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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Liegen Prüfdaten <strong>für</strong> das<br />

Gemisch als Ganzes vor?<br />

Abbildung 19: Einstufung von Gemischen in die Gefahrenklasse Spezifische Zielorgantoxizität<br />

(einmalige Exposition)<br />

4.2.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)<br />

Erfasste Produkte<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die nach wiederholter Exposition spezifische Wirkungen auf die menschliche<br />

Ges<strong>und</strong>heit hervorrufen können. Dazu gehören alle eindeutigen Auswirkungen auf die Ges<strong>und</strong>heit,<br />

die Körperfunktionen beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob diese reversibel oder<br />

irreversibel sind, unmittelbar <strong>und</strong>/oder verzögert auftreten, sofern diese Wirkungen nicht<br />

ausdrücklich von anderen Gefahrenklassen erfasst werden.<br />

Gefahrenkategorien<br />

Kategorie 1 Kategorie 2<br />

STOT wdh. 1; H372* STOT wdh. 2; H373*<br />

Gefahr Achtung<br />

Schädigt die Organe<br />

bei längerer oder<br />

wiederholter<br />

Exposition.*<br />

nein<br />

Können Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

angewendet werden (Bridging)?<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

Enthält das Gemisch Bestandteile, die<br />

aufgr<strong>und</strong> spezifischer Zielorgantoxizität<br />

(einmalige Exposition) eingestuft sind?<br />

Kann die Organe<br />

schädigen bei längerer<br />

oder wiederholter<br />

Exposition.*<br />

Einstufung<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische werden aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen beim Menschen <strong>und</strong>/oder von Tierstudien<br />

eingestuft, wenn sie nach wiederholter Exposition beim Menschen eindeutig toxisch wirken<br />

(Kategorie 1) oder wenn angenommen werden kann, dass sie sich bei wiederholter Exposition<br />

schädlich auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken können (Kategorie 2). Die <strong>Einstufungs</strong>entscheidung<br />

beruht auf der Beurteilung durchExperten. Dabei ist die Gesamtheit der vorliegenden<br />

Informationen einer umfassenden Beweiskraftermittlung zu unterziehen.<br />

Ist der Stoff oder das Gemisch aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen beim Menschen oder<br />

aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger <strong>und</strong>/oder schwerer<br />

toxischer Wirkungen bei im Allgemeinen niedrigen Expositionskonzentrationen als<br />

<strong>für</strong> den Menschen eindeutig toxisch nach wiederholter Exposition zu bewerten?<br />

nein<br />

Einstufung entsprechend<br />

der Kriterien <strong>für</strong> Stoffe<br />

Übertragung der Einstufung<br />

Einstufung über die Bestandteile<br />

Ist aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger toxischer<br />

Wirkungen bei im Allgemeinen moderaten Expositionskonzentrationen<br />

anzunehmen, dass sich der Stoff oder das Gemisch bei wiederholter Exposition<br />

schädlich auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken kann?<br />

ja<br />

Abbildung 20: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Spezifische Zielorgantoxizität<br />

(wiederholte Exposition)<br />

52<br />

nicht additives Verfahren<br />

bei der Einstufung<br />

in Kategorie 3<br />

* oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt;<br />

Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass<br />

diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht.<br />

ja<br />

ja<br />

Kategorie 1<br />

Kategorie 2<br />

Einstufung

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