Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
LC50<br />
statistisches Maß <strong>für</strong> die Toxizität; mittlere letale Konzentration, bei der 50% der Testpopulation<br />
sterben;<br />
LD50<br />
statistisches Maß <strong>für</strong> die Toxizität; mittlere letale Dosis, bei der 50% der Testpopulation sterben;<br />
Mindesteinstufung<br />
mindestens anzuwendende Einstufung nach CLP-Verordnung, die aus der Umwandlung einer<br />
Einstufung gemäß Stoffrichtlinie hervorgeht. Verfügt der Lieferant im Einzelfall über Daten, die zu<br />
einer strengeren Einstufung führen, hat er die Einstufung entsprechend anzupassen;<br />
Multiplikationsfaktor<br />
(M-Faktor)<br />
im GHS verwendeter Faktor <strong>für</strong> Stoffe, die sehr stark auf die aquatische Umwelt wirken (eingestuft<br />
als akut gewässergefährdend Kategorie 1 oder chronisch gewässergefährdend Kategorie 1), um<br />
die Schwere ihrer Wirkung in Gemischen angemessen zu berücksichtigen;<br />
NOEC<br />
= no observed effect concentration<br />
höchste Expositionskonzentration, bei der keine signifikanten Effekte beobachtet wurden; somit<br />
maximale nicht wirksame Konzentration;<br />
Produktidentifikatoren<br />
Angaben auf dem Kennzeichnungsschild zur Identifizierung eines Stoffes oder Gemisches. Die<br />
Angaben müssen mit den im Sicherheitsdatenblatt verwendeten Angaben übereinstimmen;<br />
REACH-Verordnung<br />
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 18. Dezember<br />
2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung <strong>und</strong> Beschränkung chemischer Stoffe;<br />
Selbsteinstufung<br />
eigenverantwortliche Einstufung eines Stoffes oder Gemisches durch den Lieferanten. Sie umfasst<br />
(a) die Ermittlung der relevanten Informationen hinsichtlich der vom Stoff oder vom Gemisch<br />
ausgehenden Gefahren,<br />
(b) die Bewertung dieser Informationen zur Festlegung der mit dem Stoff oder dem Gemisch<br />
verb<strong>und</strong>enen Gefahren,<br />
(c) die Entscheidung, ob der Stoff oder das Gemisch einzustufen ist <strong>und</strong> gegebenenfalls welcher<br />
Schweregrad der Gefährdung zuzuordnen ist, indem die vorliegenden Informationen mit den<br />
<strong>Einstufungs</strong>kriterien verglichen werden;<br />
Sicherheitshinweis<br />
Textaussage, die eine empfohlene Maßnahmen beschreibt, um schädlicher Wirkungen aufgr<strong>und</strong><br />
der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder<br />
Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden; entspricht etwa den S-Sätzen im System von Stoff-<br />
<strong>und</strong> Zubereitungsrichtlinie;<br />
Signalwort<br />
ein Wort, das auf dem Kennzeichnungsschild das Ausmaß der Gefahr angibtm, um den Leser auf<br />
eine potentielle Gefahr hinzuweisen. Es gibt die zwei Signalwörter „Gefahr“ <strong>und</strong> „Achtung“, wobei<br />
„Gefahr“ einen höheren Gefährdungsgrad anzeigt als „Achtung“;<br />
Struktur-Wirkungs-Beziehung, (Quantitative)<br />
(Quantitative) Structure-Activity Relationship ((Q)SAR)<br />
Beziehung zwischen der Wirkung (chemisch, physikalisch, biologisch, pharmakologisch) eines<br />
Moleküls <strong>und</strong> seiner chemischen Struktur;<br />
80