Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...
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chen, ist <strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern das M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde zur wasserwirtschaftlichen<br />
Planung verpflichtet (§§ 130 ff. LWaG). Dabei stellt sie unter<br />
an<strong>der</strong>em, soweit dies für die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist, Bewirtschaftungspläne, Re<strong>in</strong>halteordnungen und wasserwirtschaftliche<br />
Rahmen- o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>pläne auf (§ 131 Abs. 1 LWaG).<br />
Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong> §§ 43 ff. LWaG Bestimmungen zur Wasserversorgung<br />
normiert. Wie nach dem WHG (§ 1 a Abs. 3 WHG) vorgegeben, bestimmt das<br />
LWaG, dass die öffentliche Wasserversorgung vorrangig aus örtlichen Wasservorkommen<br />
gesichert wer<strong>den</strong> soll (§ 45 Abs. 1 LWaG). Nach § 43 LWaG haben<br />
die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverwaltung <strong>in</strong> ihrem Gebiet die Bevölkerung<br />
und die gewerblichen und sonstigen E<strong>in</strong>richtungen ausreichend mit Tr<strong>in</strong>k-<br />
und Brauchwasser zu versorgen, soweit diese Verpflichtung nicht auf an<strong>der</strong>e<br />
Körperschaften des öffentlichen Rechts <strong>über</strong>tragen wurde (Träger <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Wasserversorgung). Die Versorgungspflicht für Tr<strong>in</strong>kwasser besteht nicht,<br />
wenn die Versorgung technisch o<strong>der</strong> wegen des unverhältnismäßig hohen<br />
Aufwands nicht möglich ist und für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es<br />
dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf e<strong>in</strong>zuschränken o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />
zu decken. Die zur Wasserversorgung Verpflichteten können die Aufgaben<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Durchführung auf an<strong>der</strong>e Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />
<strong>über</strong>tragen und sich Dritter bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen.<br />
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Kontakt<br />
M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Paulshöher Weg 1<br />
19061 Schwer<strong>in</strong><br />
http:// www.um.mvregierung.de