Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />
rreie Stadtplaner, ArchiteMen. Landschaftsarchitektin<br />
der Siedlung Am Riethsoll (Puffer zur Gemeindeverbindungsstraße nach Grieben), den durch Gehölzbestand<br />
geprägten Bereich nördlich des unteren Abschnitts des Biologenwegs sowie einige<br />
rückwärtige Flächen hinter der nördlichen Bebauung am Kirchweg.<br />
Zur Abgrenzung der Baugebietsfläche konnte in der Regel auf Flurstücksgrenzen zurückgegriffen<br />
werden. Insbesondere in den Übergangsbereiche zur Landschaft bzw. bei den o.g. übergroßen<br />
Grundstücken musste abweichend von bzw. ergänzend Nutzungsgrenzen zur Abgrenzung herangezogen<br />
werden.<br />
Eine Ausweitung der Baugebietsfläche auf unbebaute bzw. gering bebaute Grundstücke (z.b. Gartennutzung<br />
mit allenfalls Geräteschuppen/Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 qm<br />
Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz) konnte angesichts der Erschließungsproblematik<br />
(begrenztes Trinkwasserdargebot) nur in städtebaulich begründeten Einzelfällen vorgenommen<br />
werden. Ausgeschlossen wurden in allen Ortslagen einheitlich zuerst solche Flächen,<br />
- die als innerörtliche Freiflächen insbesondere in ökologisch sensiblen Bereichen wertgebend<br />
sind (z.B. allgemein Gartengrundstücke im 200 m Küsten- und Gewässerschutzstreifen, Freiflächen<br />
innerhalb bzw. im Übergangsbereich zum LSG, Waldabstandsflächen) oder<br />
- die als grundstücksübergreifende Freiflächen Einblicke in bzw. Ausblicke aus dem Siedlungsbereich<br />
in die umgebende Landschaft ermöglichen und damit von hohem Wert für das Ortsbild sind.<br />
Im Plangebiet sind dies insbesondere<br />
- Freiflächen am <strong>West</strong>rand des Friedhof und die südlich anschließende Grünanlage westlich der<br />
<strong>Kloster</strong>mauer, die für die Vernetzung von Freiflächen innerhalb der Ortslage von wesentlicher Bedeutng<br />
sind sowie<br />
- der Bereich des ehemaligen historischen Gutshofes, der heute noch stark landwirtschaftlich geprägt<br />
ist (Grünflächen als Weide und Nutzgärten).<br />
Für eine Neu- bzw. Erstbebauung bisher unbebauter Grundstücke im Innenbereich wurden deshalb<br />
im Plangebiet nur zugelassen:<br />
- vereinzelte Baulückenbebauungen an der Nordseite des Kirchweges (mit gewerblicher Erdgeschossnutzung),<br />
- Baulückenschluss in der Straße „Zum Hochland",<br />
- Baulückenschluss am Mühlberg gegenüber dem heutigen Kutschenparkplatz (im Bereich B-Plan<br />
Nr. 6 „<strong>Kloster</strong> Nord").<br />
Die nicht als Baugebiet ausgewiesenen Innenbereichsgrundstücke wurden gemäß ihrer derzeitigen<br />
Nutzung/Pflegezustand als private Gärten (Grünfläche, vgl. 2.5.5) ausgewiesen.<br />
Art der baulichen Nutzunq<br />
Angesichts der Lage in einem Feriengebiet ist in den größten Teilen der Ortslage <strong>Kloster</strong> eine Mischung<br />
von touristischen Nutzungen (Beherbergung, Gastronomie, touristische Dienstleistungen,<br />
Ferienhäuser / Wochenendhäusern) und Wohnen zu verzeichnen, die eine einfache Zuordnung<br />
zu den Kategorien der BauNVO erschwert. Unterschiede zwischen verschiedenen Bereichen sind<br />
festzustellen hinsichtlich<br />
- der Bedeutung der Einrichtungen für den Ort (quartiersbezogene od. gesamtörtliche<br />
Bedeutung),<br />
- des quantitativen Verhältnisses von Wohnen und Beherbergung,<br />
- der Größe und Dichte der Beherbergungsanlagen sowie<br />
- der Lage und Erreichbarkeit der Grundstücke.<br />
Auf der Basis der Nutzungserhebung werden SO „Tourismus" und SO „Feriengebiet" unterschieden.<br />
Allein im Bereich der Gutsanlage besteht mit der landwirtschaftlichen Nutzung ein Dorfgebiet<br />
sowie mit der abseits der Verkehrsströme gelegen Siedlung „Am Riethsoll" ein Allgemeines<br />
Wohngebiet, darüber hinaus werden die als Biologische Station genutzten Flächen als SO Biolo-<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 32 von 43<br />
Satzung 25.05.2009