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Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

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uhng raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

:<br />

-<br />

Abbildung 4: Entwurf der 2. Anderung und Ergänzung des Flächennutzungsplan (Offenlagefassung)<br />

Die Abgrenzung der Baugebiete im Flächennutzungsplan ist bewusst einfach gehalten, da sonst<br />

angesichts der grundstücksbezogenen Besonderheiten maßstabsbedingt die Lesbarkeit des Flächennutzungsplans<br />

nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. Die Baugebietsflächen sind als<br />

Bruttobauland zu verstehen; Bestandteil der Baugebiete sind deshalb unter Berücksichtigung der<br />

örtlich aufgelockerten Siedlungs- und Bebauungsstruktur auch örtliche Erschließungsstraßen und<br />

Wege und zum Teil einzelne grö ßere privaten Garten- und Grünbereiche. In wie weit diese Gartenbereiche<br />

zukünftig für eine bauliche Nutzung entwickelt werden können, hängt maßgeblich<br />

von den knappen Trinkwasserressourcen auf der Insel ab.<br />

Im Plangebiet werden die Baugebietsflächen gemäß der örtlichen Situation präzisiert. Die rückwärtige<br />

Abgrenzung orientiert sich am Bestand und berücksichtigt grundstücksspezifische Besonderheiten<br />

(zusammenhängende rückwärtige Gartenbereiche).<br />

1.4.3) Inselentwicklungskonzept / Leitbild des Seebad Insel Hiddensee<br />

Die Gemeinde hat 1998 ein allgemein verbindliches Leitbild verabschiedet, das vor allem die Bewahrung<br />

des Inselcharakters zum Ziel hat. Dabei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass<br />

• die Ursprünglichkeit und landschaftliche und natürliche Vielfalt der Insel Hiddensee die<br />

Grundlage für den Tourismus auf der Insel sind. Das charakteristische Landschaftsbild ist<br />

langfristig zu sichern.<br />

• den Gästen attraktive und vielfältige Erholungsmöglichkeiten geboten werden sollen. Bei<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 19 von 43<br />

Satzung 25.05.2009<br />

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