. Für<br />

das Schwermetall Cadmium wurden in allen untersuchten Bodenproben Konzentrationen<br />

unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze bestimmt. Eine Überschreitung<br />

der Beurteilungswerte für Schwermetalle und Arsen des HLUG-Handbuches<br />

liegt nicht vor.<br />

PAK-Konzentrationen wurden im Bereich der Bohrungen BS01501A und<br />

BS01502A mit maximal 3,66 mg/kg und Benzo(a)pyren mit maximal 0,4 mg/kg<br />

festgestellt. Eine Überschreitung des HLUG-Beurteilungswertes für PAK (Summe<br />

ohne Naphthalin) von 25 mg/kg und für Benzo(a)pyren von 1 mg/kg lagen nicht vor.<br />

Die Naphthalingehalte lagen in allen untersuchten Proben unterhalb der stoffspezifischen<br />

Bestimmungsgrenze von < 0,1 mg/kg. In den Proben der Bohrungen<br />

BS01503A wurden keine Einzelsubstanzen der PAK-Gruppe oberhalb der Bestimmungsgrenze<br />

festgestellt. Der HLUG-Beurteilungswert für PAK, Benzo(a)pyren und<br />

Naphthalin wurde unterschritten.<br />

NW-ALVF 01 - Ehemalige Gleisfächer<br />

Die Nitroaromaten-Konzentrationen in den untersuchten Bodenproben lagen unterhalb<br />

der analytischen Bestimmungsgrenze der jeweiligen Einzelstoffe.<br />

Aufgrund organosensorischer Auffälligkeiten wurden ausgewählte Bodenproben der<br />

Bohrung BS01519A auf MKW analysiert. Die festgestellten Konzentrationen lagen<br />

unter der Bestimmungsgrenze von < 100 mg/kg. Der Beurteilungswert des HLUG-<br />

Handbuches von 2.500 mg/kg wurde unterschritten.<br />

Von den analysierten Schwermetallen traten in den Bodenproben der Bohrung<br />

BS01519A geringe Konzentrationen an Blei, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel,<br />

Quecksilber, Zink sowie Arsen auf bzw. die Konzentrationen lagen unter den jeweiligen<br />

Bestimmungsgrenzen. Die gemessenen Cadmium-Gehalte lagen alle unterhalb<br />

der analytischen Bestimmungsgrenze. Eine Überschreitung der Beurteilungswerte<br />

für Schwermetalle und für Arsen des HLUG-Handbuches liegt nicht vor.<br />

Zusammenfassung Start- /Landebahnsystem<br />

Zusammenfassend zeigen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse, dass der<br />

<strong>Altlasten</strong>verdacht im Bereich der Bohrungen auf der Fläche GFA-ALVF 02 - Vermutete<br />

Altablagerungen und auf der Fläche NW-ALVF 01 - Ehemalige Gleisfächer<br />

ausgeräumt werden konnte. Für die Stoffgruppen Schwermetalle, Arsen, PAK,<br />

MKW und Nitroaromaten wurde im Rahmen dieser Untersuchungen keine handlungsrelevanten<br />

Belastungsgrade festgemacht. Eine Überschreitung der herangezogenen<br />

HLUG-Beurteilungswerte lag nicht vor.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

4.4.4 Anmerkungen zum Tunnel Startbahn West<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die Datenrecherche und Historische Erkundung ergab für den Baubereich des geplanten<br />

Tunnelbauwerkes keine <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen. Orientierende Untergrunduntersuchungen<br />

waren somit nicht erforderlich.<br />

4.4.5 Anmerkungen zum Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Die Datenrecherche und Historische Erkundung ergab für den <strong>Ausbau</strong>bereich des<br />

Tunnelbauwerkes Verdachtsflächen. Auf der Fläche GFA-ALVF 02 wurden im direkten<br />

Baubereich des Tunnels umwelttechnische Untersuchungen (Bohrung<br />

BS01502A) durchgeführt. Die chemischen Analysen ergaben für den Bereich der<br />

Bohrung BS01502A keine erhöhten Schadstoffgehalte. Die Ergebnisse der Bohrung<br />

BS01502A wurden mit denen der anderen Bohrungen auf der Fläche GFA-<br />

ALVF 02 im Kapitel 4.4.3.4 gemeinsam erläutert.<br />

4.4.6 Anmerkungen zur Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

Im Jahr 2000 wurde für die Rhein-<strong>Main</strong> Air Base eine Historische Erkundung<br />

durchgeführt. Die Ergebnisse sind in dem Bericht von Peschla & Rochmes /25/<br />

dargestellt und bewertet. Auszugsweise wurden von Fraport diese Unterlagen für<br />

die Bearbeitung dieses <strong>Gutachten</strong>s zur Verfügung gestellt.<br />

Die damalige Auswertung ergab, dass sich insgesamt auf der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base<br />

102 <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen befinden. Eine detaillierte Auflistung und Beschreibung<br />

der einzelnen Verdachtsflächen einschließlich vermutetem Schadstoffinventar<br />

erfolgte im Rahmen der Erstellung dieses <strong>Gutachten</strong>s nicht. Im Kapitel 4.1.3 ist eine<br />

Zusammenfassung des zu erwartenden Schadstoffinventars erstellt worden. In der<br />

kartographischen Darstellung wurden die einzelnen Flächen, die eng beieinander<br />

liegen zusammengefasst dargestellt.<br />

Von August bis November 2002 wurden im Rahmen der Rückgabeverträge durch<br />

das Projektmanagementteam (PMT: Vertreter der Air Force, des Bundes und der<br />

Fraport AG) orientierende Untersuchungen auf den einzelnen <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse aus der orientierenden Untersuchung werden zurzeit vom PMT<br />

ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung werden bei der weiteren <strong>Ausbau</strong>planung<br />

bzw. bei der Bauausführung berücksichtigt.<br />

Aufbauend auf den Erkenntnissen der o. g. historischen Erkundung werden mögliche<br />

Konflikte zwischen den geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen und möglichen zukünftigen<br />

Sanierungsmaßnahmen der bekannten Boden- und Grundwasserschadensfällen<br />

in den Kapiteln 5 und 6 berücksichtigt. Ebenfalls werden in den genannten Kapiteln<br />

die Auswirkungen durch die <strong>Ausbau</strong>maßnahmen im Bereich der <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

erörtert.<br />

99


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

4.4.7 Anmerkungen zur PTS-Trasse<br />

100<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die Trasse des Passagier-Transfer-Systems wird das bestehende Terminal 2 mit<br />

dem zukünftigen neuen Terminal 3 (heute Rhein-<strong>Main</strong> Air Base) verbinden.<br />

Zur Erkundung und Beurteilung des Baugrundes wurden insgesamt 9 Bohrungen<br />

(BK035301 bis BK03509) bis in Tiefen von 20 m bzw. 40 m niedergebracht. Die<br />

Bohrarbeiten wurden von CDM Amann Infutec Consult AG betreut /2/.<br />

Die drei Bohrungen BK03501, BK03504 und BK03508 wurden anschließend zu<br />

Grundwassermessstellen ausgebaut.<br />

Im Rahmen der Bohrarbeiten bei Baugrunduntersuchungen wurde das Bohrgut unter<br />

bodenmechanischen und abfalltechnischen Gesichtspunkten beprobt. Ferner<br />

wurde das Grundwasser im Bereich der o. g. drei Messstellen beprobt und chemisch<br />

auf die Parameter der Untersuchungsliste der hessischen Gw-VwV und der<br />

HLUG-Liste WA3 untersucht. Hierzu wurden pro Messstelle eine Pumpprobe entnommen.<br />

Im Bereich der im April 2003 eingerichteten Messstelle (Bezeichnung<br />

BK03504) trat eine LCKW-Konzentration von 26,9 µg/l auf. Mit dem LCKW-Wert<br />

korrespondiert ein AOX-Wert von 0,03 mg/l. Die Analysen ergaben im Bereich der<br />

Messstelle BK03504 eine Überschreitung des LCKW-Prüfwertes von 10 µg/l und<br />

des AOX-Prüfwertes von 25 µg/l des Gw-VwV /13/. Es besteht aus der Sicht des<br />

Instituts Fresenius ein Anfangsverdacht auf eine höhere Belastung im Umfeld (siehe<br />

auch <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie /14/).<br />

Die organoleptische Prüfung des Bohrgutes wies keine Auffälligkeiten im Hinblick<br />

auf Farbe und Geruch auf /2/.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

5 Darstellung und Bewertung der potenziellen<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter / Gefährdungsabschätzung<br />

Nachfolgend werden für die sechs Teiluntersuchungsräume die Auswirkungen und<br />

Gefährdungsabschätzungen in der Ist-Situation, im Prognosenullfall und im Rahmen<br />

der geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen für die Schutzgüter Mensch, Boden und<br />

Grundwasser dargestellt.<br />

In den Kapiteln 5.1 bis 5.3 werden alle denkbaren Szenarien dargestellt, die zu einer<br />

Gefährdung der Schutzgüter führen oder Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

haben könnten.<br />

In den Karten <strong>G4</strong>-2, <strong>G4</strong>-3, <strong>G4</strong>-4 und <strong>G4</strong>-5 sind die jeweiligen Teiluntersuchungsräume<br />

dargestellt.<br />

5.1 Potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung in der Ist-Situation<br />

5.1.1 Landebahn Nordwest<br />

Die durchgeführten Bohrungen auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen ergaben vor allem<br />

anstehende Sande und untergeordnet geringmächtige Auffüllungshorizonte.<br />

Die Grundwasserflurabstände liegen im Osten bei maximal 12,83 m u. POK (91,82<br />

m NN; BK011043) und im Westen bei minimal 3,05 m u. POK (89,39 m NN;<br />

BK01010 F (GWM 640 / 640A)) (Daten vom Institut für Geotechnik, TU Darmstadt).<br />

Potenzielle Auswirkungen und Gefährdungen für die Schutzgüter Mensch, Boden<br />

und Grundwasser sind unter Zugrundelegen der vorliegenden Untersuchungsergebnisse<br />

(keine Auffälligkeiten) für die untersuchten Bereiche der dokumentierten<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen in der Ist-Situation im Hinblick auf die untersuchten<br />

Schadstoffparameter nicht gegeben.<br />

Eine Ausnahme stellt die Fläche NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer im Bereich<br />

der Bohrung BS01107 dar. Hier wurden in den oberen 40 cm des Auffüllungshorizontes<br />

Schadstoffbelastungen mit Blei und Zink festgestellt. Der <strong>Altlasten</strong>verdacht<br />

hat sich in diesem Bereich somit bestätigt. Die Auffüllung besteht in diesem Bereich<br />

aus Mittelsanden mit Schlacken- und Aschenanteilen, von denen diese Schadstoffbelastung<br />

wahrscheinlich ausgeht. Die Ausdehnung der Schadstoffbelastung wurde<br />

vertikal und horizontal eingegrenzt. Die Eluatuntersuchungen belegen, dass in der<br />

Ist-Situation keine Schadstoffe eluierbar sind. In der Ist-Situation besteht keine Gefährdung<br />

für die Schutzgüter Boden und Grundwasser.<br />

101


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

102<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Da dieser Bereich nicht versiegelt ist, kann allerdings ein Gefährdungsrisiko für in<br />

diesem Bereich sich aufhaltende Menschen durch Staubentwicklungen entstehen.<br />

Durch eine inhalative Aufnahme können Schadstoffe aufgenommen werden. Da<br />

dieser Bereich derzeit bewaldet ist und sich keine Personen aus arbeitstechnischen<br />

Gründen dort aufhalten müssen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.<br />

Durch den Nitrat- (NW-G 02, Bereich östliche Rollbrücke) und LCKW-<br />

Grundwasserschaden (NW-G 01, Ost-Abschnitt Landebahn Nordwest) liegt bereits<br />

eine Schadstoffbelastung des Grundwassers vor. Für noch unbelastete Grundwasserbereiche<br />

geht in der Ist-Situation generell eine Gefährdung für das Schutzgut<br />

Grundwasser aus, wenn die Schadstoffe weiter verfrachtet werden. Da zum jetzigen<br />

Zeitpunkt Sanierungsmaßnahmen zur Behebung der Nitrat-Belastung im Zustrombereich<br />

der Trinkwassergewinnungslagen im Stadtwald und zur Behebung<br />

der LCKW-Belastung im Grundwasser erfolgen, sind keine weiteren Maßnahmen<br />

erforderlich.<br />

5.1.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Im Teiluntersuchungsraum befindet sich derzeit das Umspannwerk der RWE. Die<br />

durchgeführten Bohrungen ergaben vor allem anstehende Sande und untergeordnet<br />

geringmächtige Auffüllungshorizonte. Der Grundwasserflurabstand liegt bei der<br />

Messung im Juli 2002 (Daten vom Institut für Geotechnik, TU Darmstadt) zwischen<br />

minimal 12,40 m u. POK (92,12 m NN; BK01045 (GWM 655)) und maximal 12,83 m<br />

u. POK (91,82 m NN; BK01043 (GWM 654)).<br />

Potenzielle Auswirkungen und Gefährdungen für die Schutzgüter Mensch, Boden<br />

und Grundwasser sind unter Zugrundelegen der vorliegenden Untersuchungsergebnisse<br />

(keine Auffälligkeiten) für die untersuchten Freiflächen der <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

NW-ALVF 05 (FIC-Bohrungen BK01040 (GWM 652), BK01041,<br />

BK01443 bis BK01045 (GWM 655) und BS01113 bis BS01121 (ohne BS01120)<br />

und WBI-Bohrungen RKS 1 bis RKS 7) in der Ist-Situation im Hinblick auf die untersuchten<br />

Schadstoffparameter nicht gegeben.<br />

Die von WBI durchgeführten Untersuchungen im Dezember 2002 zeigten im Bereich<br />

des Montageturms (RKS 14), einer Garage (RKS 8) und der Werkstatt (RKS<br />

12) Schadstoffbelastungen des Untergrundes auf /44/.<br />

Potenzielle Auswirkungen und Gefährdungen für das Schutzgut Boden durch die<br />

festgestellten MKW-Belastungen (maximal 10.280 mg/kg) bestehen derzeit nicht,<br />

da der Schadensbereich versiegelt und somit eine Verlagerung durch eindringende<br />

Sickerwässer unterbunden ist. Ferner ist eine vertikale Abgrenzung der Schadstoffbelastungen<br />

erfolgt. Eine Gefährdung für Menschen besteht aufgrund der Versiegelung<br />

der Schadensbereiche nicht. Ein Kontakt zwischen schadstoffbeaufschlagtem<br />

Boden und Mensch ist somit unterbunden. Allerdings besteht in der Ist-Situation<br />

weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich der horizontalen Eingrenzung der MKW-<br />

Belastung im Montageturm (RKS 14) und der Garage (RKS 8).


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Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Für das Schutzgut Grundwasser hat die Bewertung von WBI nach dem HLUG-<br />

Handbuch ergeben, dass eine Grundwassergefährdung zu erwarten ist /44/. Um zu<br />

prüfen, ob eine Grundwasserverunreinigung im Bereich Montageturm und Werkstatt<br />

bereits eingetreten ist, sollten ggf. Grundwasseruntersuchungen durchgeführt<br />

werden. Die bisher vorliegenden Grundwasseruntersuchungen an denen im Umfeld<br />

bestehenden Messstellen BK01043 (GWM 654) und BK01045 (GWM 655) vom<br />

Februar 2002 und an den Messstellen BK01040 (GWM 652), BK01043 (GWM 654),<br />

BK01044 (GWM 653) und BK01045 (GWM 655) vom August 2002 wiesen im<br />

Grundwasser MKW-Belastungen unter der Bestimmungsgrenze von < 0,1 mg/l<br />

nach (Information und Daten vom IF, siehe auch <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie<br />

/14/). Allerdings sei an dieser Stelle daraufhin gewiesen, dass keine der<br />

beprobten Messstellen im direkten Abstrom der Schadensbereiche liegen und somit<br />

diese Ergebnisse nicht zur Bewertung einer Gefährdung in diesem Bereich herangezogen<br />

werden können.<br />

Hinsichtlich der LCKW-Belastungen (maximal 8 mg/kg) in der ungesättigten Bodenzone<br />

ist noch zu prüfen, wo sich die Schadstoffquellen in den Gebäuden Werkstatt<br />

(RKS 12) und Montageturm (RKS 14) befinden. Hierzu sollten – wie von WBI<br />

vorgeschlagen – Detailuntersuchungen durchgeführt werden.<br />

5.1.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

Der <strong>Ausbau</strong>bereich Süd liegt größtenteils innerhalb des bestehenden <strong>Flughafen</strong>s<br />

<strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>. In den Bohrungen wurden anstehende Sande bzw. umgelagerte<br />

Sande angetroffen, die teilweise von anthropogenen Auffüllungen überlagert werden.<br />

Der Grundwasserflurabstand nimmt von Norden (ca. 8,5 m) nach Süden (ca. 4 m)<br />

und von Osten (Rhein-<strong>Main</strong> Air Base ca. 6 bis 8 m) nach Westen (ca. 6 m) ab.<br />

Boden<br />

Die Untersuchungen im Bereich der <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen AS-ALVF 01,<br />

AS-ALVF 02 und AS-ALVF 03 ergaben bereichsweise Schadstoffbelastungen mit<br />

MKW (AS-ALVF 01 - BS01426), Kupfer (AS-ALVF 01 - BS01422) und PAK (AS-<br />

ALVF 02 - BS01415).<br />

Die MKW-Belastung (3.200 mg/kg) im Bereich der Bohrung BS01426 (AS-ALVF<br />

01) wurden im Auffüllungshorizont (0 – 0,5 m) nachgewiesen. Die vertikale Eingrenzung<br />

erfolgte. Eluierbare Anteile konnten in den untersuchten Bodenproben<br />

nicht festgestellt werden. In der Ist-Situation ist derzeit kein Gefährdungsrisiko oder<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser zu erkennen. Allerdings kann aufgrund<br />

der gegenwärtigen Nutzung und der unversiegelten Flächen nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Mineralölkohlenwasserstoffe in den Untergrund gelangen.<br />

Das Schutzgut Mensch ist durch Staubentwicklung (Inhalation von schadstoffbehaftete<br />

Partikel) im Bereich der Bohrung BS01426 gefährdet, da die Oberfläche nicht<br />

versiegelt ist.<br />

103


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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104<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Im Bereich der Bohrung BS01422 (AS-ALVF 01) wurde eine Kupfer-Belastung<br />

(330 mg/kg) im Auffüllungshorizont ermittelt, die vertikal eingegrenzt werden konnte.<br />

Eine Gefährdung der Schutzgüter Grundwasser und Boden ist nicht auszuschließen,<br />

da dieser Bereich nicht versiegelt ist und durch Sickerwässer eine Verlagerung<br />

der Schadstoffe in tiefere Bereiche möglich ist. Ein akuter Handlungsbedarf<br />

ist nicht ersichtlich. Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch durch Staubbildungen<br />

im unversiegelten Bereich und der damit verbundenen inhalativen Aufnahme<br />

von schadstoffbehafteten Staubpartikeln, wird aus gutachterlicher Sicht als gering<br />

eingestuft.<br />

Im Bereich der Bohrung BS01415 wurde eine PAK-Belastung (49,87 mg/kg) im<br />

Bodenmaterial festgestellt. Die Ausdehnung der Verunreinigung wurde horizontal<br />

und vertikal eingegrenzt. Es wurden keine eluierbaren Anteile ermittelt. Gefährdungen<br />

oder Auswirkungen in der Ist-Situation für das Schutzgut Grundwasser sind<br />

derzeit aufgrund der vorliegenden Eluatuntersuchungen nicht erkennbar. Eine Gefährdung<br />

besteht für das Schutzgut Mensch, da dieser Bereich nicht versiegelt ist<br />

und durch Staubbildung schadstoffbehaftete Partikel inhalativ aufgenommen werden<br />

können.<br />

In den übrigen Bereichen der untersuchten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen wurden keine<br />

Schadstoffbelastungen ermittelt. Für diese konnte der <strong>Altlasten</strong>verdacht somit ausgeräumt<br />

werden. Gefährdungen und Auswirkungen für die Schutzgüter sind derzeit<br />

nicht erkennbar.<br />

Von den im Teiluntersuchungsraum dokumentierten schädlichen Bodenveränderungen<br />

geht in der Ist-Situation keine Gefährdung aus, da diese Bereiche versiegelt<br />

und gesichert sind. Eine Verlagerung von Schadstoffen in das Grundwasser<br />

durch eindringende Sickerwässer oder durch Staubbildungen ist somit unterbunden.<br />

Einige der schädlichen Bodenveränderungen sind bereits saniert oder teilsaniert,<br />

so dass Gefährdungen für die Schutzgüter hiervon nicht mehr ausgehen können.<br />

Die Ergebnisse der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base der von August bis November 2002<br />

durchgeführten umwelttechnischen Untersuchungen werden derzeit von dem PMT<br />

ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Auswertung werden im Rahmen der <strong>Ausbau</strong>planung<br />

berücksichtigt.<br />

Grundwasser<br />

Im Bereich des <strong>Ausbau</strong>bereiches Süd wurden insgesamt sieben Grundwasserschadstofffahnen<br />

nachgewiesen. Dies sind:<br />

− NW-G 02 - Nitrat-Grundwasserschadensfall<br />

− GFA-G 02 - Kerosinschaden A 400 (Pax-Terminal)<br />

− AS-G 02 - Feuerwehrübungsplatz (Fire Training Pit)<br />

− AS-G 03 - Hangar A 469<br />

− AS-G 04 - Abstrom Teerdreieck, Sandpit, Kerosinlager<br />

− AS-G 05 - Mogas Station / Loxplant<br />

− AS-G 01 - Arsen / Nitroaromaten


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Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Von den Grundwasserschäden geht für die Schutzgüter Grundwasser und Boden<br />

eine Gefahr für noch nicht kontaminierte Bereiche aus, wenn die Schadstoffe weiter<br />

verfrachtet werden und eine Nachlieferung vom Schadensherd erfolgt (siehe hierzu<br />

auch Kapitel 6 – Auswirkungen im <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie<br />

/14/).<br />

In der Ist-Situation besteht für die Schutzgüter Mensch durch die Grundwasserverunreinigungen<br />

insoweit keine Gefährdung, solange kein direkter Kontakt mit dem<br />

kontaminiertem Grundwasser stattfindet. Ein Gefährdungspotenzial besteht grundsätzlich<br />

für Personen, die im Rahmen von Arbeiten Kontakt mit dem schadstoffbelastetem<br />

Grundwasser haben werden.<br />

Aufgrund der im Bereich der PTS-Trasse (Bohrung BK03504) vom IF festgestellten<br />

Schadstoffbelastung im Grundwasser sind in der Ist-Situation weitere Grundwasseruntersuchungen<br />

zur Erkundung der Belastungssituation erforderlich, um Gefährdungsrisiken<br />

zu erfassen.<br />

5.1.4 Start- /Landebahnsystem<br />

Der Bereich des Bahnsystems befindet sich innerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes und<br />

ist – bis auf die Grünflächen zwischen den Bahnen und Rollwegen – versiegelt. Die<br />

Bohrarbeiten zeigten, dass auch in diesem Bereich Sande anstehen, die teilweise<br />

umgelagert sind und von geringmächtigen Auffüllungen überlagert werden. Der<br />

Grundwasserflurabstand liegt in einer Tiefe von 11 bis 13 m u. GOK.<br />

Die umwelttechnischen Untersuchungen auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen GFA-<br />

ALVF 02 – Vermutete Altablagerungen und NW-ALVF 01 – Ehemalige Gleisfächer<br />

konnten anhand chemischer Analysen ausgewählter Bodenproben den <strong>Altlasten</strong>verdacht<br />

im Bereich der dort abgeteuften Bohrungen ausräumen. Von den ermittelten<br />

Gehalten der analysierten Schadstoffen und Schadstoffgruppen geht in der Ist-<br />

Situation keine Gefährdung für die Schutzgüter aus.<br />

Von dem bekannten Nitrat-Grundwasserschaden (NW-G 02), der etwa 2/3 des<br />

Teiluntersuchungsraumes ausmacht, geht generell eine Gefährdung für bisher unbelastete<br />

Bereiche des Schutzgutes Grundwasser aus bzw. eine Belastung des<br />

Grundwassers mit Nitrat ist in der Ist-Situation bereits bereichsweise eingetreten.<br />

Im Zustrombereich der Trinkwassergewinnungsanlagen im Stadtwald wird derzeit<br />

eine Sanierung des nitratbelasteten Grundwassers durchgeführt.<br />

5.1.5 Tunnel Startbahn West<br />

Nach Bohrprofilen von ehemaligen Baugrundbohrungen sind in diesem Gebiet die<br />

bereits beschriebenen Sande aufgeschlossen. Die Grundwasserflurabstände liegen<br />

in flach ausgebauten Messstellen zwischen minimal 1,99 m u. POK (96,24 m NN)<br />

und maximal 3,67 m u. POK (95,32) und in den tiefausgebauten Messstellen bei<br />

minimal 3,07 m u. POK (93,68 m NN; BK01210T) und maximal bei 5,20 m u. POK<br />

(93,78 m NN) (Daten vom Institut für Geotechnik, TU Darmstadt).<br />

105


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106<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Umwelttechnische Untersuchungen waren nicht erforderlich, da keine Verdachtsflächen<br />

vorlagen und die kriegsbedingten Verdachtsflächen sich außerhalb des Teiluntersuchungsraumes<br />

befinden.<br />

In der Ist-Situation sind derzeit keine potenziellen Auswirkungen und Gefährdungen<br />

für die Schutzgüter ersichtlich.<br />

5.1.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Umwelttechnische Untersuchungen wurden im Bereich der Bohrung BS01502A<br />

durchgeführt (Ergebnis siehe hierzu Kapitel 4.4.3.4).<br />

Die Untersuchung ergab für diesen Bereich keine handlungsrelevanten Schadstoffbelastungen.<br />

Somit besteht für diesen Bereich in der Ist-Situation keine potenzielle<br />

Gefährdung der Schutzgüter.<br />

Im Bereich des Südabschnittes des GFA-Tunnels befinden sich die <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base. Die Ergebnisse der von August bis November<br />

2002 durchgeführten umwelttechnischen Untersuchungen werden derzeit<br />

von der PMT ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Auswertung werden im Rahmen<br />

der <strong>Ausbau</strong>planung berücksichtigt.<br />

Von dem bekannten Nitrat-Grundwasserschaden (NW-G 02) geht in der Ist-<br />

Situation für unbelastete Grundwasserbereiche eine Gefährdung für das Schutzgut<br />

Grundwasser aus. Zur Sanierung des Grundwassers wird derzeit im Zustrombereich<br />

der Trinkwassergewinnungsanlagen des <strong>Frankfurt</strong>er Stadtwaldes eine hydraulische<br />

Sanierung betrieben.<br />

5.2 Potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung im Prognosenullfall<br />

Der Prognosenullfall ist der von Fraport prognostizierte Zustand im Jahre 2015, bei<br />

dem bauliche Veränderungen auf dem heutigen <strong>Flughafen</strong>gelände geplant sind.<br />

Die für den <strong>Ausbau</strong>fall geplanten Baumaßnahmen, wie die Landebahn Nordwest,<br />

die Tunnelbauwerke und das neue Terminal 3, werden hierbei nicht ausgeführt. Der<br />

Prognosenullfall beinhaltet den Bestand des heutigen <strong>Flughafen</strong>s inklusive der<br />

A380-Maßnahmen, der CCT-Halle und der Feuerwache 1, die als Bestand unterstellt<br />

werden.<br />

Die Situation der festgestellten Schadens- und Verdachtsbereiche bleibt hierbei unverändert<br />

(siehe hierzu auch <strong>Gutachten</strong> G3 – <strong>Altlasten</strong> zum Planfeststellungsverfahren<br />

A380-Werft /8/).


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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Die damalige Untersuchungen wiesen im direkt betroffenen Baufeld der A380-Werft<br />

im Bereich der Bohrungen BS01520A (AS-ALVF 01) und BS01452 (AS-ALVF 03)<br />

keine handlungsrelevanten Konzentrationen der untersuchten Schadstoffe nach.<br />

Der <strong>Altlasten</strong>verdacht in den o. g. untersuchten Teilbereichen ist ausgeräumt. Weiterführende<br />

Untersuchungen und sich ggf. hieraus ergebender Handlungsbedarf<br />

bestehen aus gutachterlicher Sicht somit nicht. Potenzielle Auswirkungen und Gefährdungen<br />

für die Schutzgüter Boden und Grundwasser sind im Hinblick auf die<br />

vorliegenden Ergebnisse in diesem Bereich nicht erkennbar.<br />

Eine abschließende Bewertung der im Anstrom des A380-Untersuchungsraumes<br />

festgestellten punktuellen Grundwasserbelastungen ist derzeit nicht möglich. Auswirkungen<br />

durch die Baumaßnahmen auf die Grundwasserbelastungen bestehen<br />

aufgrund der geringen Gründungstiefe im Bereich Tor 31 bzw. aufgrund der im o. g.<br />

<strong>Gutachten</strong> G3 genannten Entfernungen der Messstellen zur Werfthalle, zum Lagergebäude<br />

und der grundwasserschonenden Baumaßnahmen nicht.<br />

Ferner besteht durch die grundwasserschonende Baumaßnahme, die geringen Absenkungsbeträge<br />

und die Lage des Grundwasserschadensfalls AS-G 01 im Seitenstrom<br />

des Baubereiches A380-Werft keine Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

Des weiteren werden aufgrund der ebenfalls geringen Gründungstiefe weder die<br />

CCT-Halle noch die geplante Feuerwache ins Grundwasser reichen und somit<br />

ebenfalls keine Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser haben. Beide Gebäude<br />

werden in Bereichen errichtet, in denen die Historische Erkundung und Datenrecherche<br />

keine <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen und keine bekannten schädlichen<br />

Bodenveränderungen feststellte. Näheres zur Grundwassersituation und möglichen<br />

Auswirkungen für den Prognosenullfall findet sich hierzu im <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie<br />

/ Hydrogeologie /14/.<br />

Die sich aus den umwelttechnischen Untersuchungen in den einzelnen Teiluntersuchungsräumen<br />

und die unter Kapitel 5.1 dargelegten Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Mensch, Boden, Grundwasser bleiben relevant. Ebenso bleiben die Aussagen<br />

zu den sich hieraus ergebende Gefährdungspotenziale für die Schutzgüter<br />

Mensch, Boden, Grundwasser in der Ist-Situation bestehen.<br />

Die im <strong>Gutachten</strong> G3 – <strong>Altlasten</strong> zum Planfeststellungsverfahren A380-Werft aufgezeigten<br />

Vorschläge zur Vermeidung und Verminderung von Gefährdungen für die<br />

Schutzgüter bleiben für die Durchführung von Baumaßnahmen im Prognosenullfall<br />

bestehen /8/.<br />

5.3 Potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung im Rahmen geplanter<br />

Baumaßnahmen<br />

Nachfolgend werden die potenziellen Auswirkungen und Gefährdungsabschätzungen<br />

für die einzelnen Teiluntersuchungsräume erläutert.<br />

107


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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108<br />

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5.3.1 Landebahn Nordwest einschließlich Tunnel Okrifteler Straße<br />

Der <strong>Altlasten</strong>verdacht wurde im Rahmen der orientierenden Untersuchungen weitestgehend<br />

– bis auf den Bereich der Bohrung BS01107 – ausgeräumt.<br />

Im Bereich der Bohrung BS01107 besteht im Rahmen von Aushubmaßnahmen ein<br />

geringes Gefährdungsrisiko für das Schutzgut Mensch durch inhalative Aufnahme<br />

von schadstoffbehafteten Staubpartikeln und durch den direkten Kontakt mit schadstoffbelastetem<br />

Bodenmaterial.<br />

Eine potenzielle Gefährdung des Schutzgutes Boden während den Baumaßnahmen<br />

kann durch Verschleppung von kontaminiertem Bodenmaterial eintreten (z. B.<br />

durch Fahrzeuge).<br />

Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser ist nicht auszuschließen,<br />

wenn im Zuge der <strong>Ausbau</strong>planung dieser bereits nicht versiegelte Bereich durch<br />

Aushub frei gelegt (Entfernung der Pflanzendecke) und nicht gegen Tagwassereinbrüche<br />

geschützt wird. In diesem Fall können eindringende Sickerwässer eine Verlagerung<br />

der Schadstoffe in die Tiefe bewirken.<br />

In den übrigen untersuchten Bereichen ist aus gutachterlicher Sicht im Hinblick auf<br />

die analysierten Schadstoffparameter zunächst keine Gefährdung der Schutzgüter<br />

im Rahmen der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen zu erkennen.<br />

Im Bereich der geplanten westlichen Rollbrücke (Anschlussstelle heutiges <strong>Flughafen</strong>gelände)<br />

sollte im Zuge von Baumaßnahmen auf mögliche Verunreinigungen<br />

des Bodenmaterials mit LCKW und MKW geachtet werden, da Bodeneingriffe im<br />

Umfeld des Gebäudes 475 – Triebwerkprüfstand stattfinden werden. In diesem Bereich<br />

ist in der Vergangenheit ein Schadensfall mit LCKW und MKW aufgetreten<br />

(siehe Kapitel 4.1.2, „Sonstige Auffälligkeiten“).<br />

Bezüglich der Landebahn Nordwest und der dazugehörigen Rollbahnen sind hinsichtlich<br />

des Schutzgutes Grundwasser Auswirkungen oder Gefährdungen durch<br />

den LCKW-Grundwasserschaden NW-G 01 sowie den Nitrat-Grundwasserschaden<br />

NW-G 02 im Zuge der <strong>Ausbau</strong>planung nicht zu erkennen, da Bodeneingriffe bis in<br />

eine Tiefe von 2 m u. GOK stattfinden und keine Eingriffe ins Grundwasser geplant<br />

sind.<br />

Der geplante Tunnel Okrifteler Straße ragt in das Grundwasser. Er liegt in einer<br />

Entfernung von ca. 1,5 km außerhalb des LCKW-Grundwasserschadens NW-G 01,<br />

so dass dieser Schadensbereich im Zuge des geplanten grundwasserschonenden<br />

Tunnelbaus sowie die laufende LCKW-Grundwassersanierung von der Tunnelbaumaßnahme<br />

unberührt bleiben.<br />

Bei den im Jahre 2002 im Rahmen der Grundwassergüteüberwachung durchgeführten<br />

Grundwasseruntersuchungen wurden im Bereich der Landebahn Nordwest<br />

u. a. auch im Bereich des Tunnels Okrifteler Straße, erhöhte Nitratbelastungen<br />

festgestellt, so dass auch bei grundwasserschonender Bauweise des Tunnels nit-


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rathaltiges Wasser als Restleckagewasser gefördert würde. Inwiefern dieses Wasser<br />

vor Ableitung in den <strong>Main</strong> einer zusätzlichen Reinigungsstufe zugeführt werden<br />

muss, ist im Zuge der Bauplanung zu entscheiden.<br />

Nach den Untersuchungsergebnissen des <strong>Gutachten</strong>s G5 Hydrologie / Hydrogeologie<br />

sind durch den Tunnel Okrifteler Straße weder baubedingte noch anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser in Form von Strömungsumlenkungen<br />

des mit Nitrat belasteten Wassers zu erwarten (Näheres siehe hierzu<br />

<strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie) /14/.<br />

5.3.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse für diesen Teiluntersuchungsraum<br />

sind im Zuge der geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen für den Montageturm,<br />

die Garage und die Werkstatt potenzielle Auswirkungen und Gefährdungen für die<br />

Schutzgüter zu befürchten.<br />

Nach einer Entsiegelung der bekannten Schadensbereiche im Montageturm (RKS<br />

14), Garage (RKS 8) und Werkstatt (RKS 12) können im frei gelegten Aushubbereich<br />

durch eindringende Wässer die Schadstoffe (MKW, LCKW) in tiefere Bereiche<br />

verlagert werden. Hierdurch kommt es zur einer Gefährdung der Schutzgüter Boden<br />

und Grundwasser.<br />

Ferner kann es durch die Entsiegelung der Oberflächen zur Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Kohlenwasserstoffverbindungen (LCKW) und hierdurch zu einer Verlagerung<br />

von Schadstoffen in die Atmosphäre kommen. Durch das Ausgasen der leichtflüchtigen<br />

Kohlenwasserstoffverbindungen kann es durch Inhalation der Schadstoffe<br />

zu einer Gefährdung des Schutzgutes Mensch kommen.<br />

In den übrigen untersuchten Bereichen des RWE-Umspannwerkes bestehen – basierend<br />

auf den vorliegenden Untersuchungsergebnissen – im Zuge der geplanten<br />

<strong>Ausbau</strong>maßnahmen keine potenziellen Gefährdungen und Auswirkungen für die<br />

Schutzgüter.<br />

5.3.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

Im Teiluntersuchungsraum <strong>Ausbau</strong>bereich Süd wurden mehrere Verdachts- und<br />

Schadensbereiche auskartiert.<br />

Im Bereich der Bohrungen BS01415 (AS-ALVF 02), BS01422 (AS-ALVF 01) und<br />

BS01426 (AS-ALVF 01), konnte der <strong>Altlasten</strong>verdacht aufgrund nachgewiesener<br />

Schadstoffe im anthropogenen Auffüllungsmaterial nicht ausgeräumt werden. Im<br />

Zuge von Baumaßnahmen ist mit Gefährdungen der Schutzgüter zu rechnen, da in<br />

frei gelegten und entsiegelten Aushub- und Sanierungsbereichen Sickerwässer ungehindert<br />

eindringen und somit zu einer Verschleppung von Schadstoffen führen<br />

können. Durch Staubbildungen bei der Auskofferung von kontaminiertem<br />

Bodenmaterial kann es zur inhalativen Aufnahme von schadstoffbehafteten<br />

Partikeln kommen. Aus diesem Grund sollen Staubbildungen unbedingt vermieden<br />

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kommen. Aus diesem Grund sollen Staubbildungen unbedingt vermieden werden.<br />

Ebenfalls ist im Zuge von Baumaßnahmen ein Kontakt von Personen mit kontaminiertem<br />

Material zu unterbinden, um Gefährdungspotenziale für das Schutzgut<br />

Mensch nicht aufkommen zu lassen.<br />

Ähnliches gilt für alle bekannten schädlichen Bodenveränderungen in diesem Teiluntersuchungsraum.<br />

Im Zuge von <strong>Ausbau</strong>maßnahmen kann es zu Gefährdungen<br />

für die Schutzgüter Mensch, Boden, Grundwasser kommen, vor allem im Bereich<br />

der Pierfinger des neuen Terminals 3. Hier finden Tiefbaumaßnahmen im Bereich<br />

von schädlichen Bodenveränderungen (AS-B 01, AS-B 07 bis AS-B 09, GFA-B 01)<br />

statt, so dass es zu Staubbildungen, Kontakt mit kontaminiertem Material, Schadstoffverschleppung<br />

während des Aushubes von kontaminierten Material oder durch<br />

Schadstoffverlagerung durch eindringende Wässer kommen kann.<br />

Die auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen im Rahmen des PMT durchgeführten orientierenden<br />

Untersuchungen werden zur Zeit vom PMT ausgewertet. Die Erkenntnisse<br />

aus der Auswertung werden im Rahmen der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen bei den Planungen<br />

berücksichtigt.<br />

Durch die vorliegenden Grundwasserschadensfälle ist bereits in der Ist-Situation<br />

eine Beeinträchtigung des Grundwassers eingetreten. Die Untersuchungen im<br />

Rahmen des <strong>Gutachten</strong>s G5 Hydrologie / Hydrogeologie haben ergeben, dass es<br />

durch die ins Grundwasser eingreifenden Tiefbaumaßnahmen keine Auswirkungen<br />

im Sinne von Strömungsumlenkungen der Grundwasserfließrichtung gibt und somit<br />

Schadstoffverschleppungen auszuschließen sind. Näheres hierzu findet sich im<br />

<strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie /14/.<br />

An der Bohrung BK03504 im Bereich der PTS-Trasse wurde durch die im April<br />

2003 durchgeführten Untersuchungen ein Anfangsverdacht auf eine Schadstoffbelastung<br />

(LCKW; AOX) des Grundwassers ermittelt. Sollte sich der Anfangsverdacht<br />

durch weitere Grundwasseruntersuchungen bestätigen, ist im Zuge der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen<br />

darauf zu achten, dass keine Gefährdungen des Schutzgutes Mensch<br />

durch Kontakt mit kontaminiertem Wasser entstehen.<br />

5.3.4 Start- /Landebahnsystem<br />

Auf den dokumentierten <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen sind im Bereich der Bohrungen<br />

keine Schadstoffbelastungen im Hinblick auf die untersuchten Parameter ermittelt<br />

worden.<br />

Es wurden keine Schadstoffbelastungen im Untergrund nachgewiesen. Für die<br />

Schutzgüter sind im Rahmen der geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen derzeit keine Gefährdungen<br />

erkennbar.<br />

Zur Erweiterung des Bahnsystems soll maximal 1 m tief in den Boden eingegriffen<br />

werden, so dass ein Kontakt mit dem Grundwasser, welches in einer Tiefe von 11<br />

bis 13 m u. GOK (Flurabstand) anzutreffen ist, nicht erfolgt und für die Baumaß-


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nahmen keine Grundwasserhaltung erforderlich ist. Somit besteht kein weiteres Gefährdungsrisiko<br />

hinsichtlich des Nitratschadens.<br />

Durch den vorliegenden Grundwasserschadensfall ist bereits eine Beeinträchtigung<br />

des Grundwassers eingetreten. Die Auswertung der Grundwasseruntersuchungen<br />

durch den Hydro-Gutachter haben ergeben, dass es keine Auswirkungen im Sinne<br />

von Strömungsumlenkungen gibt und somit Schadstoffverschleppungen auszuschließen<br />

sind. Näheres hierzu findet sich im <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie<br />

/14/.<br />

5.3.5 Tunnel Startbahn West<br />

Die Auswertung der Historischen Erkundung und der Datenrecherche ergaben keinen<br />

<strong>Altlasten</strong>verdacht und wiesen keine Schadensbereiche nach. Umwelttechnischen<br />

Untersuchungen waren somit nicht erforderlich. Im Zuge der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen<br />

sind auf Grundlage dieser Erkenntnisse keine Gefährdungen für die<br />

Schutzgüter erkennbar.<br />

5.3.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Die Untersuchung im Bereich der Bohrung BS01502A ergab keine handlungsrelevanten<br />

Schadstoffbelastungen. Potenzielle Gefährdungen der Schutzgüter durch<br />

die <strong>Ausbau</strong>maßnahmen sind derzeit nicht erkennbar.<br />

Im Bereich des Südabschnittes des GFA-Tunnels befinden sich die <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen<br />

der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base. Die auf den <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen im<br />

Rahmen des PMT durchgeführten orientierenden Untersuchungen werden zur Zeit<br />

vom PMT ausgewertet. Die Erkenntnisse aus der Auswertung werden im Rahmen<br />

der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen bei den Planungen berücksichtigt.<br />

Das Tunnelbauwerk ragt in das Grundwasser. Nach den Untersuchungsergebnissen<br />

des <strong>Gutachten</strong>s G5 Hydrologie / Hydrogeologie ist aufgrund der geplanten<br />

grundwasserschonenden Bauweise nicht mit Grundwasserbeeinträchtigungen zu<br />

rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser in Form von Strömungsumlenkungen<br />

durch den Nitrat-Grundwasserschaden NW-G 02 und durch den Kerosinschaden<br />

GFA-G 02 sowie Auswirkungen auf die laufende Nitrat-<br />

Grundwassersanierung sind nicht zu erwarten (Näheres siehe hierzu <strong>Gutachten</strong> G5<br />

– Hydrologie / Hydrogeologie /14/).<br />

5.4 Anlage- und betriebsbedingte potenzielle Auswirkungen / Gefährdungsabschätzung<br />

Die nachfolgenden Ausführungen der festgestellten Auswirkungen für das Schutzgut<br />

Grundwasser basieren auf den in Kap. 4.1 dargestellten Ergebnissen und den<br />

Ergebnissen des Fachgutachtens G5 – Hydrologie / Hydrogeologie /14/. Detaillierte<br />

Informationen zu den Grundwasserverhältnissen, dem Chemismus und dem<br />

111


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112<br />

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Schadstoffpotenzial sowie den potenziellen Auswirkungen sind im <strong>Gutachten</strong> G5 –<br />

Hydrologie / Hydrogeologie ersichtlich /14/.<br />

Im Zuge der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen werden Anlagen errichtet, wie Regenwassersammler,<br />

Regenwasserrückhaltebecken und Tunnelbauwerke, die ins Grundwasser<br />

hineinragen und damit einen Eingriff ins Grundwasser darstellen.<br />

Die Auswertungen des Grundwassermodells, welches im Zuge der Erstellung des<br />

<strong>Gutachten</strong>s G5 – Hydrologie / Hydrogeologie erfolgte, zeigen hingegen, dass keine<br />

Beeinträchtigungen der Grundwasserdynamik zu erwarten sind. Es werden keine<br />

Umlenkungen der Grundwasserfließrichtung erfolgen und damit ist keine Schadstoffverschleppung<br />

zu befürchten.<br />

Näheres hierzu ist im <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie (IF 2004) zu entnehmen<br />

/14/.


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6 Vorschläge zur Vermeidung / Verminderung<br />

von Gefährdungen und Konfliktbewältigung<br />

Im Folgenden werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der im Kapitel<br />

5 beschriebenen Auswirkungen vorgeschlagen. Des Weiteren wird in diesem<br />

Kapitel die Konfliktbewältigung behandelt. Ein Teil dieses Kapitels ist die Konfliktbewältigung.<br />

Ziel soll hierbei das Aufzeigen von potentiellen Konfliktsituationen<br />

sein, die sich im Zuge der <strong>Ausbau</strong>planung zwischen Baumaßnahmen, Anlagen,<br />

<strong>Flughafen</strong>betrieb und möglichen Sanierungsmaßnahmen ergeben könnten. Sind<br />

Konflikte durch die Durchführung von Baumaßnahmen, Anlagen und / oder <strong>Flughafen</strong>betrieb<br />

zu erwarten, werden nachfolgend Maßnahmen zur Konfliktbewältigung<br />

aufgeführt.<br />

6.1 Landebahn Nordwest<br />

Für die <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche NW-ALVF 01, bei der eine schädliche Bodenveränderung<br />

festgestellt wurde (Bohrung BS01107 - Schwermetalle), können die unter<br />

Kapitel 5.1.1 und 5.3.1 genannten Gefährdungspotenziale für die Schutzgüter Boden<br />

und Grundwasser vermieden werden, in dem im Zuge der geplanten Baumaßnahmen<br />

die festgestellten Bodenkontaminationen baubegleitend unter fachgutachterlicher<br />

Begleitung durch Aushub saniert werden.<br />

Tagwassereinträge können durch Folienabdeckungen vermieden bzw. minimiert<br />

werden, um eine Verschleppung der Schadstoffbelastungen durch Sickerwässer in<br />

tiefere Bereiche zu verhindern.<br />

Die o. g. Gefährdungspotenziale für das Schutzgut Mensch können unterbunden<br />

werden, in dem bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen entsprechende Arbeits-<br />

und Gesundheitsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall<br />

kann durch eine Berieselung der Aushubbereiche eine Staubbildung minimiert werden.<br />

Ein Konflikt zwischen Ausführung der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen und laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />

(NW-G 01 – LCKW-Grundwasserschaden und NW-G 02 – Nitrat-Grundwasserschaden)<br />

bestehen derzeit nicht. Die Sanierungsbrunnen der o. g.<br />

Grundwasserschäden liegen außerhalb des Teiluntersuchungsraumes Landebahn<br />

Nordwest.<br />

Ebenso ist kein Konflikt zwischen dem Betrieb der Landebahn und in Zukunft eventuell<br />

notwendig werdenden Sanierungsmaßnahmen zu erkennen, wenn im Zuge<br />

der <strong>Ausbau</strong>maßnahmen mögliche, noch erforderliche Sanierungsmaßnahmen, wie<br />

Quellensanierung durch Aushub, zeitnah und baubegleitend vor Fertigstellung der<br />

Landebahn geplant und ausgeführt werden. Geplante Baumaßnahmen sind mit<br />

möglichen Sanierungsmaßnahmen zu koordinieren.<br />

113


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114<br />

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Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.2 RWE-Umspannwerk Kelsterbach<br />

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen, dass von der dokumentierten<br />

<strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche NW-ALVF 05, die von den geplanten Baumaßnahmen betroffen<br />

ist, Gefährdungen für die Schutzgüter ausgehen können. Notwendigkeit für<br />

die Durchführung von weiterführenden Maßnahmen besteht im Hinblick auf das<br />

Schutzgut Grundwasser (MKW- und LCKW-Schaden).<br />

Die festgestellten MKW-Belastungen im Boden des Montageturms sollten nach<br />

dem Rückbau der Gebäude durch Aushub baubegleitend unter fachgutachterlicher<br />

Begleitung saniert werden. Organoleptisch auffälliges Bodenmaterial sollte separiert<br />

und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration einer Entsorgung zugeführt<br />

werden. Der Aushubbereich sollte anschließend zur Beweissicherung beprobt und<br />

die entnommenen Bodenproben chemisch analysiert werden.<br />

Konflikte mit dem Bau und Betrieb der Landebahn Nordwest können durch eine<br />

zeitnahe und baubegleitende Schadensherdsanierung ausgeschlossen werden. Die<br />

Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen aufeinander abgestimmt werden.<br />

Tagwassereinbrüche in frei gelegte Aushubbereiche können durch Abplanung mit<br />

Folien unterbunden werden. Eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser kann<br />

so vermieden bzw. minimiert werden.<br />

Staubentwicklungen, die zu einer Gefährdung des Schutzgutes Mensch führen<br />

können, können durch eine Berieselung des entsprechenden Sanierungsbereiches<br />

minimiert bzw. vermieden werden.


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Im Bereich der LCKW-Belastungen sollten in der Ist-Situation Detailuntersuchungen<br />

durchgeführt werden, um Aussagen zur Schadensquelle und zur Erfassung der<br />

Schadstoffverteilung in der ungesättigten Bodenzone in Abhängigkeit der Zeit zu<br />

erhalten. Sollten diese ergeben, dass eine handlungsrelevante Schadstoffbelastung<br />

im Untergrund vorliegt, können im Zuge der <strong>Ausbau</strong>planung baubegleitend Maßnahmen<br />

zur Minimierung der Schadstoffe in der ungesättigten Bodenzone ausgeführt<br />

werden, um die Schadstoffgehalte im Untergrund deutlich zu reduzieren und<br />

damit nach dem Entsiegeln der Oberflächen ein Ausgasen der LCKW zu minimieren.<br />

Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch durch Ausgasen von LCKW kann<br />

so vermieden werden.<br />

Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.3 <strong>Ausbau</strong>bereich Süd<br />

Die umwelttechnischen Untersuchungen ergaben im Bereich der Bohrungen<br />

BS01415 (AS-ALVF 02), BS01422 (AS-ALVF 01) und BS01426 (AS-ALVF 01)<br />

Schadstoffbelastungen, wovon Gefährdungen für die Schutzgüter ausgehen können.<br />

Daneben sind noch schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle<br />

bekannt.<br />

Grundwasser<br />

Im Teiluntersuchungsraum befinden sich mehrere Grundwasserschadensfälle und<br />

punktuelle Grundwasserverunreinigungen. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen,<br />

dass derzeit keine Sofortmaßnahmen für die Grundwasserschadensfälle ersichtlich<br />

sind. Im Bereich der PTS-Trasse sind im Umfeld der Bohrung BK03504 aufgrund<br />

des Schadstoffverdachtes (erhöhte LCKW- und AOX-Gehalte) weitere Erkundungsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

115


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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116<br />

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Falls sich zukünftig für diese Schadensfälle (inkl. punktueller Grundwasserverunreinigungen)<br />

Sanierungsbedarf ergeben würde, sind Konflikte mit dem geplanten<br />

<strong>Ausbau</strong> (bau- und anlagenbedingt) im allgemeinen nicht erkennbar, da alle gängigen<br />

Sanierungsmethoden einsetzbar sind:<br />

Hydraulische Verfahren<br />

− Entnahmeverfahren (Pump & Treat)<br />

− Spülverfahren (Infiltration und Entnahme)<br />

Pneumatische Verfahren<br />

− Bodenluftabsaugung<br />

− Verfahren mit Luftzufuhr<br />

− Lufteinblasung in den gesättigten Bereich (in-situ Strippung)<br />

− koaxiale Grundwasserbelüftung<br />

− pneumatische Verfahren und Mikrobiologie (Bioventing)<br />

− pneumatische Verfahren und Ozonierung<br />

Pneumatische Verfahren können bei Grundwassersanierungsmaßnahmen als sanierungsunterstützende<br />

Maßnahmen gesehen werden.<br />

Nach derzeitigen Kenntnisstand liegen im Teiluntersuchungsraum <strong>Ausbau</strong>bereich<br />

Süd insgesamt sieben Grundwasserschadensfälle vor. Hierbei handelt es sich um<br />

nachfolgende Schadensfälle (siehe hierzu auch Kapitel 4.1.2, Kapitel 4.1.3 und Kapitel<br />

4.1.4):<br />

− NW-G 02 - Nitrat-Grundwasserschadensfall<br />

− GFA-G 02 - Kerosinschaden A 400 (Pax-Terminal)<br />

− AS-G 01 - Arsen / Nitroaromaten<br />

− AS-G 02 - Feuerwehrübungsplatz (Fire Training Pit)<br />

− AS-G 03 - Hangar A 469<br />

− AS-G 04 - Abstrom Teerdreieck, Sandpit, Kerosinlager<br />

− AS-G 05 - Mogas Station / Loxplant<br />

Einer der vier Pierfinger ragt in den Grenzbereich des Nitrat-<br />

Grundwasserschadensfalls (NW-G 02) hinein, wobei die Baumaßnahmen nicht ins<br />

Grundwasser eingreifen werden. Da bereits Maßnahmen zur Sanierung des Schadensfalls<br />

laufen, sind keine Be- oder Verhinderungen von Sanierungsmaßnahmen<br />

in diesem Bereich zu erwarten.<br />

Teile des Kerosinschadens GFA-G 02 werden durch einen der vier Pierfinger (Tiefe<br />

4 m) überbaut, allerdings greifen die Tiefbaumaßnahmen nicht ins Grundwasser.<br />

Nach der Bebauung (Pierfinger) wäre die Installation von Entnahmebrunnen oder<br />

Beobachtungsbrunnen für hydraulische Maßnahmen oder pneumatische Maßnah-


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men in diesem Bereich an möglichen sanierungsrelevanten Positionen betrieblich<br />

erschwert. Durch die Versiegelung der Oberflächen und den Flugbetrieb kann die<br />

bautechnische und sanierungstechnische Ausführung von Maßnahmen zur Schadensbehebung<br />

schwieriger werden. Eine evtl. zukünftig notwendig werdende Sanierung<br />

des Kerosinschadens würde hierdurch jedoch nicht verhindert werden.<br />

Nicht ganz auszuschließen sind jedoch gewisse Aktivierungseffekte von Bauarbeiten<br />

oberhalb von Grundwasserschäden. Insbesondere finden die Bauarbeiten zur<br />

nördlichsten Pierstange des Terminals 3 im Bereich des Kerosinschadens A 400<br />

(Pax-Terminal) - GFA-G 02 statt (siehe Karten <strong>G4</strong>-4 und <strong>G4</strong>-5). Hier sind Mobilisierungseffekte<br />

durch baustellenbedingte Erschütterungen nicht auszuschließen. In<br />

diesem Bereich sollte während der Bauphase ein verstärktes Grundwassermonitoring<br />

stattfinden. Im Bedarfsfall müsste eine mobilisierte Schadstofffahne durch geeignete<br />

Maßnahmen an der Ausbreitung gehindert werden.<br />

Die Grundwasserschadensfälle AS-G 01 / 02 / 03 / 04 / 05 befinden sich in <strong>Ausbau</strong>bereichen,<br />

in denen zukünftig Flugbetriebsflächen entstehen werden. Durch die<br />

Versiegelung der Oberflächen und den Flugbetrieb ist die bautechnische und anschließend<br />

sanierungstechnische Ausführung von Maßnahmen zur Schadensbehebung<br />

schwieriger. Eine evt. zukünftig notwendig werdende Sanierung der einzelnen<br />

Schadensfällen wird hierdurch nicht verhindert.<br />

Hinsichtlich der geplanten Bebauung in diesen Bereichen wären generell sämtliche<br />

Sanierungsverfahren wie hydraulische und pneumatische Verfahren ausführbar.<br />

Für die Durchführung von Grundwassersanierungen wären die o. g. hydraulischen<br />

Maßnahmen, pneumatischen Maßnahmen sowie Sicherungsmaßnahmen möglich.<br />

Maßnahmen für Natural Attenuation (natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse)<br />

wären grundsätzlich ausführbar.<br />

Boden<br />

Die Bereiche der schädlichen Bodenveränderungen und der in denen sich der Altlastverdacht<br />

(AS-ALVF 01 und AS-ALVF 02) bestätigt hat, können im Zuge der<br />

Baumaßnahmen und nach Rückbau eventuell vorhandener Gebäude vollständig<br />

saniert werden. Die Auskofferung der festgestellten Bodenkontaminationen können<br />

baubegleitend unter fachgutachterlicher Begleitung erfolgen. Ein Kontakt zwischen<br />

kontaminiertem Boden und Mensch sollte vermieden werden. Wenn dies nicht möglich<br />

ist, sind die Gefährdungen für den Menschen durch entsprechende Schutzmaßnahmen<br />

gemäß BGR 128 zu minimieren. Kontaminiertes Aushubmaterial sollte<br />

separiert und nach abfalltechnischer Deklaration einer Entsorgung zu geführt werden.<br />

Um einen weiteren Eintrag von Mineralölkohlenwasserstoffe in den Untergrund auf<br />

der Verdachtsfläche AS-ALVF 01 durch die jetzige Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

zu unterbinden, sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden,<br />

die zukünftig Schadstoffeinträge in den Untergrund unterbinden.<br />

117


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Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

118<br />

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Generell sind Schadensherdsanierungen, wie Auskofferung, Einkapselung, thermische<br />

Methoden etc. nach einer Bebauung von Sanierungsbereichen bereichsweise<br />

oder vollständig nicht mehr möglich. Die Zugänglichkeit zu den Schadensherden ist<br />

meistens dann nicht mehr gegeben.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

6.4 Start- /Landebahnsystem<br />

Die umwelttechnischen Untersuchungen zeigten, dass in den untersuchten Bereichen<br />

keine Schadstoffbelastungen vorliegen und somit keine potenziellen Gefährdungen<br />

für die Schutzgüter in der Ist-Situation und im Rahmen der Baumaßnahmen<br />

auftreten können. Es sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Der<br />

Nitrat-Grundwasserschadensfall erstreckt sich teilweise in den Teiluntersuchungsraum,<br />

wird aber von der Baumaßnahme (außerhalb des Grundwassers) nicht berührt.<br />

Derzeit sind keine Konflikte zwischen den geplanten Baumaßnahmen und der laufenden<br />

hydraulischen Sanierung des Nitrat-Grundwasserschadensfalls (NW-G 02)<br />

ersichtlich (siehe hierzu auch <strong>Gutachten</strong> G5 – Hydrologie / Hydrogeologie /14/).<br />

Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.5 Tunnel Startbahn West<br />

Im Bereich dieses Teiluntersuchungsraumes lag kein <strong>Altlasten</strong>verdacht vor. Es sind<br />

keine schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle bekannt.<br />

Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Die in diesem Teiluntersuchungsraum durchgeführte Bohrung BS01502A wies keine<br />

handlungsrelevanten Schadstoffbelastungen nach. Der GFA-Tunnel liegt im Bereich<br />

des Nitrat-Grundwasserschadensfalles, allerdings sind keine Auswirkungen<br />

(Strömungsumlenkungen) durch die Baumaßnahme zu erwarten.<br />

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