Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
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Liegen Prüfdaten <strong>für</strong> das<br />
Gemisch als Ganzes vor?<br />
Abbildung 19: Einstufung von Gemischen in die Gefahrenklasse Spezifische Zielorgantoxizität<br />
(einmalige Exposition)<br />
4.2.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)<br />
Erfasste Produkte<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die nach wiederholter Exposition spezifische Wirkungen auf die menschliche<br />
Ges<strong>und</strong>heit hervorrufen können. Dazu gehören alle eindeutigen Auswirkungen auf die Ges<strong>und</strong>heit,<br />
die Körperfunktionen beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob diese reversibel oder<br />
irreversibel sind, unmittelbar <strong>und</strong>/oder verzögert auftreten, sofern diese Wirkungen nicht<br />
ausdrücklich von anderen Gefahrenklassen erfasst werden.<br />
Gefahrenkategorien<br />
Kategorie 1 Kategorie 2<br />
STOT wdh. 1; H372* STOT wdh. 2; H373*<br />
Gefahr Achtung<br />
Schädigt die Organe<br />
bei längerer oder<br />
wiederholter<br />
Exposition.*<br />
nein<br />
Können Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
angewendet werden (Bridging)?<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
Enthält das Gemisch Bestandteile, die<br />
aufgr<strong>und</strong> spezifischer Zielorgantoxizität<br />
(einmalige Exposition) eingestuft sind?<br />
Kann die Organe<br />
schädigen bei längerer<br />
oder wiederholter<br />
Exposition.*<br />
Einstufung<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische werden aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen beim Menschen <strong>und</strong>/oder von Tierstudien<br />
eingestuft, wenn sie nach wiederholter Exposition beim Menschen eindeutig toxisch wirken<br />
(Kategorie 1) oder wenn angenommen werden kann, dass sie sich bei wiederholter Exposition<br />
schädlich auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken können (Kategorie 2). Die <strong>Einstufungs</strong>entscheidung<br />
beruht auf der Beurteilung durchExperten. Dabei ist die Gesamtheit der vorliegenden<br />
Informationen einer umfassenden Beweiskraftermittlung zu unterziehen.<br />
Ist der Stoff oder das Gemisch aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen beim Menschen oder<br />
aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger <strong>und</strong>/oder schwerer<br />
toxischer Wirkungen bei im Allgemeinen niedrigen Expositionskonzentrationen als<br />
<strong>für</strong> den Menschen eindeutig toxisch nach wiederholter Exposition zu bewerten?<br />
nein<br />
Einstufung entsprechend<br />
der Kriterien <strong>für</strong> Stoffe<br />
Übertragung der Einstufung<br />
Einstufung über die Bestandteile<br />
Ist aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger toxischer<br />
Wirkungen bei im Allgemeinen moderaten Expositionskonzentrationen<br />
anzunehmen, dass sich der Stoff oder das Gemisch bei wiederholter Exposition<br />
schädlich auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken kann?<br />
ja<br />
Abbildung 20: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Spezifische Zielorgantoxizität<br />
(wiederholte Exposition)<br />
52<br />
nicht additives Verfahren<br />
bei der Einstufung<br />
in Kategorie 3<br />
* oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt;<br />
Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass<br />
diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht.<br />
ja<br />
ja<br />
Kategorie 1<br />
Kategorie 2<br />
Einstufung