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Abfallentsorgungssatzung - Stadt Werther

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(4) Die GrundstückseigentümerInnen und AbfallbesitzerInnen/-erzeugerInnen haben die Abfälle<br />

sortiert nach Bioabfällen, Glas, Altpapier, Verpackungsmaterialien aus Metallen, Kunststoffen<br />

und Verbundstoffen (Gelber Sack) sowie Restabfall getrennt zu halten und wie folgt zur<br />

Einsammlung im Rahmen der Abfallentsorgung durch die <strong>Stadt</strong> bereitzustellen:<br />

1. Glas ist sortiert nach Weiß- und Buntglas in die bereitgestellten Depotcontainer einzufüllen.<br />

2. Altpapier ist in die blauen Abfallbehälter einzufüllen, die auf den Grundstücken den AbfallbesitzerInnen<br />

zur Verfügung stehen und in diesen blauen Behältern zur Abholung bereitzustellen.<br />

3. Bioabfälle sind in die grünen Abfallbehälter einzufüllen, die auf den Grundstücken der<br />

AbfallbesitzerInnen zur Verfügung stehen und in diesen Behältern zur Abholung bereitzustellen.<br />

4. Verkaufsverpackungen aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen sind in die Gelben<br />

Säcke/ Behälter einzufüllen, die dem AbfallbesitzerInnen zur Verfügung gestellt<br />

werden und in diesen gelben Säcken zur Abholung bereit zu stellen.<br />

5. Der verbleibende Restmüll ist in die schwarzen Abfallbehälter einzufüllen, die auf den<br />

Grundstücken der AbfallbesitzerInnen zur Verfügung stehen und in diesen Behältern zur<br />

Abholung bereitzustellen.<br />

(5) Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln, sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass<br />

sich der Deckel schließen lässt. Abfälle dürfen nicht in Abfallbehälter eingestampft, in ihnen<br />

verdichtet oder verbrannt werden. Es ist nicht gestattet brennende, glühende oder heiße Abfälle<br />

in Abfallbehälter zu füllen. Aus Gründen der Hygiene und des Seuchenschutzgesetzes<br />

ist es verboten, die in ein Restmüllgefäß bereits eingeworfenen Abfälle nachträglich nach<br />

verwertbaren Abfällen durchzusortieren oder zu durchsuchen.<br />

(6) Die Kennzeichnung der Abfallbehälter ist nur mittels wieder entfernbarer Aufkleber oder Beschriftungen<br />

erlaubt.<br />

(7) Sperrige Gegenstände, Schnee und Eis sowie Abfälle, welche die Abfallbehälter oder das<br />

Sammelfahrzeug beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht in die<br />

Abfallbehälter und Abfallsäcke gefüllt werden.<br />

(8) Die Haftung für Schäden, die vor allem durch unsachgemäße Behandlung der Abfallbehälter<br />

oder durch Einbringen nicht zugelassener Gegenstände an den Sammelfahrzeugen entstehen,<br />

richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.<br />

(9) Die <strong>Stadt</strong> gibt die Termine für die Einsammlung verwertbarer Stoffe und die Standorte der<br />

Annahmestellen/der Depotcontainer rechtzeitig bekannt.

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