Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
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uhlig raith hertelt fuß I Partnerschatt für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung .<br />
Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />
Abbildung 5: Bauzonen <strong>Kloster</strong><br />
Bauzone 1 Zentrum<br />
Beschreibung Die zentrale Versorgungsbereiche in Vitte und <strong>Kloster</strong> prägen wesentlich das Erscheinungsbild<br />
der Orte und haben eine hohe Bedeutung nicht nur für den jeweiligen Ortsteil, sondern das gesamte<br />
Gemeindegebiet.<br />
Charakteristische<br />
Faktoren<br />
Funktion als zentrale Versorgungsbereiche für den jeweiligen Ortsteil bzw. für die Gesamtgemeinde<br />
durch<br />
- den hohen Anteil gewerblicher Nutzungen (Einzelhandel, Gstronomie, Dienstleistungen),<br />
- die Konzentration von Gemeindbedarfseinrichtungen (Gerneindeverwaltung, Museen,<br />
Veranstaltungsorte) und<br />
- die zentrale Lage im Gemeindegebiet mit direkter Anbindung an den Hafen und den Strand<br />
Breite Nutzungsrnischung mit teilweise größeren, zweigeschossigen Gebäuden,<br />
Entwicklungsziele • Sicherung und Ausbau der touristischen Infrastruktur (Gemeinbedarfseinrichtungen)<br />
• Sicherung des Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebots gegenüber konkurrierenden<br />
Nutzungen (wie z.B. Beherbergung, Wohnen)<br />
• Erhalt der breiten Nutzungsmischung<br />
• Verbesserung der Aufenthaltsqualität<br />
Vorgeschlagene<br />
Festsetzungen<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd"<br />
Satzung 25.05.2009<br />
SO nach § 11 BauNVO „Zentrum", vorwiegend Einzelhandel und ergänzende Dienstleistungsund<br />
Freizeiteinrichtungen und touristische Nutzungen (Beherbergung, Gastronomie auch mit<br />
gesamtörtlicher Bedeutung,); Wohnen in Obergeschossen sowie rückwärtigen Bereichen ergänzend<br />
zulässig.<br />
teilw. Festsetzung gewerblicher Nutzung im EG (d.h. Ausschluss von Wohn-/Ferienwohnnutzung)<br />
GRZ 0,3; Überschreitung nach § 19(4) bis zu einer GRZ von max. 0,4,<br />
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