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Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

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uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und RegionalPlahung<br />

Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />

ten Biotoptypen entsprechend allgemeine Lebensraumfunktionen, so beispielsweise die Gehölzbestände<br />

für die Avivfauna. Wohn- und Nebengebäude bieten zudem Ersatzlebensraum für gebäudebewohnende<br />

Arten, deren Vorkommen nicht generell ausgeschlossen werden kann.<br />

Entwicklungsziel: Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die<br />

biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und<br />

Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Die wild lebenden<br />

Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in<br />

ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre<br />

sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wieder herzustellen.<br />

Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren und soweit eine Entsiegelung<br />

nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />

Promose bei Nichtdurchführunq: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird den Zustand von<br />

Natur und Umwelt nicht erheblich verändern.<br />

Minimierunq und Vermeidurn Durch Nutzung bereits baulich genutzter Flächen und Verdichtung<br />

vorhandener Bebauung werden die Eingriffe in die Belange von Natur und Umwelt minimiert. Das<br />

Vorhaben beansprucht keine ungestörten Landschaftsräume.<br />

Zustand nach Durchführunq: Hinsichtlich der Bilanz an versiegelten bzw. überbauten Flächen ergibt<br />

sich keine wesentliche Veränderung. Der Gehölzbestand (Einzelbäume, Baumgruppen) ist im<br />

Wesentlichen zu erhalten. Die Straßenbaumreihen sind durch Nachpflanzung zu ersetzen. Der<br />

wertvolle Bereich des Pfarrgartens mit Teich (Biotop 0067) sowie der südlich angrenzende Garten<br />

Bereich werden als Maßnahmefläche zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

(A2) festgesetzt. Ziel ist die Bewahrung einer durch einen hohen Anteil an Groß(Alt-)bäumen geprägten<br />

Gartenstruktur, die im Ortszentrum bzw, im Zusammenhang mit Kirche und Friedhof die<br />

Ortslage in besonderem Maß prägt. Negative Auswirkungen auf das Ökosystems von Ostsee und<br />

Bodden sind vorhaben- und betriebsbedingt nicht absehbar.<br />

Die Planung ist nicht geeignet, die Belange des Schutzgutes Pflanzen und Tiere erheblich zu beeinträchtigen.<br />

Landschaftsbild<br />

Bestand/ Bewertung: Entsprechend der „Naturräumlichen Gliederung Mecklenburg-Vorpommerns"<br />

wird die Insel Hiddensee in das Nord- und Ostrügensche Hügel- und Boddenland eingeordnet.<br />

Im Umfeld des Vorhabengebietes dominiert der Landschaftsbildtyp ebener bis flachwelliger<br />

Grundmoränenplatten mit überwiegend ackerbaulicher Nutzung. Entsprechend dieser Reliefierung<br />

sowie der weitestgehend gering durch Gehölze strukturierten Wiesenflächen bestehen<br />

weite Sichtbeziehungen. Die Ortschaften zeichnen sich durch Gehölzbestände unterschiedlichen<br />

Alters ab.<br />

Das Plangebiet bildet das Zentrum der Ortslage <strong>Kloster</strong>. <strong>Kloster</strong> zeichnet sich von Vitte sowie<br />

dem Dornbusch aus betrachtet sichtbar in der Hiddenseer Landschaft ab. Die Lage im Übergang<br />

zur hügeligen Landschaft des Dornbusches präsentiert die entlang der Dorfstraße angeordnete<br />

Bebauung, während die nordwestlichen Bereiche hinter dem Bestand der 'vorderen Reihen' sowie<br />

eingebettet in Waldstrukturen weitestgehend zurücktreten.<br />

Das Ortsbild in der inneren Ortslage wird durch einem zum Teil recht alten Baumbestand entlang<br />

des Kirchweges, waldgeprägten Grundstücken sowie Einzelbaumpflanzungen auf Privatgrundstücken<br />

gestärkt.<br />

Entwicklunqsziel: Landschaften sind wesentlicher Bestandteil des Lebensraumes der Menschen.<br />

Sie sind Ausdruck des europaweiten gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und Grundlage für die<br />

Identität ihrer Bewohner. Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen<br />

ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen<br />

Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Er-<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 41 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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