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Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

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uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-,tandschafts- und Regionalplanung<br />

Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />

2.3) Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Die Steuerung der weiteren Entwicklung des Plangebietes ermöglicht den Erhalt prägender Landschaftsstrukturen<br />

auch innerhalb des Siedlungsbereiches. Hierzu zählt insbesondere das Freihalten<br />

grö ßerer Offenbereiche sowie wichtiger Sichtbeziehungen.<br />

Der das Ortsbild prägende Baumbestand im Plangebiet wird zum Erhalt festgesetzt. Zur Pflanzung<br />

festgesetzte Einzelbäume insbesondere an den Hauptverkehrszügen bereichern das Ortsbild.<br />

2.4) Flächenbilanz<br />

Für den Planbereich des B-Plan <strong>Nr.7</strong> „<strong>Kloster</strong> Süd"ergibt sich folgende Flächenbilanz:<br />

Nutzung Fläche (ha) Anteil<br />

SO Tourismus 3,57 19,7%<br />

SO Feriengebiet 2,70 14,9%<br />

SO Hafen 0,05 0,3%<br />

SO Biologische Sta-<br />

tion<br />

0,79 4,4%<br />

Dorfgebiet 1,08 6,0%<br />

Allgemeines Wohn-<br />

gebiet<br />

0,40 2,2%<br />

Gemeindebedarf 1,12 2,2%<br />

Versorgung 0,01 0,0%<br />

Grünflächen 4,58 25,2%<br />

Landwirtschaft 0,55 3,0%<br />

Verkehrsflächen 1,78 9,8%<br />

Biotope 0,65 3,6%<br />

Wald 0,82 4,5%<br />

Geltungsbereich 18,10 100%<br />

2.5 <strong>Begründung</strong> der wesentlichen Festsetzungen<br />

2.5.1) Baugebiete / Art der baulichen Nutzung<br />

Die Abgrenzung der Baugebietsflächen sowie die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung orientiert<br />

sich an der bestehenden Bebauung (Innenbereiche, vgl. 1.3.1) sowie den vorhandene<br />

Nutzungen (vgl. 1.3.2).<br />

Abdrenzund der Baudebiete<br />

Baugebietsflächen werden bei allen bebauten Grundstücken im Innenbereich ausgewiesen. Als<br />

prägend sind bauliche Anlagen mit vollwertiger Nutzung berücksichtigt, d.h. Wohngebäude, Wochenend-<br />

und Ferienhäuser sowie gewerbliche Nutzungen. Bei abweichend großen / tiefen<br />

Grundstücken werden die nicht unmittelbar baulich geprägten Bereiche als private Grünflächen<br />

behandelt und entsprechend ausgewiesen. Dies betrifft u.a. die nördlichen Grundstücksteile bei<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 31 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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