01.03.2013 Aufrufe

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.2.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)<br />

Erfasste Produkte<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die nach einmaliger Exposition spezifische nichtletale Wirkungen auf die<br />

menschliche Ges<strong>und</strong>heit hervorrufen können. Dazu gehören alle eindeutigen Auswirkungen auf<br />

die Ges<strong>und</strong>heit, die Körperfunktionen beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob diese<br />

reversibel oder irreversibel sind, unmittelbar <strong>und</strong>/oder verzögert auftreten, sofern diese Wirkungen<br />

nicht ausdrücklich von anderen Gefahrenklassen erfasst werden.<br />

Gefahrenkategorien<br />

Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3<br />

STOT einm. 1; H370* STOT einm. 2; H371*<br />

STOT einm. 3; H335<br />

STOT einm. 3; H336<br />

← Reizung der Atemwege<br />

← Narkotisierende Wirkung<br />

Gefahr Achtung Achtung<br />

Kann die<br />

Schädigt die Organe.*<br />

Kann die Organe<br />

schädigen.*<br />

Atemwege reizen.<br />

Kann Schläfrigkeit <strong>und</strong><br />

Benommenheit<br />

verursachen.<br />

← Reizung der Atemwege<br />

← Narkotisierende Wirkung<br />

Die Kategorie 3 umfasst die Reizung der Atemwege sowie die narkotisierende Wirkung.<br />

Einstufung<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische werden aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen beim Menschen <strong>und</strong>/oder von Tierstudien<br />

eingestuft, wenn sie nach einmaliger Exposition beim Menschen eindeutig toxisch wirken<br />

(Kategorie 1), wenn angenommen werden kann, dass sie sich bei einmaliger Exposition schädlich<br />

auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken können (Kategorie 2) oder wenn sie bestimmte<br />

Zielorgane vorübergehend beeinträchtigen können (Kategorie 3). Die <strong>Einstufungs</strong>entscheidung<br />

beruht auf der Beurteilung durch Experten. Dabei ist die Gesamtheit der vorliegenden Informationen<br />

einer umfassenden Beweiskraftermittlung zu unterziehen.<br />

Ist der Stoff oder das Gemisch aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen beim Menschen oder<br />

aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger <strong>und</strong>/oder schwerer<br />

toxischer Wirkungen bei im Allgemeinen niedrigen Expositionskonzentrationen<br />

als <strong>für</strong> den Menschen eindeutig toxisch nach einmaliger Exposition zu bewerten?<br />

nein<br />

Ist aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger toxischer<br />

Wirkungen bei allgemein moderaten Expositionskonzentrationen anzunehmen,<br />

dass sich der Stoff oder das Gemisch bei einmaliger Exposition schädlich auf die<br />

menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken kann?<br />

nein<br />

Haben Erfahrungen beim Menschen<br />

<strong>und</strong>/oder Tierstudien gezeigt, dass der Stoff<br />

oder das Gemisch die Atemwege reizt?<br />

Haben Erfahrungen beim Menschen<br />

<strong>und</strong>/oder Tierstudien gezeigt, dass der Stoff<br />

oder das Gemisch narkotisierend wirkt?<br />

* oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt;<br />

Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass<br />

diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht.<br />

Abbildung 18: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Spezifische Zielorgantoxizität<br />

(einmalige Exposition)<br />

Gemische, die nicht über Erfahrungen beim Menschen, über Prüfdaten am Gemisch selbst oder<br />

über die Anwendung von Übertragungsgr<strong>und</strong>sätzen (Bridging Principles) eingestuft werden<br />

können, sind über ihre Bestandteile einzustufen. Die Einstufung erfolgt über ein nicht additives<br />

Verfahren, wobei <strong>für</strong> die Einstufung in die Kategorie 3 eine Beurteilung durch Experten anzustellen<br />

ist (siehe Tabelle 6.12 in Kapitel 6).<br />

51<br />

ja<br />

ja<br />

Kategorie 1<br />

Kategorie 2<br />

ja<br />

ja<br />

Kategorie 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!