Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen
uhlig raith hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung F reie Stadtplaner, ArchiteKten, Landschattsarchitektin Das RREP Vorpommern sieht neben der Ausweisung von Ober-, Mittel- und Grundzentren auch die Ausweisung von so genannten Siedlungsschwerpunkten in Tourismusräumen vor, in denen saisonal begrenzt besondere touristische Versorgungsaufgaben wahrgenommen werden sollen. Als Siedlungsschwerpunkt auf der Insel Hiddensee wird der Ort Vitte dargestellt. 1.4.2) Ableitung aus dem Flächennutzungsplan Bebauungspläne sind gemäß § 8 BauGB aus dem jeweils rechtskräftigen Flächennutzungsplan einer Gemeinde zu entwickeln. Die Baugebietsdarstellungen des Bebauungsplans stimmt mit den Ausweisungen im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan nur in Teilen überein. Zudem waren die Darstellungen im Osten der Ortslage von Kloster und die gesamte Ortslage Grieben von der Genehmigung ausgenommen, so dass hier „Weißflächen" bestehen. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren ergänzt und geändert. Die Offenlagefassung des geänderten FNP sieht für Kloster vor: • SO „Tourismus" (S01) im zentralen Bereich entlang dem Kirchweg mit vorwiegend zentralen touristischen Einrichtungen sowie gewerbsmäßiger Beherbergung (mit Gemeinbedarfseinrichtungen, Einzelhandel, gewerblicher Fremdenbeherbergung, Gastronomie, Dienstleistungen, Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale, kulturelle, sportliche Betreuung der Gäste und für die Freizeitgestaltung sowie ergänzend Wohnen), • SO-Feriengebiet (S02) in den nördlich angrenzenden Bereichen mir Beherbergung und Wohnen (mit Ferien- und Wochenendhäusern, Wohnen, kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale, kulturelle, sportliche Betreuung der Gäste und für die Freizeitgestaltung, sowie ausnahmsweise Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen), • SO-Biologische Station (SO3) mit Unterrichts-/Forschungseinrichtungen und zweckgebundene Beherbergung/Wohnen, • SO-Hafen (SO4), • MD für den Bereich der Gutsanlage im Bereich des ehem. Klosters, • WA für den Bereich der Siedlung „Am Riethsoll". Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Seite 18 von 43 Satzung 25.05.2009
uhng raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung : - Abbildung 4: Entwurf der 2. Anderung und Ergänzung des Flächennutzungsplan (Offenlagefassung) Die Abgrenzung der Baugebiete im Flächennutzungsplan ist bewusst einfach gehalten, da sonst angesichts der grundstücksbezogenen Besonderheiten maßstabsbedingt die Lesbarkeit des Flächennutzungsplans nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. Die Baugebietsflächen sind als Bruttobauland zu verstehen; Bestandteil der Baugebiete sind deshalb unter Berücksichtigung der örtlich aufgelockerten Siedlungs- und Bebauungsstruktur auch örtliche Erschließungsstraßen und Wege und zum Teil einzelne grö ßere privaten Garten- und Grünbereiche. In wie weit diese Gartenbereiche zukünftig für eine bauliche Nutzung entwickelt werden können, hängt maßgeblich von den knappen Trinkwasserressourcen auf der Insel ab. Im Plangebiet werden die Baugebietsflächen gemäß der örtlichen Situation präzisiert. Die rückwärtige Abgrenzung orientiert sich am Bestand und berücksichtigt grundstücksspezifische Besonderheiten (zusammenhängende rückwärtige Gartenbereiche). 1.4.3) Inselentwicklungskonzept / Leitbild des Seebad Insel Hiddensee Die Gemeinde hat 1998 ein allgemein verbindliches Leitbild verabschiedet, das vor allem die Bewahrung des Inselcharakters zum Ziel hat. Dabei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass • die Ursprünglichkeit und landschaftliche und natürliche Vielfalt der Insel Hiddensee die Grundlage für den Tourismus auf der Insel sind. Das charakteristische Landschaftsbild ist langfristig zu sichern. • den Gästen attraktive und vielfältige Erholungsmöglichkeiten geboten werden sollen. Bei Begründung B-Plan Nr. 7 „Kloster Süd" Seite 19 von 43 Satzung 25.05.2009 „
- Seite 1 und 2: uhlig raith hertelt fuß 1 Partners
- Seite 3 und 4: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 5 und 6: uhlig ralth hertelt fuß I Partners
- Seite 7 und 8: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 9 und 10: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 11 und 12: 1 1 Nationalpark Vorpommersche Bodd
- Seite 13 und 14: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 15 und 16: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 17: uhlig raith hertelt fuß f Partners
- Seite 21 und 22: uhlig raith hertelt fuß J Partners
- Seite 23 und 24: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 25 und 26: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 27 und 28: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 29 und 30: uhlig raith hertelt fuß Partnersch
- Seite 31 und 32: uhlig raith hertelt fuß 1 Partners
- Seite 33 und 34: uhlig raith hertelt fuß Partnersch
- Seite 35 und 36: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 37 und 38: uhlig raith hertelt fuß I Partners
- Seite 39 und 40: uhlig raith hertelt tuß I Partners
- Seite 41 und 42: uhlig raith hertelt fuß 1 Partners
- Seite 43: uhlig raith hertelt fuß I Partners
uhlig raith hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />
F reie Stadtplaner, ArchiteKten, Landschattsarchitektin<br />
Das RREP Vorpommern sieht neben der Ausweisung von Ober-, Mittel- und Grundzentren auch<br />
die Ausweisung von so genannten Siedlungsschwerpunkten in Tourismusräumen vor, in denen<br />
saisonal begrenzt besondere touristische Versorgungsaufgaben wahrgenommen werden sollen.<br />
Als Siedlungsschwerpunkt auf der Insel Hiddensee wird der Ort Vitte dargestellt.<br />
1.4.2) Ableitung aus dem Flächennutzungsplan<br />
Bebauungspläne sind gemäß § 8 BauGB aus dem jeweils rechtskräftigen Flächennutzungsplan<br />
einer Gemeinde zu entwickeln. Die Baugebietsdarstellungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s stimmt mit den<br />
Ausweisungen im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan nur in Teilen überein. Zudem waren<br />
die Darstellungen im Osten der Ortslage von <strong>Kloster</strong> und die gesamte Ortslage Grieben von<br />
der Genehmigung ausgenommen, so dass hier „Weißflächen" bestehen.<br />
Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren ergänzt und geändert. Die Offenlagefassung<br />
des geänderten FNP sieht für <strong>Kloster</strong> vor:<br />
• SO „Tourismus" (S01) im zentralen Bereich entlang dem Kirchweg mit vorwiegend zentralen<br />
touristischen Einrichtungen sowie gewerbsmäßiger Beherbergung (mit Gemeinbedarfseinrichtungen,<br />
Einzelhandel, gewerblicher Fremdenbeherbergung, Gastronomie, Dienstleistungen,<br />
Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale, kulturelle, sportliche Betreuung<br />
der Gäste und für die Freizeitgestaltung sowie ergänzend Wohnen),<br />
• SO-Feriengebiet (S02) in den nördlich angrenzenden Bereichen mir Beherbergung und<br />
Wohnen (mit Ferien- und Wochenendhäusern, Wohnen, kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes,<br />
Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale, kulturelle, sportliche Betreuung<br />
der Gäste und für die Freizeitgestaltung, sowie ausnahmsweise Einzelhandel,<br />
Gastronomie, Dienstleistungen),<br />
• SO-Biologische Station (SO3) mit Unterrichts-/Forschungseinrichtungen und zweckgebundene<br />
Beherbergung/Wohnen,<br />
• SO-Hafen (SO4),<br />
• MD für den Bereich der Gutsanlage im Bereich des ehem. <strong>Kloster</strong>s,<br />
• WA für den Bereich der Siedlung „Am Riethsoll".<br />
<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 18 von 43<br />
Satzung 25.05.2009