Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />
F reie Szadtplaner, ArchiteKten, Landschaf tsarchitektin<br />
2) Städtebauliche Planung<br />
2.1) Städtebaulicher Entwurf<br />
Die zentralen Bereiche des Ortes entlang dem Kirchweg sowie im näheren Hafenumfeld (Bauzonen<br />
1, 2) werden durch einzelne Lückenschlüsse gestärkt und für eine gewerbliche Nutzung gesichert<br />
(durch Ausschluss von Wohnen/Ferienwohnen im Erdgeschoss).<br />
<strong>West</strong>lich der Abzweigung „Zum Hochland" ist die charakteristische Situation am Kirchweg als einseitige<br />
Gebäudereihe auf der Südseite sowie von einem mit Bäumen bestandenen Areal im Bereich<br />
des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf der Nordseite zu erhalten. Hier soll ein Eingangspavillion<br />
behutsam in den vorhandenen Buchenbestand integriert werden. Am Kirchweg sowie entlang<br />
des südlichen Randes von <strong>Kloster</strong> hat sich in weiten Bereichen die Bebauung aus den frühen Tagen<br />
des Tourismus erhalten, die aus städtebaulichen Gründen durch eine Erhaltungssatzunq<br />
nach § 172 BauGB geschützt werden soll. Ziel ist der Erhalt der historischen Bebauung; im Falle<br />
einer notwendigen Ersatzbebauung bestehen erhöhte Anforderungen an die Gestaltung, die<br />
einen besonderen Genehmigungsvorbehalt rechtfertigen. Dem Bereich kommt wegen der weiten<br />
Sichtbarkeit auch für das Landschaftsbild eine hohe Bedeutung zu.<br />
Der „Erhaltungsbereich <strong>Kloster</strong>" erstreckt sich vom Inselmuseum im <strong>West</strong>en über das Gerhard-Hauptmann-Haus<br />
einschließlich der angrenzenden Freiflächen sowie der Bebauung südlich<br />
des Kirchwegs über das <strong>Kloster</strong>tor und zum Hotel Hitthim und umfasst damit auch einen Gro ßteil<br />
der denkmalgeschützten Einzelgebäude.<br />
Durch die bestehenden Alleebäume ist der Kirchweg auch räumlich als zentrale Achse präsent;<br />
das charakteristische Straßenbild soll durch einzelne gezielte Ergänzungspflanzungen weiter betont<br />
werden.<br />
Durch die Verlegung des bestehenden Pferdewagenplatzes vom Mühlberg in den Hafenbereich<br />
(außerhalb des Plangebietes) wird das Umfeld am Mühlberg aufgewertet. Die<br />
Euthrophierung/Geruchsbelästigung hat insbesondere in den letzten Jahren in einem Maße zugenommen,<br />
das den angrenzenden Nutzungen nicht zuträglich ist. Die lmmissionsgrenzwerte (Geruchsbelästigung<br />
in >10% der Jahresstunden) wird wahrscheinlich an den angrenzenden Wohngebäuden<br />
derzeit nicht eingehalten. Außerdem ist der bestehende Platz angesichts der zunehmenden<br />
Anzahl der Fuhrwerke in den letzten Jahren zu klein geworden .Im direkten Hafenbereich<br />
stehen ausreichende Flächen für eine Verlegung des Pferdewagenplatzes zur Verfügung. Die<br />
vorgesehenen Flächen liegen abseits bestehender Wohnbebauung sowie günstig für die ankommenden<br />
Gäste.<br />
Die bisher genutzten Flächen werden als Grünfläche (öffentlich) ausgewiesen und schließen an<br />
die Grünflächen des Friedhofs an. Im Umfeld bestehen günstige Voraussetzungen für eine<br />
Lückenbebauung (im angrenzenden B-Plan Nr. 6 „<strong>Kloster</strong> Nord).<br />
Die meisten der ankommenden Gäste gehen vom Hafen nach Norden (Richtung Ortszentrum<br />
oder Dornbusch). Hierbei kommen sie durch den Bereich der ehemaligen zentralen Hofanlage,<br />
der nicht zuletzt wegen der gro ßen ungenutzten (verfallenden) Scheune einen negativen Eindruck<br />
macht. Eine Beseitigung dieses städtebaulichen Missstands ist nur durch Aufwertung Hofanlaqe<br />
bei Zulassen einer gewissen Entwicklung realistisch. Gleichzeitig ist der Standort jedoch<br />
grundsätzlich für die Landwirtschaft zu erhalten, da ansonsten im Siedlungsbereich keine geeigneten<br />
Flächen zur Verfügung stehen und ein Ersatzneubau in der Landschaft (Aussiedlerhof)<br />
nicht zuletzt aus Gründen des hochwertigen Landschaftsbildes ausgeschlossen werden soll.<br />
Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Hofstelle muss um die tatsächlich genutzten Flächen<br />
erweitert werden (einschließlich Bushaltestelle).<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 28 von 43<br />
Satzung 25.05.2009