Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />
Freie Stadtplaner, Architekten. Landschaftsarchitektin<br />
Bauzone 2 Feriengebiet<br />
abschnittsweise 1 od. 2 Vollgeschosse,<br />
überbaubare Grundstücksfläche als grundstücksübergreifend flächenhafte Baufenster,<br />
Beschreibung Vorherrschend in den zentral gelegenen Feriengebieten ist eine vergleichsweise kleinteilig strukturierte<br />
touristische Nutzung (Anlagen des Beherbergungsgewerbes wie Appartementhäuser,<br />
Pensionen und Ferienhäuser und einzelne Hotels). Fast flächendeckend hat sich jedoch eine gewisse<br />
Wohnnutzung (Erst- und Zweitwohnsitze) erhalten.<br />
Charakteristische<br />
Faktoren<br />
Gute Erreichbarkeit und zentrale Lage,<br />
Überwiegend touristischer Nutzungen (kleinere Beherbergungsbetriebe wie Pensionen und Ferienwohnungen/<br />
-häuser) bei kleinteiliger Mischung mit Wohnnutzung<br />
In Teilbereichen reizvolle Ensembles historischer Gebäude aus den Zeiten des frühen Touriusmus<br />
mit hoher Bedeutung für Ortsbild und Lokalgeschichte (Umfeld Hauptmannhaus, Süderende)<br />
Entwicklungsziele • Sicherung und Ausbau der touristischen Infrastruktur<br />
• Erhalt der Wohnnutzung (keine Entwicklung zur Rollladensiedlung)<br />
• Erhalt historisch prägender Ensemble-Bereiche durch Satzung nach § 172 BauGB<br />
Vorgeschlagene<br />
Festsetzungen<br />
Bauzone 3<br />
SO nach § 11 BauNVO „Feriengebiet", vorwiegend touristische Nutzungen (Beherbergung, Gastronomie<br />
auch mit gesamtörtlicher Bedeutung, Einzelhandel und ergänzende Dienstleistungsund<br />
Freizeiteinrichtungen); Wohngebäude sind ergänzend zulässig<br />
GRZ 0,3; Überschreitung nach § 19(4) bis zu einer GRZ von max. 0,35<br />
überbaubare Grundstücksfläche als flächenhafte Baufenster,<br />
Wohngebiet<br />
Beschreibung Die bestehenden zentralen Wohngebiete sind durchsetzt mit kleinteilig eingestreuter Beherbergung,<br />
die jedoch häufig an die Existenz der Wohnnutzung gebunden ist (Privatvermietung).<br />
Durch Grundstücksteilungen sind trotz einheitlichem Erscheinungsbild bereichsweise extrem unterschiedliche<br />
Dichten entstanden.<br />
Charakteristische<br />
Faktoren<br />
Vorherrschende Wohnnutzung, regelmäßig abwechselnd mit kleinteiliger touristischer Nutzung<br />
(Ferienwohnungen, Vermietung einzelner Privatzimmer),<br />
Entwicklungsziele • Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung unter Berücksichtigung steigender<br />
Wohnflächenansprücke pro Einwohner (Zulässigkeit einer erweiterten Ersatzbebauung<br />
ohne zusätzliche Wohneinheiten), » einzelne Lückenbebauungen möglich<br />
• Sicherung der Wohnnutzung gegenüber touristischer Nutzungsintensivierung<br />
• Sicherung markanter zusammenhängender Freiflächen<br />
Festsetzungen WA nach § 4 BauNVO, Zulässigkeit von Wohnhäusern und nicht störendem Gewerbe, ausnahmsweise<br />
Zulässigkeit von kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes (einschließlich<br />
Fewo),<br />
GRZ 0,3, Überschreitung nach § 19(4) bis zu einer GRZ von max. 0,35<br />
max. 1 WO/Gebäude, Ausnahmen für Bestand bei Nachweis durch Baugenehmigung<br />
Einzelhäuser, bereichsweise Doppelhäuser,<br />
überbaubare Grundstücksfläche als flä.chenhafte Baufenster,<br />
Berücksichtigung grundstücksbezogener Besonderheiten (abweichende Grundstückstiefen, unbebauten<br />
Bereiche, etc.)<br />
Bauzone 4 Rückwärtige Bereiche<br />
Beschreibung Die vorwiegend durch Wohnnutzung gekennzeichneten Randbereiche liegen abseits der zentralen<br />
Bereiche, oft versteckt hinter der straßenbegleitenden Bebauung in zweiter, teilw. auch dritter<br />
und vierter Reihe. Als Übergangsbereich in die Landschaft kommt den Randbereichen eine hohe<br />
Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild zu. In einigen Fällen haben sich kleine Gebäude<br />
mit nur saisonaler Nutzung (Sommerhäuser) erhalten. Wegen der hohen Lagegunst besteht ein<br />
hoher Entwicklungsdruck.<br />
Charakteristische Extensive Wohnnutzung, teilw. Wochenend- /Ferienhäuser<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 24 von 43<br />
Satzung 25.05.2009