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Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

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uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

Freie Stadtplaner, Architekten. Landschaftsarchitektin<br />

Bauzone 2 Feriengebiet<br />

abschnittsweise 1 od. 2 Vollgeschosse,<br />

überbaubare Grundstücksfläche als grundstücksübergreifend flächenhafte Baufenster,<br />

Beschreibung Vorherrschend in den zentral gelegenen Feriengebieten ist eine vergleichsweise kleinteilig strukturierte<br />

touristische Nutzung (Anlagen des Beherbergungsgewerbes wie Appartementhäuser,<br />

Pensionen und Ferienhäuser und einzelne Hotels). Fast flächendeckend hat sich jedoch eine gewisse<br />

Wohnnutzung (Erst- und Zweitwohnsitze) erhalten.<br />

Charakteristische<br />

Faktoren<br />

Gute Erreichbarkeit und zentrale Lage,<br />

Überwiegend touristischer Nutzungen (kleinere Beherbergungsbetriebe wie Pensionen und Ferienwohnungen/<br />

-häuser) bei kleinteiliger Mischung mit Wohnnutzung<br />

In Teilbereichen reizvolle Ensembles historischer Gebäude aus den Zeiten des frühen Touriusmus<br />

mit hoher Bedeutung für Ortsbild und Lokalgeschichte (Umfeld Hauptmannhaus, Süderende)<br />

Entwicklungsziele • Sicherung und Ausbau der touristischen Infrastruktur<br />

• Erhalt der Wohnnutzung (keine Entwicklung zur Rollladensiedlung)<br />

• Erhalt historisch prägender Ensemble-Bereiche durch Satzung nach § 172 BauGB<br />

Vorgeschlagene<br />

Festsetzungen<br />

Bauzone 3<br />

SO nach § 11 BauNVO „Feriengebiet", vorwiegend touristische Nutzungen (Beherbergung, Gastronomie<br />

auch mit gesamtörtlicher Bedeutung, Einzelhandel und ergänzende Dienstleistungsund<br />

Freizeiteinrichtungen); Wohngebäude sind ergänzend zulässig<br />

GRZ 0,3; Überschreitung nach § 19(4) bis zu einer GRZ von max. 0,35<br />

überbaubare Grundstücksfläche als flächenhafte Baufenster,<br />

Wohngebiet<br />

Beschreibung Die bestehenden zentralen Wohngebiete sind durchsetzt mit kleinteilig eingestreuter Beherbergung,<br />

die jedoch häufig an die Existenz der Wohnnutzung gebunden ist (Privatvermietung).<br />

Durch Grundstücksteilungen sind trotz einheitlichem Erscheinungsbild bereichsweise extrem unterschiedliche<br />

Dichten entstanden.<br />

Charakteristische<br />

Faktoren<br />

Vorherrschende Wohnnutzung, regelmäßig abwechselnd mit kleinteiliger touristischer Nutzung<br />

(Ferienwohnungen, Vermietung einzelner Privatzimmer),<br />

Entwicklungsziele • Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung unter Berücksichtigung steigender<br />

Wohnflächenansprücke pro Einwohner (Zulässigkeit einer erweiterten Ersatzbebauung<br />

ohne zusätzliche Wohneinheiten), » einzelne Lückenbebauungen möglich<br />

• Sicherung der Wohnnutzung gegenüber touristischer Nutzungsintensivierung<br />

• Sicherung markanter zusammenhängender Freiflächen<br />

Festsetzungen WA nach § 4 BauNVO, Zulässigkeit von Wohnhäusern und nicht störendem Gewerbe, ausnahmsweise<br />

Zulässigkeit von kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes (einschließlich<br />

Fewo),<br />

GRZ 0,3, Überschreitung nach § 19(4) bis zu einer GRZ von max. 0,35<br />

max. 1 WO/Gebäude, Ausnahmen für Bestand bei Nachweis durch Baugenehmigung<br />

Einzelhäuser, bereichsweise Doppelhäuser,<br />

überbaubare Grundstücksfläche als flä.chenhafte Baufenster,<br />

Berücksichtigung grundstücksbezogener Besonderheiten (abweichende Grundstückstiefen, unbebauten<br />

Bereiche, etc.)<br />

Bauzone 4 Rückwärtige Bereiche<br />

Beschreibung Die vorwiegend durch Wohnnutzung gekennzeichneten Randbereiche liegen abseits der zentralen<br />

Bereiche, oft versteckt hinter der straßenbegleitenden Bebauung in zweiter, teilw. auch dritter<br />

und vierter Reihe. Als Übergangsbereich in die Landschaft kommt den Randbereichen eine hohe<br />

Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild zu. In einigen Fällen haben sich kleine Gebäude<br />

mit nur saisonaler Nutzung (Sommerhäuser) erhalten. Wegen der hohen Lagegunst besteht ein<br />

hoher Entwicklungsdruck.<br />

Charakteristische Extensive Wohnnutzung, teilw. Wochenend- /Ferienhäuser<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 24 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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