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Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...

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chen, ist <strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern das M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde zur wasserwirtschaftlichen<br />

Planung verpflichtet (§§ 130 ff. LWaG). Dabei stellt sie unter<br />

an<strong>der</strong>em, soweit dies für die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, Bewirtschaftungspläne, Re<strong>in</strong>halteordnungen und wasserwirtschaftliche<br />

Rahmen- o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>pläne auf (§ 131 Abs. 1 LWaG).<br />

Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong> §§ 43 ff. LWaG Bestimmungen zur Wasserversorgung<br />

normiert. Wie nach dem WHG (§ 1 a Abs. 3 WHG) vorgegeben, bestimmt das<br />

LWaG, dass die öffentliche Wasserversorgung vorrangig aus örtlichen Wasservorkommen<br />

gesichert wer<strong>den</strong> soll (§ 45 Abs. 1 LWaG). Nach § 43 LWaG haben<br />

die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverwaltung <strong>in</strong> ihrem Gebiet die Bevölkerung<br />

und die gewerblichen und sonstigen E<strong>in</strong>richtungen ausreichend mit Tr<strong>in</strong>k-<br />

und Brauchwasser zu versorgen, soweit diese Verpflichtung nicht auf an<strong>der</strong>e<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts <strong>über</strong>tragen wurde (Träger <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Wasserversorgung). Die Versorgungspflicht für Tr<strong>in</strong>kwasser besteht nicht,<br />

wenn die Versorgung technisch o<strong>der</strong> wegen des unverhältnismäßig hohen<br />

Aufwands nicht möglich ist und für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es<br />

dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf e<strong>in</strong>zuschränken o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />

zu decken. Die zur Wasserversorgung Verpflichteten können die Aufgaben<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Durchführung auf an<strong>der</strong>e Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />

<strong>über</strong>tragen und sich Dritter bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen.<br />

24<br />

Kontakt<br />

M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Paulshöher Weg 1<br />

19061 Schwer<strong>in</strong><br />

http:// www.um.mvregierung.de

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