Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
uhlig raith hertelt fuß Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung Fre:e Stadtp ■ aner, Archit&sten. Landschaftsarchitektin 1) Ziele und Grundlagen der Planung 1.1) Grundlagen 1.1.1) Lage des Plangebietes / Geltungsbereich Das Plangebiet umfasst den südlichen Bereich der Ortslage Kloster mit den Straßenzügen Kirchweg, Biologenweg, Am Klostertor, Hafenweg, Postweg und den südlichen Abschnitten von Zum Hochland, Hügelweg, Mühlberg. Nördlich schließt unmittelbar das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 6 „Kloster Nord" an. Kloster entwickelte sich erst mit dem Beginn des Tourismus am Anfang des 20. Jahrhunderts auch zu einem Wohnstandort. Kloster gilt heute als das kulturelle Zentrum Hiddensees, hier stehen das Gerhart-Hauptmann-Haus, das Inselmuseum, die Inselkirche oder auch die Biologische Station der Universität Greifswald. Einen erheblichen Anteil an der Entwicklung einer Künstlerkolonie auf Hiddensee hatte Oskar Kruse, der in Kloster die Lietzenburg erbaute. Zentrale Erschließungsachse ist der historische Kirchweg, entlang dem sich die verschiedenen Geschäfte und Hotels angesiedelt haben. Er wird mehrfach gequert von in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wegen, die den nördlichen Siedlungsbereich erschließen. Die Struktur dieses Ortsgebiets geht auf eine Planung von 1924 zurück, die in den 50er Jahren noch in östlichen Bereichen bis zu den Gutsarbeiterhäusern ergänzt wurde. Bereits im 19.Jahrhundert hat Kloster als erster Ort der Insel im Zuge der Errichtung des Leuchtturms auf dem Dornbusch einen Hafen erhalten (Sanierung 2001-2003). Von Kloster aus können Naturinteressierte Wanderungen zum Enddorn oder auf den Dornbusch beginnen. 1.1.2) Plangrundlage Die Planzeichnung basiert auf einer Vermessung der Ortslagen durch das Vermessungsbüro Bolt aus Stralsund in den Jahren 2006 / 2007, die durch ALK Daten des Kataster und Vermessungsamt Rügen im Mai 2009 ergänzt und aktualisiert wurden. Die Flurstücksgrenzen wurden der Katasterkarte entnommen, graphisch eingepasst und dienen nur Übersichtszwecken. 1.2) Ziele der Planung Allgemeines Planungsziel ist eine bestandsorientierte, nachhaltige Entwicklung, die an bestehende Traditionen anknüpft und die die Qualitäten der Insel auch im Interesse nachfolgender Generationen langfristig sichert. Entsprechend diesem allgemeinen Ziel sollen mit der Bauleitplanung insbesondere die folgenden strukturellen Gesichtspunkte berücksichtigt werden, da ihnen nach Überzeugung der Gemeindevertretung eine Schlüsselfunktion für die angestrebte nachhaltige Entwicklung zukommt: Die Planung kann angesichts bestehender städtebaulicher Defizite nicht bei einer bloßen Bestandssicherung stehen bleiben. (a) Die Tourismusintensität erreicht in der Saison ein Maß, das als nicht mehr nachhaltig zu betrachten ist. In der Hochsaison kommen auf jeden Einwohner (Hauptwohnsitz) 4,7 Gäste, davon rund 1,4 Tagesbesucher sowie knapp 3,3 Übernachtungsgäste. Wegen der vergleichsweise geringen zur Verfügung stehenden Fläche ballen sich die Menschen in den Ortslagen; die Tendenz zum Massentourismus ist unverkennbar - mit unverhältnismäßigen Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Seite 4 von 43 Satzung 25.05.2009
uhlig ralth hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung !-- reie S - 3citpL,12e1'. Aruhitederi. Landschaftsarchitektin Belastungsspitzen für die Natur, die Naturgüter (Trinkwasserverbrauch, s.u.) und die Bewohner. Gleichzeitig liegt das Seebad Insel Hiddensee bei der Auslastung der Beherbergungskapazitäten verglichen mit den anderen zertifizierten Seebädern im Landkreis Rügen abgeschlagen auf einem der hinteren Plätze. Mit der Planung soll der weitere quantitative Ausbau gestoppt werden und die Entwicklung statt dessen auf die Verbesserung der Qualität gelenkt werden. Dabei soll u.a. die Entstehung nur saisonal genutzter Kleinwohnungen (Zweitwohnsitze, Wochenendhäuser) vermieden werden, da sie die Wohnungsversorgung der Bevölkerung gefährden, zu einem Abbau gewerblicher Beherbergungskapazitäten führen können und zudem die Belastungsspitzen in der Hochsaison verstärken. Eine Verbesserung der Auslastung kann u.a. durch Stärkung insbesondere saisonverlängernder Angebote (d) bei Wahrung des Ortsbilds (c) erreicht werden. (b) Auch wegen der schwierigen Versorqungssituation muss der früher verfolgte quantitative Ausbau unterbleiben. Wegen des saisonalen Trinkwassermangels ist die Erschließung derzeit als nicht gesichert anzusehen; es besteht ein genereller Baustopp für Neubauten auch im unbeplanten Innenbereich. Eine deutliche Ausweitung der Trinkwasserförderung auf der Insel ist angesichts der spezifischen geologischen Situation nicht möglich. Bei Überforderung des Wasserangebots ist ein Salzwassereinbruch nicht auszuschließen; es droht der gänzliche Verlust der Trinkwasserressourcen auf der Insel. Die städtebauliche Entwicklung ist auf ein Maß zu beschränken, das mit der langfristigen Leistungsfähigkeit der natürlichen Umwelt im Einklang steht. (c) Das heftige Baugeschehen am Beginn der 90er Jahre hat in Teilbereichen zu einer deutlichen Veränderung des Ortsbildes geführt, was die Attraktivität der Gemeinde insgesamt gefährdet und damit der Gemeinde ihre Lebensgrundlage als Fremdenverkehrsort zu entziehen droht. Bereiche in Kloster und Vitte, in denen sich die ortstypische Bebauung des frühen Tourismus (kleine, zumeist architektonisch eigenwillig gestaltete Gebäude) sowie der früher kennzeichnende Landschaftsbezug (zwischen Bebauung eingestreute Freiflächen mit weiten Ausblicken) erhalten haben, sollen deshalb zukünftig durch Erhaltungssatzung besonders geschützt werden. Im Übergang zur Landschaft, erst recht in ökologisch sensiblen Bereichen wie dem 200 - Küsten- und Gewässerschutzstreifen oder den Waldabstandsflächen, soll eine bauliche Verdichtung unterbleiben. Zusammenhängende Grünbereiche auch im Innenbereich sollen vor einer Inanspruchnahme für bauliche Zwecke geschützt werden, solange alternative Flächen bereitstehen. (d) Der Ausbau qewerblicher Angebote als auch öffentlicher Nutzumen ist als saisonverlängender Angebote für Touristen sowie als Angebot für die ortsansässige Bevölkerung von gro ßer Bedeutung. Nicht zuletzt wegen der Insellage spielen die entsprechenden Angebote der zentralen Orte (Bergen, Stralsund) im Alltag eine nur vergleichsweise geringe Bedeutung. Mit der Planung sollen deshalb die zentralen Versorgungsbereiche für gewerbliche Nutzungen (Läden, Gastronomie) gesichert (d.h. gegenüber den Flächenansprüchen konkurrierender Nutzungen) bzw. im Bereich von Baulücken neu erschlossen werden. (e) Der Beseitiqunq städtebaulicher Missstände ist großes Gewicht beizumessen. Leerstand und Brachen strahlen negativ auf ihr unmittelbares Umfeld aus und belasten das Ortsbild insgesamt. Eine Beseitigung solcher Missstände ist in der Regel nur durch Entwicklung neuer Nutzungen möglich. Die allgemeinen Planungsziele befinden sich in Übereinstimmung mit der allgemein von der Gemeinde verfolgten Entwicklung (s.u. Rahmenplan „Siedlungsbereiche" (1.3.3), Inselentwicklungskonzept (1.3.4), Dorferneuerungskonzept (1.3.5)). Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Seite 5 von 43 Satzung 25.05.2009
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!-- reie S - 3citpL,12e1'. Aruhitederi. Landschaftsarchitektin<br />
Belastungsspitzen für die Natur, die Naturgüter (Trinkwasserverbrauch, s.u.) und die Bewohner.<br />
Gleichzeitig liegt das Seebad Insel Hiddensee bei der Auslastung der Beherbergungskapazitäten<br />
verglichen mit den anderen zertifizierten Seebädern im Landkreis <strong>Rügen</strong> abgeschlagen<br />
auf einem der hinteren Plätze. Mit der Planung soll der weitere quantitative Ausbau<br />
gestoppt werden und die Entwicklung statt dessen auf die Verbesserung der Qualität<br />
gelenkt werden. Dabei soll u.a. die Entstehung nur saisonal genutzter Kleinwohnungen<br />
(Zweitwohnsitze, Wochenendhäuser) vermieden werden, da sie die Wohnungsversorgung<br />
der Bevölkerung gefährden, zu einem Abbau gewerblicher Beherbergungskapazitäten<br />
führen können und zudem die Belastungsspitzen in der Hochsaison verstärken. Eine Verbesserung<br />
der Auslastung kann u.a. durch Stärkung insbesondere saisonverlängernder<br />
Angebote (d) bei Wahrung des Ortsbilds (c) erreicht werden.<br />
(b) Auch wegen der schwierigen Versorqungssituation muss der früher verfolgte quantitative<br />
Ausbau unterbleiben. Wegen des saisonalen Trinkwassermangels ist die Erschließung<br />
derzeit als nicht gesichert anzusehen; es besteht ein genereller Baustopp für Neubauten<br />
auch im unbeplanten Innenbereich. Eine deutliche Ausweitung der Trinkwasserförderung<br />
auf der Insel ist angesichts der spezifischen geologischen Situation nicht möglich. Bei<br />
Überforderung des Wasserangebots ist ein Salzwassereinbruch nicht auszuschließen; es<br />
droht der gänzliche Verlust der Trinkwasserressourcen auf der Insel. Die städtebauliche<br />
Entwicklung ist auf ein Maß zu beschränken, das mit der langfristigen Leistungsfähigkeit<br />
der natürlichen Umwelt im Einklang steht.<br />
(c) Das heftige Baugeschehen am Beginn der 90er Jahre hat in Teilbereichen zu einer deutlichen<br />
Veränderung des Ortsbildes geführt, was die Attraktivität der Gemeinde insgesamt<br />
gefährdet und damit der Gemeinde ihre Lebensgrundlage als Fremdenverkehrsort zu entziehen<br />
droht. Bereiche in <strong>Kloster</strong> und Vitte, in denen sich die ortstypische Bebauung des<br />
frühen Tourismus (kleine, zumeist architektonisch eigenwillig gestaltete Gebäude) sowie<br />
der früher kennzeichnende Landschaftsbezug (zwischen Bebauung eingestreute Freiflächen<br />
mit weiten Ausblicken) erhalten haben, sollen deshalb zukünftig durch Erhaltungssatzung<br />
besonders geschützt werden. Im Übergang zur Landschaft, erst recht in ökologisch<br />
sensiblen Bereichen wie dem 200 - Küsten- und Gewässerschutzstreifen oder den<br />
Waldabstandsflächen, soll eine bauliche Verdichtung unterbleiben. Zusammenhängende<br />
Grünbereiche auch im Innenbereich sollen vor einer Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />
geschützt werden, solange alternative Flächen bereitstehen.<br />
(d) Der Ausbau qewerblicher Angebote als auch öffentlicher Nutzumen ist als saisonverlängender<br />
Angebote für Touristen sowie als Angebot für die ortsansässige Bevölkerung von<br />
gro ßer Bedeutung. Nicht zuletzt wegen der Insellage spielen die entsprechenden Angebote<br />
der zentralen Orte (Bergen, Stralsund) im Alltag eine nur vergleichsweise geringe Bedeutung.<br />
Mit der Planung sollen deshalb die zentralen Versorgungsbereiche für gewerbliche Nutzungen<br />
(Läden, Gastronomie) gesichert (d.h. gegenüber den Flächenansprüchen konkurrierender<br />
Nutzungen) bzw. im Bereich von Baulücken neu erschlossen werden.<br />
(e) Der Beseitiqunq städtebaulicher Missstände ist großes Gewicht beizumessen. Leerstand<br />
und Brachen strahlen negativ auf ihr unmittelbares Umfeld aus und belasten das Ortsbild<br />
insgesamt. Eine Beseitigung solcher Missstände ist in der Regel nur durch Entwicklung<br />
neuer Nutzungen möglich.<br />
Die allgemeinen Planungsziele befinden sich in Übereinstimmung mit der allgemein von der Gemeinde<br />
verfolgten Entwicklung (s.u. Rahmenplan „Siedlungsbereiche" (1.3.3), Inselentwicklungskonzept<br />
(1.3.4), Dorferneuerungskonzept (1.3.5)).<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 5 von 43<br />
Satzung 25.05.2009