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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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5 Ein Beispiel<br />

Anhand des folgenden Beispieles soll gezeigt werden, welche Schritte bei der Einstufung gemäß<br />

CLP-Verordnung zu durchlaufen sind <strong>und</strong> wie die Angaben zur Kennzeichnung abgeleitet werden.<br />

Bei dem Beispiel betrachten wir ein wässriges Gemisch. Mit Ausnahme des Wassers werden<br />

hypothetische Stoffe (Stoff A, Stoff B usw.) anstelle von konkreten Substanzen als Bestandteile<br />

angenommen. Es wird ferner angenommen, dass das Gemisch ausschließlich <strong>für</strong> den industriellen<br />

Gebrauch vorgesehen ist.<br />

Folgende Informationen liegen <strong>für</strong> das Gemisch vor (die Richtigkeit der Angaben wird vorausgesetzt):<br />

Aggregatzustand: flüssig<br />

Flammpunkt: 78° C<br />

pH-Wert: 5,5<br />

toxikologische / ökotoxikologisch Prüfergebnisse: keine<br />

Prüfergebnisse ähnlicher Gemische (Bridging): keine<br />

Erfahrungen zur Wirkung beim Menschen: keine<br />

weitere Informationen zum Gemisch selbst: korrosiv gegenüber Metallen nach Gefahrguttransport-Vorschriften<br />

(positives Prüfergebnis)<br />

Zusammensetzung:<br />

Inhaltsstoff<br />

Konzentration<br />

Gefahrenklasse<br />

Einstufung<br />

Kategorie Abkürzung<br />

weitere Daten<br />

zu den Inhaltsstoffen<br />

Stoff A 1,5 % Akute Toxizität (oral) 3 Akut Tox. 3 H301 LC50 96h = 140 mg/L<br />

Akute Toxizität (dermal) 3 Akut Tox. 3 H311 (Regenbogenforelle)<br />

Schwere Augenschädigung/Augenreizung<br />

Gewässergefährdend (chronisch)<br />

1<br />

2<br />

Augenschäd. 1<br />

Aqu. chron. 2<br />

H318<br />

EC50 48h = 2,8 mg/L (Daphnia)<br />

H411<br />

Stoff B 2,0 % Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B Hautätz. 1B H314 LD50 oral > 2000 mg/kg<br />

Sensibilisierung (Atemwege) 1 Sens. Atemw. 1 H334<br />

Stoff C 3,5 % Entzündbare Flüssigkeiten 2 Entz. Fl. 2 H225 hautentfettend (EUH066)<br />

Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 Augenschäd. 2 H319 EC50 48h = 0,03 mg/L (Daphnia)<br />

Gewässergefährdend (akut) 1 Aqu. akut 1 H400<br />

Stoff D 18 % Entzündbare Flüssigkeiten 3 Entz. Fl. 3 H226 LD50 oral = 1250 mg/kg<br />

Korrosiv gegenüber Metallen 1 Met. korr. 1 H290 hautentfettend (EUH066)<br />

Akute Toxizität (oral) 4 Akut Tox. 4 H302<br />

Gewässergefährdend (chronisch) 3 Aqu. chron. 3 H412<br />

Wasser 75 %<br />

Einstufung der physikalischen Gefahren<br />

Die Einstufung der physikalischen Gefahren erfolgt über die Anwendung von Prüfmethoden.<br />

Entsprechende Informationen liegen <strong>für</strong> die Entzündbarkeit <strong>und</strong> <strong>für</strong> die korrosive Wirkung<br />

gegenüber Metallen vor.<br />

Entzündbarkeit<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Aggregatzustandes des Gemisches sind die Kriterien der Gefahrenklasse<br />

„Entzündbare Flüssigkeiten“ anzuwenden (siehe Kapitel 4 Nr. 4.1.6). Eine Einstufung in diese<br />

Gefahrenklasse erfolgt, wenn der Flammpunkt maximal 60°C beträgt. Da das Beispielgemisch<br />

einen Flammpunkt von 78°C aufweist, ist es nicht als entzündbare Flüssigkeit einzustufen.<br />

Korrosiv gegenüber Metallen<br />

Die Einstufung erfolgt über eine UN-Prüfmethode zur Korrosionsrate auf Stahl- oder Aluminiumoberflächen<br />

(siehe Kapitel 4 Nr. 4.1.16). <strong>Das</strong> Beispielgemisch ist bereits nach den Gefahrgutvorschriften<br />

aufgr<strong>und</strong> eines positiven Prüfergebnisses entsprechend klassifiziert. Hinsichtlich<br />

dieser Eigenschaft stimmen die Kriterien beider <strong>Einstufungs</strong>systeme überein. Somit ist das<br />

Beispielgemisch auch nach der CLP-Verordnung als korrosiv gegenüber Metallen<br />

einzustufen.<br />

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