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Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...

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(Art. 37 GMGV). Die Zustimmungspflicht des Direktors des Seeamtes bedeutet<br />

z.B. für die Studie <strong>der</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und Perspektiven <strong>der</strong><br />

Raumbewirtschaftung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, dass speziell die Bestimmungen, die <strong>den</strong><br />

Küstenstreifen, die Häfen und Seeanlagestellen betreffen, <strong>in</strong> das Dokument<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong> müssen. Dies umfasst <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Bestimmungen<br />

des Küstenschutzes, des Katastrophenschutzes des H<strong>in</strong>terlandes, <strong>den</strong> Verlauf<br />

<strong>der</strong> Küstenl<strong>in</strong>ie, die Intensität, Art und Weise <strong>der</strong> Raumbewirtschaftung des<br />

H<strong>in</strong>terlandes sowie die Folgen von Hochwasser und Küstenerosion. Die Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Seeämter können auch die Grenzen <strong>der</strong> Häfen, Seeanlegestellen,<br />

<strong>den</strong> Schutz gegen Hochwasser, Navigationssicherheit usw. betreffen. 13<br />

Art. 23 des Gesetzes <strong>über</strong> das Wasserrecht (WG) bestimmt, dass die Erhaltung<br />

<strong>der</strong> mar<strong>in</strong>en Eigengewässer und Küstenufer <strong>den</strong> Bau, die Erhaltung und <strong>den</strong><br />

Schutz von Küstenbefestigungen sowie die Schutzbebauung im technischen<br />

Streifen umfassen. Die Erhaltung <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nengewässer und <strong>der</strong> mar<strong>in</strong>en Eigengewässer<br />

sowie <strong>der</strong> Küste darf gemäß Art. 24 WG nicht gegen <strong>den</strong> existieren<strong>den</strong><br />

guten ökologischen Zustand <strong>der</strong> Gewässer sowie gegen die Bed<strong>in</strong>gungen,<br />

welche aus dem Gewässerschutz abzuleiten s<strong>in</strong>d, verstoßen. Die Erhaltung <strong>der</strong><br />

mar<strong>in</strong>en Eigengewässer gehört auch zu <strong>den</strong> Pflichten <strong>der</strong> Meeresverwaltung.<br />

Dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus wurde <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Küstenstreifen als das Gebiet, welches<br />

direkt durch Hochwasser gefährdet ist, bestimmt. Hier gelten spezielle Regelungen,<br />

so dass Vorhaben, welche <strong>den</strong> Hochwasserschutz beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n können,<br />

untersagt s<strong>in</strong>d. Dies umfasst z.B. die Errichtung von wasserwirtschaftlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen und an<strong>der</strong>en Bauwerken, die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebietsgestaltung<br />

bis h<strong>in</strong> zu Baum- und Strauchpflanzungen. Soweit es nicht <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

erschwert, ist <strong>der</strong> Direktor des Seeamtes befugt, von diesen Verboten<br />

Befreiungen zu erteilen sowie auf Art und Weise <strong>der</strong> Bewirtschaftung dieses<br />

Gebietes h<strong>in</strong>zuwirken (Art. 82 WG).<br />

2.3 Kompetenzen <strong>der</strong> Verwaltung im Küsten- und Meeresbereich<br />

Die Kompetenzen <strong>der</strong> Verwaltung s<strong>in</strong>d auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> oben dargestellten<br />

räumlichen Gebietsaufteilung zugeordnet und aufgebaut. Im Küstenmeer<br />

haben das M<strong>in</strong>isterium für Infrastruktur als Oberorgan und die Seeämter <strong>in</strong><br />

Szczec<strong>in</strong>, Słupsk und Gdynia die entschei<strong>den</strong>de Kompetenzkraft.<br />

In dem technischen Streifen hat <strong>der</strong> Direktor des Seeamts die entschei<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Kompetenzen, was aber nicht <strong>den</strong> Ausschluss an<strong>der</strong>er Organe von dem Verwaltungsprozess<br />

bedeutet.<br />

Im Schutzstreifen liegen die entschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Kompetenzen bei <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

Hier kommt noch h<strong>in</strong>zu, dass die Umweltschutzorgane <strong>in</strong> <strong>den</strong> oben genannten<br />

Gebieten Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrnehmen.<br />

13 Cieślak (2006): Die detaillierten Lösungen, die IKZM <strong>in</strong> Polen betreffen, S. 7.<br />

38<br />

Kontakt<br />

Seeamt Szczec<strong>in</strong><br />

Urząd morski w Szczec<strong>in</strong>ie<br />

Pl. Batorego 4,<br />

70-207 Szczec<strong>in</strong>,<br />

http://www.ums.gov.pl<br />

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70-207 Szczec<strong>in</strong>,<br />

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