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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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Leitlinien Die Europäische Chemikalienagentur wird Leitlinien <strong>für</strong> die Festlegung von<br />

spezifischen Konzentrationsgrenzwerten <strong>und</strong> M-Faktoren bereitstellen. Konkrete<br />

Leitfäden zur Anwendung der CLP-Verordnung werden unter RIP 3.6 erarbeitet.<br />

Diese Leitfäden sollten zur Einstufung herangezogen werden.<br />

2.2 Kennzeichnung<br />

Die Kennzeichnung soll Personen, die mit einem Stoff oder einer Zubereitung<br />

umgehen, Hinweise auf die damit verb<strong>und</strong>enen Gefahren geben. Die Auswahl der<br />

Kennzeichnungselemente richtet sich in erster Linie nach den <strong>Einstufungs</strong>ergebnissen.<br />

Im Falle einer harmonisierten Einstufung wird auch die Kennzeichnung<br />

festgelegt. Bei vom Lieferanten selbst eingestuften Gefahren sind die zu verwendenden<br />

Kennzeichnungselemente in den Abschnitten zu den einzelnen Gefahrenklassen<br />

in den Teilen 2 bis 5 des Anhang I der CLP-Verordnung angegeben (siehe<br />

Tabellen 6.19 bis 6.46 in Kapitel 6). Auch Gemische, die in keine Gefahrenklasse<br />

eingestuft sind, können kennzeichnungspflichtig sein. Hier sind die Regeln in<br />

Anhang II Teil 2 der CLP-Verordnung maßgeblich, die aus der Zubereitungsrichtlinie<br />

übernommen wurden.<br />

Im Folgenden werden wesentliche Kennzeichnungselemente der CLP-Verordnung<br />

vorgestellt <strong>und</strong> kurz erläutert. Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung<br />

<strong>und</strong> die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Titel III <strong>und</strong> in<br />

Anhang I Nr. 1.2 <strong>und</strong> 1.3 sowie in Anhang II der CLP-Verordnung enthalten.<br />

Gefahrenpiktogramme<br />

GHS-Piktogramme Tabelle 2.3 zeigt die bei der Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung zu verwendenden<br />

GHS-Gefahrenpiktogramme.<br />

Tabelle 2.3: Gefahrenpiktogramme der Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung<br />

Bezeichnung Piktogramm Kodierung<br />

Explodierende Bombe<br />

Flamme<br />

Flamme über einem Kreis<br />

Gasflasche<br />

Ätzwirkung<br />

Totenkopf mit gekreuzten Knochen<br />

Ausrufezeichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />

Umwelt<br />

18<br />

GHS01<br />

GHS02<br />

GHS03<br />

GHS04<br />

GHS05<br />

GHS06<br />

GHS07<br />

GHS08<br />

GHS09<br />

Für die meisten der Gefahrenpiktogramme gibt es ähnliche Gefahrensymbole im<br />

<strong>Kennzeichnungssystem</strong> nach Stoff- <strong>und</strong> Zubereitungsrichtlinie. Neu sind die Piktogramme<br />

„Gasflasche“, „Ausrufezeichen“ <strong>und</strong> „Ges<strong>und</strong>heitsgefahr“.

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