Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-,tandschafts- und Regionalplanung<br />
Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />
2.3) Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Die Steuerung der weiteren Entwicklung des Plangebietes ermöglicht den Erhalt prägender Landschaftsstrukturen<br />
auch innerhalb des Siedlungsbereiches. Hierzu zählt insbesondere das Freihalten<br />
grö ßerer Offenbereiche sowie wichtiger Sichtbeziehungen.<br />
Der das Ortsbild prägende Baumbestand im Plangebiet wird zum Erhalt festgesetzt. Zur Pflanzung<br />
festgesetzte Einzelbäume insbesondere an den Hauptverkehrszügen bereichern das Ortsbild.<br />
2.4) Flächenbilanz<br />
Für den Planbereich des B-Plan <strong>Nr.7</strong> „<strong>Kloster</strong> Süd"ergibt sich folgende Flächenbilanz:<br />
Nutzung Fläche (ha) Anteil<br />
SO Tourismus 3,57 19,7%<br />
SO Feriengebiet 2,70 14,9%<br />
SO Hafen 0,05 0,3%<br />
SO Biologische Sta-<br />
tion<br />
0,79 4,4%<br />
Dorfgebiet 1,08 6,0%<br />
Allgemeines Wohn-<br />
gebiet<br />
0,40 2,2%<br />
Gemeindebedarf 1,12 2,2%<br />
Versorgung 0,01 0,0%<br />
Grünflächen 4,58 25,2%<br />
Landwirtschaft 0,55 3,0%<br />
Verkehrsflächen 1,78 9,8%<br />
Biotope 0,65 3,6%<br />
Wald 0,82 4,5%<br />
Geltungsbereich 18,10 100%<br />
2.5 <strong>Begründung</strong> der wesentlichen Festsetzungen<br />
2.5.1) Baugebiete / Art der baulichen Nutzung<br />
Die Abgrenzung der Baugebietsflächen sowie die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung orientiert<br />
sich an der bestehenden Bebauung (Innenbereiche, vgl. 1.3.1) sowie den vorhandene<br />
Nutzungen (vgl. 1.3.2).<br />
Abdrenzund der Baudebiete<br />
Baugebietsflächen werden bei allen bebauten Grundstücken im Innenbereich ausgewiesen. Als<br />
prägend sind bauliche Anlagen mit vollwertiger Nutzung berücksichtigt, d.h. Wohngebäude, Wochenend-<br />
und Ferienhäuser sowie gewerbliche Nutzungen. Bei abweichend großen / tiefen<br />
Grundstücken werden die nicht unmittelbar baulich geprägten Bereiche als private Grünflächen<br />
behandelt und entsprechend ausgewiesen. Dies betrifft u.a. die nördlichen Grundstücksteile bei<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 31 von 43<br />
Satzung 25.05.2009