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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Ist die akute aquatische<br />

Toxizität 1 des Stoffes<br />

L(E)C50 ≤ 1 mg/L ?<br />

nein<br />

Sind NOEC-Werte 2 bekannt <strong>und</strong><br />

betragen diese > 1 mg/L ?<br />

nein<br />

Ist der Stoff nicht schnell<br />

abbaubar<br />

ja<br />

3 <strong>und</strong>/oder<br />

potentiell bioakkumulierbar 3 ?<br />

Ist die akute aquatische<br />

Toxizität 1 des Stoffes<br />

L(E)C50 ≤ 10 mg/L ?<br />

nein<br />

Ist die akute aquatische<br />

Toxizität 1 des Stoffes<br />

L(E)C50 ≤ 100 mg/L ?<br />

nein<br />

Ist der Stoff schwer löslich 5 <strong>und</strong><br />

weist keine akute aquatische<br />

Toxizität 6 in Bereichen bis zur<br />

Wasserlöslichkeit auf?<br />

ja<br />

Sind NOEC-Werte 2 bekannt<br />

<strong>und</strong> sind diese größer als die<br />

Wasserlöslichkeit ?<br />

nein<br />

ja Akut<br />

Kategorie 1<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

keine Einstufung als<br />

akut<br />

gewässergefährdend<br />

Chronisch<br />

Kategorie 2<br />

Chronisch<br />

Kategorie 3<br />

1<br />

L(E)C50 bezieht sich in der Regel auf den niedrigsten der Toxizitätswerte 96h LC50 (Fische), 48h EC50 (Krebstiere) <strong>und</strong> 72h ErC50 oder<br />

96h ErC50 (Algen oder andere Wasserpflanzen). Diese Spezies werden stellvertretend <strong>für</strong> alle Wasserorganismen betrachtet; Daten<br />

über andere Spezies (beispielsweise Lemna spp.) sind bei geeigneter Testmethodik ebenfalls zu berücksichtigen (siehe Anhang I Nr.<br />

4.1.2.7.1 der CLP-Verordnung).<br />

2<br />

NOEC-Werte oder gleichwertige L(E)Cx-Werte wie beispielsweise EC10 (siehe Anhang I Nr. 4.1.2.7.2 der CLP-Verordnung)<br />

3<br />

zur schnellen Abbaubarkeit siehe Anhang I Nr. 4.1.2.9 <strong>und</strong> 4.1.2.10 der CLP-Verordnung<br />

4<br />

BCF ≥ 500 oder wenn nicht vorhanden log KOW ≥ 4<br />

5<br />

Wasserlöslichkeit < 1 mg/L<br />

6<br />

keine akute Toxizität bedeutet: die L(E)C50-Werte liegen über der Wasserlöslichkeit<br />

Abbildung 24: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Gewässergefährdend<br />

� Stoffe, die in die Kategorie Chronisch 1 eingestuft sind, müssen explizit auch in die Kategorie<br />

Akut 1 eingestuft werden. Andererseits gibt es Stoffe, die allein in die Kategorie Akut 1<br />

eingestuft sind.<br />

Die Einstufung von Gemischen allein über Prüfdaten zur akuten aquatischen Toxizität (L(E)C50)<br />

des Gemisches als Ganzes ist lediglich <strong>für</strong> die Einstufung in die Kategorie Akut 1 möglich. Prüfdaten<br />

zur Abbaubarkeit <strong>und</strong> zum Bioakkumulationspotenzial sind <strong>für</strong> Gemische als Ganzes nicht<br />

aussagekräftig. In der Regel erfolgt die Einstufung in die chronischen Kategorien über die<br />

Bestandteile anhand der Summierungsmethode (siehe Abbildung 26a). Allerdings können<br />

Prüfdaten zur akuten Toxizität (L(E)C50) <strong>für</strong> das Gemisch als Ganzes auch die Einstufung in die<br />

chronischen Kategorien beeinflussen. Prüfdaten zur chronischen aquatischen Toxizität (NOECoder<br />

gleichwertige oder L(E)Cx-Werte) können ebenfalls relevant sein.<br />

55<br />

Ist der Stoff nicht schnell<br />

abbaubar 3 <strong>und</strong>/oder<br />

potentiell bioakkumulierbar 3 ?<br />

ja<br />

Erwägung<br />

Chronisch<br />

Kategorie 4<br />

nein<br />

Besteht dennoch Anlass zur<br />

Besorgnis (Sicherheitsnetz) ?<br />

nein<br />

ja<br />

Chronisch<br />

Kategorie 1<br />

keine Einstufung als<br />

chronisch<br />

gewässergefährdend

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