Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

01.03.2013 Aufrufe

uhlig raith hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung F reie Szadtplaner, ArchiteKten, Landschaf tsarchitektin 2) Städtebauliche Planung 2.1) Städtebaulicher Entwurf Die zentralen Bereiche des Ortes entlang dem Kirchweg sowie im näheren Hafenumfeld (Bauzonen 1, 2) werden durch einzelne Lückenschlüsse gestärkt und für eine gewerbliche Nutzung gesichert (durch Ausschluss von Wohnen/Ferienwohnen im Erdgeschoss). Westlich der Abzweigung „Zum Hochland" ist die charakteristische Situation am Kirchweg als einseitige Gebäudereihe auf der Südseite sowie von einem mit Bäumen bestandenen Areal im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf der Nordseite zu erhalten. Hier soll ein Eingangspavillion behutsam in den vorhandenen Buchenbestand integriert werden. Am Kirchweg sowie entlang des südlichen Randes von Kloster hat sich in weiten Bereichen die Bebauung aus den frühen Tagen des Tourismus erhalten, die aus städtebaulichen Gründen durch eine Erhaltungssatzunq nach § 172 BauGB geschützt werden soll. Ziel ist der Erhalt der historischen Bebauung; im Falle einer notwendigen Ersatzbebauung bestehen erhöhte Anforderungen an die Gestaltung, die einen besonderen Genehmigungsvorbehalt rechtfertigen. Dem Bereich kommt wegen der weiten Sichtbarkeit auch für das Landschaftsbild eine hohe Bedeutung zu. Der „Erhaltungsbereich Kloster" erstreckt sich vom Inselmuseum im Westen über das Gerhard-Hauptmann-Haus einschließlich der angrenzenden Freiflächen sowie der Bebauung südlich des Kirchwegs über das Klostertor und zum Hotel Hitthim und umfasst damit auch einen Gro ßteil der denkmalgeschützten Einzelgebäude. Durch die bestehenden Alleebäume ist der Kirchweg auch räumlich als zentrale Achse präsent; das charakteristische Straßenbild soll durch einzelne gezielte Ergänzungspflanzungen weiter betont werden. Durch die Verlegung des bestehenden Pferdewagenplatzes vom Mühlberg in den Hafenbereich (außerhalb des Plangebietes) wird das Umfeld am Mühlberg aufgewertet. Die Euthrophierung/Geruchsbelästigung hat insbesondere in den letzten Jahren in einem Maße zugenommen, das den angrenzenden Nutzungen nicht zuträglich ist. Die lmmissionsgrenzwerte (Geruchsbelästigung in >10% der Jahresstunden) wird wahrscheinlich an den angrenzenden Wohngebäuden derzeit nicht eingehalten. Außerdem ist der bestehende Platz angesichts der zunehmenden Anzahl der Fuhrwerke in den letzten Jahren zu klein geworden .Im direkten Hafenbereich stehen ausreichende Flächen für eine Verlegung des Pferdewagenplatzes zur Verfügung. Die vorgesehenen Flächen liegen abseits bestehender Wohnbebauung sowie günstig für die ankommenden Gäste. Die bisher genutzten Flächen werden als Grünfläche (öffentlich) ausgewiesen und schließen an die Grünflächen des Friedhofs an. Im Umfeld bestehen günstige Voraussetzungen für eine Lückenbebauung (im angrenzenden B-Plan Nr. 6 „Kloster Nord). Die meisten der ankommenden Gäste gehen vom Hafen nach Norden (Richtung Ortszentrum oder Dornbusch). Hierbei kommen sie durch den Bereich der ehemaligen zentralen Hofanlage, der nicht zuletzt wegen der gro ßen ungenutzten (verfallenden) Scheune einen negativen Eindruck macht. Eine Beseitigung dieses städtebaulichen Missstands ist nur durch Aufwertung Hofanlaqe bei Zulassen einer gewissen Entwicklung realistisch. Gleichzeitig ist der Standort jedoch grundsätzlich für die Landwirtschaft zu erhalten, da ansonsten im Siedlungsbereich keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen und ein Ersatzneubau in der Landschaft (Aussiedlerhof) nicht zuletzt aus Gründen des hochwertigen Landschaftsbildes ausgeschlossen werden soll. Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Hofstelle muss um die tatsächlich genutzten Flächen erweitert werden (einschließlich Bushaltestelle). Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Seite 28 von 43 Satzung 25.05.2009

uhlig raith hertelt fuß Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung Freie Stadtplaner. Architekten, Landschaftsarchitektin Im Zuge der Überplanung wird die Bebauung im zentralen südlichen Bereich von Kloster geringfügig zunehmen. Vorgesehen ist neben einer möglichen Ersatzbebauung auf bestehenden Standorten eine Ergänzung der Bebauung auf der Nordseite des Kirchwegs mit vorwiegend gewerblicher Nutzung sowie eine einzelne Baulückenbebauung in der Straße Zum Hochland. 2.2) Erschließung 2.2.1) Verkehrliche Erschließung Angesichts der Autofreiheit der Insel sind die Anforderungen an die verkehrliche Erschließung gering. In Bereichen mit einer rückwärtigen Bebauung werden die vorhandenen Stichwege als private Verkehrsflächen gesichert. Da wegen der Autofreiheit ein Großteil der üblicherweise zur Hauptnutzung hinzukommenden Nebenanlagen entfällt (bzw. in Schaprode errichtet wird), muss die Regelung des § 19 (4) BauNVO entsprechend angepasst (Festsetzung einer geringeren Überschreitung der zulässigen GRZ) werden. 2.2.2) Ver- und Entsorgung Trinkwasserversorqunq In den Ortslagen besteht flächendeckend das Trinkwasserleitungsnetz des ZWAR. Insbesondere in Kloster verlaufen die öffentlichen Leitungen nicht im öffentlichen Verkehrsraum, so dass die Leitungen durch Leitungsrechte zu sichern sind. Planungen für zusätzliche Leitungen bestehen ausweislich der Stellungnahme des Versorgungsträgers nicht. Eine Sicherung der Leitungstrassen für Leitungsrechte ist derzeit nicht möglich, da die exakte Lage der vorhandenen Leitungen nur fragmentarisch bekannt ist. Auf der Planzeichnung wird daher auf das Vorhandensein der Trinkwasserleitungen und ein Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger, der Anwohner sowie der Allgemeinheit allgemein und auf die Informationspflicht vor Beginn von Erdarbeiten im Besonderen hingewiesen. Angesichts des begrenzten Trinkwasserdargebots auf der Insel ist jedoch die Erschließung weiterer Gebäude nicht gesichert. Zulässig ist gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis eine ganzjährige Trinkwasserförderung (0 365) von täglich 800 m 3/d bzw. eine saisonale Trinkwasserförderung (Q 120) von 850 m 3/d (Bericht zur Ermittlung des nutzbaren Grundwasserdargebots der Insel Hiddensee", HGN Greifswald 2004). Unter den bestehenden anlagentechnischen Voraussetzungen ist nach Aussage des ZWAR vom 24.01.2005 keine Erhöhung der derzeit genehmigten Fördermengen mög lich Nach Brunnenneubohrungen zwischen den bestehenden Wasserfassungen Schwedenhagen und Grieben sowie bei Errichtung von zusätzlichen Grundwassermesss ellen mit entsprechender Überwachungstechnik kann die maximal mögliche Sommerentnahme 0120theoretisch auf 1.000 m 3/d erhöht werden. Die mittlere Grundwasserentnahme 0365 sollte zur Vermeidung eines Brackwassereintrags 800 m 3/d nicht überschreiten. Voraussetzung für eine erhöhte Förderung ist die Erteilung einer entsprechenden Wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Bedingt durch die erforderlichen Investitionsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgungsanlagen ist die Umsetzung der Maßnahmen kurzfristig nicht realisierbar. Für die Bauleitplanung ist zudem zu berücksichtigen, dass in einigen leer stehenden Objekten kurzfristig eine Nutzungsaufnahme erfolgen kann (sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen dagegen stehen) und damit der Wasserverbrauch weiter ansteigt. Insgesamt stehen auf der Insel Hiddensee rund 250 Betten leer (Volkswerft 180 Betten; Hotel Ostsee 10 Betten; Hotel Bod- Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Seite 29 von 43 Satzung 25.05.2009

uhlig raith hertelt fuß Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

Freie Stadtplaner. Architekten, Landschaftsarchitektin<br />

Im Zuge der Überplanung wird die Bebauung im zentralen südlichen Bereich von <strong>Kloster</strong> geringfügig<br />

zunehmen. Vorgesehen ist neben einer möglichen Ersatzbebauung auf bestehenden<br />

Standorten eine Ergänzung der Bebauung auf der Nordseite des Kirchwegs mit vorwiegend gewerblicher<br />

Nutzung sowie eine einzelne Baulückenbebauung in der Straße Zum Hochland.<br />

2.2) Erschließung<br />

2.2.1) Verkehrliche Erschließung<br />

Angesichts der Autofreiheit der Insel sind die Anforderungen an die verkehrliche Erschließung gering.<br />

In Bereichen mit einer rückwärtigen Bebauung werden die vorhandenen Stichwege als private<br />

Verkehrsflächen gesichert.<br />

Da wegen der Autofreiheit ein Großteil der üblicherweise zur Hauptnutzung hinzukommenden Nebenanlagen<br />

entfällt (bzw. in Schaprode errichtet wird), muss die Regelung des § 19 (4) BauNVO<br />

entsprechend angepasst (Festsetzung einer geringeren Überschreitung der zulässigen GRZ)<br />

werden.<br />

2.2.2) Ver- und Entsorgung<br />

Trinkwasserversorqunq<br />

In den Ortslagen besteht flächendeckend das Trinkwasserleitungsnetz des ZWAR. Insbesondere<br />

in <strong>Kloster</strong> verlaufen die öffentlichen Leitungen nicht im öffentlichen Verkehrsraum, so dass die<br />

Leitungen durch Leitungsrechte zu sichern sind. Planungen für zusätzliche Leitungen bestehen<br />

ausweislich der Stellungnahme des Versorgungsträgers nicht. Eine Sicherung der Leitungstrassen<br />

für Leitungsrechte ist derzeit nicht möglich, da die exakte Lage der vorhandenen Leitungen<br />

nur fragmentarisch bekannt ist. Auf der Planzeichnung wird daher auf das Vorhandensein der<br />

Trinkwasserleitungen und ein Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger, der Anwohner sowie<br />

der Allgemeinheit allgemein und auf die Informationspflicht vor Beginn von Erdarbeiten im Besonderen<br />

hingewiesen.<br />

Angesichts des begrenzten Trinkwasserdargebots auf der Insel ist jedoch die Erschließung weiterer<br />

Gebäude nicht gesichert. Zulässig ist gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis eine ganzjährige<br />

Trinkwasserförderung (0 365) von täglich 800 m 3/d bzw. eine saisonale Trinkwasserförderung (Q 120)<br />

von 850 m 3/d (Bericht zur Ermittlung des nutzbaren Grundwasserdargebots der Insel Hiddensee",<br />

HGN Greifswald 2004). Unter den bestehenden anlagentechnischen Voraussetzungen ist nach<br />

Aussage des ZWAR vom 24.01.2005 keine Erhöhung der derzeit genehmigten Fördermengen<br />

mög lich<br />

Nach Brunnenneubohrungen zwischen den bestehenden Wasserfassungen Schwedenhagen<br />

und Grieben sowie bei Errichtung von zusätzlichen Grundwassermesss ellen mit entsprechender<br />

Überwachungstechnik kann die maximal mögliche Sommerentnahme 0120theoretisch<br />

auf 1.000<br />

m 3/d erhöht werden. Die mittlere Grundwasserentnahme 0365 sollte zur Vermeidung eines Brackwassereintrags<br />

800 m 3/d nicht überschreiten.<br />

Voraussetzung für eine erhöhte Förderung ist die Erteilung einer entsprechenden Wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Bedingt durch die erforderlichen Investitionsmaßnahmen<br />

im Bereich der Wasserversorgungsanlagen ist die Umsetzung der Maßnahmen<br />

kurzfristig nicht realisierbar.<br />

Für die Bauleitplanung ist zudem zu berücksichtigen, dass in einigen leer stehenden Objekten<br />

kurzfristig eine Nutzungsaufnahme erfolgen kann (sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen<br />

dagegen stehen) und damit der Wasserverbrauch weiter ansteigt. Insgesamt stehen auf der<br />

Insel Hiddensee rund 250 Betten leer (Volkswerft 180 Betten; Hotel Ostsee 10 Betten; Hotel Bod-<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 29 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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