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Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...

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verfassung vere<strong>in</strong>bar erklärt. Weitere Reformbestrebungen laufen <strong>der</strong>zeit. Im<br />

Sommer 2009 soll <strong>über</strong> die Ausgestaltung dieses Vorhabens entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

1.4 Kommunale Selbstverwaltung<br />

Die 847 Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> Mecklenburg-Vorpommerns bil<strong>den</strong> als Träger <strong>der</strong> kommunalen<br />

Selbstverwaltung die unterste Stufe im staatlichen <strong>Verwaltungsaufbau</strong>.<br />

Unterschie<strong>den</strong> wird <strong>in</strong> Anlehnung an Größe und Bedeutung zwischen kreisfreien<br />

Städten (<strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern 6) und sonstigen Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>. Sie<br />

verfügen <strong>über</strong> jeweils eigene, von <strong>der</strong> Bevölkerung direkt gewählte Vertretungen<br />

und haben als Gebietskörperschaften e<strong>in</strong>e eigene Rechtspersönlichkeit.<br />

Art. 28 GG garantiert als Rahmenvorschrift <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> das Recht, alle<br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen Geme<strong>in</strong>schaft im Rahmen <strong>der</strong> Gesetze <strong>in</strong> eigener<br />

Verantwortung zu regeln (sog. Garantie <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung,<br />

Art. 28 GG). Dies geschieht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch Erlass von Rechtsverordnungen<br />

o<strong>der</strong> Satzungen, welche von <strong>den</strong> Beschlussorganen <strong>der</strong> Selbstverwaltungskörperschaften<br />

beschlossen wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e Beschränkung <strong>der</strong> Satzungsautonomie<br />

besteht h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Aufgabenbereiche, welche lediglich örtliche<br />

Angelegenheiten umfassen. Dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus besteht die Selbstverwaltungsgarantie<br />

nur im Rahmen des gelten<strong>den</strong> Rechts (Art. 28 Abs. 2 GG).<br />

Den Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> obliegen <strong>in</strong> bestimmten Bereichen Pflichtaufgaben (z.B. Meldewesen,<br />

Abfallbeseitigung, Straßenre<strong>in</strong>igung). Daneben existieren Bereiche,<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong>en die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> je nach ihren f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten freiwillige<br />

Leistungen erbr<strong>in</strong>gen können (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Sozial- und Kulturbereich wie Theater,<br />

Sport, Stadtbibliothek).<br />

Zu <strong>den</strong> klassischen Bereichen <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Selbstverwaltung gehören: 3<br />

das Recht, eigene Angelegenheiten mittels Satzung zu regeln (Satzungshoheit),<br />

das Recht, <strong>in</strong>dem <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zugehörigen Gebiet rechtserhebliche<br />

Handlungen vorzunehmen (Gebietshoheit),<br />

das E<strong>in</strong>richtungs- und Gestaltungsrecht bezüglich <strong>der</strong> Verwaltungsorganisation<br />

(Organisationshoheit),<br />

das Recht, <strong>in</strong> eigener Verantwortung <strong>über</strong> die E<strong>in</strong>nahmen- und Ausgabenpolitik<br />

zu entschei<strong>den</strong> (F<strong>in</strong>anz- und Abgabenhoheit),<br />

das Recht zur Personalauswahl sowie zu personalrechtlichen Entscheidungen<br />

(Personalhoheit) und<br />

das Recht <strong>der</strong> Wahrnehmung örtlicher Planungsaufgaben (Planungshoheit).<br />

3 Hubert Meyer , Kommunalrecht Mecklenburg-Vorpommern, 2. Auflage 2002, S. 61 f.,<br />

Rn. 55; S.67 f., Rn. 62; Jaeckel, Liv/Jaeckel, Fritz, Kommunalrecht <strong>in</strong> Sachsen, 2. Auflage,<br />

2003, S. 41 f., Rn. 21.<br />

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