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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Die Einstufung in die chronischen Kategorien erfolgt in der Regel über die Summierungsmethode<br />

(siehe Tabelle 6.16 in Kapitel 6). Bei der Anwendung der Summierungsmethode werden<br />

Bestandteile, die in die Kategorie Chronisch 1 eingestuft sind, in Abhängigkeit von ihrem L(E)C50-<br />

Wert gewichtet (siehe Tabelle 6.17 in Kapitel 6). Liegen <strong>für</strong> das Gemisch als Ganzes L(E)C50-<br />

Daten <strong>und</strong>/oder NOEC-Werte vor, sind diese Prüfdaten bei der Einstufung zu berücksichtigen<br />

(siehe Abbildung 26a <strong>und</strong> 26b).<br />

Einstufung in die Kategorien chronisch gewässergefährdend 1 bis 4<br />

Liegen Prüfdaten 1 zur<br />

aquatischen Toxizität <strong>für</strong> das<br />

Gemisch als Ganzes vor?<br />

1 Prüfdaten zur akuten Toxizität (L(E)C50) <strong>und</strong>/oder zur chronischen Toxizität (NOEC- oder gleichwertige L(E)Cx-Werte)<br />

Abbildung 26a: Einstufung von Gemischen in die chronischen Kategorien der Gefahrenklasse<br />

Gewässergefährdend – generelles Vorgehen<br />

Chronisch<br />

Kategorie 1<br />

ja<br />

ja<br />

nein Können Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

angewendet<br />

werden (Bridging)?<br />

nein<br />

Einstufung über die Bestandteile<br />

Summierungsmethode<br />

<strong>für</strong> chronische Kategorien<br />

Liefert die Summierungsmethode<br />

die Einstufung in die<br />

chronische Kategorie 1 ?<br />

nein<br />

Sind NOEC-Werte 2 zur<br />

chronischen Toxizität bekannt<br />

<strong>und</strong> betragen diese > 1 mg/L ?<br />

nein<br />

Einstufung entsprechend des<br />

Ergebnisses der<br />

Summierungsmethode<br />

ja<br />

Berücksichtigung der Prüfdaten 1<br />

zum Gemisch als Ganzes<br />

(siehe Abbildung 26b)<br />

ja<br />

ja<br />

Ist die akute aquatische<br />

Toxizität 1 des Gemisches<br />

L(E)C50 ≤ 100 mg/L ?<br />

keine Einstufung als<br />

chronisch<br />

gewässergefährdend<br />

1 L(E)C50 bezieht sich in der Regel auf den niedrigsten der Toxizitätswerte 96h LC50 (Fische), 48h EC50 (Krebstiere) <strong>und</strong> 72h ErC50 oder<br />

96h ErC50 (Algen oder andere Wasserpflanzen). Diese Spezies werden stellvertretend <strong>für</strong> alle Wasserorganismen betrachtet; Daten<br />

über andere Spezies (beispielsweise Lemna spp.) sind bei geeigneter Testmethodik ebenfalls zu berücksichtigen (siehe Anhang I Nr.<br />

4.1.2.7.1 der CLP-Verordnung).<br />

2 NOEC-Werte oder gleichwertige L(E)Cx-Werte wie beispielsweise EC10 (siehe Anhang I Nr. 4.1.2.7.2 der CLP-Verordnung)<br />

Abbildung 26b: Einstufung von Gemischen in die chronischen Kategorien der Gefahrenklasse<br />

Gewässergefährdend – Berücksichtigung der Prüfdaten <strong>für</strong> das Gemisch als<br />

Ganzes<br />

� Die Ergebnisse des RIP 3.6 stehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre noch nicht<br />

zur Verfügung. Diese Leitlinien werden aber wichtige Informationen zur Einstufung bereitstellen.<br />

Daher wird angeraten, zu spezifischen Fragen die Leitlinien des RIP 3.6 zu beachten.<br />

57<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Sind NOEC-Werte 2 zur<br />

chronischen Toxizität bekannt<br />

<strong>und</strong> betragen diese > 1 mg/L ?<br />

nein<br />

Liefert die Summierungsmethode<br />

eine Einstufung in<br />

die chronische Kategorie 4 ?<br />

ja<br />

Chronisch<br />

Kategorie 4<br />

Einstufung

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