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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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<strong>Einstufungs</strong>- <strong>und</strong><br />

Kennzeichnungsverzeichnis<br />

Anhang VI Teil 3<br />

der CLP-Verordnung<br />

Einstufung der nicht bereits<br />

harmonisiert eingestuften<br />

Eigenschaften/Gefahren<br />

Anhang I oder Anhang VII*<br />

der CLP-Verordnung<br />

Diese Meldungen werden die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> ein öffentlich zugängliches<br />

<strong>Einstufungs</strong>- <strong>und</strong> Kennzeichnungsverzeichnis bilden. Mit diesem Verzeichnis<br />

sollen Abweichungen zwischen Selbsteinstufungen des gleichen Stoffes offengelegt<br />

<strong>und</strong> beseitigt werden. Falls mehrere Lieferanten den gleichen Stoff<br />

unterschiedlich einstufen, haben sich die Unternehmen nach Kräften um eine<br />

Einigung zu bemühen. Außerdem ist bei der Selbsteinstufung eines Stoffes eine<br />

bereits im Einstufung- <strong>und</strong> Kennzeichnungsverzeichnis eingetragene Einstufung zu<br />

diesem Stoff zu berücksichtigen. Eine Abweichung muss gegenüber der<br />

Chemikalienagentur begründet werden <strong>und</strong> ist nur zulässig, wenn der Stoff<br />

hinsichtlich der betrachteten Eigenschaft nicht bereits harmonisiert eingestuft ist.<br />

Abbildung 2 fasst das Vorgehen bei der Einstufung von Stoffen zusammen.<br />

* Wenn die erforderlichen Daten zur Verfügung stehen, erfolgt die Einstufung anhand der Kriterien des Anhang I der CLP-Verordnung. Zudem<br />

ist die Umwandlungstabelle des Anhang VII der CLP-Verordnung nicht anwendbar <strong>für</strong> Stoffe, die erstmals nach Ablauf der Übergangsfrist<br />

<strong>für</strong> Stoffe (01.12.2010) eingestuft werden.<br />

Abbildung 2: Vorgehen bei der Einstufung von Stoffen gemäß CLP-Verordnung<br />

Die CMR-Einstufung<br />

von Gemischen erfolgt<br />

über die Inhaltsstoffe.<br />

Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

= Transfer der<br />

Einstufung geprüfter<br />

Gemische auf ähnliche<br />

Gemische<br />

enthält ggf.<br />

Harmonisierte Einstufung<br />

Selbsteinstufung<br />

Besonderheiten bei der Selbsteinstufung von Gemischen<br />

Wie bei den Stoffen erfolgt auch bei Gemischen die Einstufung der physikalischen<br />

Gefahren durch die Anwendung von Prüfmethoden. Allerdings ist die Bestimmung<br />

der explosiven, oxidierenden oder entzündbaren Eigenschaften nicht erforderlich,<br />

wenn keiner der Bestandteile solche Eigenschaften hat, <strong>und</strong> es aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden<br />

Informationen unwahrscheinlich ist, dass das Gemisch solche Gefahren<br />

aufweist.<br />

Liegen hinsichtlich der Ges<strong>und</strong>heitsgefahren Erfahrungswerte zur Wirkung beim<br />

Menschen oder Prüfdaten <strong>für</strong> das Gemisch selbst vor, werden diese Daten <strong>für</strong> die<br />

Einstufung der betrachteten Gefahren herangezogen. Gegebenenfalls ist eine<br />

Beurteilung durch Experten erforderlich.<br />

Die Einstufung der karzinogenen, keimzellmutagenen <strong>und</strong> reproduktionstoxischen<br />

Eigenschaften (CMR-Eigenschaften) ist jedoch über die Inhaltsstoffe vorzunehmen<br />

(konventionelle Methode, siehe nächster Abschnitt). Die CLP-Verordnung legt fest,<br />

dass verfügbare Prüfdaten zum Gemisch als Ganzes nur dann <strong>für</strong> die Einstufung<br />

heranzuziehen sind, wenn sie CMR-Eigenschaften nachweisen, die über die<br />

konventionell ermittelten Wirkungen hinausgehen.<br />

Kann die Einstufung der betrachteten Wirkung nicht über Erfahrungen beim<br />

Menschen <strong>und</strong>/oder über Prüfdaten zum Gemisch selbst vorgenommen werden, ist<br />

zu klären, ob Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze (Bridging Principles) anwendbar sind.<br />

Diese Regeln ermöglichen es, auf Prüfergebnissen basierende Einstufungen von<br />

Gemischen auf ähnlich zusammengesetzte Gemische zu übertragen. Im Anhang I<br />

Nr. 1.1.3 der CLP-Verordnung sind die <strong>für</strong> die einzelnen Gefahrenklassen jeweils<br />

anwendbaren Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze angegeben (siehe auch Tabelle 6.1 in<br />

Kapitel 6).<br />

14<br />

gilt als<br />

gilt als geht ein in<br />

Einstufung des Stoffes<br />

ist zu berücksichtigen bei<br />

<strong>Einstufungs</strong>- <strong>und</strong><br />

Kennzeichnungsverzeichnis

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