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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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4.2 Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

4.2.1 Akute Toxizität<br />

Erfasste Produkte<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die schädliche Wirkungen hervorrufen, wenn sie in einer Einzeldosis oder<br />

innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en in mehreren Dosen oral oder dermal verabreicht oder 4 St<strong>und</strong>en lang<br />

eingeatmet werden.<br />

Gefahrenkategorien<br />

Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4<br />

Akut Tox. 1; H300 Akut Tox. 2; H300 Akut Tox. 3; H301 Akut Tox. 4; H302 ← oral<br />

Akut Tox. 1; H310 Akut Tox. 2; H310 Akut Tox. 3; H311 Akut Tox. 4; H312 ← dermal<br />

Akut Tox. 1; H330 Akut Tox. 2; H330 Akut Tox. 3; H331 Akut Tox. 4; H332 ← inhalativ<br />

Gefahr Gefahr Gefahr Achtung<br />

Lebensgefahr<br />

bei Verschlucken.<br />

Lebensgefahr<br />

bei Hautkontakt.<br />

Lebensgefahr<br />

bei Einatmen.<br />

Lebensgefahr<br />

bei Verschlucken.<br />

Lebensgefahr<br />

bei Hautkontakt.<br />

Lebensgefahr<br />

bei Einatmen.<br />

Giftig<br />

bei Verschlucken.<br />

Giftig<br />

bei Hautkontakt.<br />

Giftig<br />

bei Einatmen.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

bei Verschlucken.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

bei Hautkontakt.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

bei Einatmen.<br />

40<br />

← oral<br />

← dermal<br />

← inhalativ<br />

Einstufung<br />

Stoffe sind aufgr<strong>und</strong> ihrer akuten Toxizität bei oraler, dermaler oder inhalativer Exposition<br />

einzustufen. Die akute Toxizität wird als LD50-Wert (oral, dermal), als LC50-Wert (inhalativ) oder als<br />

Schätzwert Akuter Toxizität (acute toxicity estimates – ATE) ausgedrückt. Die Zuordnung zu den<br />

einzelnen Gefahrenkategorien erfolgt über definierte Grenzwerte (siehe Tabelle 6.3 in Kapitel 6).<br />

Gemische, die nicht über Erfahrungen beim Menschen, Prüfdaten am Gemisch selbst oder über<br />

die Anwendung von Übertragungsgr<strong>und</strong>sätzen (Bridging Principles) eingestuft werden können,<br />

sind über ihre Bestandteile einzustufen. Dabei sind die relevanten Expositionswege einzeln zu<br />

betrachten, wobei mindestens ein Expositionsweg zu bewerten ist. Durch direkte Verrechnung der<br />

ATE-Werte der Bestandteile wird ein ATE-Wert <strong>für</strong> das Gemisch ermittelt. Die Einstufung erfolgt<br />

dann über die gleichen Grenzwerte wie bei Stoffen.

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