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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Enthält das Gemisch mindestens<br />

einen Bestandteil, der aufgr<strong>und</strong><br />

Keimzellmutagenität eingestuft ist?<br />

Abbildung 13: Einstufung von Gemischen in die Gefahrenklasse Keimzellmutagenität<br />

4.2.6 Karzinogenität<br />

Erfasste Produkte<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die im menschlichen Körper Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit<br />

erhöhen können oder im Verdacht stehen, solche Wirkungen hervorzurufen.<br />

Gefahrenkategorien<br />

Kategorie 1[A,B]* Kategorie 2<br />

Karc. 1[A,B]*; H350** Karc. 2; H351**<br />

Gefahr Achtung<br />

Kann vermutlich Krebs<br />

Kann Krebs erzeugen.**<br />

erzeugen.**<br />

Einstufung über die Bestandteile<br />

ja<br />

Einstufung<br />

Stoffe werden aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen beim Menschen <strong>und</strong>/oder aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse aus<br />

Tierstudien eingestuft, wenn sie bekanntermaßen beim Menschen karzinogen sind (Kategorie 1A),<br />

wenn sie wahrscheinlich beim Menschen karzinogen sind (Kategorie 1B) oder wenn bei ihnen der<br />

Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen besteht (Kategorie 2). Die Einstufung erfolgt<br />

anhand der Aussagekraft der Nachweise <strong>und</strong> zusätzlicher Erwägungen (Beweiskraft der Daten).<br />

Die <strong>Einstufungs</strong>entscheidung beruht auf der Beurteilung durch Experten. Dabei ist die Gesamtheit<br />

der vorliegenden Informationen einer umfassenden Beweiskraftermittlung zu unterziehen.<br />

Liegen Nachweise aus epidemiologischen Studien vor, die in Verbindung mit<br />

zusätzlichen Erwägungen zu der Bewertung führen, dass der Stoff beim<br />

Menschen karzinogen ist?<br />

nein<br />

Ist aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen bei Tieren in Verbindung mit zusätzlichen<br />

Erwägungen anzunehmen, dass der Stoff wahrscheinlich beim Menschen<br />

karzinogen ist?<br />

nein<br />

nicht additives Verfahren Einstufung<br />

Liegen Prüfdaten <strong>für</strong> das Gemisch selbst<br />

vor, die auf Wirkungen zur Keimzellmutagenität<br />

hinweisen, welche bei der<br />

Beurteilung über die Inhaltsstoffe nicht<br />

zu erkennen waren?<br />

Besteht bei dem Stoff aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen an Mensch <strong>und</strong>/oder Tier in<br />

Verbindung mit zusätzlichen Erwägungen der Verdacht auf karzinogene<br />

Wirkung beim Menschen?<br />

Abbildung 14: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Karzinogenität<br />

nein<br />

Können Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

angewendet werden (Bridging)?<br />

* Die Kategorie 1 ist unterteilt in die Unterkategorien 1A <strong>und</strong> 1B.<br />

** Der Expositionsweg ist anzugeben, sofern schlüssig belegt ist, dass<br />

diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht<br />

Bsp: H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.<br />

48<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Sind die Anforderungen nach<br />

Nr. 3.5.3.2.1 des Anhang I der<br />

CLP-Verordnung erfüllt?<br />

Kategorie 1A<br />

Kategorie 1B<br />

Kategorie 2<br />

ja

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