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Sicherheitsdatenblatt - Spiess-Urania Chemicals GmbH

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> gemäß 1907/2006/EG<br />

Handelsname: Vorox F<br />

Produkt-Nr.: 30000420(10)<br />

Aktuelle Version: 2.1.0, erstellt am: 16.04.2012 Ersetzte Version: 2.0.0, erstellt am: 01.09.2011 Region: DE<br />

Nr.<br />

Gefährliche Inhaltsstoffe<br />

Name des Stoffs Zusätzliche Hinweise<br />

CAS / EG / Index /<br />

REACH Nr.<br />

Einstufung 67/548/EWG Konzentration Gew%<br />

1 Flumioxazin (ISO)<br />

103361-09-7 Repr.Cat.2; R61<br />

50,00 Gew%<br />

-<br />

613-166-00-X<br />

-<br />

N; R50/53<br />

Vollständiger Wortlaut der R-Sätze: siehe Abschnitt 16<br />

Nr. Anmerkung Spezifische Konzentrationsgrenzwerte<br />

1 - R52/53: C >= 0,00025%<br />

R51/53: C >= 0,0025%<br />

R50/53: C >= 0,025%<br />

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.<br />

Nach Einatmen<br />

Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und<br />

ärztlichen Rat einholen.<br />

Nach Hautkontakt<br />

Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.<br />

Nach Augenkontakt<br />

Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).<br />

Nach Verschlucken<br />

Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt<br />

werden.<br />

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen<br />

Keine Angaben verfügbar.<br />

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung<br />

Symptomatisch behandeln.<br />

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

5.1 Löschmittel<br />

Geeignete Löschmittel<br />

Schaum; Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl<br />

Ungeeignete Löschmittel<br />

Keine Angaben verfügbar.<br />

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren<br />

Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO); Brandgase von organischen Materialien sind<br />

grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.<br />

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung<br />

Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem Atemschutz<br />

durchgeführt werden. Schutzanzug tragen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.<br />

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren<br />

Nicht für Notfälle geschultes Personal<br />

Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden.<br />

Einsatzkräfte<br />

Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung – siehe Abschnitt 8.<br />

6.2 Umweltschutzmaßnahmen<br />

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.<br />

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung<br />

Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt "Entsorgung" behandeln.<br />

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