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Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

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uhlig raith hertelt tuß I Partnerschatt für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />

positiven Sinne wirksamer Flächen verzichtet.<br />

Zustand nach Durchführung: Der Anteil versiegelter Flächen wird sich mittelfristig (mit und ohne<br />

Planung) geringfügig erhöhen. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen<br />

Beeinträchtigungen der klimatischen Situation sind nicht abzusehen.<br />

Boden<br />

Bestand/ Bewertung: Gemäß Bodenkarte herrschen flächig Sande auf Geschiebelehm bzw. -mergel<br />

als Bildungen der Hochflächen, im Norden sickerwasserbestimmte Sande als Bildungen im<br />

Zuge der Endmoränen sowie im Süden grundwasserbestimmte Sande (Seesand bzw. Strandwallsand)<br />

vor.<br />

Es ist davon auszugehen, dass im Umfeld vorhandener Bebauungen anthropogen veränderte<br />

Bodenbedingungen vorherrschen.<br />

Geotope bzw. Böden mit besonderer Ausprägung sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Entwicklungsziel: Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen<br />

können. Natürliche sowie von Natur aus geschlossene Pflanzendecken sowie die Ufervegetation<br />

sind zu sichern. Für nicht land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Böden, deren<br />

Pflanzendecke beseitigt worden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklung zu ermöglichen.<br />

Bodenerosion ist zu vermeiden.<br />

Prognose bei Nichtdurchführung: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird die bestehende Situation<br />

des Schutzgutes Boden nicht erheblich verändern. Die versiegelten Flächen bleiben in ihrem<br />

jetzigen Umfang erhalten. Eine gewisse bauliche Verdichtung wäre nach § 34 BauGB planungsrechtlich<br />

zulässig.<br />

Minimierung und Vermeidung: Das Vorhaben nutzt bereits versiegelte Flächen im baulichen Zusammenhang.<br />

Eine zusätzliche Versieglung bisher unbeeinträchtigter Böden wird vermieden. Der<br />

Umfang möglicher baulicher Verdichtung wird gegenüber der Nullvariante reduziert.<br />

Zustand nach Durchführung: Der Anteil versiegelter Flächen wird sich mittelfristig (mit und ohne<br />

Planung) geringfügig erhöhen. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind nach Möglichkeit zu<br />

entsiegeln. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes Boden sind nicht absehbar.<br />

Wasser<br />

Bestand/ Bewertung: Als Oberflächengewässer grenzen östlich der Vitter Bodden sowie westlich<br />

die Ostsee unmittelbar an das GemeindegebietWeiterhin ist ein Teich vorhanden, der über ein<br />

System aus Rohren und Gräben mit benachbarten Teichen verbunden ist.<br />

Der Bereich östlich des Hafenwegs liegt innerhalb der Schutzzone 3a des Trinkwasserschutzgebietes<br />

<strong>Kloster</strong> (Beschlussnummer 65-12/81, vom 10.09.1981).<br />

Die Bewertung der Grundwasserneubildungsrate im Gebiet schwankt zwischen Klasse 4 (sehr<br />

hohe Bedeutung) im südwestlichen Bereich des Plangebietes und Klasse 2 (mittlere<br />

Bedeutung)im übrigen Plangebiet.<br />

Teile der Bebauung liegen innerhalb des 200m Küsten- und Gewässerschutzstreifens. Dies entspricht<br />

der Ortstypik. Der 7m Uferbereich zu Gräben und Stillgewässern wird im Wesentlichen<br />

eingehalten bzw. durch Planungsinhalte nicht unterschritten.<br />

Art und Umfang der bestandsorientierten Planung ist nicht geeignet das Schutzgut Wasser zu beeinträchtigen.<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 39 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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