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<strong>BStU</strong>-Außenstelle <strong>Erfurt</strong> Zugangsmöglichkeiten<br />
Zugangsmöglichkeiten für Forscher zu <strong>de</strong>n Unterlagen <strong>de</strong>s Staatssicherheitsdienstes<br />
<strong>de</strong>r ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik<br />
Einen formlosen Forschungsantrag nach § 32 StUG kann je<strong>de</strong>r stellen, <strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r politischen<br />
und h<strong>ist</strong>orischen Aufarbeitung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Staatssicherheitsdienstes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Vergangenheit annimmt und seine Forschungsergebnisse veröffentlicht.<br />
An die Art und Weise <strong>de</strong>r Veröffentlichung wer<strong>de</strong>n keine hohen Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt. Auch<br />
Vorträge (z. B. in Bildungseinrichtungen) o<strong>de</strong>r Beiträge in Stu<strong>de</strong>nten- o<strong>de</strong>r Schülerzeitungen<br />
stellen einen ausreichen<strong>de</strong>n öffentlichen Bezug dar.<br />
Bei allen Anträgen muss <strong>de</strong>r Forschungsgegenstand genau beschrieben sein. Das Thema<br />
<strong>de</strong>s Forschungsantrages soll einen Beitrag zur Aufarbeitung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Staatssicherheitsdienstes<br />
bzw. <strong>de</strong>r Herrschaftsmechanismen <strong>de</strong>r ehemaligen DDR o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ehemaligen<br />
Sowjetischen Besatzungszone le<strong>ist</strong>en.<br />
Wer<strong>de</strong>n Recherchen zu Personen durchgeführt, müssen die Informationen zu diesen Personen<br />
ebenfalls so genau wie möglich sein. Angaben wie Geburtsdatum und -ort, aber auch<br />
die Anschriften aus <strong>de</strong>r Zeit, zu <strong>de</strong>r recherchiert wird, erleichtern die Recherche. Ohne diese<br />
Informationen führt die Recherche oft nicht zum Ziel.<br />
Die Zugangsrechte <strong>de</strong>r Forscher sind im Stasi-Unterlagen-Gesetz klar <strong>de</strong>finiert.<br />
So können Unterlagen herausgegeben wer<strong>de</strong>n, die keine personenbezogenen Informationen<br />
enthalten, wie etwa Unterlagen zur Struktur <strong>de</strong>s MfS und Dienstanweisungen. Zur Verfügung<br />
wer<strong>de</strong>n auch Kopien von Unterlagen gestellt, in <strong>de</strong>nen personenbezogene Angaben anonymisiert<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Unterlagen mit Informationen über Personen <strong>de</strong>r Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen<br />
o<strong>de</strong>r Amtsträger in Ausübung ihres Amtes wer<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r Einsichtnahme auf die<br />
schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte geprüft und gegebenenfalls anonymisiert.<br />
Herausgegeben wer<strong>de</strong>n ebenfalls Unterlagen zu Mitarbeitern und Begünstigten <strong>de</strong>s Staatssicherheitsdienstes,<br />
soweit es sich nicht um Tätigkeiten vor Vollendung <strong>de</strong>s 18. Lebensjahres<br />
gehan<strong>de</strong>lt hat. Auch bei diesen Herausgaben müssen überwiegend schutzwürdige Interessen<br />
<strong>de</strong>r Personen gewahrt bleiben.<br />
Unter <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>ren Schutz <strong>de</strong>s Stasi-Unterlagen-Gesetzes stehen die Unterlagen von<br />
Betroffenen, also Opfern <strong>de</strong>s Staatssicherheitsdienstes. Beantragen Forscher solche Unterlagen,<br />
müssen schriftliche Einverständniserklärungen <strong>de</strong>r Betroffenen vorgelegt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn auf Anonymisierungen verzichtet wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Für Schüler und Lehrkräfte empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung und Absprache zu<br />
Inhalt und Umfang <strong>de</strong>s Forschungsantrages.<br />
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