Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
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Enthält das Gemisch mindestens<br />
einen Bestandteil, der aufgr<strong>und</strong><br />
Keimzellmutagenität eingestuft ist?<br />
Abbildung 13: Einstufung von Gemischen in die Gefahrenklasse Keimzellmutagenität<br />
4.2.6 Karzinogenität<br />
Erfasste Produkte<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die im menschlichen Körper Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit<br />
erhöhen können oder im Verdacht stehen, solche Wirkungen hervorzurufen.<br />
Gefahrenkategorien<br />
Kategorie 1[A,B]* Kategorie 2<br />
Karc. 1[A,B]*; H350** Karc. 2; H351**<br />
Gefahr Achtung<br />
Kann vermutlich Krebs<br />
Kann Krebs erzeugen.**<br />
erzeugen.**<br />
Einstufung über die Bestandteile<br />
ja<br />
Einstufung<br />
Stoffe werden aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen beim Menschen <strong>und</strong>/oder aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse aus<br />
Tierstudien eingestuft, wenn sie bekanntermaßen beim Menschen karzinogen sind (Kategorie 1A),<br />
wenn sie wahrscheinlich beim Menschen karzinogen sind (Kategorie 1B) oder wenn bei ihnen der<br />
Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen besteht (Kategorie 2). Die Einstufung erfolgt<br />
anhand der Aussagekraft der Nachweise <strong>und</strong> zusätzlicher Erwägungen (Beweiskraft der Daten).<br />
Die <strong>Einstufungs</strong>entscheidung beruht auf der Beurteilung durch Experten. Dabei ist die Gesamtheit<br />
der vorliegenden Informationen einer umfassenden Beweiskraftermittlung zu unterziehen.<br />
Liegen Nachweise aus epidemiologischen Studien vor, die in Verbindung mit<br />
zusätzlichen Erwägungen zu der Bewertung führen, dass der Stoff beim<br />
Menschen karzinogen ist?<br />
nein<br />
Ist aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen bei Tieren in Verbindung mit zusätzlichen<br />
Erwägungen anzunehmen, dass der Stoff wahrscheinlich beim Menschen<br />
karzinogen ist?<br />
nein<br />
nicht additives Verfahren Einstufung<br />
Liegen Prüfdaten <strong>für</strong> das Gemisch selbst<br />
vor, die auf Wirkungen zur Keimzellmutagenität<br />
hinweisen, welche bei der<br />
Beurteilung über die Inhaltsstoffe nicht<br />
zu erkennen waren?<br />
Besteht bei dem Stoff aufgr<strong>und</strong> von Nachweisen an Mensch <strong>und</strong>/oder Tier in<br />
Verbindung mit zusätzlichen Erwägungen der Verdacht auf karzinogene<br />
Wirkung beim Menschen?<br />
Abbildung 14: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Karzinogenität<br />
nein<br />
Können Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
angewendet werden (Bridging)?<br />
* Die Kategorie 1 ist unterteilt in die Unterkategorien 1A <strong>und</strong> 1B.<br />
** Der Expositionsweg ist anzugeben, sofern schlüssig belegt ist, dass<br />
diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht<br />
Bsp: H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.<br />
48<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Sind die Anforderungen nach<br />
Nr. 3.5.3.2.1 des Anhang I der<br />
CLP-Verordnung erfüllt?<br />
Kategorie 1A<br />
Kategorie 1B<br />
Kategorie 2<br />
ja