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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach

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1 Was ist GHS <strong>und</strong> wie wird es in Europa umgesetzt?<br />

Was ist GHS?<br />

Im Jahr 1992 wurde auf der UN-Konferenz <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Entwicklung in Rio de<br />

Janeiro das Ziel festgelegt, eine weltweite Harmonisierung der Einstufung <strong>und</strong><br />

Kennzeichnung von Chemikalien herbeizuführen (Kapitel 19 Agenda 21). Die<br />

internationale Staatengemeinschaft erteilte den Vereinten Nationen das Mandat, ein<br />

solches harmonisiertes <strong>Einstufungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnungssystem</strong> zu erarbeiten. Im<br />

Jahr 2003 wurde das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling<br />

of Chemicals“ (GHS) mit dem so genannten „purple book“ erstmals vorgelegt. Es<br />

wird kontinuierlich erweitert <strong>und</strong> verbessert <strong>und</strong> erscheint alle zwei Jahre in<br />

aktualisierter Fassung.<br />

<strong>Das</strong> unmittelbare Ziel von GHS ist die internationale Harmonisierung bestehender<br />

<strong>Einstufungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnungssystem</strong>e aus unterschiedlichen Sektoren wie<br />

Transport, Verbraucher-, Arbeitnehmer- <strong>und</strong> Umweltschutz. Darüber hinaus kann<br />

GHS von Staaten eingeführt werden, die bisher keine derartigen Regelungen<br />

aufgestellt haben. GHS setzt damit Maßstäbe <strong>für</strong> die Bewertung der von<br />

Chemikalien ausgehenden Gefahren (Einstufung) <strong>und</strong> schafft eine gemeinsame<br />

Basis, wie die ermittelten Gefahren zu kommunizieren sind (Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt).<br />

Allerdings ist das GHS, wie auf UN-Ebene vereinbart, nicht unmittelbar rechtswirksam.<br />

Erst mit der Umsetzung (Implementierung) durch die einzelnen Staaten<br />

oder Staatengemeinschaften werden die Inhalte verbindlich. Dabei haben die<br />

betreffenden Sektoren durchaus unterschiedliche Anforderungen. Beispielsweise<br />

berücksichtigt der Transportsektor die Eigenschaften, die im Schadensfall sofort<br />

eine Gefahr darstellen, in stärkerem Maße als die längerfristigen Wirkungen. GHS<br />

wird diesen unterschiedlichen Anforderungen durch einen modularen Aufbau<br />

gerecht <strong>und</strong> bildet ein Gefüge von sogenannten „building blocks“ (Baukastensystem).<br />

Bei der Implementierung von GHS ist es nicht erforderlich, alle<br />

angebotenen Bausteine des „purple book“ (GHS wie auf UN-Ebene erarbeitet) zu<br />

übernehmen. Allerdings dürfen diejenigen Elemente, die implementiert werden, dem<br />

GHS-Standard nicht widersprechen.<br />

Die internationale Staatengemeinschaft hat dazu aufgerufen, GHS so bald wie<br />

möglich umzusetzen.<br />

Wie wird GHS in Europa umgesetzt?<br />

Die Umstellung der Einstufung <strong>und</strong> Kennzeichnung auf GHS ist Teil der <strong>neue</strong>n<br />

europäischen Chemikalienpolitik. <strong>Das</strong> System der Einstufung <strong>und</strong> Kennzeichnung<br />

nach den Richtlinien 67/548/EWG 1 (Stoffrichtlinie) <strong>und</strong> 1999/45/EG 2 (Zubereitungsrichtlinie)<br />

wird schrittweise durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 3 abgelöst.<br />

Diese Verordnung – auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling<br />

and Packing) genannt – ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.<br />

1 Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung <strong>und</strong> Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, in der<br />

geänderten Fassung [ABl. 196 vom 16.8.1967, S. 1].<br />

2 Richtlinie 1999/45/EG des Rates über die Einstufung, Verpackung <strong>und</strong> Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen,<br />

in der geänderten Fassung [ABl. L 200 vom 30.7.1999, S. 1].<br />

3 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. Dezember 2008 über die<br />

Einstufung, Kennzeichnung <strong>und</strong> Verpackung von Stoffen <strong>und</strong> Gemischen, zur Änderung der Richtlinien<br />

67/548/EWG <strong>und</strong> 1999/45/EG <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom [ABl. L 353 vom<br />

31.12.2008, S. 1].<br />

7<br />

Entstehung<br />

weltweite<br />

Harmonisierung<br />

Rechtswirksamkeit<br />

Baukastenprinzip<br />

möglichst bald<br />

weltweit anwendbar<br />

CLP-Verordnung

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