9 UVS.pdf - Lensahn

9 UVS.pdf - Lensahn 9 UVS.pdf - Lensahn

01.03.2013 Aufrufe

KREIS OSTHOLSTEIN GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN ERGÄNZUNG UND REPOWERING UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE TEILBEREICH: BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7 ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ 12-06-08 07.12.2012 - In Abhängigkeit zum Vorhaben: - Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren. - Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, des Abfalls sowie des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft und sonstige Folgen des Vorhabens. Ziel einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG bzw. der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie ist es, die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, ob bei einer Realisierung der Planungen „erhebliche nachteilige“ Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Wann es sich bei einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft um eine „erhebliche“ Umweltauswirkung handelt, wird im UVPG nicht geregelt (das UVPG hat nur verfahrensrechtlichen Charakter). Die Angabe von Größen- oder Leistungswerten im Gesetz kann aber als Wertung angesehen werden. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 UVPG beschriebenen Schutzgüter „Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit“, „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“, „Boden“, „Wasser“, „Klima“, „Luft“, „Landschaft“, „Kulturgüter und sonstige Sachgüter“ sowie die Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern zu analysieren. Die Umweltprüfung erfolgt schutzgutbezogen differenziert unter den erforderlichen Gesichtspunkten: Anlagenhöhe, Anlagenanzahl sowie der rotorumstrichenen Fläche. Da zu den Bestandsanlagen noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde, gehört in diesem Fall zu dem Inhalt der zu erstellenden UVS auch die Beschreibung der Umweltauswirkungen der 34 Bestandsanlagen auf die zu bewertenden Schutzgüter auf Basis der vorhandenen Daten sowie ggf. geeigneter Fachliteratur. Detaillierte Aussagen zur faunistischen Situation vor Errichtung der 34 Bestandsanlagen sind nicht möglich, da zum Zeitpunkt der Genehmigung der 34 WEA keine faunistischen Kartierungen erforderlich waren und daher auch nicht erhoben worden sind. In der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden die Ausführungen gemäß dem Erlass des Innenministerium vom 20.11.2001 „Prüfung der Umweltverträglichkeit im Bauplanungsrecht“ und der Erlass „Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen vom 22.02.2011“ berücksichtigt. Die verschiedenen Planungen zu Windenergieanlagen in dem gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ haben einen unterschiedlichen Planungsstand. Zu jeder geplanten Anlage liegen daher noch nicht alle erforderlichen Gutachten vor (faunistische Kartierung, Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schall- und Schattenwurfprognose). Außerdem stehen noch nicht für alle beantragten Anlagen der Anlagentypen fest. Aufgrund des o. g. Sachverhaltes wird die vorliegende UVS in folgende Abschnitte gegliedert: - Einleitung - Bestandsanalyse - Beschreibung der Vorhaben Brandes / Landschaftsarchitekt 16

KREIS OSTHOLSTEIN GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN ERGÄNZUNG UND REPOWERING UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE TEILBEREICH: BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7 ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ 12-06-08 07.12.2012 - Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. - Darstellung der Umweltauswirkungen der Vorhaben unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen - Nichttechnische Zusammenfassung - Berücksichtigung der anlagenbezogenen erheblichen Umweltauswirkungen A.6 Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung Die UVP ersetzt nicht den Umweltbericht als Bestandteil der jeweiligen Begründung. Die Ergebnisse der UVP müssen folglich in den Umweltbericht eingearbeitet werden. Die UVP ist zudem der Begründung als Anlage beizufügen. Neben der UVP ist zu jedem Bebauungsplan eine Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, eine faunistische Bestandserfassung und –bewertung gemäß den Vorgaben der UNB sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen. Diese Unterlagen sind als Anlage Bestandteil der Begründung und öffentlich mit auszulegen. Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne ist die UVP nach dem Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen (s. § 17 UVPG). Ein „Scopingtermin“ ist gemäß UVPG nicht erforderlich. Der Untersuchungsumfang sowie die Inhalte und der Umfang der zu erarbeitenden UVS wurden am 16.08.2012 festgelegt. Für die beantragten Anlagen außerhalb von Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, ist ein Scopingtermin gemäß § 5 UVPG durchzuführen. A.7 Untersuchungsgebiet, Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethoden Bei der Festlegung des Untersuchungsgebietes, des Untersuchungsumfanges und der Untersuchungsmethoden ist zu berücksichtigen, dass für jedes Vorhaben separat die Eingriffe in Natur und Landschaft, eine faunistische Bestandserfassung sowie -bewertung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag unter Berücksichtigung des konkreten Anlagentyps zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung bzw. zum Genehmigungsverfahren erstellt werden muss und wird. In Bezug auf die verschiedenen Schutzgüter ergeben sich daher unter Berücksichtigung des Vorhabens folgende Untersuchungsgebiete: Mensch Bei einer Errichtung von Windenergieanlagen ergeben sich potenzielle Auswirkungen auf den Mensch durch: - Zusätzliche Schall- und Schattenwurfemissionen. - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes /Siedlungsbildes bzw. der Landschaft als Erholungsraum. Es werden daher folgende Untersuchungsräume abgegrenzt: - Untersuchungsraum zu den Schallemissionen entsprechend der TA-Lärm / DIN ISO 9613-2 und der maßgeblichen Immissionspunkten (nächstgelegene schutzwürde Nutzung). Brandes / Landschaftsarchitekt 17

KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

- In Abhängigkeit zum Vorhaben:<br />

- Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren.<br />

- Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, des Abfalls<br />

sowie des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser,<br />

Boden, Natur und Landschaft und sonstige Folgen des Vorhabens.<br />

Ziel einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG bzw. der vorliegenden<br />

Umweltverträglichkeitsstudie ist es, die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und<br />

umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. In diesem<br />

Zusammenhang ist festzustellen, ob bei einer Realisierung der Planungen<br />

„erhebliche nachteilige“ Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Wann es sich bei<br />

einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft um eine „erhebliche“<br />

Umweltauswirkung handelt, wird im UVPG nicht geregelt (das UVPG hat nur<br />

verfahrensrechtlichen Charakter). Die Angabe von Größen- oder Leistungswerten<br />

im Gesetz kann aber als Wertung angesehen werden.<br />

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die in § 2 UVPG beschriebenen Schutzgüter „Mensch einschließlich<br />

der menschlichen Gesundheit“, „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“,<br />

„Boden“, „Wasser“, „Klima“, „Luft“, „Landschaft“, „Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter“ sowie die Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern<br />

zu analysieren. Die Umweltprüfung erfolgt schutzgutbezogen differenziert unter den<br />

erforderlichen Gesichtspunkten: Anlagenhöhe, Anlagenanzahl sowie der<br />

rotorumstrichenen Fläche.<br />

Da zu den Bestandsanlagen noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

vorgenommen wurde, gehört in diesem Fall zu dem Inhalt der zu erstellenden <strong>UVS</strong><br />

auch die Beschreibung der Umweltauswirkungen der 34 Bestandsanlagen auf die<br />

zu bewertenden Schutzgüter auf Basis der vorhandenen Daten sowie ggf.<br />

geeigneter Fachliteratur. Detaillierte Aussagen zur faunistischen Situation vor<br />

Errichtung der 34 Bestandsanlagen sind nicht möglich, da zum Zeitpunkt der<br />

Genehmigung der 34 WEA keine faunistischen Kartierungen erforderlich waren und<br />

daher auch nicht erhoben worden sind.<br />

In der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (<strong>UVS</strong>) werden die Ausführungen<br />

gemäß dem Erlass des Innenministerium vom 20.11.2001 „Prüfung der<br />

Umweltverträglichkeit im Bauplanungsrecht“ und der Erlass „Grundsätze zur<br />

Planung von Windkraftanlagen vom 22.02.2011“ berücksichtigt.<br />

Die verschiedenen Planungen zu Windenergieanlagen in dem<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ haben einen unterschiedlichen Planungsstand. Zu jeder<br />

geplanten Anlage liegen daher noch nicht alle erforderlichen Gutachten vor<br />

(faunistische Kartierung, Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schall- und Schattenwurfprognose). Außerdem<br />

stehen noch nicht für alle beantragten Anlagen der Anlagentypen fest. Aufgrund<br />

des o. g. Sachverhaltes wird die vorliegende <strong>UVS</strong> in folgende Abschnitte gegliedert:<br />

- Einleitung<br />

- Bestandsanalyse<br />

- Beschreibung der Vorhaben<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!