Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
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Dabei ist die Gesamtheit der vorliegenden Informationen einer umfassenden Beweiskraftermittlung<br />
zu unterziehen.<br />
Ist der Stoff oder das Gemisch als ätzend zu bewerten aufgr<strong>und</strong> von<br />
• vorhandenen Erfahrungen beim Menschen, die irreversible Hautschäden aufzeigen,<br />
• Beobachtungen am Tier oder tierexperimentellen Daten (siehe nachfolgende Tabelle),<br />
Unterkategorien Exposition<br />
Zerstörung der Haut bei mindestens<br />
einem von drei Versuchstieren<br />
Kategorie 1A ≤ 3 Minuten ≤ 1 St<strong>und</strong>e<br />
Kategorie 1B > 3 Minuten <strong>und</strong> ≤ 1 St<strong>und</strong>e ≤ 14 Tage<br />
Kategorie 1C > 1 St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> ≤ 4 St<strong>und</strong>en ≤ 14 Tage<br />
• positiven Ergebnissen in einer validierten <strong>und</strong> akzeptierten In-vitro-Prüfung zur Ätzwirkung,<br />
• extremen pH-Werten (≤ 2 oder ≥ 11,5) unter Berücksichtigung der sauren/alkalischen Reserve<br />
(Pufferkapazität),<br />
• Struktur-/Aktivitätsbeziehungen zu anderen ätzenden Stoffen <strong>und</strong> Gemischen?<br />
nein<br />
Ist der Stoff oder das Gemisch als hautreizend zu bewerten aufgr<strong>und</strong> von<br />
• vorhandenen Erfahrungen beim Menschen, die reversible Hautschäden aufzeigen,<br />
• Beobachtungen am Tier oder tierexperimentellen Daten:<br />
▫ Mittelwert von ≥ 2,3 bis ≤ 4,0 <strong>für</strong> Rötung/Schorfbildung oder <strong>für</strong> das Auftreten von Ödemen<br />
bei mindestens 2 von 3 getesteten Tieren<br />
▫ Entzündung, die bei mindestens zwei Tieren bis zum Ende des Beobachtungszeitraums (in<br />
der Regel 14 Tage) andauert<br />
• positiven Ergebnissen in einer validierten <strong>und</strong> akzeptierten In-vitro-Prüfung zur Hautreizung,<br />
• Struktur-Wirkungs-Beziehungen zu anderen hautreizenden Stoffen <strong>und</strong> Gemischen?<br />
Abbildung 6: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Ätz-/Reizwirkung auf die Haut<br />
� Ist ein Stoff oder ein Gemisch als hautätzend eingestuft, so ist auch eine Einstufung in Bezug<br />
auf schwere Augenschädigung vorzunehmen (siehe 4.2.3).<br />
Gemische, die nicht über Erfahrungen beim Menschen, über Prüfdaten am Gemisch selbst oder<br />
über die Anwendung von Übertragungsgr<strong>und</strong>sätzen (Bridging Principles) eingestuft werden<br />
können, sind über ihre Bestandteile einzustufen. In der Regel kommt dabei das Additivitätsprinzip<br />
zur Anwendung (siehe Tabelle 6.4 in Kapitel 6). Gemische können allerdings auch Stoffe<br />
enthalten, <strong>für</strong> die das Additivitätsprinzip aufgr<strong>und</strong> ihrer chemischen Charakteristik nicht anwendbar<br />
ist. <strong>Das</strong> kann z. B. <strong>für</strong> Säuren oder Basen mit extremen pH-Werten (≤ 2 oder ≥ 11,5 unter<br />
Berücksichtigung der sauren oder alkalischen Reserve), anorganische Salze, Aldehyde, Phenole<br />
oder Tenside der Fall sein. Hinsichtlich derartiger Stoffe erfolgt die Einstufung über ein nicht<br />
additives Verfahren (siehe Tabelle 6.5 in Kapitel 6).<br />
42<br />
ja<br />
ja<br />
Kategorie 1[A,B,C]<br />
Kategorie 2