Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />
Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />
lebnis- und Erholungswertes der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zweck der Erholung sind<br />
nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen,<br />
zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen.<br />
Im Gutachterlichen Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern werden der Schutz der<br />
landschaftlichen Vielfalt und Eigenart der Küstenregion, die sowohl durch die natürliche Eigenart<br />
weiträumiger Küsten- und Boddenlandschaften, die teilweise Reliefierung als auch die standörtliche<br />
Vielfalt eines Mosaiks aus Lebensräumen verschiedener Entwicklungsstadien geprägt wird<br />
sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen und Schutz des Küstenstreifens vor CJberbauung<br />
und Überformung durch technische Bauwerke als Entwicklungsziele formuliert.<br />
Die Lage des Plangebietes im Übergang zum Vitter Bodden bzw. die Erlebbarkeit aus Richtung<br />
Vitte kommend erfordert einen besonders bedachten Umgang mit dem wertvollen Landschaftsbild.<br />
Proqnose bei Nichtdurchführunq: Bei Verzicht auf die Planung wird sich das Schutzgut Landschaftsbild<br />
nicht erheblich verändern.<br />
Minimierunq und Vermeidurn Das zulässige Maß der geplanten Gebäude orientiert sich am umgebenden<br />
Bestand. Veränderungen durch unmaßstäbliche Bebauung wird durch das festgesetzte<br />
Maß der baulichen Nutzung vermieden. Die Verdichtung der Bebauung im Bereich des Kirchwegs<br />
wird von der Landschaft aus gesehen nicht wahrnehmbar sein.<br />
Zustand nach Durchführunq: Erhebliche Veränderungen des großräumigen Landschaftsbildes<br />
sind nicht erkennbar. Durch Lenkung der Entwicklung auf Bereiche mit städtebaulichen Missständen<br />
(Scheune im ehem. <strong>Kloster</strong>areal) wird das Orts- und damit Landschaftsbild partiell aufgewertet.<br />
Die Festsetzung von Einzelbaumpflanzungen insbesondere im Bereich des Kirchwegs sowie<br />
der Erhalt des Baumbestandes sichert das Straßenbild im Plangebiet.<br />
3.4) Mensch und seine Gesundheit<br />
Durch die quantitative Beschränkung der Entwicklung sowie deren bewusster Lenkung soll der<br />
Erholungswert der Insel nachhaltig gesichert werden.<br />
Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch und seiner Gesundheit ist das Vorhaben damit als positiv<br />
zu bewerten.<br />
3.5) Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
Die im Plangebiet sowie in dessen unmittelbarer Umgebung vorhandenen denkmalgeschützten<br />
Gebäude sowie Bodendenkmale werden vom Vorhaben nicht beeinträchtigt. Bodendenkmale im<br />
Bereich des ehemaligen <strong>Kloster</strong>s sowie im Umfeld der Kirche wurden nachrichtlich in den Plan<br />
übernommen. Umweltbezogene Auswirkungen auf sonstige Sachgüter sind nicht erkennbar.<br />
3.6) Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen sind angesichts der insgesamt geringen Auswirkungen nicht erkennbar.<br />
3.7) Zusammenfassung<br />
Das Vorhaben B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong>-Süd" der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee ist auf Grund-<br />
lage der vorausgegangenen Untersuchung der Schutzgüter Klima, Boden und Wasser, Pflanzen<br />
und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch als umweltverträglich einzustu-<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 42 von 43<br />
Satzung 25.05.2009