01.03.2013 Aufrufe

Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

uhlig raith hertelt fuß Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

Freie Stedtplaner, Architekten, Lardschrüsarchitektin<br />

gische Station und die südlich an die Gutsanlage anschließende Fläche als SO Hafen ausgewiesen<br />

(vgl. FNP).<br />

Das SO „Tourismus" wird als vorwiegend durch zentrale touristische Einrichtungen (mit Gastronomie,<br />

Einzelhandel, Dienstleistungen) sowie eine gewerbsmäßige Beherbergung charakteriertes<br />

Gebiet angelegt. Die SO „Tourismus"-Gebiete stellen die zentralen Bereiche mit gesamtgemeindlicher<br />

Bedeutung dar (Kirchweg, Hafenumfeld), die stark auch von den Tagesgästen frequentiert<br />

werden. Das Wohnen ist in diesen zentralen Bereichen nur untergeordnet / ergänzend vertreten.<br />

In einem engeren Bereich (Mittlerer Abschnitt Kirchweg) bleibt das Erdgeschoss einer gewerblichen<br />

Nutzung (Gastronomie, Läden, Dienstleistungen) vorbehalten, um die Attraktivität des zentralen<br />

Bereichs zu sichern / stärken (vgl. 1.2 (d)).<br />

Abgesetzt wird ein SO „Feriengebiet", das durch eine gleichwertige Mischung von Freizeitwohnen<br />

(Ferienwohnungen, Wochenendhäuser), Wohnen und kleinteiliger Fremdenbeherbergung gekennzeichnet<br />

ist. Auch in diesen Gebieten bestehen jedoch Versorgungseinrichtungen (Gastronomie)<br />

mit gesamtörtlicher Bedeutung, die vorwiegend von Tagesgästen und Besuchern des Dornbuschs<br />

aufgesucht wird.<br />

Im Dorfqebiet können vor dem Hintergrund der örtlichen Wirtschaftsstruktur neben der Landwirtschaftlichen<br />

Nutzung sowie dem Wohnen insbesondere auch Einrichtungen für die gesundheitliche,<br />

soziale, kulturelle, sportliche Betreuung der Gäste und für die Freizeitgestaltung als sonstige<br />

Gewerbebetriebe angesiedelt werden.<br />

2.5.2) Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Grundflächenzahl und Festlegung der Anzahl zulässiger<br />

Vollgeschosse bestandsorientiert festgelegt.<br />

Dabei wurde dem Grundsatz nach die Nutzungsdichte von den zentralen Bereichen zu den Ortsrändern<br />

hin reduziert (abgestuft z.B. für Birkenweg, nördlicher Abschnitt Hügelweg). Ergänzend<br />

wurde berücksichtigt:<br />

- Erschließungsqualität: für Grundstücke in zweiter Reihe wird generell ein geringeres Maß der<br />

baulichen Nutzung festgesetzt, auch um durchgrünte Innenbereiche zu erhalten (Blockinnenbereich<br />

zwischen Mühlberg, Siedlung und Hügelweg);<br />

Angesichts der Autofreiheit der Insel besteht keine Notwendigkeit zur Errichtung von Stellplätzen<br />

oder Garagen. Dementsprechend erscheint der 50% Zuschlag des § 19(4) BauNVO zu großzügig<br />

bemessen, so dass einschränkende Regelungen getroffen werden. Nur für die Zentralen Bereiche<br />

(SO „Tourismus) wird an § 19(4) BauNVO ohne Einschränkung festgehalten, um die gewerblich<br />

Nutzung nicht einzuschränken (befestigte Flächen für Außengastronomie, Nebenanlagen für<br />

Einzelhandel, etc.).<br />

Die bestehende Bebauung stellt sich mit geringen Ausnahmen als eingeschossig mit ausgebautem<br />

Steildach dar. Nur einzelne Gebäude im südlichen Bereich verfügen über zwei Vollgeschosse.<br />

Durch die Lage am Fuße des Dornbusch erhält <strong>Kloster</strong> ein unverwechselbares Ortsbild, das<br />

vor allem durch eine eingeschossige Bebauung entlang des westlichen Kirchweges und den<br />

nördlich anschließenden Baumbestand geprägt ist. Abweichend wurden deshalb nur in engen<br />

Grenzen eine zulässige Zweigeschossigkeit ausgewiesen.<br />

Zur Sicherung privater Eigentumsrechte werden für bereits bebaute Grundstücke umfangreiche<br />

Ausnahmen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung für Erneuerungen, Umbauten<br />

und teilweise Nutzungsänderungen vorgesehen.<br />

2.5.3) Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten<br />

Angesichts der schwierigen Erschlief3ungssituation insbesondere hinsichtlich der Trinkwasserver-<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 33 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!