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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Gefahrenkategorien<br />

Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3<br />

Oxid. Festst. 1; H271 Oxid. Festst. 2; H272 Oxid. Festst. 3; H272<br />

Gefahr Gefahr Achtung<br />

Kann Brand oder<br />

Kann Brand verstärken; Kann Brand verstärken;<br />

Explosion verursachen;<br />

Oxidationsmittel. Oxidationsmittel.<br />

starkes Oxidationsmittel.<br />

Einstufung<br />

Die Einstufung erfolgt anhand der Prüfung O.1 der UN-Empfehlungen <strong>für</strong> die Beförderung<br />

gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen <strong>und</strong> Kriterien, Teil III Unterabschnitt 34.4.1.<br />

Kategorie 1: Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1<br />

(Masseverhältnis) eine geringere durchschnittliche Brenndauer aufweisen als die<br />

durchschnittliche Brenndauer eines Gemisches Kaliumbromat/Cellulose von 3:2<br />

(Masseverhältnis).<br />

Kategorie 2: Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1<br />

(Masseverhältnis) eine gleiche oder geringere durchschnittliche Brenndauer aufweisen<br />

als die durchschnittliche Brenndauer eines Gemisches Kaliumbromat/Cellulose<br />

von 2:3 (Masseverhältnis), <strong>und</strong> die die Kriterien <strong>für</strong> Kategorie 1 nicht erfüllen.<br />

Kategorie 3: Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 4:1 oder 1:1<br />

(Masseverhältnis) eine gleiche oder geringere durchschnittliche Brenndauer aufweisen<br />

als die durchschnittliche Brenndauer eines Gemisches von Kaliumbromat/<br />

Cellulose von 3:7 (Masseverhältnis), <strong>und</strong> die die Kriterien <strong>für</strong> die Kategorien 1 <strong>und</strong> 2<br />

nicht erfüllen.<br />

Bei organischen Stoffen oder Gemischen ist das <strong>Einstufungs</strong>verfahren nicht anzuwenden, wenn<br />

a) der Stoff oder das Gemisch keinen Sauerstoff, kein Fluor oder Chlor enthält oder<br />

b) der Stoff oder das Gemisch zwar Sauerstoff, Fluor oder Chlor enthält, diese Elemente aber nur<br />

an Kohlenstoff oder Wasserstoff geb<strong>und</strong>en sind.<br />

Bei anorganischen Stoffen oder Gemischen, die keine Sauerstoff- oder Halogenatome enthalten,<br />

ist das <strong>Einstufungs</strong>verfahren nicht anzuwenden.<br />

Der Stoff oder das Gemisch wird in der physikalischen Form geprüft, in der er/es vorliegt.<br />

Im Fall von Anweichungen von Prüfergebnissen <strong>und</strong> der Erfahrung bei der Handhabung <strong>und</strong><br />

Verwendung von Stoffen <strong>und</strong> Gemischen, die zeigt, dass die Stoffe <strong>und</strong> Gemische oxidierend<br />

wirken, haben die Bewertungen aufgr<strong>und</strong> bekannter Erfahrungswerte Vorrang vor den Prüfergebnissen.<br />

4.1.15 Organische Peroxide<br />

Erfasste Produkte<br />

Feste oder flüssige organische Stoffe, die die bivalente Struktur -O-O- enthalten <strong>und</strong> als Wasserstoffperoxid-Derivate<br />

gelten können, bei denen eines der Wasserstoffatome oder beide durch<br />

organische Radikale ersetzt wurden sowie Gemische mit mindestens einem organischen Peroxid.<br />

Es handelt sich um thermisch instabile Stoffe oder Gemische, die einer selbstbeschleunigenden<br />

exothermen Zersetzung unterliegen können. Ferner können sie eine oder mehrere der folgenden<br />

Eigenschaften aufweisen:<br />

i) zu explosiver Zersetzung neigen,<br />

ii) schnell brennen,<br />

iii) schlag- oder reibempfindlich sein,<br />

iv) mit anderen Stoffen gefährlich reagieren.<br />

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