Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
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4.2.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)<br />
Erfasste Produkte<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die nach einmaliger Exposition spezifische nichtletale Wirkungen auf die<br />
menschliche Ges<strong>und</strong>heit hervorrufen können. Dazu gehören alle eindeutigen Auswirkungen auf<br />
die Ges<strong>und</strong>heit, die Körperfunktionen beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob diese<br />
reversibel oder irreversibel sind, unmittelbar <strong>und</strong>/oder verzögert auftreten, sofern diese Wirkungen<br />
nicht ausdrücklich von anderen Gefahrenklassen erfasst werden.<br />
Gefahrenkategorien<br />
Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3<br />
STOT einm. 1; H370* STOT einm. 2; H371*<br />
STOT einm. 3; H335<br />
STOT einm. 3; H336<br />
← Reizung der Atemwege<br />
← Narkotisierende Wirkung<br />
Gefahr Achtung Achtung<br />
Kann die<br />
Schädigt die Organe.*<br />
Kann die Organe<br />
schädigen.*<br />
Atemwege reizen.<br />
Kann Schläfrigkeit <strong>und</strong><br />
Benommenheit<br />
verursachen.<br />
← Reizung der Atemwege<br />
← Narkotisierende Wirkung<br />
Die Kategorie 3 umfasst die Reizung der Atemwege sowie die narkotisierende Wirkung.<br />
Einstufung<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische werden aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen beim Menschen <strong>und</strong>/oder von Tierstudien<br />
eingestuft, wenn sie nach einmaliger Exposition beim Menschen eindeutig toxisch wirken<br />
(Kategorie 1), wenn angenommen werden kann, dass sie sich bei einmaliger Exposition schädlich<br />
auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken können (Kategorie 2) oder wenn sie bestimmte<br />
Zielorgane vorübergehend beeinträchtigen können (Kategorie 3). Die <strong>Einstufungs</strong>entscheidung<br />
beruht auf der Beurteilung durch Experten. Dabei ist die Gesamtheit der vorliegenden Informationen<br />
einer umfassenden Beweiskraftermittlung zu unterziehen.<br />
Ist der Stoff oder das Gemisch aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen beim Menschen oder<br />
aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger <strong>und</strong>/oder schwerer<br />
toxischer Wirkungen bei im Allgemeinen niedrigen Expositionskonzentrationen<br />
als <strong>für</strong> den Menschen eindeutig toxisch nach einmaliger Exposition zu bewerten?<br />
nein<br />
Ist aufgr<strong>und</strong> von tierexperimentellen Beobachtungen eindeutiger toxischer<br />
Wirkungen bei allgemein moderaten Expositionskonzentrationen anzunehmen,<br />
dass sich der Stoff oder das Gemisch bei einmaliger Exposition schädlich auf die<br />
menschliche Ges<strong>und</strong>heit auswirken kann?<br />
nein<br />
Haben Erfahrungen beim Menschen<br />
<strong>und</strong>/oder Tierstudien gezeigt, dass der Stoff<br />
oder das Gemisch die Atemwege reizt?<br />
Haben Erfahrungen beim Menschen<br />
<strong>und</strong>/oder Tierstudien gezeigt, dass der Stoff<br />
oder das Gemisch narkotisierend wirkt?<br />
* oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt;<br />
Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass<br />
diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht.<br />
Abbildung 18: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Spezifische Zielorgantoxizität<br />
(einmalige Exposition)<br />
Gemische, die nicht über Erfahrungen beim Menschen, über Prüfdaten am Gemisch selbst oder<br />
über die Anwendung von Übertragungsgr<strong>und</strong>sätzen (Bridging Principles) eingestuft werden<br />
können, sind über ihre Bestandteile einzustufen. Die Einstufung erfolgt über ein nicht additives<br />
Verfahren, wobei <strong>für</strong> die Einstufung in die Kategorie 3 eine Beurteilung durch Experten anzustellen<br />
ist (siehe Tabelle 6.12 in Kapitel 6).<br />
51<br />
ja<br />
ja<br />
Kategorie 1<br />
Kategorie 2<br />
ja<br />
ja<br />
Kategorie 3