Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt tuß I Partnerschatt für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />
Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />
positiven Sinne wirksamer Flächen verzichtet.<br />
Zustand nach Durchführung: Der Anteil versiegelter Flächen wird sich mittelfristig (mit und ohne<br />
Planung) geringfügig erhöhen. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen<br />
Beeinträchtigungen der klimatischen Situation sind nicht abzusehen.<br />
Boden<br />
Bestand/ Bewertung: Gemäß Bodenkarte herrschen flächig Sande auf Geschiebelehm bzw. -mergel<br />
als Bildungen der Hochflächen, im Norden sickerwasserbestimmte Sande als Bildungen im<br />
Zuge der Endmoränen sowie im Süden grundwasserbestimmte Sande (Seesand bzw. Strandwallsand)<br />
vor.<br />
Es ist davon auszugehen, dass im Umfeld vorhandener Bebauungen anthropogen veränderte<br />
Bodenbedingungen vorherrschen.<br />
Geotope bzw. Böden mit besonderer Ausprägung sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Entwicklungsziel: Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen<br />
können. Natürliche sowie von Natur aus geschlossene Pflanzendecken sowie die Ufervegetation<br />
sind zu sichern. Für nicht land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Böden, deren<br />
Pflanzendecke beseitigt worden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklung zu ermöglichen.<br />
Bodenerosion ist zu vermeiden.<br />
Prognose bei Nichtdurchführung: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird die bestehende Situation<br />
des Schutzgutes Boden nicht erheblich verändern. Die versiegelten Flächen bleiben in ihrem<br />
jetzigen Umfang erhalten. Eine gewisse bauliche Verdichtung wäre nach § 34 BauGB planungsrechtlich<br />
zulässig.<br />
Minimierung und Vermeidung: Das Vorhaben nutzt bereits versiegelte Flächen im baulichen Zusammenhang.<br />
Eine zusätzliche Versieglung bisher unbeeinträchtigter Böden wird vermieden. Der<br />
Umfang möglicher baulicher Verdichtung wird gegenüber der Nullvariante reduziert.<br />
Zustand nach Durchführung: Der Anteil versiegelter Flächen wird sich mittelfristig (mit und ohne<br />
Planung) geringfügig erhöhen. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind nach Möglichkeit zu<br />
entsiegeln. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes Boden sind nicht absehbar.<br />
Wasser<br />
Bestand/ Bewertung: Als Oberflächengewässer grenzen östlich der Vitter Bodden sowie westlich<br />
die Ostsee unmittelbar an das GemeindegebietWeiterhin ist ein Teich vorhanden, der über ein<br />
System aus Rohren und Gräben mit benachbarten Teichen verbunden ist.<br />
Der Bereich östlich des Hafenwegs liegt innerhalb der Schutzzone 3a des Trinkwasserschutzgebietes<br />
<strong>Kloster</strong> (Beschlussnummer 65-12/81, vom 10.09.1981).<br />
Die Bewertung der Grundwasserneubildungsrate im Gebiet schwankt zwischen Klasse 4 (sehr<br />
hohe Bedeutung) im südwestlichen Bereich des Plangebietes und Klasse 2 (mittlere<br />
Bedeutung)im übrigen Plangebiet.<br />
Teile der Bebauung liegen innerhalb des 200m Küsten- und Gewässerschutzstreifens. Dies entspricht<br />
der Ortstypik. Der 7m Uferbereich zu Gräben und Stillgewässern wird im Wesentlichen<br />
eingehalten bzw. durch Planungsinhalte nicht unterschritten.<br />
Art und Umfang der bestandsorientierten Planung ist nicht geeignet das Schutzgut Wasser zu beeinträchtigen.<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 39 von 43<br />
Satzung 25.05.2009