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Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

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uhlig raith hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

F reie Szadtplaner, ArchiteKten, Landschaf tsarchitektin<br />

2) Städtebauliche Planung<br />

2.1) Städtebaulicher Entwurf<br />

Die zentralen Bereiche des Ortes entlang dem Kirchweg sowie im näheren Hafenumfeld (Bauzonen<br />

1, 2) werden durch einzelne Lückenschlüsse gestärkt und für eine gewerbliche Nutzung gesichert<br />

(durch Ausschluss von Wohnen/Ferienwohnen im Erdgeschoss).<br />

<strong>West</strong>lich der Abzweigung „Zum Hochland" ist die charakteristische Situation am Kirchweg als einseitige<br />

Gebäudereihe auf der Südseite sowie von einem mit Bäumen bestandenen Areal im Bereich<br />

des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf der Nordseite zu erhalten. Hier soll ein Eingangspavillion<br />

behutsam in den vorhandenen Buchenbestand integriert werden. Am Kirchweg sowie entlang<br />

des südlichen Randes von <strong>Kloster</strong> hat sich in weiten Bereichen die Bebauung aus den frühen Tagen<br />

des Tourismus erhalten, die aus städtebaulichen Gründen durch eine Erhaltungssatzunq<br />

nach § 172 BauGB geschützt werden soll. Ziel ist der Erhalt der historischen Bebauung; im Falle<br />

einer notwendigen Ersatzbebauung bestehen erhöhte Anforderungen an die Gestaltung, die<br />

einen besonderen Genehmigungsvorbehalt rechtfertigen. Dem Bereich kommt wegen der weiten<br />

Sichtbarkeit auch für das Landschaftsbild eine hohe Bedeutung zu.<br />

Der „Erhaltungsbereich <strong>Kloster</strong>" erstreckt sich vom Inselmuseum im <strong>West</strong>en über das Gerhard-Hauptmann-Haus<br />

einschließlich der angrenzenden Freiflächen sowie der Bebauung südlich<br />

des Kirchwegs über das <strong>Kloster</strong>tor und zum Hotel Hitthim und umfasst damit auch einen Gro ßteil<br />

der denkmalgeschützten Einzelgebäude.<br />

Durch die bestehenden Alleebäume ist der Kirchweg auch räumlich als zentrale Achse präsent;<br />

das charakteristische Straßenbild soll durch einzelne gezielte Ergänzungspflanzungen weiter betont<br />

werden.<br />

Durch die Verlegung des bestehenden Pferdewagenplatzes vom Mühlberg in den Hafenbereich<br />

(außerhalb des Plangebietes) wird das Umfeld am Mühlberg aufgewertet. Die<br />

Euthrophierung/Geruchsbelästigung hat insbesondere in den letzten Jahren in einem Maße zugenommen,<br />

das den angrenzenden Nutzungen nicht zuträglich ist. Die lmmissionsgrenzwerte (Geruchsbelästigung<br />

in >10% der Jahresstunden) wird wahrscheinlich an den angrenzenden Wohngebäuden<br />

derzeit nicht eingehalten. Außerdem ist der bestehende Platz angesichts der zunehmenden<br />

Anzahl der Fuhrwerke in den letzten Jahren zu klein geworden .Im direkten Hafenbereich<br />

stehen ausreichende Flächen für eine Verlegung des Pferdewagenplatzes zur Verfügung. Die<br />

vorgesehenen Flächen liegen abseits bestehender Wohnbebauung sowie günstig für die ankommenden<br />

Gäste.<br />

Die bisher genutzten Flächen werden als Grünfläche (öffentlich) ausgewiesen und schließen an<br />

die Grünflächen des Friedhofs an. Im Umfeld bestehen günstige Voraussetzungen für eine<br />

Lückenbebauung (im angrenzenden B-Plan Nr. 6 „<strong>Kloster</strong> Nord).<br />

Die meisten der ankommenden Gäste gehen vom Hafen nach Norden (Richtung Ortszentrum<br />

oder Dornbusch). Hierbei kommen sie durch den Bereich der ehemaligen zentralen Hofanlage,<br />

der nicht zuletzt wegen der gro ßen ungenutzten (verfallenden) Scheune einen negativen Eindruck<br />

macht. Eine Beseitigung dieses städtebaulichen Missstands ist nur durch Aufwertung Hofanlaqe<br />

bei Zulassen einer gewissen Entwicklung realistisch. Gleichzeitig ist der Standort jedoch<br />

grundsätzlich für die Landwirtschaft zu erhalten, da ansonsten im Siedlungsbereich keine geeigneten<br />

Flächen zur Verfügung stehen und ein Ersatzneubau in der Landschaft (Aussiedlerhof)<br />

nicht zuletzt aus Gründen des hochwertigen Landschaftsbildes ausgeschlossen werden soll.<br />

Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Hofstelle muss um die tatsächlich genutzten Flächen<br />

erweitert werden (einschließlich Bushaltestelle).<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 28 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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