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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Gefahrenkategorien<br />

Typ A Typ B Typ C <strong>und</strong> D Typ E <strong>und</strong> F Typ G<br />

Org. Perox. A; H240 Org. Perox. B; H241 Org. Perox. CD; H242 Org. Perox. EF; H242 Org. Perox. G<br />

39<br />

kein Piktogramm<br />

Gefahr Gefahr Gefahr Achtung kein Signalwort<br />

Erwärmung kann<br />

Explosion verursachen.<br />

Erwärmung kann<br />

Brand oder Explosion<br />

verursachen.<br />

Erwärmung kann<br />

Brand verursachen.<br />

Erwärmung kann<br />

Brand verursachen.<br />

kein<br />

Gefahrenhinweis<br />

Einstufung<br />

Alle organischen Peroxide sind dieser Klasse zuzuordnen, außer:<br />

a) sie enthalten nicht mehr als 1,0 % Aktivsauerstoff bei höchstens 1,0 % Wasserstoffperoxid, oder<br />

b) sie enthalten nicht mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff <strong>und</strong> mehr als 1,0 % jedoch höchstens 7,0 %<br />

Wasserstoffperoxid.<br />

Der Aktivsauerstoffgehalt (%) eines Gemisches eines organischen Peroxids ergibt sich aus der<br />

folgenden Formel:<br />

) ni × ci<br />

mi<br />

n<br />

16 × Σ( wobei gilt: ni = Anzahl der Peroxygruppen pro Molekül des organischen Peroxids i<br />

ci = Konzentration (in Massenprozent) des organischen Peroxids i<br />

i mi = molekulare Masse des organischen Peroxids i<br />

Die Einstufung ist anhand der Prüfserien A bis H der UN-Empfehlungen <strong>für</strong> die Beförderung<br />

gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen <strong>und</strong> Kriterien, Teil II, vorzunehmen unter Anwendung<br />

der Entscheidungslogik nach Abbildung 2.15.1 Anhang I der CLP-Verordnung. Wird die<br />

Prüfung in der verpackten Form durchgeführt <strong>und</strong> die Verpackung dann verändert, ist eine weitere<br />

Prüfung vorzunehmen, falls davon auszugehen ist, dass die Veränderung der Verpackung das<br />

Prüfergebnis beeinflusst.<br />

4.1.16 Korrosiv gegenüber Metallen<br />

Erfasste Produkte<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die auf Metalle chemisch einwirken <strong>und</strong> sie beschädigen oder sogar<br />

zerstören.<br />

Gefahrenkategorien<br />

Kategorie 1<br />

Met. korr. 1; H290<br />

Achtung<br />

Kann gegenüber<br />

Metallen korrosiv sein.<br />

Einstufung<br />

Die Einstufung erfolgt anhand der Prüfung der UN-Empfehlungen <strong>für</strong> die Beförderung gefährlicher<br />

Güter, Handbuch über Prüfungen <strong>und</strong> Kriterien, Teil III Abschnitt 37, Unterabschnitt 37.4.<br />

Kategorie 1: Bei Prüfung an beiden Werkstoffen übersteigt bei einer Prüftemperatur von 55 °C die<br />

Korrosionsrate auf Stahl- oder Aluminiumoberflächen 6,25 mm pro Jahr.<br />

Ergibt bereits die erste Prüfung an Stahl oder an Aluminium, dass der geprüfte Stoff oder das<br />

geprüfte Gemisch korrodierend wirkt, ist keine weitere Prüfung an dem anderen Metall erforderlich.

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