Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und RegionalPlahung<br />
Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />
ten Biotoptypen entsprechend allgemeine Lebensraumfunktionen, so beispielsweise die Gehölzbestände<br />
für die Avivfauna. Wohn- und Nebengebäude bieten zudem Ersatzlebensraum für gebäudebewohnende<br />
Arten, deren Vorkommen nicht generell ausgeschlossen werden kann.<br />
Entwicklungsziel: Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die<br />
biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und<br />
Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Die wild lebenden<br />
Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in<br />
ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre<br />
sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wieder herzustellen.<br />
Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren und soweit eine Entsiegelung<br />
nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />
Promose bei Nichtdurchführunq: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird den Zustand von<br />
Natur und Umwelt nicht erheblich verändern.<br />
Minimierunq und Vermeidurn Durch Nutzung bereits baulich genutzter Flächen und Verdichtung<br />
vorhandener Bebauung werden die Eingriffe in die Belange von Natur und Umwelt minimiert. Das<br />
Vorhaben beansprucht keine ungestörten Landschaftsräume.<br />
Zustand nach Durchführunq: Hinsichtlich der Bilanz an versiegelten bzw. überbauten Flächen ergibt<br />
sich keine wesentliche Veränderung. Der Gehölzbestand (Einzelbäume, Baumgruppen) ist im<br />
Wesentlichen zu erhalten. Die Straßenbaumreihen sind durch Nachpflanzung zu ersetzen. Der<br />
wertvolle Bereich des Pfarrgartens mit Teich (Biotop 0067) sowie der südlich angrenzende Garten<br />
Bereich werden als Maßnahmefläche zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
(A2) festgesetzt. Ziel ist die Bewahrung einer durch einen hohen Anteil an Groß(Alt-)bäumen geprägten<br />
Gartenstruktur, die im Ortszentrum bzw, im Zusammenhang mit Kirche und Friedhof die<br />
Ortslage in besonderem Maß prägt. Negative Auswirkungen auf das Ökosystems von Ostsee und<br />
Bodden sind vorhaben- und betriebsbedingt nicht absehbar.<br />
Die Planung ist nicht geeignet, die Belange des Schutzgutes Pflanzen und Tiere erheblich zu beeinträchtigen.<br />
Landschaftsbild<br />
Bestand/ Bewertung: Entsprechend der „Naturräumlichen Gliederung Mecklenburg-Vorpommerns"<br />
wird die Insel Hiddensee in das Nord- und Ostrügensche Hügel- und Boddenland eingeordnet.<br />
Im Umfeld des Vorhabengebietes dominiert der Landschaftsbildtyp ebener bis flachwelliger<br />
Grundmoränenplatten mit überwiegend ackerbaulicher Nutzung. Entsprechend dieser Reliefierung<br />
sowie der weitestgehend gering durch Gehölze strukturierten Wiesenflächen bestehen<br />
weite Sichtbeziehungen. Die Ortschaften zeichnen sich durch Gehölzbestände unterschiedlichen<br />
Alters ab.<br />
Das Plangebiet bildet das Zentrum der Ortslage <strong>Kloster</strong>. <strong>Kloster</strong> zeichnet sich von Vitte sowie<br />
dem Dornbusch aus betrachtet sichtbar in der Hiddenseer Landschaft ab. Die Lage im Übergang<br />
zur hügeligen Landschaft des Dornbusches präsentiert die entlang der Dorfstraße angeordnete<br />
Bebauung, während die nordwestlichen Bereiche hinter dem Bestand der 'vorderen Reihen' sowie<br />
eingebettet in Waldstrukturen weitestgehend zurücktreten.<br />
Das Ortsbild in der inneren Ortslage wird durch einem zum Teil recht alten Baumbestand entlang<br />
des Kirchweges, waldgeprägten Grundstücken sowie Einzelbaumpflanzungen auf Privatgrundstücken<br />
gestärkt.<br />
Entwicklunqsziel: Landschaften sind wesentlicher Bestandteil des Lebensraumes der Menschen.<br />
Sie sind Ausdruck des europaweiten gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und Grundlage für die<br />
Identität ihrer Bewohner. Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen<br />
ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen<br />
Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Er-<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 41 von 43<br />
Satzung 25.05.2009