Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
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Leitlinien Die Europäische Chemikalienagentur wird Leitlinien <strong>für</strong> die Festlegung von<br />
spezifischen Konzentrationsgrenzwerten <strong>und</strong> M-Faktoren bereitstellen. Konkrete<br />
Leitfäden zur Anwendung der CLP-Verordnung werden unter RIP 3.6 erarbeitet.<br />
Diese Leitfäden sollten zur Einstufung herangezogen werden.<br />
2.2 Kennzeichnung<br />
Die Kennzeichnung soll Personen, die mit einem Stoff oder einer Zubereitung<br />
umgehen, Hinweise auf die damit verb<strong>und</strong>enen Gefahren geben. Die Auswahl der<br />
Kennzeichnungselemente richtet sich in erster Linie nach den <strong>Einstufungs</strong>ergebnissen.<br />
Im Falle einer harmonisierten Einstufung wird auch die Kennzeichnung<br />
festgelegt. Bei vom Lieferanten selbst eingestuften Gefahren sind die zu verwendenden<br />
Kennzeichnungselemente in den Abschnitten zu den einzelnen Gefahrenklassen<br />
in den Teilen 2 bis 5 des Anhang I der CLP-Verordnung angegeben (siehe<br />
Tabellen 6.19 bis 6.46 in Kapitel 6). Auch Gemische, die in keine Gefahrenklasse<br />
eingestuft sind, können kennzeichnungspflichtig sein. Hier sind die Regeln in<br />
Anhang II Teil 2 der CLP-Verordnung maßgeblich, die aus der Zubereitungsrichtlinie<br />
übernommen wurden.<br />
Im Folgenden werden wesentliche Kennzeichnungselemente der CLP-Verordnung<br />
vorgestellt <strong>und</strong> kurz erläutert. Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung<br />
<strong>und</strong> die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Titel III <strong>und</strong> in<br />
Anhang I Nr. 1.2 <strong>und</strong> 1.3 sowie in Anhang II der CLP-Verordnung enthalten.<br />
Gefahrenpiktogramme<br />
GHS-Piktogramme Tabelle 2.3 zeigt die bei der Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung zu verwendenden<br />
GHS-Gefahrenpiktogramme.<br />
Tabelle 2.3: Gefahrenpiktogramme der Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung<br />
Bezeichnung Piktogramm Kodierung<br />
Explodierende Bombe<br />
Flamme<br />
Flamme über einem Kreis<br />
Gasflasche<br />
Ätzwirkung<br />
Totenkopf mit gekreuzten Knochen<br />
Ausrufezeichen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />
Umwelt<br />
18<br />
GHS01<br />
GHS02<br />
GHS03<br />
GHS04<br />
GHS05<br />
GHS06<br />
GHS07<br />
GHS08<br />
GHS09<br />
Für die meisten der Gefahrenpiktogramme gibt es ähnliche Gefahrensymbole im<br />
<strong>Kennzeichnungssystem</strong> nach Stoff- <strong>und</strong> Zubereitungsrichtlinie. Neu sind die Piktogramme<br />
„Gasflasche“, „Ausrufezeichen“ <strong>und</strong> „Ges<strong>und</strong>heitsgefahr“.