Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

01.03.2013 Aufrufe

uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin 2006 beauftragte die Gemeindevertretung die Entwicklung einer Dorferneuerungsplanung. Im Herbst 2008 soll dieses vom Gemeinderat verabschiedet werden. Eine grundlegende Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung ist der Dorferneuerungsplan. Das Programm hat grundsätzlich das Ziel, die Vielfalt und Qualität des dörflichen Gemeinschaftslebens durch städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklungen zu sichern und zu fördern. Strukturelle Mängel sollen aufgezeigt und durch Zielformulierungen verbessert werden. Hierzu gehören bauliche, verkehrstechnische und kulturelle Strukturelemente der Gemeinde. 1.4.6) Rahmenplan „Siedlungsbereiche" Auf der Grundlage der detaillierten Aufnahme der bestehenden Baulichkeiten und Nutzungen wurden im Rahmenplan Bauzonen als in sich relativ homogene Teilbereiche bestimmt. Für jede Bauzone werden die allgemeinen Ziele der Planung in Ansehung der jeweils besonderen Strukturen spezifiziert und daraus ein einheitlicher Festsetzungskatalog für die entsprechende Bauzone erarbeitet. Die Charakteristik einer Bauzone kann sowohl durch den Bestand als auch durch besondere Potenziale bedingt sein, wobei insbesondere folgende Faktoren Berücksichtigung fanden: • Art der Nutzung: Die Art der Nutzung war insbesondere für die Bestimmung der zentralen, durch einen hohen Anteil gewerblicher Nutzungen bestimmten Bereiche ausschlaggebend (Läden und Dienstleistungen, Gastronomie, Hotel- und Pensionen). Aber auch für die Unterscheidung von Feriengebieten (als Sondergebiet mit vorwiegend touristischer Nutzung) und Wohngebieten ist die Art der Nutzung zentrales Kriterium. • Nutzuncisdichte: Neben der baulichen Dichte wurde auch die Nutzungsintensität (Anzahl der Wohneinheiten, überbaute Grundstücksfläche) ermittelt. Die Nutzungsdichte war vor allem bei der Abgrenzung von locker bebauten Randbereichen von zentralen Bereichen ausschlaggebend. • Rechtlicher Status: Berücksichtigt wurde des weiteren der rechtliche Status etwa als Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder als abgesetzter Siedlungssplitter. Auch weitere äußere Vorgaben etwa des Naturschutzes wie Bauverbotszonen (LSG Insel Hiddensee, Uferbereiche) und Bereiche besonderer Schutzwürdigkeit (Küsten- und Gewässerschutzstreifen) waren insbesondere bei der Gliederung der Gebiete zu berücksichtigen. Weitere Aspekte wie die Lage innerhalb der Gemeinde, Erschließungsqualität/Erreichbarkeit wurden vor allem bei der parzellenscharfen Abgrenzung der Bauzonen untereinander berücksichtigt. Die einzelnen Bauzonen finden sich in ihren Grundzügen in allen vier Orten wieder, wobei allerdings nicht jede Bauzone in jedem Ort anzutreffen ist. In Kloster wurden folgende Bauzonen abgegrenzt. Bauzonen 1 und 2 stellen die zentralen Versorgungsbereiche sowie die intensiv touristisch genutzten Gebiete dar. Bauzonen 3 bis 6 umfassen stärker durch Wohnen geprägte Gebiete, wobei Bauzone 4 vergleichsweise extensiv genutzte Randlagen,und Bauzone 6 Siedlungssplitter ohne Innenbereichsqualität nach § 34 BauGB umfassen. In Bauzone 7 werden verschiedene grö ßere Anlagen und Einrichtungen zusammengefasst, die jeweils als separate Unterbauzone gefasst werden. Bauzone 8 besteht aus der Hofanlage im Südosten von Kloster, in der sich eine landwirtschaftliche Nutzung erhalten hat. Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Seite 22 von 43 Satzung 25.05.2009

uhlig raith hertelt fuß I Partnerschatt für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung . Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin Abbildung 5: Bauzonen Kloster Bauzone 1 Zentrum Beschreibung Die zentrale Versorgungsbereiche in Vitte und Kloster prägen wesentlich das Erscheinungsbild der Orte und haben eine hohe Bedeutung nicht nur für den jeweiligen Ortsteil, sondern das gesamte Gemeindegebiet. Charakteristische Faktoren Funktion als zentrale Versorgungsbereiche für den jeweiligen Ortsteil bzw. für die Gesamtgemeinde durch - den hohen Anteil gewerblicher Nutzungen (Einzelhandel, Gstronomie, Dienstleistungen), - die Konzentration von Gemeindbedarfseinrichtungen (Gerneindeverwaltung, Museen, Veranstaltungsorte) und - die zentrale Lage im Gemeindegebiet mit direkter Anbindung an den Hafen und den Strand Breite Nutzungsrnischung mit teilweise größeren, zweigeschossigen Gebäuden, Entwicklungsziele • Sicherung und Ausbau der touristischen Infrastruktur (Gemeinbedarfseinrichtungen) • Sicherung des Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebots gegenüber konkurrierenden Nutzungen (wie z.B. Beherbergung, Wohnen) • Erhalt der breiten Nutzungsmischung • Verbesserung der Aufenthaltsqualität Vorgeschlagene Festsetzungen Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Satzung 25.05.2009 SO nach § 11 BauNVO „Zentrum", vorwiegend Einzelhandel und ergänzende Dienstleistungsund Freizeiteinrichtungen und touristische Nutzungen (Beherbergung, Gastronomie auch mit gesamtörtlicher Bedeutung,); Wohnen in Obergeschossen sowie rückwärtigen Bereichen ergänzend zulässig. teilw. Festsetzung gewerblicher Nutzung im EG (d.h. Ausschluss von Wohn-/Ferienwohnnutzung) GRZ 0,3; Überschreitung nach § 19(4) bis zu einer GRZ von max. 0,4, Seite 23 von 43

uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />

2006 beauftragte die Gemeindevertretung die Entwicklung einer Dorferneuerungsplanung. Im<br />

Herbst 2008 soll dieses vom Gemeinderat verabschiedet werden.<br />

Eine grundlegende Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung<br />

ist der Dorferneuerungsplan. Das Programm hat grundsätzlich das Ziel, die Vielfalt und<br />

Qualität des dörflichen Gemeinschaftslebens durch städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklungen<br />

zu sichern und zu fördern. Strukturelle Mängel sollen aufgezeigt und durch Zielformulierungen<br />

verbessert werden. Hierzu gehören bauliche, verkehrstechnische und kulturelle Strukturelemente<br />

der Gemeinde.<br />

1.4.6) Rahmenplan „Siedlungsbereiche"<br />

Auf der Grundlage der detaillierten Aufnahme der bestehenden Baulichkeiten und Nutzungen<br />

wurden im Rahmenplan Bauzonen als in sich relativ homogene Teilbereiche bestimmt. Für jede<br />

Bauzone werden die allgemeinen Ziele der Planung in Ansehung der jeweils besonderen Strukturen<br />

spezifiziert und daraus ein einheitlicher Festsetzungskatalog für die entsprechende Bauzone<br />

erarbeitet.<br />

Die Charakteristik einer Bauzone kann sowohl durch den Bestand als auch durch besondere Potenziale<br />

bedingt sein, wobei insbesondere folgende Faktoren Berücksichtigung fanden:<br />

• Art der Nutzung: Die Art der Nutzung war insbesondere für die Bestimmung der zentralen,<br />

durch einen hohen Anteil gewerblicher Nutzungen bestimmten Bereiche ausschlaggebend<br />

(Läden und Dienstleistungen, Gastronomie, Hotel- und Pensionen). Aber auch für die Unterscheidung<br />

von Feriengebieten (als Sondergebiet mit vorwiegend touristischer Nutzung)<br />

und Wohngebieten ist die Art der Nutzung zentrales Kriterium.<br />

• Nutzuncisdichte: Neben der baulichen Dichte wurde auch die Nutzungsintensität (Anzahl<br />

der Wohneinheiten, überbaute Grundstücksfläche) ermittelt. Die Nutzungsdichte war vor<br />

allem bei der Abgrenzung von locker bebauten Randbereichen von zentralen Bereichen<br />

ausschlaggebend.<br />

• Rechtlicher Status: Berücksichtigt wurde des weiteren der rechtliche Status etwa als Bestandteil<br />

des im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder als abgesetzter Siedlungssplitter.<br />

Auch weitere äußere Vorgaben etwa des Naturschutzes wie Bauverbotszonen (LSG Insel<br />

Hiddensee, Uferbereiche) und Bereiche besonderer Schutzwürdigkeit (Küsten- und Gewässerschutzstreifen)<br />

waren insbesondere bei der Gliederung der Gebiete zu berücksichtigen.<br />

Weitere Aspekte wie die Lage innerhalb der Gemeinde, Erschließungsqualität/Erreichbarkeit wurden<br />

vor allem bei der parzellenscharfen Abgrenzung der Bauzonen untereinander berücksichtigt.<br />

Die einzelnen Bauzonen finden sich in ihren Grundzügen in allen vier Orten wieder, wobei allerdings<br />

nicht jede Bauzone in jedem Ort anzutreffen ist. In <strong>Kloster</strong> wurden folgende Bauzonen abgegrenzt.<br />

Bauzonen 1 und 2 stellen die zentralen Versorgungsbereiche sowie die intensiv touristisch genutzten<br />

Gebiete dar.<br />

Bauzonen 3 bis 6 umfassen stärker durch Wohnen geprägte Gebiete, wobei Bauzone 4 vergleichsweise<br />

extensiv genutzte Randlagen,und Bauzone 6 Siedlungssplitter ohne Innenbereichsqualität<br />

nach § 34 BauGB umfassen.<br />

In Bauzone 7 werden verschiedene grö ßere Anlagen und Einrichtungen zusammengefasst, die<br />

jeweils als separate Unterbauzone gefasst werden. Bauzone 8 besteht aus der Hofanlage im<br />

Südosten von <strong>Kloster</strong>, in der sich eine landwirtschaftliche Nutzung erhalten hat.<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 22 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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