Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für ... - Reach
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1 Was ist GHS <strong>und</strong> wie wird es in Europa umgesetzt?<br />
Was ist GHS?<br />
Im Jahr 1992 wurde auf der UN-Konferenz <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Entwicklung in Rio de<br />
Janeiro das Ziel festgelegt, eine weltweite Harmonisierung der Einstufung <strong>und</strong><br />
Kennzeichnung von Chemikalien herbeizuführen (Kapitel 19 Agenda 21). Die<br />
internationale Staatengemeinschaft erteilte den Vereinten Nationen das Mandat, ein<br />
solches harmonisiertes <strong>Einstufungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnungssystem</strong> zu erarbeiten. Im<br />
Jahr 2003 wurde das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling<br />
of Chemicals“ (GHS) mit dem so genannten „purple book“ erstmals vorgelegt. Es<br />
wird kontinuierlich erweitert <strong>und</strong> verbessert <strong>und</strong> erscheint alle zwei Jahre in<br />
aktualisierter Fassung.<br />
<strong>Das</strong> unmittelbare Ziel von GHS ist die internationale Harmonisierung bestehender<br />
<strong>Einstufungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnungssystem</strong>e aus unterschiedlichen Sektoren wie<br />
Transport, Verbraucher-, Arbeitnehmer- <strong>und</strong> Umweltschutz. Darüber hinaus kann<br />
GHS von Staaten eingeführt werden, die bisher keine derartigen Regelungen<br />
aufgestellt haben. GHS setzt damit Maßstäbe <strong>für</strong> die Bewertung der von<br />
Chemikalien ausgehenden Gefahren (Einstufung) <strong>und</strong> schafft eine gemeinsame<br />
Basis, wie die ermittelten Gefahren zu kommunizieren sind (Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt).<br />
Allerdings ist das GHS, wie auf UN-Ebene vereinbart, nicht unmittelbar rechtswirksam.<br />
Erst mit der Umsetzung (Implementierung) durch die einzelnen Staaten<br />
oder Staatengemeinschaften werden die Inhalte verbindlich. Dabei haben die<br />
betreffenden Sektoren durchaus unterschiedliche Anforderungen. Beispielsweise<br />
berücksichtigt der Transportsektor die Eigenschaften, die im Schadensfall sofort<br />
eine Gefahr darstellen, in stärkerem Maße als die längerfristigen Wirkungen. GHS<br />
wird diesen unterschiedlichen Anforderungen durch einen modularen Aufbau<br />
gerecht <strong>und</strong> bildet ein Gefüge von sogenannten „building blocks“ (Baukastensystem).<br />
Bei der Implementierung von GHS ist es nicht erforderlich, alle<br />
angebotenen Bausteine des „purple book“ (GHS wie auf UN-Ebene erarbeitet) zu<br />
übernehmen. Allerdings dürfen diejenigen Elemente, die implementiert werden, dem<br />
GHS-Standard nicht widersprechen.<br />
Die internationale Staatengemeinschaft hat dazu aufgerufen, GHS so bald wie<br />
möglich umzusetzen.<br />
Wie wird GHS in Europa umgesetzt?<br />
Die Umstellung der Einstufung <strong>und</strong> Kennzeichnung auf GHS ist Teil der <strong>neue</strong>n<br />
europäischen Chemikalienpolitik. <strong>Das</strong> System der Einstufung <strong>und</strong> Kennzeichnung<br />
nach den Richtlinien 67/548/EWG 1 (Stoffrichtlinie) <strong>und</strong> 1999/45/EG 2 (Zubereitungsrichtlinie)<br />
wird schrittweise durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 3 abgelöst.<br />
Diese Verordnung – auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling<br />
and Packing) genannt – ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.<br />
1 Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung <strong>und</strong> Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, in der<br />
geänderten Fassung [ABl. 196 vom 16.8.1967, S. 1].<br />
2 Richtlinie 1999/45/EG des Rates über die Einstufung, Verpackung <strong>und</strong> Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen,<br />
in der geänderten Fassung [ABl. L 200 vom 30.7.1999, S. 1].<br />
3 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. Dezember 2008 über die<br />
Einstufung, Kennzeichnung <strong>und</strong> Verpackung von Stoffen <strong>und</strong> Gemischen, zur Änderung der Richtlinien<br />
67/548/EWG <strong>und</strong> 1999/45/EG <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom [ABl. L 353 vom<br />
31.12.2008, S. 1].<br />
7<br />
Entstehung<br />
weltweite<br />
Harmonisierung<br />
Rechtswirksamkeit<br />
Baukastenprinzip<br />
möglichst bald<br />
weltweit anwendbar<br />
CLP-Verordnung