Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erzeugnis<br />
Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in<br />
größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt;<br />
Europäische Chemikalienagentur<br />
die nach Artikel 75 der REACH-Verordnung errichtete Agentur mit Sitz in Helsinki. Sie wird die<br />
Registrierung, Bewertung, Zulassung <strong>und</strong> Beschränkung chemischer Stoffe verwalten;<br />
Gefahrenhinweis<br />
Textaussage, die die Art <strong>und</strong> gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff<br />
oder einem Gemisch ausgehenden Gefahr beschreibt; entspricht etwa den R-Sätzen im System<br />
von Stoff- <strong>und</strong> Zubereitungsrichtlinie;<br />
Gefahrenkategorie<br />
Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere<br />
der Gefahr. Die Kategorien werden in der Regel einfach nummeriert, wobei die Schwere der<br />
Gefahr mit steigender Kategorienummer abnimmt;<br />
Gefahrenklasse<br />
Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr <strong>für</strong> die menschliche Ges<strong>und</strong>heit oder der Gefahr <strong>für</strong> die<br />
Umwelt, z. B. „Entzündbare Flüssigkeiten“, „Akute Toxizität“ oder „Gewässergefährdend“;<br />
Gefahrenpiktogramm<br />
Kennzeichnungselement, das aus einem Symbol sowie weiteren grafischen Elementen besteht<br />
<strong>und</strong> der Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr dient;<br />
Harmonisierte Einstufung<br />
amtlich vorgegebene Einstufung eines Stoffes, die innerhalb der Europäischen Union verbindlich<br />
ist;<br />
Inverkehrbringen<br />
entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung <strong>für</strong> Dritte. Die Einfuhr gilt als<br />
Inverkehrbringen;<br />
Kennzeichnung<br />
Mitteilung von Gefahren, die von Stoffen <strong>und</strong> Gemischen ausgehen können sowie von weiteren<br />
sicherheitsrelevanten Informationen auf der Verpackung;<br />
Konventionelle Methode<br />
Einstufung der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong>/oder Umweltgefahren eines Gemisches über die Eigenschaften<br />
<strong>und</strong> Konzentrationen der enthaltenen Bestandteile;<br />
Konzentrationsgrenzwert<br />
Schwellenwert eines Bestandteils in einem Gemisch, dessen Erreichen eine Einstufung hinsichtlich<br />
der betrachteten Ges<strong>und</strong>heits- oder Umweltgefahr nach sich ziehen kann;<br />
L(E)C50<br />
bezieht sich in der Regel auf den niedrigsten der Toxizitätswerte 96h LC50 (Fische), 48h EC50<br />
(Krebstiere) <strong>und</strong> 72h ErC50 oder 96h ErC50 (Algen oder andere Wasserpflanzen). Diese Spezies<br />
werden stellvertretend <strong>für</strong> alle Wasserorganismen betrachtet; Daten über andere Spezies (z. B.<br />
Lemna spp.) sind bei geeigneter Testmethodik ebenfalls zu berücksichtigen;<br />
Legaleinstufung<br />
� harmonisierte Einstufung<br />
79