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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Gemische, die nicht über Prüfdaten am Gemisch selbst oder über die Anwendung von Übertragungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

(Bridging Principles) eingestuft werden können, sind demzufolge über ihre<br />

Bestandteile einzustufen:<br />

In der Regel erfolgt die Einstufung hinsichtlich der Kategorie Akut 1 über die Summierungsmethode<br />

(siehe Tabelle 6.15 in Kapitel 6). Bei der Anwendung der Summierungsmethode werden<br />

Bestandteile, die in die Kategorie Akut 1 eingestuft sind, in Abhängigkeit von ihrem L(E)C50-Wert<br />

gewichtet (siehe Tabelle 6.17 in Kapitel 6).<br />

Liegen <strong>für</strong> mehrere Bestandteile des Gemisches L(E)C50-Daten vor, können diese Daten zur<br />

Ermittlung einer kombinierten Toxizität auch direkt miteinander verrechnet werden (Additivitätsformel).<br />

Die Einstufung hinsichtlich der Kategorie Akut 1 kann dann <strong>für</strong> diesen Teil des Gemisches<br />

über den gleichen Grenzwert wie bei Stoffen (≤1 mg/L) vorgenommen werden.<br />

� Bei Anwendung der Additivitätsformel sollten <strong>für</strong> jeden Stoff vorzugsweise Toxizitätswerte<br />

verwendet werden, die sich auf dieselbe taxonomische Gruppe beziehen (d. h. Fisch,<br />

Daphnien, Algen oder gleichwertige); anschließend sollte die höchste errechnete Toxizität<br />

(niedrigster Wert) verwendet werden (d. h. Verwendung der sensibelsten der drei taxonomischen<br />

Gruppen). Sind die Toxizitätsdaten <strong>für</strong> die einzelnen Bestandteile jedoch nicht <strong>für</strong><br />

dieselbe taxonomische Gruppe verfügbar, wird jeweils die höhere Toxizität (des sensibelsten<br />

Prüforganismus) verwendet.<br />

Einstufung in Akut gewässergefährdend, Kategorie 1<br />

Liegen Prüfdaten zur akuten<br />

aquatischen Toxizität 1 <strong>für</strong> das<br />

Gemisch als Ganzes vor?<br />

nein<br />

Können Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

angewendet werden (Bridging)?<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

Einstufung über die Bestandteile<br />

Liegen <strong>für</strong> alle<br />

Bestandteile Daten zur<br />

akuten aquatischen<br />

Toxizität 1 vor?<br />

nein<br />

Liegen <strong>für</strong> mehr als<br />

einen Bestandteil Daten<br />

zur akuten aquatischen<br />

Toxizität 1 vor?<br />

ja<br />

ja<br />

Ist die akute aquatische<br />

Toxizität 1 des Gemisches<br />

L(E)C50 ≤ 1 mg/L ?<br />

Berechnung der<br />

kombinierten Toxizität<br />

(Additivitätsformel)<br />

Berechnung der<br />

kombinierten Toxizität<br />

(Additivitätsformel)<br />

Summierungsmethode<br />

<strong>für</strong> akute Kategorie<br />

1 L(E)C50 bezieht sich in der Regel auf den niedrigsten der Toxizitätswerte 96h LC50 (Fische), 48h EC50 (Krebstiere) <strong>und</strong> 72h ErC50 oder<br />

96h ErC50 (Algen oder andere Wasserpflanzen). Diese Spezies werden stellvertretend <strong>für</strong> alle Wasserorganismen betrachtet; Daten<br />

über andere Spezies (beispielsweise Lemna spp.) sind bei geeigneter Testmethodik ebenfalls zu berücksichtigen (siehe Anhang I Nr.<br />

4.1.2.7.1 der CLP-Verordnung).<br />

Abbildung 25: Einstufung von Gemischen in die akute Kategorie der Gefahrenklasse<br />

Gewässergefährdend<br />

� Wird ein Gemisch sowohl nach der Summierungsmethode als auch über die Anwendung der<br />

Additivitätsformel eingestuft, gilt das strengere <strong>Einstufungs</strong>ergebnis.<br />

56<br />

ja<br />

Akut<br />

Kategorie 1<br />

Berechnung der kombinierten Toxizität mit der<br />

Additivitätsformel:<br />

mit:<br />

ΣCi =<br />

L(E)C50m<br />

Einstufung<br />

Σ<br />

Ci<br />

n L(E)C50i<br />

Ci = Konzentration von Bestandteil i<br />

i = der einzelne Bestandteil<br />

n = Anzahl der Bestandteile<br />

L(E)C50i = L(E)C50 von Bestandteil i<br />

L(E)C50m = L(E)C50 des Teils des Gemisches,<br />

<strong>für</strong> den Prüfdaten vorliegen

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