Abfallentsorgungssatzung - Stadt Werther
Abfallentsorgungssatzung - Stadt Werther
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(2) Im Einzelnen erbringt die <strong>Stadt</strong> gegenüber den Benutzern/ -innen der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung<br />
folgende Abfallentsorgungsleistungen:<br />
1. Einsammeln und Befördern von Restmüll<br />
2. Einsammeln und Befördern von Bioabfällen. Unter Bioabfällen sind alle im Abfall<br />
enthaltenen biologisch abbaubaren organischen Abfallanteile wie z.B. Speisereste,<br />
Zimmer- und Gartenpflanzen, Sträucher, Strauch- und Baumastschnitt, Rasenschnitt<br />
und sonstige Gartenabfälle zu verstehen.<br />
3. Einsammeln und Befördern von Altpapier, soweit es sich nicht um Einwegverkaufsverpackungen<br />
aus Pappe/Papier/Karton handelt.<br />
4. Einsammeln und Befördern von sperrigen Abfällen/ Sperrmüll.<br />
5. Einsammeln und Befördern von schadstoffhaltigen Abfällen mit Schadstoffmobilen.<br />
6. Information und Beratung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von<br />
Abfällen.<br />
7. Aufstellen, Unterhalten und Entleeren von Straßenpapierkörben.<br />
8. Annahme, Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronik-Altgeräten<br />
nach dem ElektroG und § 20 dieser Satzung.<br />
9. Einsammeln und Befördern von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der<br />
Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken.<br />
(3) Das Einsammeln und Befördern der Abfälle erfolgt durch eine grundstücksbezogene<br />
Abfallentsorgung mit Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll, Altpapier), durch grundstücksbezogene<br />
Sammlungen im Holsystem (Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräte) sowie<br />
durch getrennte Annahme und Einsammlung von Abfällen außerhalb der grundstücksbezogenen<br />
Abfallentsorgung (Schadstoffmobil, Elektro- und Elektronikgeräte). Die näheren<br />
Einzelheiten sind in den §§ 5, 11 - 20 dieser Satzung geregelt.<br />
(4) Das Einsammeln und Befördern von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen aus<br />
Glas, Pappe/Papier/Karton, Kunststoffen und Verbundstoffen erfolgt im Rahmen des<br />
privatwirtschaftlichen Dualen Systems der Duales System Deutschland AG.<br />
(5) Stofflich wiederverwertbare Abfälle, insbesondere Pappe/Papier/Karton, Glas, Kunststoffen<br />
und Verbundstoffen sowie Elektro- und Elektronikschrott sind nach Abfallfraktionen<br />
getrennt zu halten, so dass diese getrennt von der <strong>Stadt</strong> eingesammelt, befördert<br />
und dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden können.