Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
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Gruppe beziehen. 25 Für das Beispielgemisch werden die EC50 (Daphnia)-Werte der Stoffe A <strong>und</strong> C<br />
verwendet. Als nicht toxischer Bestandteil wird Wasser dem Anteil des Gemisches zugerechnet,<br />
auf den sich die kombinierte Toxizität bezieht.<br />
Inhaltsstoff Konzentration EC50 48h (Daphnia)<br />
[mg/L]<br />
keine<br />
aquatische<br />
Toxizität<br />
63<br />
Beitrag zum Anteil<br />
mit kombinierter<br />
Toxizität<br />
Beitrag zur<br />
Berechnung<br />
Stoff A 1,5 % 2,8 1,5 % ja<br />
Stoff B<br />
Stoff C 3,5 % 0,03 3,5 % ja<br />
Stoff D<br />
Wasser 75 % ja 75 %<br />
Summe der Bestandteile, die zur kombinierten Toxizität beitragen: 80 %<br />
Die kombinierte Toxizität des Gemisches berechnet sich wie folgt:<br />
80 CStoff A CStoff C 1,5 3,5<br />
=<br />
= + = 117,20<br />
2,8 0,03<br />
EC50m<br />
+<br />
EC50 Stoff A EC50 Stoff C<br />
EC50m = 0,68<br />
Der aus den Stoffen A <strong>und</strong> C sowie dem Wasser bestehende Teil des Gemisches ist aufgr<strong>und</strong> des<br />
berechneten Toxizitätswertes der akuten Kategorie 1 zuzuordnen. Ob das gesamte Gemisch in die<br />
akute Kategorie 1 einzustufen ist, wird über die Anwendung der Summierungsmethode entschieden<br />
(Tabelle 6.15 in Kapitel 6). Im Gemisch sind 80% in die akute Kategorie 1 eingestuft. Für<br />
diesen Teil des Gemisches ergibt sich aus Tabelle 6.17 in Kapitel 6 ein M-Faktor von 1.<br />
M × Akut Kategorie 1 = 1 × (CStoff A + CStoff C + CWasser) = 80 %<br />
Wird allein die Summierungsmethode angewendet (keine Anwendung der Additivitätsformel) geht<br />
nur Stoff C in die Berechnung ein, da nur dieser Stoff in die Kategorie akut 1 eingestuft ist. Der<br />
EC50 (Daphnia)-Wert von 0,03 mg/L ergibt gemäß Tabelle 6.17 in Kapitel 6 einen M-Faktor von 10.<br />
M × Akut Kategorie 1 = 10 × CStoff C = 35 %<br />
Nach beiden <strong>Einstufungs</strong>methoden übersteigt das Ergebnis der Multiplikation von M-Faktor <strong>und</strong><br />
Konzentration den Konzentrationsgrenzwert 25%. <strong>Das</strong> Gemisch ist somit in die akute Kategorie<br />
1 einzustufen.<br />
Chronische Gewässergefährdung<br />
Bei der Einstufung der chronischen Gefährdung ist die Summierungsmethode anzuwenden<br />
(Tabelle 6.16 in Kapitel 6). Da keine Stoffe mit der Einstufung Chronisch Kategorie 1 enthalten<br />
sind, ist das Gemisch selbst nicht in die Kategorie Chronisch 1 einzustufen.<br />
M × Chronisch Kategorie 1 = 0 %<br />
In die Berechnung zur Einstufung des Gemisches in die Kategorie Chronisch 2 gehen Stoffe mit<br />
der Einstufung Chronisch 1 <strong>und</strong> Chronisch 2 ein. Die Konzentration der Stoffe mit Chronisch 1 ist<br />
dabei mit dem Faktor 10 zu multiplizieren. Im Beispielgemisch beträgt die Summe der Stoffe, die in<br />
die Kategorie Chronisch 2 eingestuft sind, 1,5 % (Stoff A). Die Konzentrationsgrenze <strong>für</strong> die<br />
Einstufung des Gemisches in Chronisch 2 beträgt 25 %. Sie wird nicht erreicht.<br />
(M × 10 × Chronisch Kategorie 1) + Chronisch Kategorie 2 = 0 + CStoff A = 1,5 %<br />
In die Berechnung zur Einstufung des Gemisches in die Kategorie Chronisch 3 gehen Stoffe mit<br />
der Einstufung Chronisch 1, Chronisch 2 <strong>und</strong> Chronisch 3 ein. Die Konzentration der Stoffe mit<br />
Chronisch 1 ist dabei mit dem Faktor 100 <strong>und</strong> die die Konzentration der Stoffe mit Chronisch 2 mit<br />
10 zu multiplizieren.<br />
(M × 100 × Chronisch Kategorie 1) + (10 × Chronisch Kategorie 2) + Chronisch Kategorie 3 = 0 + (10 × CStoff A) + CStoff D = 33 %<br />
25<br />
Beziehen sich die Daten nicht auf dieselbe taxonomische Gruppe, ist <strong>für</strong> jeden Inhaltsstoff der Wert, der die höchste Toxizität<br />
wiedergibt (niedrigster Wert) <strong>für</strong> die Berechnung zu verwenden.