Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />
Freie Stedtplaner, Architekten, Lardschrüsarchitektin<br />
gische Station und die südlich an die Gutsanlage anschließende Fläche als SO Hafen ausgewiesen<br />
(vgl. FNP).<br />
Das SO „Tourismus" wird als vorwiegend durch zentrale touristische Einrichtungen (mit Gastronomie,<br />
Einzelhandel, Dienstleistungen) sowie eine gewerbsmäßige Beherbergung charakteriertes<br />
Gebiet angelegt. Die SO „Tourismus"-Gebiete stellen die zentralen Bereiche mit gesamtgemeindlicher<br />
Bedeutung dar (Kirchweg, Hafenumfeld), die stark auch von den Tagesgästen frequentiert<br />
werden. Das Wohnen ist in diesen zentralen Bereichen nur untergeordnet / ergänzend vertreten.<br />
In einem engeren Bereich (Mittlerer Abschnitt Kirchweg) bleibt das Erdgeschoss einer gewerblichen<br />
Nutzung (Gastronomie, Läden, Dienstleistungen) vorbehalten, um die Attraktivität des zentralen<br />
Bereichs zu sichern / stärken (vgl. 1.2 (d)).<br />
Abgesetzt wird ein SO „Feriengebiet", das durch eine gleichwertige Mischung von Freizeitwohnen<br />
(Ferienwohnungen, Wochenendhäuser), Wohnen und kleinteiliger Fremdenbeherbergung gekennzeichnet<br />
ist. Auch in diesen Gebieten bestehen jedoch Versorgungseinrichtungen (Gastronomie)<br />
mit gesamtörtlicher Bedeutung, die vorwiegend von Tagesgästen und Besuchern des Dornbuschs<br />
aufgesucht wird.<br />
Im Dorfqebiet können vor dem Hintergrund der örtlichen Wirtschaftsstruktur neben der Landwirtschaftlichen<br />
Nutzung sowie dem Wohnen insbesondere auch Einrichtungen für die gesundheitliche,<br />
soziale, kulturelle, sportliche Betreuung der Gäste und für die Freizeitgestaltung als sonstige<br />
Gewerbebetriebe angesiedelt werden.<br />
2.5.2) Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Grundflächenzahl und Festlegung der Anzahl zulässiger<br />
Vollgeschosse bestandsorientiert festgelegt.<br />
Dabei wurde dem Grundsatz nach die Nutzungsdichte von den zentralen Bereichen zu den Ortsrändern<br />
hin reduziert (abgestuft z.B. für Birkenweg, nördlicher Abschnitt Hügelweg). Ergänzend<br />
wurde berücksichtigt:<br />
- Erschließungsqualität: für Grundstücke in zweiter Reihe wird generell ein geringeres Maß der<br />
baulichen Nutzung festgesetzt, auch um durchgrünte Innenbereiche zu erhalten (Blockinnenbereich<br />
zwischen Mühlberg, Siedlung und Hügelweg);<br />
Angesichts der Autofreiheit der Insel besteht keine Notwendigkeit zur Errichtung von Stellplätzen<br />
oder Garagen. Dementsprechend erscheint der 50% Zuschlag des § 19(4) BauNVO zu großzügig<br />
bemessen, so dass einschränkende Regelungen getroffen werden. Nur für die Zentralen Bereiche<br />
(SO „Tourismus) wird an § 19(4) BauNVO ohne Einschränkung festgehalten, um die gewerblich<br />
Nutzung nicht einzuschränken (befestigte Flächen für Außengastronomie, Nebenanlagen für<br />
Einzelhandel, etc.).<br />
Die bestehende Bebauung stellt sich mit geringen Ausnahmen als eingeschossig mit ausgebautem<br />
Steildach dar. Nur einzelne Gebäude im südlichen Bereich verfügen über zwei Vollgeschosse.<br />
Durch die Lage am Fuße des Dornbusch erhält <strong>Kloster</strong> ein unverwechselbares Ortsbild, das<br />
vor allem durch eine eingeschossige Bebauung entlang des westlichen Kirchweges und den<br />
nördlich anschließenden Baumbestand geprägt ist. Abweichend wurden deshalb nur in engen<br />
Grenzen eine zulässige Zweigeschossigkeit ausgewiesen.<br />
Zur Sicherung privater Eigentumsrechte werden für bereits bebaute Grundstücke umfangreiche<br />
Ausnahmen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung für Erneuerungen, Umbauten<br />
und teilweise Nutzungsänderungen vorgesehen.<br />
2.5.3) Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten<br />
Angesichts der schwierigen Erschlief3ungssituation insbesondere hinsichtlich der Trinkwasserver-<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 33 von 43<br />
Satzung 25.05.2009