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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Dabei ist die Gesamtheit der vorliegenden Informationen einer umfassenden Beweiskraftermittlung<br />

zu unterziehen.<br />

Ist der Stoff oder das Gemisch als ätzend zu bewerten aufgr<strong>und</strong> von<br />

• vorhandenen Erfahrungen beim Menschen, die irreversible Hautschäden aufzeigen,<br />

• Beobachtungen am Tier oder tierexperimentellen Daten (siehe nachfolgende Tabelle),<br />

Unterkategorien Exposition<br />

Zerstörung der Haut bei mindestens<br />

einem von drei Versuchstieren<br />

Kategorie 1A ≤ 3 Minuten ≤ 1 St<strong>und</strong>e<br />

Kategorie 1B > 3 Minuten <strong>und</strong> ≤ 1 St<strong>und</strong>e ≤ 14 Tage<br />

Kategorie 1C > 1 St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> ≤ 4 St<strong>und</strong>en ≤ 14 Tage<br />

• positiven Ergebnissen in einer validierten <strong>und</strong> akzeptierten In-vitro-Prüfung zur Ätzwirkung,<br />

• extremen pH-Werten (≤ 2 oder ≥ 11,5) unter Berücksichtigung der sauren/alkalischen Reserve<br />

(Pufferkapazität),<br />

• Struktur-/Aktivitätsbeziehungen zu anderen ätzenden Stoffen <strong>und</strong> Gemischen?<br />

nein<br />

Ist der Stoff oder das Gemisch als hautreizend zu bewerten aufgr<strong>und</strong> von<br />

• vorhandenen Erfahrungen beim Menschen, die reversible Hautschäden aufzeigen,<br />

• Beobachtungen am Tier oder tierexperimentellen Daten:<br />

▫ Mittelwert von ≥ 2,3 bis ≤ 4,0 <strong>für</strong> Rötung/Schorfbildung oder <strong>für</strong> das Auftreten von Ödemen<br />

bei mindestens 2 von 3 getesteten Tieren<br />

▫ Entzündung, die bei mindestens zwei Tieren bis zum Ende des Beobachtungszeitraums (in<br />

der Regel 14 Tage) andauert<br />

• positiven Ergebnissen in einer validierten <strong>und</strong> akzeptierten In-vitro-Prüfung zur Hautreizung,<br />

• Struktur-Wirkungs-Beziehungen zu anderen hautreizenden Stoffen <strong>und</strong> Gemischen?<br />

Abbildung 6: Einstufung von Stoffen in die Gefahrenklasse Ätz-/Reizwirkung auf die Haut<br />

� Ist ein Stoff oder ein Gemisch als hautätzend eingestuft, so ist auch eine Einstufung in Bezug<br />

auf schwere Augenschädigung vorzunehmen (siehe 4.2.3).<br />

Gemische, die nicht über Erfahrungen beim Menschen, über Prüfdaten am Gemisch selbst oder<br />

über die Anwendung von Übertragungsgr<strong>und</strong>sätzen (Bridging Principles) eingestuft werden<br />

können, sind über ihre Bestandteile einzustufen. In der Regel kommt dabei das Additivitätsprinzip<br />

zur Anwendung (siehe Tabelle 6.4 in Kapitel 6). Gemische können allerdings auch Stoffe<br />

enthalten, <strong>für</strong> die das Additivitätsprinzip aufgr<strong>und</strong> ihrer chemischen Charakteristik nicht anwendbar<br />

ist. <strong>Das</strong> kann z. B. <strong>für</strong> Säuren oder Basen mit extremen pH-Werten (≤ 2 oder ≥ 11,5 unter<br />

Berücksichtigung der sauren oder alkalischen Reserve), anorganische Salze, Aldehyde, Phenole<br />

oder Tenside der Fall sein. Hinsichtlich derartiger Stoffe erfolgt die Einstufung über ein nicht<br />

additives Verfahren (siehe Tabelle 6.5 in Kapitel 6).<br />

42<br />

ja<br />

ja<br />

Kategorie 1[A,B,C]<br />

Kategorie 2

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