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Bebauungsplan Nr.7 "Kloster Süd" Begründung ... - Amt West Rügen

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uhlig raith hertelt fuß I Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung<br />

Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin<br />

Der Bereich östlich des Hafenwegs liegt innerhalb der Schutzzone 3a des Trinkwasserschutzgebietes<br />

<strong>Kloster</strong> (Beschlussnummer 65-12/81, vom 10.09.1981).<br />

1.3.4) Denkmalschutz<br />

Denkmale sind gemäß der Definition des § 2 (1) DSchG M-V Sachen, Mehrheiten von Sachen<br />

und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn<br />

die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die<br />

Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung<br />

künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.<br />

Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen, sind die Belange des Denkmalschutzes und<br />

der Denkmalpflege zu berücksichtigen.<br />

Baudenkmale<br />

Die Denkmalliste des Landkreises <strong>Rügen</strong> (Stand 07.11.2007) weist in der Ortslage <strong>Kloster</strong> folgende<br />

Baudenkmale aus:<br />

innerhalb des Plangebietes<br />

• Am <strong>Kloster</strong>tor Nr. 373 <strong>Kloster</strong>tor<br />

• Am <strong>Kloster</strong>tor 6 Nr. 374 Wohnhaus (erste Wohnstätte Gerhart Hauptmanns)<br />

• Biologenweg 3 Nr. 375 Wohnhaus<br />

• Biologenweg 5 Nr. 376 Wohnhaus (Doktorandenhaus) mit Seminargebäude<br />

• Biologenweg 20 Nr. 377 Wohnhaus<br />

• Kirchweg Nr. 379 Friedhof mit Grabstätte G.Haupmanns und Grabstelen bei der Kirche<br />

• Kirchweg 35 Nr. 381 Kirche<br />

• Kirchweg 13 Nr. 382 Villa "Seedorn" mit Anbauten (Gerhard-Hauptmann-Gedenkstätte)<br />

• Kirchweg 1 Nr. 384 Museum (ehem. Seenotrettungsstation)<br />

• Kirchweg 3 Sommerhaus Muthesius<br />

sowie außerhalb des Plangebietes:<br />

• Hügelweg 19 Nr. 380 Wohnhaus (Haus Felsenstein, Gesamtanlage), mit Gästehaus und Garten<br />

• Zum Hochland 13 Nr. 383 "Lietzenburg"<br />

Die im Plangebiet liegenden Denkmale werden nachrichtlich in der Planzeichnung gekennzeichnet.<br />

Alle Veränderungen am Denkmal und in seiner Umgebung bedürfen gemäß § 7 Abs. 1 DSchG M-<br />

✓ der Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde bzw. gemäß § 7 Abs. 6 DSchG M-<br />

✓ durch die zuständige Behörde.<br />

Bodendenkmalpfleqe<br />

Bodendenkmale sind nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im<br />

Lande Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die<br />

sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Bodendenkmale zeugen<br />

vom menschlichen Leben in der Vergangenheit und gestatten Aufschlüsse über die Kultur-, Wirtschafts-,<br />

Sozial- und Geistesgeschichte sowie über Lebensverhältnisse und zeitgenössische Umweltbedingungen<br />

des Menschen in ur- und frühgeschichtlicher Zeit.<br />

Im Plangebiet sind zwei Bodendenkmale (Bereich Friedhof, Bereich ehem. <strong>Kloster</strong>) bekannt. Die<br />

erfassten Bodendenkmale sind nachrichtlich in der Planzeichnung räumlich dargestellt.<br />

Bei dem in südlichen Planbereich gelegenen Bodendenkmal kann angesichts seiner wissen-<br />

<strong>Begründung</strong> B-Plan Nr. 7 „<strong>Kloster</strong> Süd" Seite 13 von 43<br />

Satzung 25.05.2009

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