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07.12.2012 12-06-08 KREIS OSTHOLSTEIN GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN ERGÄNZUNG UND REPOWERING UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE TEILBEREICH: BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7 ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ V I S I O N E N F Ü R L A N D S C H A F T E N

07.12.2012<br />

12-06-08<br />

KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

V I S I O N E N F Ü R L A N D S C H A F T E N


Planungsbüro für<br />

Landschaftsarchitektur,<br />

Freiraumplanung und<br />

Naturschutz<br />

Dipl.-Ing. Eike Jürgen Brandes<br />

Landschaftsarchitekt<br />

MFC Dienstleistungscenter<br />

Maria-Goeppert-Straße 1a<br />

23562 Lübeck<br />

Tel. 0451 3072 085<br />

Fax. 0451 3072 246<br />

Handy: 0170 868 2377<br />

E-Mail: info@eikebrandes.de


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BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

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INHALTSVERZEICHNIS<br />

A. EINLEITUNG .............................................................................................................................. 9<br />

A.1 Veranlassung .............................................................................................................................. 9<br />

A.2 Gesetzliche Ausgangsbasis ..................................................................................................... 12<br />

A.3 Kumulierende Wirkung ............................................................................................................. 12<br />

A.4 Zu berücksichtigende Vorhaben ............................................................................................... 14<br />

A.5 Aufgabenstellung, Inhalte der Umweltverträglichkeitsstudie .................................................... 15<br />

A.6 Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung .............................................................. 17<br />

A.7 Untersuchungsgebiet, Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethoden ......................... 17<br />

B. BESTANDSANALYSE .............................................................................................................. 24<br />

B.1 Beschreibung des gemeindeübergreifenden Eignungsgebietes für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ ............................................................................................ 24<br />

B.2 Übergeordnete und sonstige Planungen / Schutzausweisungen ............................................. 26<br />

B.2.1 Landschaftsrahmenplan ............................................................................................... 26<br />

B.2.2 Landschaftsplan ............................................................................................................ 28<br />

B.2.3 Schutzausweisungen, Biotopverbundplanungen, sonstige geschützte Objekte .......... 28<br />

B.3 Beschreibung der vorhandenen Windenergieanlagen ............................................................. 28<br />

B.3.1 Windenergieanlagen (Bestand bzw. genehmigte Anlagen) im<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ .................................................................................................... 28<br />

B.3.2 Windenergieanlagen (Bestand bzw. genehmigte Anlagen) im räumlichen<br />

Zusammenhang zum gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ .............................................. 30<br />

B.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT / WECHSELWIRKUNGEN ............... 31<br />

B.4.1 Naturräumliche Gliederung, Relief ............................................................................... 31<br />

B.4.2 Flächennutzung ............................................................................................................ 31<br />

B.4.3 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit .................................................. 31<br />

B.4.4 Boden............................................................................................................................ 34<br />

B.4.5 Wasser .......................................................................................................................... 35<br />

B.4.6 Klima/Luft ...................................................................................................................... 36<br />

B.4.7 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt .................................................................. 36<br />

B.4.7.1 Pflanzen .................................................................................................................... 36<br />

B.4.7.2 Fauna / Vögel ............................................................................................................ 37<br />

B.4.7.3 Fauna / Fledermäuse ................................................................................................ 42<br />

B.4.7.4 Faunistische Kartierung zum Einzelstandort in der Gemeinde Beschendorf ........... 43<br />

B.4.7.5 Faunistische Kartierung zum WP <strong>Lensahn</strong> in der Gemeinde <strong>Lensahn</strong> .................... 43<br />

B.4.8 Landschaft .................................................................................................................... 44<br />

B.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................. 49<br />

B.4.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .......................................................... 50<br />

C. BESCHREIBUNG DER VORHABEN UND DER ALTERNATIVEN UND DER<br />

VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN ......................................................... 51<br />

C.1 Geplante und beantragte Windenergieanlagen........................................................................ 51<br />

C.1.1 B-Plan Nr. 7 / Gemeinde Riepsdorf .............................................................................. 51<br />

C.1.2 B-Plan Nr. 5 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf ....................................................... 51<br />

C.1.3 B-Plan Nr. 4 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf ....................................................... 52<br />

C.1.4 B-Plan Nr. 91 - 1. Änderung / Gemeinde Grömitz ........................................................ 52<br />

C.1.5 B-Plan Nr. 2 - 1. Änderung / Gemeinde Kabelhorst ..................................................... 52<br />

C.1.6 Beantragte Anlage außerhalb des B-Planes Nr. 2 – 1. Änderung / Gemeinde<br />

Kabelhorst ..................................................................................................................... 52<br />

C.2 Art- und Umfang sowie der Bedarf an Grund – und Boden ..................................................... 52<br />

C.3 Variantenprüfung ...................................................................................................................... 53<br />

C.4 VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN ......................................................... 55<br />

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D. DARSTELLUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER VORHABEN UNTER<br />

BERÜCKSICHTIGUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER BESTEHENDEN<br />

WINDENERGIEANLAGEN IN DER WINDFARM .................................................................... 56<br />

D.1 Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung) ................ 57<br />

D.1.1 Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit ........................................................... 57<br />

D.1.2 Boden............................................................................................................................ 60<br />

D.1.3 Wasser .......................................................................................................................... 60<br />

D.1.4 Klima / Luft .................................................................................................................... 61<br />

D.1.5 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt .................................................................. 62<br />

D.1.6 Landschaft .................................................................................................................... 63<br />

D.1.7 Kultur und sonstige Sachgüter ..................................................................................... 64<br />

D.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .......................................................... 65<br />

D.1.9 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen .................................................. 66<br />

D.1.10 Schwere und Komplexität der Auswirkungen ............................................................... 66<br />

D.1.11 Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen .......................................................................... 66<br />

D.1.12 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen ............................................... 66<br />

D.2 Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft ............................................................... 66<br />

D.3 Artenschutz ............................................................................................................................... 67<br />

D.4 Geschützte Biotope .................................................................................................................. 67<br />

E. NICHTTECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................ 69<br />

F. BERÜCKSICHTIGUNG DER ANLAGENBEZOGENEN ERHEBLICHEN<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN .................................................................................................... 70<br />

F.1 Ergänzungen zum Untersuchungsgebiet, Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsmethoden ......................................................................................................... 70<br />

F.2 Ergänzende Beschreibung der beantragte Windenergieanlagen ............................................ 70<br />

F.2.1 B-Plan Nr. 7 / Gemeinde Riepsdorf .............................................................................. 70<br />

F.2.2 B-Plan Nr. 5 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf ....................................................... 71<br />

F.3 Konkretisierung der Art- und des Umfanges sowie der Bedarf an Grund und Boden ............. 72<br />

F.4 Faunistische Kartierung zum B-Plan Nr. 7 und 5 – 1. Änderung / beantragte Standorte ........ 73<br />

F.5 Artenschutzrecht ....................................................................................................................... 75<br />

F.6 Ausgleichsbedarf für die voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes ........... 76<br />

F.7 Geschützte Biotope .................................................................................................................. 78<br />

F.8 Darstellung der Umweltauswirkungen der Vorhaben unter Berücksichtigung der<br />

Umweltauswirkungen der bestehenden Windenergieanlagen in der Windfarm ...................... 79<br />

G. LITERATURVERZEICHNIS ..................................................................................................... 80<br />

VERZEICHNIS DER TABELLEN<br />

Tab. 1 rotorumstrichene Fläche im Bestand ........................................................................... 28<br />

Tab. 2 Landschaftsbildwert ..................................................................................................... 49<br />

Tab. 3 Bedarf an Grund und Boden ........................................................................................ 53<br />

Tab. 4 Rotorumstrichene Fläche in der Planung (Errichtung von 14 WEA) ........................... 53<br />

Tab. 5 Bedarf an Grund und Boden ........................................................................................ 72<br />

PLANVERZEICHNIS<br />

Plan 1 bestehende und genehmigte Windenergieanlagen ........................................................5<br />

Plan 2 Planungen .......................................................................................................................6<br />

Plan 3 Biotop- und Nutzungstypen ............................................................................................7<br />

Plan 4 Mensch/Erholung ............................................................................................................8<br />

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VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN<br />

Abb. 1 Lage im Raum ................................................................................................................9<br />

Abb. 2 Windfarmgebiet und kumulierende Wirkung................................................................ 13<br />

Abb. 3 Ausschnitt aus dem Regionalplan ............................................................................... 24<br />

Abb. 4 Flächen in den jeweiligen Gemeinden ......................................................................... 25<br />

Abb. 5 Gesellschaften innerhalb der Eignungsgebiete ........................................................... 26<br />

Abb. 6 Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Karte 1 ................................................. 27<br />

Abb. 7 Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Karte 2 ................................................. 27<br />

Abb. 8 Vorbelastungen (gelb), Belastungen durch die Planungen in den Nachbargemeinden<br />

(grün) und beeinträchtigter Raum bei einer Errichtung der beantragten<br />

Windenergieanlagen (blau) (15 x Anlagenhöhe) ......................................................... 47<br />

Abb. 9 Landschaftsbildwert unter Berücksichtigung der Vorbelastungen .............................. 48<br />

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Plan 1 bestehende und genehmigte Windenergieanlagen<br />

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Plan 2 Planungen<br />

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Plan 3 Biotop- und Nutzungstypen<br />

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Plan 4 Mensch/Erholung<br />

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A. EINLEITUNG<br />

A.1 Veranlassung<br />

Abb. 1 Lage im Raum<br />

Gemäß Schreiben des Kreises Ostholsteins vom 12.06.2012 (6.63 –16-<br />

B91(1)+F17-3455/3456) zum B-Plan Nr. 91, 1. Änderung und 17. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Grömitz, ist im Rahmen der<br />

Bauleitplanung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG (Gesetz über<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung) zu erstellen.<br />

Innerhalb des Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sind in der Summe 15<br />

Windenergieanlagen in der Planung (s. Abb. 2). Gleichzeitig sollen aber auch 12<br />

WEA abgebaut werden. Außerdem befinden sich in einem räumlichen<br />

Zusammenhang zu den 15 geplanten WEA 22 WEA (ohne die 12 WEA, die abgebaut<br />

werden), für die keine UVP durchgeführt worden ist.<br />

Auf Basis des o. g. Schreibens und unter Berücksichtigung der Bauleitplanungen in<br />

den Gemeinden Riepsdorf und Kabelhorst im selben Eignungsgebiet fand am<br />

16.08.2012 eine Abstimmung im Amt <strong>Lensahn</strong> mit folgenden Teilnehmern und<br />

folgendem Ergebnis statt:<br />

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Teilnehmer:<br />

- Frau Hase-Ziesemer (UNB)<br />

- Herr Hillebrecht (Kreis OH)<br />

- Herr Tillmann (UNB)<br />

- Herr Kattau (LLUR)<br />

- Herr Stein (Gemeinde Grömitz)<br />

- Herr Pern (Gemeinde Grömitz)<br />

- Herr Raloff (Amt <strong>Lensahn</strong>, vertretend für die Gemeinden Riepsdorf und Kablelhorst)<br />

- Büro Brandes, Herr Brandes (Bauleitplanung für die Gemeinden Riepsdorf und<br />

Kabelhorst in einer Arbeitsgemeinschaft mit BCS, als Landschaftsarchitekt zuständig<br />

für Fachgutachten, Entwurfsverfasser für die Genehmigungsanträge<br />

nach BImschG)<br />

Ergebnis:<br />

- Bei dem gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen in<br />

den Gemeinden Kabelhorst, Grömitz und Riepsdorf handelt es sich um eine<br />

Windfarm.<br />

- Zu dieser Windfarm gehören nicht die nächstgelegenen Eignungsgebiete<br />

„<strong>Lensahn</strong>-Ost“, „<strong>Lensahn</strong>-Süd“, „Damlos“, „Kolauerhof“ und „Rüting“ (s. Abb.<br />

2)<br />

- Innerhalb des gemeindeübergreifenden Eignungsgebietes für Windenergieanlagen<br />

in den Gemeinden Kabelhorst, Grömitz und Riepsdorf stehen derzeitig<br />

34 Windenergieanlagen. Alle WEA wurden ohne Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

genehmigt, obwohl zum Zeitpunkt der Genehmigung zu mindestens ein<br />

Teil der Anlagen UVP-pflichtig gewesen wäre.<br />

- Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne Nr. 2 - 1. Änderung der Gemeinde<br />

Kabelhorst, Nr. 91 – 1. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Grömitz<br />

und Nr. 5 und 7 der Gemeinde Riepsdorf ist eine UVP nach dem Baugesetzbuch<br />

durchzuführen.<br />

- Neben der UVP ist zu jedem Bebauungsplan ein Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan, eine faunistische Bestandserfassung und –bewertung gemäß den<br />

Vorgaben der UNB sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.<br />

Diese Unterlagen sind als Anlage Bestandteil der Begründung und öffentlich<br />

mit auszulegen.<br />

- Die beantragte Anlage außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 2 –<br />

1. Änderung der Gemeinde Kabelhorst ist ebenfalls UVP-pflichtig.<br />

- Ob die geplanten WEA innerhalb der Geltungsbereiche der B-Pläne Nr. 2 - 1.<br />

Änderung der Gemeinde Kabelhorst, Nr. 91 – 1. Änderung und Ergänzung der<br />

Gemeinde Grömitz und Nr. 5 und 7 der Gemeinde Riepsdorf auf der Ebene<br />

des Genehmigungsverfahrens UVP – pflichtig sind hängt davon ab, ob zusätz-<br />

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liche und andere vor allem anlagenbezogene erhebliche Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten sind, die auf der Ebene der Bauleitplanung nicht bekannt waren.<br />

Kurzbeschreibung der Bauleitplanung in der Gemeinde Grömitz<br />

Die Gemeinde Grömitz plant durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und die 1. Änderung des B-Planes 91 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

die Errichtung einer Windenergieanlage nördlich des Ortsteiles Rüting zu schaffen.<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Grömitz hat am<br />

19.06.2012 beschlossen, dass die maximale Höhe der Anlagen auf Grömitzer<br />

Gemeindegebiet 130 m (Tag- und Nachtkennzeichnungspflichtig) nicht<br />

überschritten werden darf.<br />

Von Seiten der Anlagenbetreiber besteht der Wunsch, die vorhandenen Anlagen in<br />

der Gemeinde Grömitz zu repowern.<br />

Kurzbeschreibung der Bauleitplanung in der Gemeinde Kabelhorst<br />

Die Gemeinde Kabelhorst plant mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um zusätzlich zu den 4<br />

bestehenden Windenergieanlagen noch 5 weitere Standorte zu ermöglichen.<br />

Momentaner Planungsstand dort sind Windenergieanlagen mit einer maximalen<br />

Höhe von 135 m. Außerdem ist ein Anlagenstandort außerhalb des<br />

Geltungsbereiches des B-Planes im Genehmigungsverfahren.<br />

Kurzbeschreibung der Bauleitplanung in der Gemeinde Riepsdorf<br />

Die Gemeinde Riepsdorf beabsichtigt, durch die 1. Änderung des B-Planes Nr. 5,<br />

die Aufstellung des B-Planes Nr. 7 und die 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für folgende Vorhaben zu schaffen:<br />

Aufstellung des B-Planes Nr. 5 – 1. Änderung: Errichtung von vier je 150 m hohen<br />

Windenergieanlagen. Bei der Errichtung der 4 geplanten Windenergieanlagen<br />

werden 6 Altanlagen abgebaut.<br />

Aufstellung des B-Planes Nr. 7: Errichtung von vier je 150 m hohen<br />

Windenergieanlagen. Bei der Errichtung der 4 geplanten Windenergieanlagen<br />

werden 6 Altanlagen abgebaut und ein planungsrechtlich zulässiger Standort<br />

aufgehoben.<br />

Errichtung von bis zu 150 m hohen Windenergieanlagen. Bei der Errichtung von<br />

modernen Windenergieanlagen werden die Altanlagen abgebaut. (Aufstellung des<br />

B-Planes Nr. 4 - 1. Änderung).<br />

Auf Basis des o. g. Sachverhaltes wurde mein Büro beauftragt, zu den geplanten /<br />

beantragten Windenergieanlagenstandorte und Windenergieanlagen bzw. zur<br />

Bauleitplanung1 in dem gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ die<br />

Umweltverträglichkeitsstudie zu erarbeiten.<br />

1 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und den 1. Änderung des B-Planes 91 in der Gemeinde<br />

Grömitz, zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 Gemeinde Kabelhorst und zur 1. Änderung des<br />

B-Planes Nr. 5 / zum B-Planes Nr. 7 / zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 Gemeinde Riepsdorf<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

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A.2 Gesetzliche Ausgangsbasis<br />

Gemäß UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 05.09.2001 /<br />

Anlage 1 handelt es sich bei dem genannten Vorhaben um ein Vorhaben nach<br />

Nummer:<br />

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie.<br />

1.6 Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen in einer Höhe von jeweils<br />

mehr als 35 Metern oder einer Leistung von jeweils mehr als 10 KW sowie mit<br />

1.6.1 20 oder mehr Windkraftanlagen (Vorhaben ist UVP-pflichtig).<br />

„§ 3 b (1) Die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht für die in Anlage 1<br />

aufgeführten Vorhaben, wenn die zur Bestimmung seiner Art genannten Merkmale<br />

vorliegen. Sofern Größen- oder Leistungswerte angegeben sind, ist eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die Werte erreicht oder<br />

überschritten werden.“<br />

„§ 3 b (2) Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

besteht auch, wenn mehre Vorhaben derselben Art, die gleichzeitig von demselben<br />

oder mehreren Trägern verwirklicht werden soll und in einem engen<br />

Zusammenhang stehen (...), zusammen die maßgeblichen Größen- oder<br />

Leistungswerte erreichen oder überschreiten. Ein enger Zusammenhang ist<br />

gegeben, wenn diese Vorhaben (...) auf demselben Betriebs- oder Baugelände<br />

liegen (...) oder als sonstige in Natur und Landschaft eingreifende Maßnahmen in<br />

einem engen räumlichen Zusammenhang stehen und wenn sie einem<br />

vergleichbaren Zweck dienen.“<br />

„§ 3 b (3) Wird der maßgebliche Größen- oder Leistungswert durch die Änderung-<br />

oder Erweiterung eines bestehenden bisher nicht UVP-pflichtigen Vorhabens<br />

erstmals erreicht oder überschritten, ist für die Änderung oder Erweiterung eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen<br />

des bestehenden, bisher nicht UVP-Pflichtigen Vorhabens durchzuführen.“<br />

In Fällen des sogenannten „Hineinwachsens“ im Sinne von § 3 b (3) UVPG ist zu<br />

berücksichtigen, dass der Bestand bei Bestimmung der Größen- oder<br />

Leistungswerte unberücksichtigt bleibt, wenn die jeweiligen Vorhaben vor Ablauf<br />

der für die einschlägigen Umsetzungsfrist der Richtlinie 85/337/EWG (d. h. vor dem<br />

03.07.1988) bzw. 97/11/EG (d. h. vor dem 14.03.1999) bereits bestanden.<br />

Durch die UVP-II-Richtlinie der EG (97/11/EG) vom 03.03.1997 sind „Anlagen zur<br />

Nutzung von Windenergieanlagen zur Stromerzeugung (Windfarmen)“ UVPpflichtig<br />

(mindestens Einzelfallprüfung). Gemäß Rechtsprechung der EuGH ist die<br />

UVP-II-RL seit dem 14.03.1999 geltendes Recht. D.h. bis zur Umsetzung in<br />

nationales Recht (05.09.2001) waren alle Windenergieanlagen, die ab dem<br />

14.03.1999 genehmigt wurden, UVP-pflichtig.<br />

Seit dem 05.09.2001 gilt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

A.3 Kumulierende Wirkung<br />

Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ bzw. die geplanten / beantragten<br />

Windenergieanlagenstandorte und Windenergieanlagen in diesem Eignungsgebiet<br />

stehen – bei einem „Bezugsraum von 15 x Anlagenhöhe“ - außerdem in einem<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

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räumlichen Zusammenhang zu weiteren 10 Anlagen im Eignungsgebiet „Damlos“,<br />

„<strong>Lensahn</strong>-Ost“, „<strong>Lensahn</strong>-Süd“, „Kolauerhof“ und „Rüting Süd“.<br />

Die Gemeinde Damlos hat mit der 5. Flächennutzungsplanänderung bzw. durch die<br />

Aufstellung der Bebauungspläne 7 a und 7 b die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Errichtung von zwei 150 m hohen Anlagen im Windpark<br />

Damlos geschaffen. Bei einer Aufstellung des B-Planes Nr. 7 c sollen mittelfristig<br />

die drei vorhandenen Windenergieanlagen durch zwei 150 m hohe<br />

Windenergieanlagen ersetzt werden.<br />

In der Gemeinde <strong>Lensahn</strong> werden die 4 Windenergieanlagen parallel zur Autobahn<br />

repowert bzw. durch 4 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe pro Anlage von<br />

100 m ersetzt.<br />

Es handelt sich bei den Vorhaben im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ um kein „kumulierendes<br />

Vorhaben“ nach § 3 b UVPG. (s. Abb. 2)<br />

Abb. 2 Windfarmgebiet und kumulierende Wirkung<br />

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TEILBEREICH:<br />

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A.4 Zu berücksichtigende Vorhaben<br />

Die 34 Bestandsanlagen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ sind nach der<br />

Landesbauordnung (LBO) zu folgenden Terminen genehmigt worden:<br />

1998 (5 WEA)<br />

5 x V47<br />

- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 47m<br />

- Genehmigung 30.07.1998<br />

---------------------------------------------UVP-Pflichtigkeit -------------------------------------------<br />

1999 (20 WEA)<br />

8 x V47<br />

- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 47m<br />

- Genehmigung 07.04.1999<br />

3 x NEG Micon NM 1500 C/64<br />

- Nabe: 68m<br />

- Rotordurchmesser: 64m<br />

- Genehmigung 19.05.1999<br />

1 x V47<br />

- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 47m<br />

- Genehmigung 02.06.1999<br />

1 x NEG Micon NM 1500 C/64<br />

- Nabe: 68m<br />

- Rotordurchmesser: 64m<br />

- Genehmigung 05.10.1999<br />

4 x Repower/Jacobs MD 70<br />

- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 70m<br />

- Genehmigung 25.11.1999<br />

3 x Repower/Jacobs MD 70<br />

- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 70m<br />

- Genehmigung 15.12.1999<br />

2000 (3 WEA)<br />

- 2 x Enercon E66<br />

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- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 70m<br />

- Genehmigung 09.03.2000<br />

1 x Enercon E66<br />

- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 70m<br />

- Genehmigung 14.04.2000<br />

2001 (3 WEA)<br />

- 3 x Repower/Jacobs MD 70<br />

- Nabe: 65m<br />

- Rotordurchmesser: 70m<br />

- Genehmigung 19.11.2001<br />

Unter Berücksichtigung der Aussagen in Kapitel A.2 ist für die geplanten /<br />

beantragten Windenergieanlagenstandorte und Windenergieanlagen im<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ eine UVP unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen<br />

des bestehenden, bisher ebenfalls UVP-Pflichtigen Vorhabens nach § 3 b Abs. 3<br />

UVPG durchzuführen.<br />

Im Rahmen der Eignungsgebietsausweisung des gemeindeübergreifenden Planungsgebietes<br />

für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ wurde<br />

keine Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet.<br />

A.5 Aufgabenstellung, Inhalte der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

In § 6 heißt es:<br />

„Der Träger des Vorhabens hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die<br />

Umweltauswirkungen des Vorhabens (…) vorzulegen“. „Die Unterlagen (…)<br />

müssen mindestens folgende Angaben enthalten:“ (Reihenfolge gemäß Gesetz):<br />

- Beschreibung des Vorhabens (Standort, Art, Umfang, Bedarf an Grund und<br />

Boden).<br />

- Beschreibung der Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

- Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.<br />

- Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des<br />

Vorhabens und Formulierung von Aussagen zur Bevölkerung in diesem Bereich.<br />

- Übersicht über die wichtigsten vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen<br />

Lösungsmöglichkeiten und Angabe der Auswahlgründe im Hinblick<br />

auf die Umweltauswirkungen.<br />

- Allgemeine nichttechnische Zusammenfassung.<br />

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- In Abhängigkeit zum Vorhaben:<br />

- Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren.<br />

- Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, des Abfalls<br />

sowie des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser,<br />

Boden, Natur und Landschaft und sonstige Folgen des Vorhabens.<br />

Ziel einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG bzw. der vorliegenden<br />

Umweltverträglichkeitsstudie ist es, die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und<br />

umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. In diesem<br />

Zusammenhang ist festzustellen, ob bei einer Realisierung der Planungen<br />

„erhebliche nachteilige“ Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Wann es sich bei<br />

einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft um eine „erhebliche“<br />

Umweltauswirkung handelt, wird im UVPG nicht geregelt (das UVPG hat nur<br />

verfahrensrechtlichen Charakter). Die Angabe von Größen- oder Leistungswerten<br />

im Gesetz kann aber als Wertung angesehen werden.<br />

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die in § 2 UVPG beschriebenen Schutzgüter „Mensch einschließlich<br />

der menschlichen Gesundheit“, „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“,<br />

„Boden“, „Wasser“, „Klima“, „Luft“, „Landschaft“, „Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter“ sowie die Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern<br />

zu analysieren. Die Umweltprüfung erfolgt schutzgutbezogen differenziert unter den<br />

erforderlichen Gesichtspunkten: Anlagenhöhe, Anlagenanzahl sowie der<br />

rotorumstrichenen Fläche.<br />

Da zu den Bestandsanlagen noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

vorgenommen wurde, gehört in diesem Fall zu dem Inhalt der zu erstellenden <strong>UVS</strong><br />

auch die Beschreibung der Umweltauswirkungen der 34 Bestandsanlagen auf die<br />

zu bewertenden Schutzgüter auf Basis der vorhandenen Daten sowie ggf.<br />

geeigneter Fachliteratur. Detaillierte Aussagen zur faunistischen Situation vor<br />

Errichtung der 34 Bestandsanlagen sind nicht möglich, da zum Zeitpunkt der<br />

Genehmigung der 34 WEA keine faunistischen Kartierungen erforderlich waren und<br />

daher auch nicht erhoben worden sind.<br />

In der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (<strong>UVS</strong>) werden die Ausführungen<br />

gemäß dem Erlass des Innenministerium vom 20.11.2001 „Prüfung der<br />

Umweltverträglichkeit im Bauplanungsrecht“ und der Erlass „Grundsätze zur<br />

Planung von Windkraftanlagen vom 22.02.2011“ berücksichtigt.<br />

Die verschiedenen Planungen zu Windenergieanlagen in dem<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ haben einen unterschiedlichen Planungsstand. Zu jeder<br />

geplanten Anlage liegen daher noch nicht alle erforderlichen Gutachten vor<br />

(faunistische Kartierung, Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schall- und Schattenwurfprognose). Außerdem<br />

stehen noch nicht für alle beantragten Anlagen der Anlagentypen fest. Aufgrund<br />

des o. g. Sachverhaltes wird die vorliegende <strong>UVS</strong> in folgende Abschnitte gegliedert:<br />

- Einleitung<br />

- Bestandsanalyse<br />

- Beschreibung der Vorhaben<br />

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- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.<br />

- Darstellung der Umweltauswirkungen der Vorhaben unter Berücksichtigung<br />

der Bestandsanlagen<br />

- Nichttechnische Zusammenfassung<br />

- Berücksichtigung der anlagenbezogenen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

A.6 Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung<br />

Die UVP ersetzt nicht den Umweltbericht als Bestandteil der jeweiligen<br />

Begründung. Die Ergebnisse der UVP müssen folglich in den Umweltbericht<br />

eingearbeitet werden. Die UVP ist zudem der Begründung als Anlage beizufügen.<br />

Neben der UVP ist zu jedem Bebauungsplan eine Bilanzierung der Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft, eine faunistische Bestandserfassung und –bewertung<br />

gemäß den Vorgaben der UNB sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu<br />

erstellen. Diese Unterlagen sind als Anlage Bestandteil der Begründung und<br />

öffentlich mit auszulegen.<br />

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne ist die UVP nach dem Vorschriften des<br />

Baugesetzbuches durchzuführen (s. § 17 UVPG). Ein „Scopingtermin“ ist gemäß<br />

UVPG nicht erforderlich. Der Untersuchungsumfang sowie die Inhalte und der<br />

Umfang der zu erarbeitenden <strong>UVS</strong> wurden am 16.08.2012 festgelegt. Für die<br />

beantragten Anlagen außerhalb von Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, ist<br />

ein Scopingtermin gemäß § 5 UVPG durchzuführen.<br />

A.7 Untersuchungsgebiet, Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethoden<br />

Bei der Festlegung des Untersuchungsgebietes, des Untersuchungsumfanges und<br />

der Untersuchungsmethoden ist zu berücksichtigen, dass für jedes Vorhaben<br />

separat die Eingriffe in Natur und Landschaft, eine faunistische Bestandserfassung<br />

sowie -bewertung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag unter<br />

Berücksichtigung des konkreten Anlagentyps zum Zeitpunkt der öffentlichen<br />

Auslegung bzw. zum Genehmigungsverfahren erstellt werden muss und wird.<br />

In Bezug auf die verschiedenen Schutzgüter ergeben sich daher unter<br />

Berücksichtigung des Vorhabens folgende Untersuchungsgebiete:<br />

Mensch<br />

Bei einer Errichtung von Windenergieanlagen ergeben sich potenzielle<br />

Auswirkungen auf den Mensch durch:<br />

- Zusätzliche Schall- und Schattenwurfemissionen.<br />

- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes /Siedlungsbildes bzw. der Landschaft<br />

als Erholungsraum.<br />

Es werden daher folgende Untersuchungsräume abgegrenzt:<br />

- Untersuchungsraum zu den Schallemissionen entsprechend der TA-Lärm /<br />

DIN ISO 9613-2 und der maßgeblichen Immissionspunkten (nächstgelegene<br />

schutzwürde Nutzung).<br />

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- Untersuchungsraum zum Schattenwurf entsprechend der allg. anerkannten<br />

Prüfmethode und den maßgeblichen Imissionspunkten (nächstgelegene<br />

schutzwürde Nutzung).<br />

- Untersuchungsraum zur Naherholung: 15 min. Sparziergang = 750 m um die<br />

Siedlungsfläche.<br />

- Untersuchungsraum in Bezug auf die Landschaft als Erholungsraum in Anlehnung<br />

an das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut „Landschaft“.<br />

Der Untersuchungsumfang / die Untersuchungsmethode in Bezug auf das<br />

Schutzgut „Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit“ wird auf die<br />

Themenkomplexe „Wohnen“ und „Erholung“ begrenzt. Besondere Untersuchungen<br />

dazu sind nicht erforderlich.<br />

Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf das Schutzgut „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“ sind<br />

bei einer Realisierung des Vorhabens Veränderungen der Biotoptypen (Art und<br />

Umfang) und der Avifauna denkbar. Folgende Untersuchungsräume werden daher<br />

festgelegt:<br />

- In Bezug auf den Untersuchungsumfang / die Untersuchungsmethode zum<br />

Schutzgut „Pflanzen“ ist eine detaillierte, floristische Bestandserfassung nicht<br />

erforderlich, da die neuen Anlagen auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen<br />

Ackerflächen errichtet werden sollen. Die Ackerflächen sind durch die intensive<br />

anthropogene bzw. konventionelle landwirtschaftliche Nutzung floristisch<br />

erheblich verändert; „besonders geschützten Arten“, „streng geschützten Arten“<br />

oder „Rote-Liste-Arten“ kommen daher auf diesen Flächen nicht vor. Eine<br />

Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen sowie der Flächennutzung ist daher<br />

ausreichend.<br />

- Untersuchungsraum zur Avifauna: Die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Avifauna ergeben sich durch Erhöhung und Neuordnung der<br />

Windenergieanlagen. Im Rahmen der Erstellung der faunistischen Gutachten<br />

sind folgende Kartierungen durchzuführen:<br />

Auszug aus dem Standarduntersuchungsrahmen der UNB / des LLUR:<br />

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Boden<br />

Die potenziellen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Boden ergeben<br />

sich durch die Versiegelung von derzeit unverschlossenen Böden. Da über den<br />

Versiegelungsbereich hinausgehende Veränderungen nicht zu erwarten sind,<br />

entspricht das Untersuchungsgebiet dem gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet<br />

für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“.<br />

In Bezug auf das Schutzgut „Boden“ sind keine besonderen Untersuchungen<br />

erforderlich.<br />

Wasser<br />

Im Zusammenhang mit der Versiegelung von unversiegelten Böden stehen auch<br />

Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Schutzgut „Wasser“. Da über den<br />

Versiegelungsbereich hinausgehende Veränderungen nicht zu erwarten sind,<br />

entspricht das Untersuchungsgebiet dem gemeindeübergreifende Eignungsgebiet<br />

für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“.<br />

In Bezug auf das Schutzgut „Wasser“ sind keine besonderen Untersuchungen<br />

erforderlich.<br />

Klima/Luft<br />

Da im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb vom Windenergieanlagen keine<br />

negativen, erheblichen bzw. messbaren klimatischen Auswirkungen bekannt sind<br />

bzw. zu erwarten sind, entspricht das Untersuchungsgebiet dem<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“.<br />

In Bezug auf das Schutzgut „Klima/Luft“ sind keine besonderen Untersuchungen<br />

erforderlich.<br />

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Landschaft<br />

Im Zusammenhang mit Windenergieanlagen ergeben sich Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes. Als pragmatischer Ansatz wird als erheblich betroffener<br />

Landschaftsraum und damit als Untersuchungsgebiet „15 x Anlagenhöhe“ definiert.<br />

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden verbal-argumentativ<br />

beschrieben.<br />

Bei der Bewertung der Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das<br />

Landschaftsbild wird von folgenden Erkenntnissen ausgegangen:<br />

- Die Auswirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild ist maßgeblich<br />

abhängig von der Witterung / Jahreszeit (Nebel oder Sonne / Winter oder<br />

Sommer) und vom Standpunkt.<br />

- Windenergieanlagen sind technische Bauwerke, die - insbesondere in Form<br />

von Windparks - Flächen in einem erheblichen Umfang beanspruchen. Außerdem<br />

stellen sie landschaftsästhetisch besonders beeinträchtigende Flächennutzung<br />

dar, da der Betrachter ein Element mit derart technischer Intensität in<br />

der Landschaft nicht erwartet.<br />

- Mit zunehmender Entfernung nimmt die Wirkungsintensität von Windenergieanlagen<br />

exponentiell ab. Das bedeutet, dass wenig Fläche in der unmittelbaren<br />

Umgebung des Eingriffsobjektes übermäßig stark beeinträchtigt wird, während<br />

viel Fläche in der weiteren Umgebung visuell schwächer belastet wird.<br />

- Windenergieanlagen werden in der unmittelbaren Umgebung (200 m-Radius)<br />

in Bezug auf die Ästhetik häufig als übermächtig empfunden. Die Beeinträchtigung<br />

ist in diesem Bereich als sehr hoch anzusehen, zumal in dieser kurzen<br />

Entfernung i. d. R. kaum landschaftliche Elemente vorhanden sind, die mildernd<br />

auf diesen Eindruck wirken können.<br />

- Die Fernwirkung wird durch das Bewegungsmoment noch gesteigert.<br />

- Wenige Anlagentypen bzw. nur ein Anlagentyp belasten das Landschaftsbild<br />

weniger als viele unterschiedliche Anlagentypen.<br />

- Wenige große Anlagen belasten das Landschaftsbild weniger als viele kleine<br />

Anlagen.<br />

- Der optische Eindruck wird eher von der Zahl der Anlagen bestimmt als von ihrer<br />

Größe, wobei die Beeinträchtigungsintensität nicht proportional steigt.<br />

- In Bezug auf die Rotorbewegung sind große Anlagen besser (weil langsamer)<br />

als kleine Anlagen.<br />

- Der vom Eingriff betroffene Raum nimmt mit der Anzahl der Windenergieanlagen<br />

(aufgrund der Abstände zwischen den Anlagen) zu, wenn auch nicht proportional.<br />

Außerdem erhöht sich bei einer Erhöhung der Anlagenzahl und bei<br />

einem Landschaftsraum mit einem hohen Wert die Beeinträchtigungsschwere.<br />

- Der von einer Windenergieanlage betroffene Landschaftsraum geht über die<br />

direkt beanspruchte Grundfläche (Fundament) hinaus. Die Wirkung ist aber<br />

nur bis zu einer bestimmten Entfernung für die Qualität des Landschaftsbildes<br />

relevant. Es kann daher von einer begrenzten visuellen Wirkzone ausgegangen<br />

werden. Die Ausdehnung der Wirkzone hängt u. a. von der Größe und der<br />

Art des Objektes bzw. von den Sichtverhältnissen ab.<br />

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- Visuell betrachtet endet die ästhetische Fernwirkung einer Windenergieanlage<br />

dort, wo andere Elemente (Bebauung, Gehölze, Geländeerhebungen) als Hindernisse<br />

den Blick des Betrachters verstellen („sichtverschattete Bereiche“).<br />

Bei entsprechender Objekthöhe werden sie jedoch in einiger Entfernung wieder<br />

sichtbar. Hinter der Verschattungszone nehmen sie die Fernwirkung wieder<br />

auf.<br />

Als erheblich beeinträchtigt ist das Landschaftsbild mindestens im Umkreis der<br />

fünfzehnfachen Anlagenhöhe einzustufen. Dieses entspricht der von Nohl für große<br />

Windenergieanlagen festgesetzten „Mittelzone“ bzw. „Wirkzone II“ und bedeutet bei<br />

einer 150 m hohen Anlage einem Radius von mindestens 2.250 m (NOHL). Ab<br />

einer Entfernung von 15 x Anlagenhöhe wird davon ausgegangen, dass<br />

Gehölzgruppen und Baumreihen die Windenergieanlagen in die Landschaft besser<br />

einbinden und teilweise verdecken. Sie dominieren damit nicht mehr das<br />

Landschaftsbild, da Teile des Baukörpers verdeckt sind und andere Elemente in<br />

der Landschaft in den Vordergrund treten. Das bedeutet aber nicht, dass die<br />

Anlagen nicht mehr sichtbar sind oder keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

haben (technische Veränderung der Landschaft).<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

In Bezug auf das Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ sind keine<br />

besonderen Untersuchungen erforderlich. Sollte sich im Rahmen der genauen<br />

Standortplanung herausstellen, dass archäologische Denkmäler betroffen sein<br />

können, sind die notwendigen Untersuchungen gemäß den Vorgaben des<br />

Archäologischen Landesamtes durchzuführen.<br />

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B. BESTANDSANALYSE<br />

B.1 Beschreibung des gemeindeübergreifenden Eignungsgebietes für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“<br />

Abb. 3 Ausschnitt aus dem Regionalplan<br />

Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ ist im derzeitig gültigen Regionalplan für den Planungsraum II<br />

ausgewiesen. Es hat eine Länge von rund 5 km, eine Breite von rund 1,5 km und<br />

eine Gesamtgröße von 492 ha.<br />

Von den 492 ha entfallen auf das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen in der<br />

Gemeinde Kabelhorst 71,2 ha (4 Windenergieanlagen), 117,9 ha Grömitz (10<br />

Windenergieanlagen) und 302,9 ha Riepsdorf (20 Windenergieanlagen) - s. Abb. 4.<br />

Die heutigen Windenergieanlagen im Eignungsgebiet werden von einer Vielzahl<br />

von Gesellschaften betrieben (s. Abb. 5). Ein Abbau der Altanlagen bzw. ein<br />

Ersetzen dieser durch moderneren und leistungsstärkeren Anlagen ist daher immer<br />

nur mit den jeweiligen Betreibern möglich. Weil die Anlagen zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten errichtet wurden, haben die Betreibergesellschaften unterschiedliche<br />

Vorstellungen / Möglichkeiten, wann sie Ihre Anlagen ersetzen können. Eine aus<br />

städtebaulicher Sicht selbstverständlich wünschenswerte Variante des<br />

gleichzeitigen Rück- und Neubaus aller Anlagen im gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ ist<br />

daher nicht umsetzbar.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 24


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Auf Basis des o.g. Sachverhaltes haben alle drei Gemeinden unterschiedliche<br />

Konzepte/Möglichkeiten, wie sie zukünftig ihren Teil des gemeinsamen<br />

Eignungsgebiets gestalten.<br />

Abb. 4 Flächen in den jeweiligen Gemeinden<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 25


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Abb. 5 Gesellschaften innerhalb der Eignungsgebiete<br />

B.2 Übergeordnete und sonstige Planungen / Schutzausweisungen<br />

B.2.1 Landschaftsrahmenplan<br />

Der Landschaftsrahmenplan enthält folgende planungsrelevanten Darstellungen in<br />

Bezug auf das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“:<br />

- Die Flächen südlich einer Linie zwischen den Orten Kabelhorst (Gemeinde<br />

Kabelhorst) und Gosdorf (Gemeinde Riepsdorf) liegt in einem Gebiet mit besonderer<br />

Erholungseignung.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 26


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Abb. 6 Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Karte 1<br />

Abb. 7 Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Karte 2<br />

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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

B.2.2 Landschaftsplan<br />

Für das Gemeindegebiet von Riepsdorf und Kabelhorst gibt es keinen<br />

Landschaftsplan. Der Landschaftsplan in der Gemeinde Grömitz enthält keine<br />

planungsrelevanten Darstellungen.<br />

B.2.3 Schutzausweisungen, Biotopverbundplanungen, sonstige geschützte Objekte<br />

Im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ kommen folgende geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG /<br />

§ 21 LNatSchG vor (s. Plan 3):<br />

- Knick<br />

- Kleingewässer<br />

- Allee<br />

Nach § 30 BNatSchG sind alle Handlungen, die zu einer Beseitigung,<br />

Beschädigung oder zu einer Veränderung des charakteristischen Zustandes des<br />

geschützten Biotops führen können, zunächst einmal verboten.<br />

Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte<br />

Landschaftsbestandteile oder Flächen mit einer einstweiligen Sicherung kommen<br />

im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ nicht vor.<br />

Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ liegt außerhalb von Naturparks oder Naturerlebnisräumen<br />

und Biotopverbundsystemen.<br />

Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet ist der „Oldenburger Graben“, das<br />

nächstgelegene FFH-Gebiet die „Wälder von Güldenstein“ (westlich <strong>Lensahn</strong>). Eine<br />

Beeinträchtigung der Natura 2000-Gebiete kann – aufgrund der Entfernung (mehr<br />

als 3,5 km Luftlinie zum Oldenburger Graben und ca. 6 km zum FFH-Gebiet) –<br />

ausgeschlossen werden.<br />

B.3 Beschreibung der vorhandenen Windenergieanlagen<br />

B.3.1 Windenergieanlagen (Bestand bzw. genehmigte Anlagen) im<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“<br />

Windenergieanlagen in der Gemeinde Riepsdorf<br />

34 WEA Rotorumstrichene Fläche pro Summe rotorumstrichene Fläche in<br />

Anlage in qm<br />

qm<br />

E 66 (3) 3.848,50 11.545,50<br />

Vestas 47 (14) 1.734,90 24.288,60<br />

MD 70 (13) 3.848,50 50.030,50<br />

Micon (4) 3.848,50 15.395,00<br />

Summe 101.259,6<br />

Tab. 1 rotorumstrichene Fläche im Bestand<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 28


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Die 34 Bestandsanlagen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ sind nach der<br />

Landesbauordnung (LBO) genehmigt worden (s. Kapitel A.4)<br />

E 66 (2)<br />

- Leistung: 1,8 MW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

Vestas 47 (14)<br />

- Leistung: Leistung: 660 kW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 47 m<br />

- Gesamthöhe: 89 m<br />

MD 70 (4)<br />

- Leistung: 1,5 MW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

Windenergieanlagen in der Gemeinde Kabelhorst<br />

Micon (4)<br />

- Leistung: 1,5 MW<br />

- Nabenhöhe: 68 m<br />

- Rotordurchmesser: 64 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

Windenergieanlagen in der Gemeinde Grömitz<br />

MD 70 (9)<br />

- Leistung: 1,5 MW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

E 66 (1)<br />

- Leistung: 1,8 MW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 29


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

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B.3.2 Windenergieanlagen (Bestand bzw. genehmigte Anlagen) im räumlichen<br />

Zusammenhang zum gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“<br />

Windenergieanlagen in der Gemeinde <strong>Lensahn</strong><br />

Südwind S 70 (1)<br />

- Leistung: 1,5 MW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

E-66 (1)<br />

- Leistung: 1,8 MW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

E 66 (1)<br />

- Leistung: 1,5 MW<br />

- Nabenhöhe: 85 m<br />

- Rotordurchmesser: 66 m<br />

- Gesamthöhe: 118 m<br />

Enercon E 70 (3) 2<br />

- Leistung: 2.300 kW<br />

- Nabenhöhe: 64 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 99 m<br />

Enercon E 53 (1) 3<br />

- Leistung: 800 kW<br />

- Nabenhöhe: 73,25 m<br />

- Rotordurchmesser: 52,8 m<br />

- Gesamthöhe: 99,7 m<br />

Windenergieanlagen in der Gemeinde Damlos<br />

Südwind S 70 (3)<br />

- Leistung: 1,5 MW<br />

- Nabenhöhe: 65 m<br />

- Rotordurchmesser: 70 m<br />

- Gesamthöhe: 100 m<br />

2 Genehmigt, Baubeginn voraussichtlich Frühjahr 2013<br />

3 Genehmigt, Baubeginn voraussichtlich Frühjahr 2013<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 30


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GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Enercon E 82 (2) 4<br />

- Leistung: 2.300 kW<br />

- Nabenhöhe: 108 m<br />

- Rotordurchmesser: 82 m<br />

- Gesamthöhe: 149 m<br />

B.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT / WECHSELWIRKUNGEN<br />

B.4.1 Naturräumliche Gliederung, Relief<br />

Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ liegt in einer Grundmoränenlandschaft bzw. in einem<br />

weiträumig bewegten Gelände aus Kuppen und Senken. Naturräumlich befindet es<br />

sich im „Ostholsteinischen Hügelland / Teillandschaft Wagrische Halbinsel“.<br />

Die geplanten/beantragten Windenergieanlagenstandorte und Windenergieanlagen<br />

liegen bei +10 bis + 25 m ü. NN.<br />

B.4.2 Flächennutzung<br />

Die Flächen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ werden intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />

(Acker). Nur rund um die Dörfer Schwienkuhl, Günbek, Gosdorf, Riepsdorf kommen<br />

noch Grünlandflächen vor. Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 5 – 1. Änderung<br />

kommen auch intensiv genutzte Grünlandflächen vor. Im Geltungsbereich des B-<br />

Planes Nr. 4 befinden sich noch Kompensationsflächen, die keiner<br />

landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen.<br />

Ein Teil der Flurstücke ist mit Knicks abschnittsweise eingefriedet. Die Knickdichte<br />

reicht von sehr locker im Bereich des B-Planes Nr. 7 bis relativ dicht im Bereich der<br />

B-Pläne Nr. 4, 5 – 1. Änderung und 2 – 1. Änderung.<br />

Als weitere naturnahe Strukturen kommen Mergelkuhlen vor, die locker im<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ verteilt liegen.<br />

B.4.3 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />

Zur thematischen Eingrenzung des Schutzgutes „Mensch“ werden die derzeitig<br />

bekannten und direkt auf den Menschen einwirkenden Immissionen und sonstigen<br />

Beeinträchtigungen, die von Windenergieanlagen ausgehen können,<br />

herangezogen. Das sind: Schallemissionen, Schattenwurfemissionen und<br />

Landschaftsbildbeeinträchtigungen.<br />

Im Zusammenhang mit den o. g. Emissionen und sonstigen Beeinträchtigungen<br />

ergeben sich in Bezug auf das Schutzgut „Mensch“ die Themenkomplexe „Wohnen<br />

im Sinne der Wohnlage“ und „Erholung (siedlungsnaher- und wohnungsnaher<br />

Erholungsraum, touristischer Erholungsraum)“.<br />

4 Genehmigt, Baubeginn voraussichtlich Frühjahr 2013<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 31


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Das Landschaftsbild - als wesentlicher Faktor für die Erholungsqualitäten eines<br />

Landschaftsraumes - stellt ein eigenes Schutzgut dar und wird daher in einem<br />

eigenen Kapitel ausführlich beschrieben und bewertet.<br />

Wohnen<br />

Der Mindestabstand der heutigen Windenergieanlagen zu bewohnten oder zum<br />

regelmäßigen Aufenthalt genutzten Gebäuden betrug zum Zeitpunkt der<br />

Genehmigung der Bestandsanlagen – gemäß des Erlasses vom 04.07.1995 - bei<br />

Anlagen, die eine Höhe von bis zu 100m aufwiesen, 300 m zu Einzelhäusern und<br />

500 m zu ländlichen Siedlungen. Der Abstand betrug damit 3 x h zu Einzelhäusern<br />

und 5 x h zu Siedlungen. Alle Bestandsanlagen berücksichtigen die damals<br />

gültigen Mindestabstände. Das nachbarliche Rücksichtnahmegebot (§ 35 Abs. 3<br />

Satz 1 Nr. 3 BauGB) im Zusammenhang mit der optisch bedrängenden Wirkung<br />

der WKA, die durch die Drehbewegung des Rotors ausgelöst wird, wurde damit<br />

beachtet. Dies bedeutet nicht, dass die Windenergieanlagen ab einem Abstand von<br />

300/500 m nicht mehr sichtbar sind. Es gehen von ihnen nur keine bedrängende<br />

Wirkung mehr aus, weil u. a. andere Elemente in der Nachbarschaft in den<br />

Vordergrund treten.<br />

Rund um das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ liegen die Orte:<br />

- „Kabelhorst“, „Grünbek“ und „Schwienkuhl“ in der Gemeinde Kabelhorst (mit<br />

436 Einwohnern).<br />

- „Koselau“, „Quaal“, „Riepsdorf“, „Gosdorf“ in der Gemeinde Riepsdorf (mit<br />

1007 Einwohnern - einschl. der Einwohner in Thomsdorf).<br />

- „Cismarfelde“, „Rüting“ und „Poggenpohl“ in der Gemeinde Grömitz mit bis zu<br />

rund 150 Einwohnern.<br />

Nutzungsstruktur<br />

Die Nutzungsstruktur der o. g. Orte bestehen aus überwiegend Einfamilienhäusern,<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen und vereinzelten Ferienwohnungen.<br />

Schallimmissionen<br />

Schallimmissionen von Windenergieanlagen können grundsätzlich einen<br />

Wohnstandort beeinträchtigen. Durch die bestehenden Anlagen im<br />

interkommunalen Windeignungsgebiet sind bereits Schallemissionen vorhanden.<br />

Die Berechnungen zeigen, dass durch die Vorbelastung der vorhandenen und<br />

bereits genehmigten WEA der Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ von nachts 45<br />

dB(A) an einem Immissionsort in Kabelhorst überschritten wird. An den anderen<br />

Immissionsorten wird der Immissionsrichtwert eingehalten oder unterschritten. Die<br />

einzuhaltenden Richtwerte der TA Lärm ergeben sich aus der Klassifizierung des<br />

betrachteten Immissionsortes (IO), gem. BauNVO. Festgelegt wird diese im<br />

Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinde, bzw. durch ihre Charakteristik.<br />

Schattenwurf<br />

Der Schattenwurf von Windenergieanlagen kann grundsätzlich zu Irritationen und<br />

Beeinträchtigungen führen.<br />

Durch die bestehenden Anlagen im interkommunalen Windeignungsgebiet sind<br />

bereits Schattenwurfemissionen vorhanden.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 32


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Durch den Betrieb von Windenergieanlagen entsteht drehender Schattenwurf<br />

(Rotordrehung). Die Berechnung dessen erfolgt als astronomisch maximal<br />

möglicher (theoretischer) Schattenwurf. Dieser geht davon aus, dass der Rotor eine<br />

Scheibe ist, die Sonneneinstrahlung nicht durch Wolken gedämpft / verhindert wird<br />

und die Sonne immer senkrecht zu dem sich fortwährend drehenden Rotor<br />

befindet. Dauer und Umfang des astrologisch maximal möglichen (in der Realität<br />

stattfindenden) drehenden Schattenwurfs sind jedoch abhängig von dem<br />

Bewölkungsgrad, der Tageszeit / Jahreszeit (Sonneneinstrahlungswinkel) im<br />

Zusammenhang mit der Windrichtung (Ausrichtung des Rotors) und den<br />

Stillstandzeiten. Diese liegen erfahrungsgemäß bei 75 % unter dem astronomisch<br />

maximal möglichen Schattenwurfs.<br />

Maßgeblich für die Beurteilung der Schattenwurfimmissionen sind die vom<br />

Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) verfassten Schattenwurf-Hinweise,<br />

die einen Wert von 30 min / d und in der Summe 30 h / a als maximalen Richtwert<br />

festlegen. Dieser Wert darf nicht für die einzelne WEA betrachtet werden, sondern<br />

muss immer als Gesamteinwirkung aller WEA auf einen Immissionsort (IO)<br />

betrachtet werden.<br />

Entsprechend diesen Empfehlungen wird für die Schattenwurfberechnung von<br />

einem Referenzpunkt mit den Maßen 0,1 m x 0,1 m in 2 m Höhe über Grund<br />

ausgegangen. Dieser Referenzpunkt (Schattenrezeptor) wird horizontal<br />

ausgerichtet und an der der Windenergieanlage zugewandten Seite des Hauses<br />

platziert. Durch die horizontale Ausrichtung des Rezeptors ist die Berechnung<br />

unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung des IO. Aus der Rotordrehzahl<br />

ergibt sich die Taktgeschwindigkeit, mit der wechselnde Lichtverhältnisse im<br />

Schattenbereich der Rotorkreisfläche auftreten können.<br />

Bei einer Überschreitung des astronomisch maximal möglichen Schattenwurfs, wird<br />

in die betroffenen WEA eine Schattenabschaltung eingebaut werden. Diese misst<br />

die Beleuchtungsstärke (lx) und den Einfallswinkel der Sonne. Die<br />

Schattenabschaltung wird aktiviert, d.h. der Betrieb der Windenergieanlage wird<br />

gestoppt, sobald innerhalb des programmierten Abschaltfensters der eingestellte<br />

Wert der Abschaltintensität (Verhältnis von Schatten- zu Lichtintensität)<br />

unterschritten wird.<br />

Die bestehenden WEA in den Windparks der Gemeinden Kabelhorst, Riepsdorf<br />

und Grömitz, überschreiten in der Berechnung des astronomisch maximal<br />

möglichen Schattenwurfs an 21 der 47 betrachteten IO, die einzuhaltenden<br />

Richtwerte (30 min / d und 30 h / a). Durch die geplanten WEA erhöht sich die<br />

Schattenwurfbelastung an den betrachteten IO bzw. führt hier zu einer<br />

Überschreitung der Richtwerte.<br />

Erholung<br />

In Bezug auf die Erholungsqualitäten der zu bewertenden Landschaftsräume<br />

werden nur naturbezogene Erholungsformen (z. B. Wandern, Radfahren,<br />

Naturbeobachtungen) thematisiert.<br />

Gemäß Abbildung 7 / Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Karte 2 handelt<br />

es sich bei dem Raum südlich einer Linie zwischen Kabelhorst und Gosdorf um ein<br />

Gebiet mit einer besonderen Erholungseignung.<br />

Bei den Freiflächen rund um die Siedlungsflächen handelt es sich außerdem um<br />

einen wohnungsnahen- bzw. siedlungsnahen Erholungsraum (Naherholungsraum:<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 33


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

B.4.4 Boden<br />

„15 min. Spaziergang = 750 m um die Siedlungsflächen“). Erfahrungsgemäß<br />

suchen Spaziergänger weiter entfernte Ziele für die Naherholung ohne Benutzung<br />

eines Verkehrsmittels kaum auf.<br />

Erschlossen wird der Naherholungsraum / das Gebiet mit einer besonderen<br />

Erholungseignung über ein mehr oder minder dichtes und geschlossenes Netz aus<br />

landwirtschaftliche Feldwegen.<br />

Die Qualität und Eignung eines Raumes als wohnungsnaher oder siedlungsnaher<br />

Erholungsraum für naturnahe Erholungsformen wird u. a. von folgenden Aspekten<br />

und Faktoren maßgeblich beeinflusst:<br />

- Erlebbarkeit (Erschließung und Erreichbarkeit).<br />

- Anzahl und Spektrum der Möglichkeiten zur Erholungsnutzung und Freizeitgestaltung.<br />

- Qualität des Landschaftsbildes 5 .<br />

- Beeinträchtigungen (z. B durch Windenergieanlagen).<br />

- Konkurrenz oder räumliche Lage zu anderen Erholungseinrichtungen.<br />

- Das Vorhandensein vertrauter Gestaltmerkmale und Orientierungsmöglichkeiten<br />

im Sinne von Landmarken, da sie die Identifikation mit dem Landschaftsraum<br />

fördern.<br />

Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ steht in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang<br />

zu den angrenzenden Siedlungsflächen. Es wird potenziell von den Bewohnern und<br />

Gästen der Siedlungsflächen als Naherholungsflächen genutzt, da sie innerhalb eines<br />

Entfernungsradius von 750 m um die Siedlungsflächen liegen.<br />

Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ hat aber aus folgenden Gründen eher eine geringere<br />

Bedeutung (im Sinne von Attraktivität) als Erholungsraum:<br />

- Mangel an landschaftsbildprägenden, vielfältigen und interessanten Strukturen<br />

(=geringes Potenzial als Naturerlebnisraum).<br />

- Hohe Konkurrenz mit den vielfältigen und abwechslungsreichen Küstenbereichen<br />

mit umfangreichen Möglichkeiten zur Erholungsnutzung und Freizeitgestaltung.<br />

- Kaum vertraute Gestaltmerkmale und Orientierungsmöglichkeiten.<br />

Diese geringe Erholungsqualität wird außerdem durch die bestehenden<br />

Windenergieanlagen - im Zusammenhang mit den Schallimmissionen, dem<br />

Schattenwurf und den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - erheblich<br />

gemindert. Erholung in Natur und Landschaft beinhaltet vor allem Ruhe und einen<br />

unbebauten Landschaftsraum.<br />

Bei der Bewertung der Böden werden die im BBodSchG § 2 genannten Funktionen<br />

von Böden berücksichtigt.<br />

5 Wird im Kapitel „Landschaft“ B.4.8 beschrieben<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 34


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Bei den Böden im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ handelt es sich um<br />

Geschiebelehm oder –mergel. Die dominierende Bodenart ist sandiger Lehm.<br />

Aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung sind sie verändert, wenn auch<br />

deutlich geringer als bei befestigten/bebauten Flächen. Es liegen keine Hinweise zu<br />

Altlasten und Aufschüttungen vor.<br />

Schutzwürdige Bodenformen sind nicht bekannt.<br />

Aufgrund der geohydrologischen Bedingungen sind im gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ keine<br />

oberflächennahen Rohstoffe zu erwarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 a BBodSchG).<br />

B.4.5 Wasser<br />

Es liegen keine Hinweise zu Altlasten und Aufschüttungen vor.<br />

Foto 1 Kleingewässer ohne Bewuchs<br />

Im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ kommen eine Vielzahl an kleinen Oberflächengewässern vor.<br />

Daten zur Grundwassersituation liegen nicht vor. Untersuchungen zur<br />

Grundwasserqualität bzw. zu Grundwasserverschmutzungen durch die Anwendung<br />

von Mineraldüngern, organischen Düngern und Gülle sind nicht bekannt.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 35


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Foto 2 Kleingewässer mit Bewuchs<br />

B.4.6 Klima/Luft<br />

Bei einem Vergleich der klimatischen Situation im gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ mit<br />

sonstigen Freilandverhältnissen, kann davon ausgegangen werden, dass das Klima<br />

nicht verändert wird. Aufgrund der räumlichen Lage und im Zusammenhang mit der<br />

Flächennutzung kommt es auf den Flächen im Eignungsgebiet zu einer höheren<br />

nächtlichen Abkühlung und einer - im Vergleich zu besiedelten Bereichen -<br />

häufigeren Taubildung (Kaltluftentstehungsgebiet).<br />

Die Flächen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ haben aber keine klimatischen Entlastungs- oder<br />

Ausgleichsfunktion für die angrenzenden Siedlungsgebiete.<br />

Detaillierte Daten zur Luftqualität liegen nicht vor. Emittenten sind der private<br />

Hausbrand sowie der Kraftfahrzeugverkehr auf den klassifizierten Straßen.<br />

B.4.7 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt<br />

B.4.7.1 Pflanzen<br />

Heimische Pflanzen kommen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ nur im Bereich der Knicks<br />

und Kleingewässer vor. Der überwiegende Teil der Flächen wird intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt (Acker). Nur im Bereich von Gosdorf kommen auch umfassend<br />

genutzte Grünlandflächen vor.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 36


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Die Kleingewässer sind in einem ökologisch minderwertigen Zustand, da<br />

Pufferzonen zum angrenzenden Acker fehlen. Der Grundwasserstand liegt bei<br />

mindestens 60 cm unter OK Gelände.<br />

Die Knicks sind mit heimischen und standortgerechten Gehölzen wie Feld-Ahorn,<br />

Schlehe, Hunds-Rose, Holunder, Hasel, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Hainbuche,<br />

Schneeball und Brombeere bewachsen. Zum Teil kommen auch Überhälter aus<br />

Stiel-Eichen, Esche und Feld-Ahorn vor.<br />

Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 befindet sich eine einseitige Allee aus<br />

Linden. Das Alter der Bäume wird auf 60 Jahre geschätzt.<br />

B.4.7.2 Fauna / Vögel<br />

Im Rahmen der Genehmigung der 34 Windenergieanlagen im<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ wurden keine faunistischen Kartierungen durchgeführt. Eine<br />

verbindliche Beschreibung der faunistischen Situation (Vögel und Fledermäuse) vor<br />

der Errichtung der 34 Windkraftanlagen ist daher jetzt nicht mehr möglich. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Bedeutung einer Fläche<br />

/ eines Raumes für die Fauna von einer Vielzahl von Faktoren und nicht lediglich<br />

von dem Vorhandensein von Windenergieanlagen abhängig ist.<br />

Auf Basis der faunistischen Kenntnisse zu den nächstgelegen Eignungsgebieten<br />

für Windenergieanlagen (WP Farve in der Gemeinde Wangels, <strong>Lensahn</strong>er Berg in<br />

den Gemeinden Göhl und Heringsdorf und Fehmarn) und der sonstigen<br />

Untersuchungen zur Fauna und Windkraft können für das gemeindeübergreifende<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ folgende<br />

faunistische Aussagen zu dem Zustand vor Errichtung der WEA getroffen werden:<br />

- Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“ liegt außerhalb von bedeutsamen Brutgebieten für<br />

Wiesenvögel. Es handelt sich um einen Landschaftsraum mit einem weit verbreiteten<br />

Lebensraumtyp in SH. Es dominieren die gehölzbrütenden Vogelarten<br />

der halboffenen Landschaften wie Goldammer, Dorn- und Gartengrasmücke,<br />

wobei auch die Ubiquisten Buchfink und Amsel stets hohe Dichten erreichen.<br />

Bewertungsrelevante Arten mit Gefährdungs- oder Schutzstatus sind<br />

selten. In Einzelfällen können in dieser Landschaft besonders bzw. streng geschützten<br />

Brutvogelarten wie Rebhuhn oder Neuntöter vorkommen.<br />

- Der Brutvogelbestand in den Hecken und in den sonstigen naturnahen Gehölzstrukturen<br />

wird aber von Windenergieanlagen nicht messbar beeinflusst,<br />

da heckenbrütende Arten wenig empfindlich gegenüber Windenergieanlagen<br />

reagieren. Der heutige Brutvogelbestand im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet<br />

für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ dürfte<br />

daher dem Brutvogelbestand vor Errichtung der WEA entsprechen, wenn nicht<br />

andere negative Auswirkungen (wie eine Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung) erfolgt ist.<br />

- Untersuchungen auf Fehmarn haben gezeigt, dass von Windenergieanlagen<br />

Stör- und Vertreibungswirkungen auf rastende Vögel (Gänse und Goldregenpfeifer)<br />

ausgehen können, die zu Zerschneidungseffekten bzw. Habitatfrag-<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 37


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

mentierungen führen können. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Flächen im gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“<br />

vor Errichtung der Windenergieanlagen eine höhere Bedeutung als<br />

Rastgebiet für einige Rastvogelarten insbesondere Gänse und Enten hatten<br />

als dieses jetzt der Fall ist, da die Flächen grundsätzlich als Rastflächen geeignet<br />

sind und auch zur Verfügung standen.<br />

Entscheidend für die Eignung einer Fläche als Rastgebiet ist aber die Lage innerhalb<br />

des Zugkorridors, die Attraktivität als Nahrungsfläche, Störungen<br />

durch menschliche Aktivitäten und das Vorhandensein bzw. nichtvorhandensein<br />

von Knicks und Bäumen.<br />

- Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“ liegt außerhalb der Rastgebiete von landesweiter<br />

bzw. überregionaler Bedeutung und befindet sich nicht in einem Verbindungskorridor<br />

von Rastgebieten. In der Summe ist daher von einer geringen Bedeutung<br />

als Rastvogelhabitat auszugehen. Im faunistischen Gutachten zum<br />

Windpark Farve (vom Nov. 2012, unveröffentlicht), mit einer vergleichbaren Situation,<br />

heißt es:<br />

„Als dominante Arten sind Star, Kiebitz und Lachmöwe zu erwarten, die in<br />

weiten Teilen des Landes die häufigsten Rastvogelarten stellen. Dabei ist von<br />

Truppgrößen auszugehen, die die Rastbestand-Schwellenwerte von<br />

landesweiter Bedeutung deutlich unterschreiten (2 % Kriterium der<br />

landesweiten Rastbestandsgrößen, LANU 2008, LLUR 2010). Diese Schwelle<br />

liegt z. B. beim Kiebitz bei 2.000 Individuen und wird grundsätzlich nur<br />

innerhalb der ausgewiesenen Vogelschutzgebiete erreicht (LLUR 2008). Im<br />

Gebiet wurden während der Herbst- und Frühjahrskartierungen keine<br />

Rasttrupps der beim LLUR gelisteten Wasser- und Watvogelarten festgestellt<br />

(LLUR 2010). Im Rahmen der stationären Zugvogel- und<br />

Greifvogelerfassungen wurden im Planungsraum keine größeren<br />

Rastbestände festgestellt. Eine langfristige Bindung von Rastvögeln an den<br />

Planungsraum bzw. einzelne Teilgebiete ist nicht zu erwarten. Insgesamt ist<br />

dem Planungsraum in seiner Funktion als Rastvogelhabitat eine<br />

unterdurchschnittliche Bedeutung zuzuordnen.“<br />

- Des gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“ hatte aus folgenden Gründen wahrscheinlich vor<br />

Errichtung der 34 Windenergieanlagen keine höhere Bedeutung als Rastvogelhabitat:<br />

- Der Abstand zum Oldenburger Graben bzw. zu sonstigen Rastgebieten<br />

von landesweiter bzw. überregionaler Bedeutung beträgt mehr als 3 km<br />

Luftlinie.<br />

- Die Flächen wurden intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

- Es kommen keine Rückzugsgebiete vor.<br />

- Aufgrund der Lage und der Landschaftsstruktur besteht keine langfristige Bindung<br />

von Rastvögeln an potenziellen Flächen im gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 38


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

- Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“ liegt unstrittig in einem Vogelzugkorridor, da es innerhalb<br />

der sog. „Vogelfluglinie“ als wichtige Zugroute liegt.<br />

- Im faunistischen Gutachten zum WP Kalkberg-Görtz-Gaarz vom Januar 2012,<br />

BioConsult. S. 19), das ca. 5 km nördlich vom gemeindeübergreifende Eignungsgebiet<br />

für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ liegt,<br />

heißt es dazu:<br />

„Die lokale Intensität des Tagzuges ist maßgeblich aber vom Vorhandensein<br />

von Zugkorridoren und LeitIinien abhängig, so dass in weiten Teilen der<br />

binnenländischen Agrarlandschaften Schleswig-Holsteins relativ geringe<br />

Durchzugsraten registriert werden (KOOP 2002). (..) Der quantitativ deutlich<br />

überwiegende nächtliche Breitfrontenzug, der von Drosselarten des<br />

fennoskandinavischen Brutareals dominiert wird, verläuft ohne Leitlinien über<br />

das gesamte Schleswig-Holstein und findet zum Großteil in Höhen statt, die<br />

weit über denen der WEA liegen (z. B. BRUDERER & LIECHTI 1998, BERTHOLD<br />

2000, GRÜNKORN et al. 2009).“<br />

- Innerhalb des Vogelzugkorridors „Vogelfluglinie“ haben die Flächen vom gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ daher eine unterdurchschnittliche Bedeutung für den<br />

Vogelzug, da sie außerhalb von Leitlinien für den Landvogelzug (Küstenlinie<br />

und Oldenburger Graben als wesentliche Leistruktur im Binnenland mit einer<br />

besonderen Bedeutung für den Vogelzug) und außerdem noch südlich vom<br />

Oldenburger Graben liegen (die Küstenlinie sind mehr als 6 km Luftlinie entfernt).<br />

In diesem Bereich ist mit einem Breitbandzug und in der Summe eher<br />

geringen Zugintensitäten zu rechnen. Im faunistischen Gutachten zum Windpark<br />

Farve vom Nov. 2012, unveröffentlicht), mit einer vergleichbaren Situation,<br />

heißt es zu diesem Thema:<br />

„Der Vogelzug im Bereich des Vorhabengebietes war sowohl im Herbst als<br />

auch im Frühjahr nur sehr schwach ausgeprägt. Es wurden 25 Arten mit insg.<br />

168 Individuen registriert (evtl. getrennt nach Frühjahr und Herbst (Tab. 5). Die<br />

Beobachtungsergebnisse zeigen zwar eine Reihe von verschiedenen Arten,<br />

umfassen aber nicht das große Spektrum an Arten, das für einen Zugkorridor<br />

an der Ostseeküste typisch ist. Die ermittelten Zugintensitäten liegen in den<br />

Tageshöchstwerten und dem Mittelwert der 10 Erfassungen deutlich < 50 Ind. /<br />

h. Dies entspricht einer Einstufung als eine sehr geringe Zugaktivität. Im<br />

Bereich von Zugkorridoren an den Küsten Schleswig-Holsteins sind<br />

demgegenüber mittlere Zugintensitäten zwischen 500 und 1.000 Vögel / h<br />

während der Hauptzugphasen die Regel (Koop 2002, 2012). Nach den<br />

Kalkulationen des aktuellen Zugvogelberichtes wird Schleswig-Holstein<br />

während des Tagzuges im Herbst von etwa 1,5 Millionen Vögel überquert,<br />

während des Frühjahrszuges belaufen sich die Schätzungen auf über 800.000<br />

Individuen (KOOP 2012). Insgesamt ist damit dem Vorhabengebiet in seiner<br />

Funktion als Gebiet für den Vogelzug eine unterdurchschnittliche Bedeutung<br />

zuzuordnen.“<br />

- Im faunistischen Gutachten zum WP Kalkberg-Görtz-Gaarz (vom Januar 2012,<br />

BioConsult. ab S. 19) heißt es zum Gänse-, Meeresenten- und Limikolenzug:<br />

Nonnen-, Ringel- und Blessgans sowie Eider- und Trauerente konzentrieren<br />

sich bei der Querung von Schleswig-Holstein auf ihrem Weg zwischen Brut-<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 39


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

und Rast- bzw. Überwinterungsgebieten entlang von Leitlinien. Mit Ausnahme<br />

der Trauerente findet der Zug dieser Arten über Schleswig-Holstein<br />

überwiegend am Tage statt (KOOP 2002, 2010).“<br />

„Die Graugans zieht auf breiter Front, die das gesamte Land quert und reagiert<br />

wenig auf Leitlinien. (…) Über die Zugrouten der Limikolen, die Schleswig-<br />

Holstein in großer Zahl auf ihrem Zug ins Wattenmeer überqueren müssen, ist<br />

bislang wenig bekannt. Da der Zug dieser Artengruppe überwiegend nachts<br />

erfolgt, vermutet BERTHOLD (2000), dass eine Leitlinienfunktion markanter<br />

Landschaftsbestandteile eine untergeordnete Rolle spielt. Für die<br />

tagziehenden Arten bzw. Populationsanteile geht KOOP (2002) von zwei<br />

wichtigen, Ost-West-gerichteten Zugkorridoren aus. Der eine führt über die<br />

Eckernförder Bucht Richtung Nordsee, der andere weiter südlich über die<br />

Lübecker Bucht Richtung Dithmarschen bzw. Elbmündung. Auf dem<br />

Frühjahrszug vollzieht sich der Zug ausgehend vom gesamten Wattenmeer auf<br />

einem breiteren Korridor in Richtung der Brutgebiete. Im Bereich des<br />

Planungsraumes wurde bei keiner Limikolenart konzentrierter Zug festgestellt.<br />

Die Hauptzuggebiete dieser Arten liegen größtenteils in einem breiten Band<br />

nördlich des Nord-Ostsee-Kanals (KOOP 2002).“<br />

Während der Zugplanbeobachtung wurden mittlere Flugintensitäten von<br />

lediglich 36 Vögel/h während des Frühjahres sowie 122 Vögel/h während des<br />

Herbstes ermittelt. Diese Intensitäten entsprechen im Vergleich mit bisher<br />

bekannten Werten schwachem Zug (Frühjahr) bzw. durchschnittlichem Zug<br />

(Herbst). Das Maximum wurde am 11.11.2011 mit 521 Vögel/h registriert,<br />

charakteristisch für diesen Tag war der Wacholderdrosselzug, der zu 84 %<br />

diese Flugbewegungen ausmachte. Werden die Flugintensitäten hinsichtlich<br />

der beteiligten Arten aufgeschlüsselt, so ergibt sich, dass die<br />

Wacholderdrossel die dominierende Art mit 40 % der gesamten<br />

Flugphänologie war. Gau- und Kanadagans folgten mit lediglich 6 %,<br />

Wiesenpieper mit 5 % und alle anderen Arten unter 5 %. Diese sehr geringen<br />

Durchzugsraten von Zugvögeln (insgesamt < 50 Flüge/h) weisen darauf hin,<br />

dass der Vogelzug im Bereich des Planungsraumes kaum in Erscheinung tritt<br />

und daher eine untergeordnete Bedeutung besitzt. Die ermittelten Tages-<br />

Flugintensitäten lassen sich basierend auf Vergleichsdaten aus weiteren<br />

Untersuchungen der Nord- und Ostseeküste (s. Kap. 2.3.1 sowie KOOP 2002)<br />

klassifizieren. Bei Betrachtung der gesamten Flugbewegungen (Zugvögel und<br />

lokale Flugbewegungen) entsprach lediglich ein Tag (11.11.2011) starker<br />

Flugaktivität von über 500 Individuen/h. Alle anderen Erfassungstage zeigten<br />

Flugintensitäten unter 300 Vögel/h auf. Insgesamt wurde demnach an 32 von<br />

33 Tagen unterdurchschnittliche Flugintensität im Gebiet erreicht.<br />

Zusammenfassend lassen die Phänologie sowie die ermittelten<br />

Durchzugsraten hinsichtlich des Vogelzuges im Bereich des Vorhabengebietes<br />

auf eine unterdurchschnittliche Flugaktivität schließen. Unter Einbeziehung<br />

aller Flugbewegungen (Rastvögel, Brutvögel, Nahrungsgäste) ergibt sich eine<br />

durchschnittliche Bedeutung, wie sie für weite Teile der Agrarlandschaften<br />

dieses Großraumes zu erwarten ist.“<br />

„Die mittlere Flughöhe aus 10.961 Flugbewegungen betrug 60,2 m und liegt<br />

damit im Bereich der drehenden Rotoren aktuell eingesetzter WKA-Typen. Die<br />

Werte unterliegen jedoch einer sehr großen Streuung. Das<br />

Höhenverteilungsmuster zeigte in beiden Jahreszeiten ein vergleichbares<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 40


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Nutzungsmuster mit einer deutlichen Bevorzugung der Flughöhen unterhalb<br />

100 m. Im Herbst war das Höhenband zwischen 50 und 100 stärker dominant,<br />

so dass die mittlere Flughöhe mit leicht 62,0 m höher lag als im Frühjahr (….).“<br />

- Auf Basis der Kartierungen zum WP Farve und zum WP Kalkberg-Görtz-<br />

Gaarz werden Zugvögel insbesondere die Graugans und Lachmöwe im Frühjahr<br />

und die Wacholderdrossel / Star, Lachmöwe und Kiebitz im Herbst das<br />

gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ überfliegen. Im faunistischen Gutachten zum WP Kalkberg-Görtz-Gaarz<br />

(vom Januar 2012, BioConsult. ab S. 19) heißt es zu den<br />

Flughöhen (S. 16):<br />

„Die mittlere Flughöhe aus 10.961 Flugbewegungen betrug 60,2 m und liegt<br />

damit im Bereich der drehenden Rotoren aktuell eingesetzter WKA-Typen. Die<br />

Werte unterliegen jedoch einer sehr großen Streuung. Das<br />

Höhenverteilungsmuster zeigte in beiden Jahreszeiten ein vergleichbares<br />

Nutzungsmuster mit einer deutlichen Bevorzugung der Flughöhen unterhalb<br />

100 m. Im Herbst war das Höhenband zwischen 50 und 100 stärker dominant,<br />

so dass die mittlere Flughöhe mit leicht 62,0 m höher lag als im Frühjahr (52,5<br />

m).“<br />

- Der Bestand an Groß – und Greifvögeln und deren Flugaktivitäten innerhalb<br />

und im räumlichen Zusammenhang zum gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet<br />

für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ vor der Errichtung<br />

der 34 WKA kann nicht mehr beschrieben werden, da entsprechende<br />

Kartierungen nicht durchgeführt worden sind.<br />

- Im WP Kalkberg-Görtz-Gaarz und WP Farve, die eine ähnliche Struktur ausweisen<br />

wie das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ wurden Flugaktivitäten von 15 verschiedenen<br />

bzw. folgenden bewertungsrelevanten Groß- und Greifvögeln beobachtet:<br />

Seeadler, Schwarzstorch, Rotmilan, Kornweihe, Rohrweihe, Kranich<br />

und Wespenbussard.<br />

- Im faunistischen Gutachten zum WP Kalkberg-Görtz-Gaarz (vom Januar 2012,<br />

BioConsult. ab S. 35) heißt es zur Bewertung der Flugaktivitäten bzw. zum<br />

Kollisionsrisiko:<br />

„Bei keiner dieser Arten wurde allerdings eine überdurchschnittliche Bedeutung<br />

als Nahrungs-, oder Rasthabitat festgestellt. Die Nutzungen lagen innerhalb<br />

der Flugaktivitäten, wie sie für weite Teile der Agrarlandschaften dieses<br />

Raumes zu erwarten sind. (…) Unter den untersuchten Arten gelten Seeadler<br />

und Rotmilan als besonders kollisionsgefährdet. jedoch konnte aufgrund der<br />

geringen Flugaktivitäten in den Windparkarealen bei keiner der Arten ein<br />

erhöhtes gebietsspezifisches Kollisionsrisiko festgestellt werden. Die<br />

Flugaktivität der Groß- und Greifvögel innerhalb des Planungsraumes bewegt<br />

sich insgesamt im Erwartungsbereich für die Agrarlandschaften dieses<br />

Raumes und wird als durchschnittlich bewertet.“<br />

- Aufgrund der intensiven Landbewirtschaftung und dem nur geringen Anteil an<br />

naturnahen Strukturen / Biotopen wie Wälder, Kleingewässer, Röhrichten,<br />

Feuchtgrünland u. ä. als erforderliche Nahrungs- oder Rasthabitate ist nicht<br />

erkennbar, dass die Flächen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ vor Errichtung der 34<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 41


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

WEA eine besondere Bedeutung für die bewertungsrelevanten Groß – und<br />

Greifvögeln bis auf die Rohrweihe (Nahrungshabitat, Brutplatz oder Rastplatz)<br />

gehabt haben bzw. mit der Errichtung der 34 WEA ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

einhergeht.<br />

B.4.7.3 Fauna / Fledermäuse<br />

- Der Bestand an Fledermäusen und deren Flugaktivitäten innerhalb des gemeindeübergreifende<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ kann vor der Errichtung der 34 WKA nicht mehr genau<br />

beschrieben werden, da entsprechende Kartierungen nicht durchgeführt worden<br />

sind.<br />

- Schleswig-Holstein beheimatet diejenigen Fledermausarten, die zu den durch<br />

Fledermausschlag betroffenen Arten zählen. Darüber hinaus wird das Land als<br />

Durchwanderungs- und Überwinterungsraum für ziehende Fledermäuse angesehen.<br />

- Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“ liegt aber außerhalb von NATURA 2000-Gebieten<br />

mit dem Schutzziel Fledermäuse oder Fließgewässern erster Ordnung, die als<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz angesehen<br />

werden.<br />

- Die Flächen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ sind Lebensraum der nach BNatSchG<br />

und FFH-Richtlinie geschützten Artengruppe der Fledermäuse.<br />

- Im WP Kalkberg-Görtz-Gaarz wurden folgende fünf der 15 in Schleswig–<br />

Holstein vorkommenden Fledermausarten im Suchraum nachgewiesen werden:<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Große Abendsegler<br />

(Nyctalus noctula) die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), die Rauhautfledermaus<br />

(Pipistrellus nathusii) und die Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />

pipistrellus). Als dominierende Art erwies sich die Zwergfledermaus.<br />

- Im WP Farve wurden folgende acht Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen:<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler<br />

(Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus),<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

und die Kleine oder Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandtii).<br />

- Aufgrund vorhandener Siedlungs- und Vegetationsstrukturen sowie die Nähe<br />

zur Küstenlinie der Ostsee kann nicht ausgeschlossen werden, dass das gemeindeübergreifende<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ eine Bedeutung als potenzieller Migrationsraum, Quartierstandort<br />

und Nahrungssuchraum für wandernde Fledermausarten hat.<br />

- Besondere Leitlinien wie Bachläufe oder Knicks mit einer Vielzahl an alten<br />

Überhältern kommen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ nicht vor.<br />

- Da sich die Landnutzung und die vorhandenen Vegetationsstrukturen nicht<br />

wesentlich geändert haben, könnte man davon ausgehen, dass der heutige<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 42


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Fledermausbestand der Bestandssituation vor Errichtung der 34 WEA entspricht.<br />

B.4.7.4 Faunistische Kartierung zum Einzelstandort in der Gemeinde Beschendorf<br />

In Bezug auf den geplanten Standort wurde eine faunistische Bestanderfassung<br />

von ARSU erarbeitet. Die Ergebnisse der Bestandserfassung können wie folgt<br />

zusammengefasst werden:<br />

- Aufgrund der Vorbelastungen sind zusätzliche Vergrämungen von Brutvögeln<br />

und Fledermäusen bei einer Errichtung einer weiteren Anlage nicht zu erwarten.<br />

- Im Untersuchungsgebiet (1000 m um den geplanten Standort) wurde nur der<br />

Mäusebussard als Brutvogel nachgewiesen. Außerdem wurde das Untersuchungsgebiet<br />

von 2 Turmfalkenpaaren zur Nahrungssuche genutzt. Rohrweihe<br />

und Kranich können ebenfalls als Brutvögel vorkommen.<br />

- Das Untersuchungsgebiet wurde von Weißstorch, Fischadler, Rotmilan, Seeadler,<br />

Wiesenweihe, Kornweihe und Wespenbussard überflogen.<br />

- Vom 20.07.2010 bis 11.10.2010 wurden 682 Fledermauskontakte aufgezeichnet.<br />

Im Gondelbereich wurde überwiegend der Abendsegler und am Mastfuß<br />

die Zwergfledermaus erfasst. Es handelt sich um Flugaktivitäten im Zusammenhang<br />

mit den sich auflösenden Wochenstuben; ein ausgeprägter Herbstzug<br />

wurde nicht festgestellt. Aus den Kartierungsergebnissen ist nicht eindeutig<br />

ableitbar, ob das Vorhabengebiet eine hohe oder eine geringe Bedeutung<br />

für Fledermäuse hat.<br />

B.4.7.5 Faunistische Kartierung zum WP <strong>Lensahn</strong> in der Gemeinde <strong>Lensahn</strong><br />

In Bezug auf die geplanten Standorte wurde eine faunistische Bestandserfassung<br />

von ARSU erarbeitet. Die Ergebnisse der Bestandserfassung können wie folgt<br />

zusammengefasst werden:<br />

- Im Untersuchungsgebiet (1000 m um die geplanten Standorte) wurden nur der<br />

Mäusebussard und die Rohrweihe als Brutvogel nachgewiesen. Außerdem<br />

besteht ein Brutverdacht für den Wespenbussard. Außerdem wurde das Untersuchungsgebiet<br />

von zwei Turmfalkenpaaren zur Nahrungssuche regelmäßig<br />

genutzt.<br />

- Das Untersuchungsgebiet wurde im Beobachtungszeitraum nur bis zu dreimal<br />

von Kranichen und Weißstörchen überflogen. Außerdem wurden Flugbewegungen<br />

vom Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard, und Kornweihe beobachtet.<br />

- Vom 20.07.2010 bis 12.10.2010 wurden folgende Arten erfasst: Abendsegler,<br />

Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus.<br />

Es handelt sich um Flugaktivitäten im Zusammenhang mit den sich auflösenden<br />

Wochenstuben; ein ausgeprägter Herbstzug wurde nicht festgestellt.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 43


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

B.4.8 Landschaft<br />

Foto 3 Landschaftsbild im Windpark Koselau – Blick nach Süden von Ort Koselau<br />

Das Landschaftsbild im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ ist naturräumlich geprägt<br />

durch ein schwach bewegtes Relief ohne weiträumige Blickbeziehungen.<br />

In Bezug auf den Landschaftsbildtyp handelt es sich um eine Agrarlandschaft mit<br />

einem mehr oder minder dichten Knicknetz und anderen linearen Gehölzstrukturen<br />

(Lindenallee, Sträucher entlang von Verbandsgewässern).<br />

Von den vorhandenen Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild erheblich<br />

beeinträchtigt. Dieser erhebliche Einfluss ergibt sich nicht nur aus der Anlagenzahl,<br />

sondern insbesondere durch die weiträumige Verstreuung bzw. durch die<br />

ungeordnete Aufstellung von Einzelanlagen sowie Anlagengruppen. Bei einem<br />

beeinträchtigten Raum von „15 x Anlagenhöhe“ befinden sich im räumlichen<br />

Zusammenhang zu den geplanten Standorte rund 30 Windenergieanlagen.<br />

In der Summe kann festgestellt werden, dass durch die vorhandenen<br />

Windenergieanlagen die naturraumtypische Eigenart erheblich vermindert wird.<br />

Der Landschaftsbildwert der betroffenen Flächen wird unter Berücksichtigung der<br />

Vorbelastungen, auf Basis des Erlasses zur Planung von Windenergieanlagen vom<br />

22.03.2011 / Stand 31.10.2012 und einer fünfstufigen Skala mit einer „geringen<br />

Bedeutung“ bis „mittlere Bedeutung“ eingestuft. Bei einer Anwendung des Erlasses<br />

vom 31.10.2012 wäre der Landschaftsbildwert ebenfalls „gering bis mittel“. (s. Plan<br />

4)<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 44


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Foto 4 Landschaftsbild vom Windpark Koselau<br />

Foto 5 Landschaftsbild vom Windpark Großenholz<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 45


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Foto 6 Blick zu den Windenergieanlagen in der Gemeinde Grömitz und in der<br />

Gemeinde Riepsdorf von Kabelhorst aus<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 46


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Abb. 8 Vorbelastungen (gelb), Belastungen durch die Planungen in den<br />

Nachbargemeinden (grün) und beeinträchtigter Raum bei einer Errichtung<br />

der beantragten Windenergieanlagen (blau) (15 x Anlagenhöhe)<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 47


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Abb. 9 Landschaftsbildwert unter Berücksichtigung der Vorbelastungen<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 48


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GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Landschafts-<br />

bildwert 6<br />

Hohe Bedeutung<br />

Mittlere bis hohe<br />

Bedeutung<br />

Mittlere Bedeutung<br />

Geringe bis mittlere<br />

Bedeutung<br />

Geringe Bedeutung<br />

Beschreibung nach<br />

dem Erlass<br />

Bereiche, die weitgehend<br />

der naturraumtypischen<br />

Eigenart entsprechen<br />

und frei von<br />

störenden Objekten<br />

sind<br />

Naturraumtypische<br />

Eigenart ist zwar<br />

vermindert oder<br />

überformt, im Wesentlichen<br />

aber<br />

noch erkennbar<br />

Naturraumtypische<br />

Eigenart ist weitgehend<br />

überformt<br />

oder zerstört<br />

Tab. 2 Landschaftsbildwert<br />

B.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 49<br />

Kriterien<br />

Laubflächen und Naturlandschaft mit einer<br />

hohen Vielfalt, Eigenart und / oder Schönheit<br />

Nicht verändertes Relief<br />

Überwiegend natürliche oder naturnahe<br />

Vegetationsstrukturen<br />

Kulturlandschaft mit einer hohen Vielfalt,<br />

Eigenart und/oder Schönheit<br />

Nicht verändertes Relief<br />

Landschaft ohne störende Objekten wie<br />

Windenergieanlagen, Hochspannungsfrei-<br />

leitungen<br />

Nadelholzwälder und Agrarlandschaften<br />

mit einem deutlichen Flächenanteil von<br />

natürlichen oder naturnahen Vegetationsstrukturen<br />

ohne störende Objekte und<br />

einem nicht veränderten Relief<br />

Agrarlandschaft mit naturnahen Strukturen<br />

und einem nicht veränderten Relief<br />

ohne störende Objekten wie Windenergieanlagen,<br />

Hochspannungsfreileitungen,<br />

Autobahnen, Bahntrassen und außerhalb<br />

von bereits beeinträchtigten Flächen im<br />

Sinne von „15 x Anlagenhöhe“.<br />

Siedlungsflächen<br />

oder<br />

Aktive Abbaugebiete z. B. Kiesabbau und<br />

der damit einhergehenden Reliefveränderung<br />

oder<br />

Agrarlandschaft mit nur wenigen oder keinen<br />

naturnahen Strukturen und einem<br />

naturraumuntypischen Relief oder mit störenden<br />

Objekten wie Windenergieanlagen<br />

im Sinne von 15 x Anlagenhöhe, Hochspannungsfreileitungen,<br />

Autobahnen,<br />

Bahntrassen<br />

Im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ kommen keine Kulturdenkmale vor.<br />

6 in Bezug auf einen Landschaftsraum in einer Größe von 15 x Anlagenhöhe


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Es kommen aber folgende archäologische Denkmale gemäß Landesaufnahme vor:<br />

- 4 Grabhügel ( LA 27, 28, 66, 30), 1 Langbett (LA 29) sowie ein Einzelfundort<br />

(LA 31) (B-Plan Nr. 7 in der Gemeinde Riepsdorf)<br />

Sollten während der Erdarbeiten weitere Funde oder auffällige Bodenverfärbungen<br />

entdeckt werden, wird, gem. §14 DSchG, die Fundstelle gesichert und die<br />

Denkmalschutzbehörde informiert.<br />

Sachgüter stellen die Gebäude und die Siedlungsgrundstücke in den Dörfern dar.<br />

B.4.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Grundsätzlich bestehen zwischen den Komponenten des „Naturhaushaltes“,<br />

„Mensch / Bevölkerung“, „Kultur und sonstige Sachgüter“ differenzierte und<br />

unterschiedlich starke Wechselwirkungen. Wechselwirkungen sind z. B.:<br />

- Die Auswirkungen des Klimas (Niederschlagsmengen und Temperaturmittelwerte)<br />

auf die Bodenbildung und auf die Bodenentwicklung.<br />

- Die Auswirkungen der Bodeneigenschaften und / oder das Klima auf die natürlichen<br />

oder anthropogenen Pflanzengesellschaften.<br />

- Die Auswirkung der Bodenart auf die Biotoptypen.<br />

- Der Grundwasserstand auf den Pflanzenbewuchs.<br />

Außerdem kann festgestellt werden, dass jede Veränderung innerhalb eines<br />

Schutzgutes Auswirkungen auf ein oder mehrere andere Schutzgüter hat. So<br />

beeinflusst bspw.:<br />

- Die Versiegelung von Boden die Grundwasserneubildungsrate und das Klima.<br />

- Der flächendeckende Eintrag von Säurebildnern aus der Luft die Puffer- und<br />

Filterfunktionen des Bodens und damit die Grundwasserqualität, aber auch die<br />

natürliche Vegetation.<br />

- Die flächendeckende Eutrophierung der Landschaft, erheblich die Zusammensetzung<br />

der Pflanzengesellschaften und das Wachstum der Pflanzen.<br />

In Bezug auf die Bestandssituation kommen zwischen den zu bewertenden<br />

Schutzgütern keine besonderen Wechselwirkungen vor.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 50


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

C. BESCHREIBUNG DER VORHABEN UND DER ALTERNATIVEN UND DER<br />

VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN<br />

C.1 Geplante und beantragte Windenergieanlagen<br />

C.1.1 B-Plan Nr. 7 / Gemeinde Riepsdorf<br />

Der B-Plan Nr. 7 enthält folgende Darstellungen und Festsetzungen:<br />

- Die Gesamthöhe der baulichen Anlagen darf bis zur Flügelspitze 150 m über<br />

dem vorhandenen Gelände nicht überschreiten.<br />

- Für den Außenanstrich der Windenergieanlagen sind lediglich keine glänzende<br />

Farbtöne in hellgrau und grün zulässig.<br />

- Erschließungsflächen.<br />

- 4 Standorte für Windenergieanlagen als Ersatzstandorte für 6 Bestandsanlagen.<br />

Durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 7 wird eine planungsrechtlich zulässige,<br />

aber nicht gebaute Windenergieanlage im derzeitigen Geltungsbereich des B-<br />

Planes Nr. 4 „zurückgebaut“.<br />

Ein Parallelbetrieb von Altanlagen und den geplanten neuen Anlagen ist nicht<br />

vorgesehen und auch nicht möglich.<br />

Die Erschließung der beantragten Windenergieanlagen auf den planungsrechtlich<br />

gesicherten Standorten erfolgt soweit wie möglich über das vorhandene<br />

Erschließungswegenetz.<br />

Alle Aufstellflächen werden als wassergebundene Decke ausgeführt.<br />

C.1.2 B-Plan Nr. 5 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf<br />

Der B-Plan Nr. 5 – 1. Änderung enthält folgende Darstellungen und Festsetzungen:<br />

- Die Gesamthöhe der baulichen Anlagen darf bis zur Flügelspitze 150 m über<br />

dem vorhandenen Gelände nicht überschreiten.<br />

- Für den Außenanstrich der Windenergieanlagen sind lediglich keine glänzende<br />

Farbtöne in hellgrau und grün zulässig.<br />

- Erschließungsflächen.<br />

- 4 Standorte für Windenergieanlagen als Ersatzstandorte für 6 Bestandsanlagen.<br />

Ein Parallelbetrieb von Altanlagen und den geplanten neuen Anlagen ist nicht<br />

vorgesehen und auch nicht möglich.<br />

Die Erschließung der beantragten Windenergieanlagen auf den planungsrechtlich<br />

gesicherten Standorten erfolgt soweit wie möglich über das vorhandene<br />

Erschließungswegenetz.<br />

Alle Aufstellflächen werden als wassergebundene Decke ausgeführt.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 51


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

C.1.3 B-Plan Nr. 4 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf<br />

Errichtung von bis zu 150 m hohen Windenergieanlagen. Bei der Errichtung von<br />

modernen Windenergieanlagen werden die Altanlagen abgebaut. (Aufstellung des<br />

B-Planes Nr. 4-1. Änderung)<br />

C.1.4 B-Plan Nr. 91 - 1. Änderung / Gemeinde Grömitz<br />

Die Gemeinde Grömitz plant durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und den 1. Änderung des B-Planes 91 die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Errichtung einer Windenergieanlage nördlich des Ortsteiles Rüting schaffen.<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Grömitz hat am<br />

19.06.2012 beschlossen, dass die maximale Höhe der Anlagen auf Grömitzer<br />

Gemeindegebiet 130 m (Tag- und Nachtkennzeichnungspflichtig) nicht<br />

überschritten werden darf.<br />

Von Seiten der Anlagenbetreiber besteht der Wunsch, alle vorhandenen Anlagen<br />

zu repowern.<br />

C.1.5 B-Plan Nr. 2 - 1. Änderung / Gemeinde Kabelhorst<br />

Die Gemeinde Kabelhorst plant mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um zusätzlich zu den 4<br />

bestehenden Windenergieanlagen noch 5 weitere Standorte zu ermöglichen. Der<br />

momentane Planungsstand sieht Windenergieanlagen mit einer maximalen Höhe<br />

von 135 m vor.<br />

C.1.6 Beantragte Anlage außerhalb des B-Planes Nr. 2 – 1. Änderung / Gemeinde<br />

Kabelhorst<br />

Folgende Windenergieanlage wurde beantragt:<br />

1 Enercon E 82<br />

- Leistung: 2.300 kW.<br />

- Nabenhöhe: 85 m.<br />

- Rotordurchmesser: 82 m.<br />

- Gesamthöhe: 126 m.<br />

- Fundament. 254,5 qm (Durchmesser: 18 m).<br />

- Bau- und Kranaufstellflächen einschl. Kurvenradius: 880 qm (22 x 40 m) +<br />

1.100 qm.<br />

C.2 Art- und Umfang sowie der Bedarf an Grund – und Boden<br />

Bei einer Aufstellung der 14 derzeitig projektierten Windenergieanlagen, erfolgt<br />

folgender unvermeidbarer Bedarf an Grund und Boden:<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 52


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Bedarf pro Anlage in qm Bedarf bei 14 WEA in qm<br />

(gerundet)<br />

(gerundet)<br />

Fundamente 250 3.500<br />

Kranaufstellflächen 1.100 15.400<br />

Erschließungsflächen 2.000 28.000<br />

Leitungsverlegung7 - -<br />

Summe 3.350 46.900<br />

Tab. 3 Bedarf an Grund und Boden<br />

Rotorumstrichene Fläche Summe rotorumstrichene<br />

pro Anlage in qm<br />

Fläche in qm<br />

E 66 (3) 3.848,50 11.545,50<br />

Vestas 47 (2) 1.734,90 3.569,80<br />

MD 70 (13) 3.848,50 50.030,50<br />

Micon (4) 3.848,50 15.395,00<br />

Repowering in der Gemeinde<br />

Riepsdorf<br />

Enercon E 101 (8)<br />

8.011,80 64.094,40<br />

zusätzliche Anlage in<br />

der Gemeinde Kabelhorst<br />

(Enercon E 82)<br />

5.281,00 5.281,00<br />

zusätzliche Anlage<br />

Gemeinde Grömitz (1)<br />

3.848,50 3.848,50<br />

zusätzliche Anlagen<br />

Gemeinde Kabelhorst<br />

(4)<br />

3.848,50 15.394,00<br />

36 WEA - -<br />

Summe 169.158,7<br />

Tab. 4 Rotorumstrichene Fläche in der Planung (Errichtung von 14 WEA)<br />

C.3 Variantenprüfung<br />

Gemäß § 6 UVPG sind die “(..) wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften<br />

anderweitigen Lösungsmöglichkeiten (...)“ darzustellen.<br />

Auf Basis des Erlasses des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 20.<br />

November 2001 ist im Bebauungsplanverfahren eine (..) Alternativenprüfung nur<br />

eingeschränkt möglich (..)“, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt werden. „Der Prüfung von Alternativstandorten kommt im vorgelagerten<br />

oder parallelen F-Plan-Verfahren stärkere Bedeutung zu“. In Punkt 5.4.2 des oben<br />

genannten Erlasses heißt es außerdem, dass es bei der Prüfung von<br />

Standortalternativen im Bebauungsplan (...) vor allem um alternative Festsetzungen<br />

(…)“ geht.<br />

7 derzeitig nicht ermittelbar<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 53


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GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Aufgrund der Vorgaben des Regionalplanes bestehen keine anderweitigen<br />

Planungsmöglichkeiten, da es sich um ein Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

handelt.<br />

0-Variante<br />

Gemeinde Riepsdorf<br />

Ohne Änderung der Bauleitplanungen in der Gemeinde Riepsdorf könnten im<br />

Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 4 und 5 jeweils 8 je 100 m hohe<br />

Windenergieanlagen errichtet werden.<br />

Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 sind die Anlagenzahl und die maximale<br />

Anlagenhöhe derzeitig nicht begrenzt.<br />

Gemeinde Kabelhorst<br />

Ohne Änderung der Bauleitplanung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2<br />

könnten innerhalb des Geltungsbereiches keine zusätzlichen Anlagen errichtet<br />

werden.<br />

Gemeinde Grömitz<br />

Ohne Änderung der Bauleitplanungen, könnten keine zusätzlichen Anlagen<br />

errichtet werden.<br />

Anlagenreduzierung, Höhenbegrenzung auf 100 m, Vergrößerung der<br />

Abstände zu Siedlungsflächen und Einzelhäusern<br />

Bei einer Aufstellung von Bauleitplänen hat die Gemeinde grundsätzlich die<br />

Möglichkeit die Mindestabstände zu Einzelhäusern und zu Siedlungen zu<br />

vergrößern und die Anlagenhöhe sowie die Anlagenzahl zu begrenzen. Im Erlass<br />

zur Planung von Windkraftanlagen vom 22.03.2012 heißt es dazu:<br />

- Durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen findet<br />

eine bewusste und gewollte Konzentration der Anlagen statt; auch um andere<br />

Gebiete von Windkraftanlagen freizuhalten.<br />

- Mit Ausweisung der Eignungsgebiete findet auf Ebene der Regionalplanung<br />

bereits eine Abwägung hinsichtlich aller wichtigen Belange, insbesondere der<br />

Landesplanung, des Naturschutzes, der Landschafts- und Denkmalpflege sowie<br />

des Tourismus statt.<br />

- Innerhalb von Eignungsgebieten sind WKA gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert,<br />

soweit nicht öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 und 3<br />

BauGB entgegenstehen.<br />

Unter Berücksichtigung der o. g. Aussagen gibt es nach dem derzeitigen<br />

Planungsstand aus folgenden Gründen keine städtebaulichen Gründe größere<br />

Abstände, eine Anlagenzahlreduzierung und / oder eine Höhenbegrenzung auf<br />

100m auf der Ebene der Bauleitplanung vorzunehmen:<br />

- Das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot wurde beachtet.<br />

- Alle Richtwerte zu schall- und Schattenwurfemissionen werden eingehalten.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 54


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

C.4 VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN<br />

- Errichtung von Windkraftanlagen in bereits beeinträchtigten Räumen bzw. weitere<br />

Ausnutzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.<br />

- Einbau einer automatischen Schattenabschaltung.<br />

- Schallreduzierter Betrieb in der Nacht zur Einhaltung der Richtwerte.<br />

- Reduzierung der Nachtkennzeichnung durch Feuerrot und Kennzeichnung der<br />

Flügel durch rote Streifen statt weißes Licht am Tag.<br />

- Begrenzung der Anlagenhöhe auf max. 150 m.<br />

- Austausch von Altanlagen (Gemeinde Riepsdorf).<br />

- Reduzierung der Anlagenzahl (Gemeinde Riepsdorf).<br />

- Vergrößerung der Mindestabstände zu Siedlungsflächen und Einzelhäusern<br />

(Gemeinde Riepsdorf) von 3 x h auf 4 x h (h=Gesamthöhe) bzw. von 450 m<br />

auf 600 m.<br />

- Schutz des Klimas durch die Erzeugung von Energie aus regenerativen Energiequellen.<br />

- Nutzung der vorhandenen Erschließungswege soweit wie möglich.<br />

- Realisierung des Vorhabens auf intensiv genutzten Ackerböden.<br />

- Versickerung des von den befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers<br />

auf den angrenzenden Vegetationsflächen.<br />

- Begrenzung der Erschließungsflächen auf das zwingend erforderliche Maß.<br />

- Verwendung von dreiflügeligen Rotoren (gleichmäßigeres Laufen, reduzierter<br />

Schattenwurf).<br />

- Angepasste Farbgebung (nicht reinweiß).<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 55


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GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

D. DARSTELLUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER VORHABEN UN-<br />

TER BERÜCKSICHTIGUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER BE-<br />

STEHENDEN WINDENERGIEANLAGEN IN DER WINDFARM<br />

Inwieweit „erhebliche nachteilige“ Umweltauswirkungen bei der Realisierung der<br />

Planungen zu erwarten sind, ergibt sich aus:<br />

- Der Bestandsanalyse (= Qualität des Untersuchungsgebietes in Bezug auf das<br />

jeweilige Schutzgut).<br />

- Der Planung (= Intensität des Vorhabens).<br />

- Den Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.<br />

Da im UVPG nicht geregelt ist, wann ein Vorhaben „erhebliche nachteilige<br />

Umweltauswirkungen“ hervorruft, wird davon ausgegangen, dass ein Vorhaben auf<br />

einer Fläche<br />

- mit einer hohen, sehr hohen oder einmaligen Qualität / Bedeutung in Bezug<br />

auf das zu bewertende Schutzgut,<br />

- mit einer hohen Wirkungsintensität des Vorhabens (z. B. umfangreiche Versiegelungen<br />

und Baukörper innerhalb einer Belüftungsbahn) oder<br />

- mit der Einbeziehung geringer oder keiner Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen.<br />

zu einer „erheblichen nachteiligen“ Umweltauswirkungen führen wird.<br />

Ein Eingriff nach dem Naturschutzgesetz (s. Landschaftspflegerischer Begleitplan)<br />

kann für sich genommen nicht pauschal mit einer „erheblichen nachteiligen“<br />

Umweltauswirkung gleichgesetzt werden. Bei der <strong>UVS</strong> ist auch zu berücksichtigen,<br />

inwieweit Umweltauswirkungen d. h. auch Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft im Sinne der Eingriffsregelung durch Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können.<br />

In der <strong>UVS</strong> werden daher nicht gleichzeitig die Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

nach § 14 BnatSchG / § 8 LNatSchG im Zusammenhang mit § 1 a BauGB und dem<br />

Gemeinsamen Runderlass vom 03. Juli 1998 „Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zum Baurecht“ bilanziert. Abgesehen von der gesetzlichen<br />

Grundlage unterscheidet sich die Umweltverträglichkeitsprüfung von der<br />

Eingriffsbilanzierung noch durch folgende Aspekte:<br />

- Die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält zusätzliche Schutzgüter (,‚Mensch“,<br />

„Kultur- und sonstige Sachgüter‘).<br />

- Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung geht es um „erhebliche nachteilige“<br />

Umweltauswirkungen“ und nicht um „erhebliche Beeinträchtigungen“ (Landesnaturschutzgesetz).<br />

Die Eingriffsbilanzierung erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan.<br />

Unabhängig von der Eingriffsbilanzierung werden aber im Rahmen der <strong>UVS</strong> bei<br />

„erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“ entsprechende<br />

Kompensationsmaßnahmen formuliert.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 56


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

D.1 Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene<br />

Bevölkerung)<br />

D.1.1 Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Während des Baubetriebs (Rückbau und / oder Neubau) ist mit an- und<br />

abfahrenden Baufahrzeugen sowie Maschineneinsatz zu rechnen. Die<br />

baubedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie Erschütterungen durch den<br />

Baustellenverkehr sind jedoch nicht gleichmäßig über die gesamte Bauphase<br />

verteilt, da die in Kapitel C.1 und C.2 genannten Bauvorhaben nicht gleichzeitig<br />

umgesetzt werden. Außerdem ist der Bedarf an Baustoffen und Betriebsmitteln im<br />

Verhältnis zur Größe des Vorhabens eher als gering einzustufen. Unzumutbare<br />

Beeinträchtigungen in Bezug auf die Wohnorte bzw. in Bezug auf die Nutzung des<br />

Untersuchungsgebietes als wohnungsnaher, siedlungsnaher oder touristischer<br />

Erholungsraum sind daher nicht zu erwarten. Punktuell kann es zu Behinderungen<br />

des Verkehrs kommen. Die Behinderungen werden aber nur sehr kurzfristig sein.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Windenergieanlagen im gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ wirken sich negativ auf das<br />

Landschafts(Siedlungs)bild aus. Unter Berücksichtigung der Ausführungen in<br />

Kapitel B.4.8 wird das Landschafts(Siedlungs)bild der angrenzenden Dörfer daher<br />

beeinträchtigt.<br />

Die Freiflächen rund um die Siedlungen werden auch als potenzielle<br />

Naherholungsflächen genutzt. Die Erlebbarkeit der Landschaft wird aber nicht<br />

eingeschränkt, da die vorhandenen Feldwege weiterhin zur Naherholung genutzt<br />

werden können.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Der Betrieb der Windenergieanlagen verstärkt die anlagenbedingten Auswirkungen.<br />

Durch den Betrieb von Windenergieanlagen im gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ erfolgen<br />

Schall- und Schattenwufemissionen. Nach der derzeitigen Rechtslage erfolgt<br />

außerdem noch eine Tag- und Nachtkennzeichnung (rote Streifen / rotes Licht). Ab<br />

2012 soll aber das sog. Primärradar oder Transpondertechnik eine permanente<br />

Nachtkennzeichnung vermeiden.<br />

Ergebnis der Berechnungen ist, dass bei Betrieb der geplanten Anlagen die<br />

zulässigen Schallimmissionsrichtwerte in Bezug auf die Siedlungsflächen<br />

„Grünbek“, „Riepsdorf“, „Koselau“, „Gosdorf“ und „Rüting“ zumeist eingehalten<br />

werden können. Voraussetzung ist, dass die Anlagen KA 2 + 3 sowie GH 3<br />

schallabgesenkt [KA 2 – 99,5 dB (A), KA 3 – 97,5 dB (A), GH 2 - 105,2 dB (A)]<br />

betrieben werden. In Bezug auf die Anlagen KO 1-4 und GH 1, 2 & 4 wurde von<br />

einem Schallwert von 106,0 dB (A) ausgegangen. Die Anlage KA 1 hat einen<br />

Schallwert von 104,0 dB (A). Die Schallimmissionsprognose ergab bei den<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 57


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

definierten lmissionspunkten einen Beurteilungspegel zwischen 39,2 dB (A) und<br />

46,8 dB (A) 8 .<br />

Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagen kommt es zu Wartungsarbeiten.<br />

Diese sind i. d. R. aber nur sehr kurz und stellen daher keine messbare<br />

Beeinträchtigung der zu bewertenden Schutzgüter dar.<br />

Durch den Betrieb von Windenergieanlagen entsteht drehender Schattenwurf<br />

(Rotordrehung). Aus der Rotordrehzahl und der Anzahl der Rotorblätter ergibt sich<br />

die Taktgeschwindigkeit, mit der stark wechselnde Lichtverhältnisse im<br />

Schattenbereich der Rotorkreisfläche auftreten können. Dadurch können Personen,<br />

die sich für längere Zeit im Schattenbereich des Rotors befinden, mehr oder<br />

weniger stark irritiert oder beeinträchtigt fühlen. Dabei ist aber zu berücksichtigen,<br />

dass es sich um Richtwerte handelt, die auf einen normal empfindlichen Menschen<br />

abgestimmt sind.<br />

Die Berechnung der Schattenwurfbelastungen erfolgt als astronomisch maximal<br />

möglicher (theoretischer) Schattenwurf. Dieser geht davon aus, dass der Rotor eine<br />

Scheibe ist, die Sonneneinstrahlung nicht durch Wolken gedämpft / verhindert wird<br />

und die Sonne immer senkrecht zu dem sich fortwährend drehenden Rotor<br />

befindet.<br />

Dauer und Umfang des astrologisch maximal möglichen (in der Realität<br />

stattfindenden) drehenden Schattenwurfs sind aber abhängig von dem<br />

Bewölkungsgrad, der Tageszeit / Jahreszeit (Sonneneinstrahlungswinkel) im<br />

Zusammenhang mit der Windrichtung (Ausrichtung des Rotors) und den<br />

Stillstandzeiten. Diese liegen erfahrungsgemäß bei 75 % unter dem astronomisch<br />

maximal möglichen Schattenwurfs.<br />

Maßgeblich für die Beurteilung der Schattenwurfimmissionen sind die vom<br />

Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) verfassten Schattenwurf-Hinweise,<br />

die einen Wert von 30 min / d und in der Summe 30 h / a als maximalen Richtwert<br />

festlegen. Dieser Wert darf nicht für die einzelne WEA betrachtet werden, sondern<br />

muss immer als Gesamteinwirkung aller WEA auf einen Immissionsort (IO)<br />

betrachtet werden.<br />

Entsprechend diesen Empfehlungen wird für die Schattenwurfberechnung von<br />

einem Referenzpunkt mit den Maßen 0,1 m x 0,1 m in 2 m Höhe über Grund<br />

ausgegangen. Dieser Referenzpunkt (Schattenrezeptor) wird horizontal<br />

ausgerichtet und an der der Windenergieanlage zugewandten Seite des Hauses<br />

platziert. Durch die horizontale Ausrichtung des Rezeptors ist die Berechnung<br />

unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung des IO. Aus der Rotordrehzahl<br />

ergibt sich die Taktgeschwindigkeit, mit der wechselnde Lichtverhältnisse im<br />

Schattenbereich der Rotorkreisfläche auftreten können.<br />

Bei einer Überschreitung des astronomisch maximal möglichen Schattenwurfs, wird<br />

in die betroffenen WEA eine Schattenabschaltung eingebaut werden. Diese misst<br />

die Beleuchtungsstärke (lx) und den Einfallswinkel der Sonne. Die<br />

8 Da der jeweilige Immissionsbeitrag an den Immissionsorten mit Richtwertüberschreitungen, jeweils mindestens<br />

10 dB unter dem Immissionsrichtwert liegt und die Überschreitungen des Immissionsrichtwertes jeweils nicht<br />

mehr als 1 dB zusammen beträgt, sind die betroffenen Anlagen KA 2 + 3 sowie GH 2 aber mit den oben genannten,<br />

maximalen immissionswirksamen Schallleistungspegeln im Sinne der TA Lärm /1/ und des Erlasses des<br />

Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft /8/ genehmigungsfähig.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 58


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Schattenabschaltung wird aktiviert, d.h. der Betrieb der Windenergieanlage wird<br />

gestoppt, sobald innerhalb des programmierten Abschaltfensters der eingestellte<br />

Wert der Abschaltintensität (Verhältnis von Schatten- zu Lichtintensität)<br />

unterschritten wird.<br />

Durch die bestehenden Anlagen im interkommunalen Windeignungsgebiet sind<br />

bereits Schattenwurfemissionen vorhanden.<br />

Die bestehenden WEA in den Windparks der Gemeinden Kabelhorst, Riepsdorf<br />

und Grömitz, überschreiten in der Berechnung des astronomisch maximal<br />

möglichen Schattenwurfs an 21 der 47 betrachteten IO, die einzuhaltenden<br />

Richtwerte (30 min / d und 30 h / a). Durch die geplanten WEA erhöht sich die<br />

Schattenwurfbelastung an den betrachteten IO bzw. führt hier zu einer<br />

Überschreitung der Richtwerte.<br />

In der Gesamtbelastung durch die bestehenden / beantragten und die geplanten<br />

WEA betrifft die Überschreitung der Richtwerte 37 von 47 betrachteten IO. Der<br />

Einbau einer automatischen Schattenabschaltung ist für die geplanten Anlagen<br />

notwendig.<br />

Ergebnis<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen können in Bezug<br />

auf das Schutzgut „Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit“ erhebliche<br />

nachteilige anlagen- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen im Sinne des<br />

UVPG nicht ausgeschlossen werden, da:<br />

- messbare und erlebbare Schall- und Schattenwufemissionen erfolgen und<br />

- das Landschaftsbild erheblich verändert wird.<br />

Bei einer Realisierung der in Kapitel C.1 / C.2 genannten Bauvorhaben sind aber<br />

aus folgenden Gründen keine erheblichen nachteiligen bau-, anlagen- und<br />

betriebsbedingte Umweltauswirkungen gemäß UVPG in das Schutzgut „Mensch<br />

einschl. der menschlichen Gesundheit“ zu erwarten:<br />

- Die baubedingten Auswirkungen sind zeitlich begrenzt.<br />

- Die Anlagenzahl erhöht sich von 34 auf maximal 36 Windenergieanlagen.<br />

- Es sind bereits erhebliche Vorbelastungen vorhanden.<br />

- Nur relativ wenige Menschen sind betroffen und die Vorhaben liegen in einem<br />

Landschaftsraum mit einer relativ geringen Wertigkeit.<br />

- Nur geringfügig werden zusätzlich bzw. derzeitig nicht beeinträchtigte Landschaftsräume<br />

durch die höheren Windenergieanlagen beeinträchtigt.<br />

- Alle Richtwerte zu den Schall und Schattenwurfemissionen werden eingehalten.<br />

- Eine bedrängende Wirkung durch die Einhaltung des Mindestabstandes zu<br />

Wohnhäusern von 3 x h ist nicht gegeben.<br />

- Die permanente Nachtkennzeichnung durch das Primärradar / Transpondertechnik<br />

wird voraussichtlich ersetzt.<br />

- Die Erzeugung von Energie aus Wind stellt einen wesentlichen Beitrag zum<br />

Klimaschutz dar und sichert damit die Lebensgrundlage des Menschen.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 59


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

D.1.2 Boden<br />

- Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass sich Infraschall negativ auf<br />

die Gesundheit des Menschen auswirkt.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Durch den Baubetrieb kommt es im Vorhabengebiet zu einer temporären Flächen-<br />

inanspruchnahme für Baustelleneinrichtungen. Schadstoffeinträge durch<br />

unsachgemäßen Umgang mit Betriebsmitteln oder Unfällen sind grundsätzlich<br />

möglich, können aber bei einem ordnungsgemäßen Betrieb bzw. bei einer<br />

Berücksichtigung der DIN-Normen vermieden werden.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Bei einer Realisierung der Planungen werden rund 4,69 ha derzeitig unversiegelte,<br />

relativ gering beeinträchtigte und ertragreiche Böden versiegelt oder teilversiegelt.<br />

Bei der Versiegelung wird das Bodenleben und die Funktion des Bodens als<br />

Nährstoff- und Wasserspeicher, Schadstofffilter und -puffer sowie als Archiv der<br />

Natur- und Kulturgeschichte zerstört. Bei der Bewertung einer Beeinträchtigung ist<br />

zu beachten, dass ausschließlich intensiv genutzte Ackerböden versiegelt oder<br />

teilversiegelt werden.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen sind bei einem ordnungsgemäßen Betrieb nicht zu<br />

erwarten und aufgrund der zukünftigen Nutzung eher unwahrscheinlich.<br />

Ergebnis<br />

Aufgrund des oben genannten Sachverhaltes erfolgten/ erfolgen - durch die Errichtung<br />

der 34 Bestandsanlagen und bei einer Aufstellung der in Kapitel C.1 und C. 2<br />

genannten Bauvorhaben - in Bezug auf das Schutzgut „Boden“ keine erheblichen<br />

und nachteiligen baubedingten, anlagenbedingten oder betriebsbedingten<br />

Umweltauswirkungen gemäß UVPG, da:<br />

D.1.3 Wasser<br />

- Intensiv genutzte und weit verbreitete Böden mit einer geringen Bedeutung /<br />

Funktion und mit einer geringen Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen oder<br />

Stoffausträgen zerstört werden (Bestand).<br />

- Die Bodenfunktionen nur punktuell nachhaltig beeinträchtigt werden (Wirkungsintensität).<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Durch den Baubetrieb kann es grundsätzlich zu einer Verunreinigung von Grund-<br />

oder Schichtenwasser kommen. Diese Verunreinigungen können aber durch einen<br />

ordnungsgemäßen Betrieb bzw. bei einer Berücksichtigung der DIN-Normen<br />

vermieden werden. Erhebliche Beeinträchtigungen in Bezug auf den<br />

Wasserhaushalt sind wegen der kurzen Bauzeit nicht zu erwarten. Bei dem<br />

Herstellen der Fundamente sind kurzfristige Grundwasserabsenkungen möglich.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 60


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Im Zusammenhang mit der Versiegelung von derzeitig unversiegelten Böden (4,69<br />

ha) stehen auch die Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“. Auf den<br />

versiegelten bzw. verrohrten Flächen kann das Niederschlagswasser nicht mehr<br />

zur Versickerung gelangen und steht damit zunächst einmal nicht mehr zur<br />

Grundwasseranreicherung zur Verfügung.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen sind bei einem ordnungsgemäßen Betrieb nicht zu<br />

erwarten.<br />

Ergebnis<br />

Durch die Errichtung der 34 Bestandsanlagen und bei einer Aufstellung der in Kapitel<br />

C.1 und C. 2 genannten Bauvorhaben sind in Bezug auf das Schutzgut ‚Wasser“<br />

keine „erheblichen nachteiligen“ baubedingten, anlagenbedingten oder<br />

betriebsbedingten Umweltauswirkungen gemäß UVPG zu erwarten, da:<br />

- Das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“ keine besonderen Funktionen für den Wasserhaushalt<br />

hat (Bestand).<br />

- Das von den befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser auf den<br />

angrenzenden Flächen versickert. Es wird damit dem Naturhaushalt nicht entzogen<br />

(Wirkungsintensität).<br />

- Der Grund- und Schichtenwasserkörper durch die Planungen nicht betroffen<br />

sind bzw. keine messbaren baubedingten oder anlagenbedingten Grundwasserabsenkungen<br />

zu erwarten sind (Wirkungsintensität).<br />

D.1.4 Klima / Luft<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Durch den Baustellenverkehr kommt es im Vorhabengebiet zu erhöhten<br />

Schadstoffimmissionen. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes „Klima / Luft“ ist<br />

aber nicht zu erwarten, da von einem unbeeinträchtigten Klima ausgegangen<br />

werden kann und die Beeinträchtigungen nur kurzfristig sein werden.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Durch die Neuversiegelung von rund 4,69 ha unversiegelter Fläche wird das<br />

Kleinklima auf der versiegelten Fläche verändert (z. B. Erhöhung der<br />

Mitteltemperatur, geringere Abkühlung in den Abend- und Nachtstunden). Über den<br />

punktuellen Bereich hinausgehende klimatische Veränderungen sind - aufgrund der<br />

unbelasteten Situation - nicht zu erwarten.<br />

Messbare Einflüsse auf das Lokalklima (wie Veränderung der Windverhältnisse,<br />

zusätzliche Windturbulenzen) sind durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

nicht bekannt.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die Erzeugung von Energie ohne Schadstofffreisetzung hat - großräumig betrachtet<br />

- positive Auswirkungen auf das Klima und die Luft.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 61


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Ergebnis<br />

Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhaltes sind durch die Errichtung der 34<br />

Bestandsanlagen und bei einer Aufstellung der in Kapitel C.1 und C. 2 genannten<br />

Bauvorhaben in Bezug auf das Schutzgut „Klima / Luft“ keine „erheblichen<br />

nachteiligen“ baubedingten, anlagenbedingten oder betriebsbedingten<br />

Umweltauswirkungen gemäß UVPG zu erwarten.<br />

D.1.5 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Bei den baubedingten Auswirkungen handelte es sich um Bodenverdichtungen,<br />

Verlärmungen, Abgas- und Staubentwicklungen sowie zu Bodenvibrationen, die<br />

sich nachteilig - insbesondere auf die Tiere im Untersuchungsgebiet - auswirken<br />

oder auswirken können. Die baubedingten Auswirkungen sind aber zeitlich begrenzt.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Durch die Errichtung der 34 Bestandsanlagen und bei einer Aufstellung der in Kapitel<br />

C.1 und C. 2 genannten Bauvorhaben kommt es zu einem Verlust von weiteren<br />

unversiegelten Flächen als potentieller Standort für standortgerechte und<br />

heimische Pflanzen der Äcker (+ 4,69 ha) (anlagenbedingte Auswirkung).<br />

Durch die Neuordnung der Erschließungsflächen müssen außerdem Knicks<br />

gerodet werden.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die rotorüberstrichene Fläche wird sich bei einer Realisierung der in Kapitel C.1 /<br />

C. 2 genannten Bauvorhaben von rund 101.260 qm im Bestand auf rund 169.159<br />

qm erhöhen. Außerdem erhöht sich die Anlagenhöhe von rund 80 m auf 150 m.<br />

Grundsätzlich umfliegen oder überfliegen Zugvögel oder Vögel, die zwischen zwei<br />

Habitaten wechseln, Windenergieanlagen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen<br />

besteht aber die Möglichkeit, dass Vögel an Windenergieanlagen (Rotorblätter<br />

und/oder Mast) kollidieren (Vogelschlag). Durch die Erhöhung der rotorumstrichenen<br />

Fläche, erhöht sich damit das potenzielle Vogelschlagrisiko für Zugvögel<br />

(insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen).<br />

Im faunistischen Gutachten zum WP Kalkberg-Görtz-Gaarz (vom Januar 2012,<br />

BioConsult) heißt es dazu:<br />

„Eine Verlagerung des Nachtzuges in niedrigere Höhenschichten, die auch zu Kollisionen<br />

mit Sendemasten oder WEA führen kann, ereignet sich nach bisherigen<br />

Kenntnissen bevorzugt unter bestimmten ungünstigen Witterungskonstellationen<br />

(Nebel, Regen mit tiefhängenden Wolken), von denen die ziehenden Vögel<br />

offenbar „überrascht“ werden. Derartige Ereignisse, die unter anderem am<br />

Sendemast „Puan Klint“ auf Sylt (MÜLLER 1982) und an der Forschungs-Plattform<br />

„FINO 1“ in der südlichen Deutschen Bucht (HÜPPOP et al. 2009) zu zahlreichen<br />

nächtlichen Kollisionen führten, treten selten auf und sind im Onshore-Bereich<br />

Schleswig-Holsteins nicht zu erwarten.“<br />

Die vorhandenen Windenergieanlagen und die in Kapitel C.1 / C. 2 genannten<br />

Bauvorhaben werden sich nicht negativ auf den Brutvogelbestand in den Hecken<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 62


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

und in den sonstigen naturnahen Gehölzstrukturen auswirken, da heckenbrütende<br />

Arten wenig empfindlich gegenüber Windenergieanlagen reagieren.<br />

Von den vorhandenen Windenergieanlagen und den in Kapitel C.1 / C. 2 geplanten<br />

Windenergieanlagen wird sich nicht negativ auf den Rastvogelbestand auswirken,<br />

da das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf<br />

/ Kabelhorst / Grömitz“ nur eine geringe Bedeutung als Rastgebiet hat und ausreichend<br />

Ausweichquartiere zur Verfügung stehen.<br />

Die vorhandenen Windenergieanlagen und die in Kapitel C.1 / C. 2 genannten<br />

Bauvorhaben werden sich nicht negativ auf den Vogelzug auswirken, da die<br />

Flächen vom gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ in einem Raum mit einer unterdurchschnittlichen<br />

Bedeutung für den Vogelzug liegt und daher nur mit einer geringen Zugintensitäten<br />

zu rechnen ist.<br />

Durch die zusätzlichen und höheren Windenergieanlagen werden nicht mehr Zugvögel<br />

den Windpark überfliegen oder umfliegen als bisher, da – gemäß den Ausführungen<br />

in Kapitel B.4.7 - die überwiegenden Flughöhen unterhalb 100 m stattfinden<br />

werden.<br />

Von den vorhandenen Windenergieanlagen und den in Kapitel C.1 / C. 2 genannten<br />

Bauvorhaben geht keine erhöhtes Kollisionsrisiko in Bezug auf die<br />

bewertungsrelevanten Groß – und Greifvögel aus, da das gemeindeübergreifende<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ - unter<br />

Berücksichtigung der Ausführungen in Kapitel B.4.7 – keine besondere Bedeutung<br />

für Groß – und Greifvögel hat. In Bezug auf die Rohrweihe besteht bei einem Abstand<br />

zwischen Bruthabitat und WEA unter 300 m ein erhöhtes Kollisionsrisikos. Im<br />

räumlichen Zusammenhang zu den Bestandsanlagen und geplanten Anlagenstandorten<br />

befindet sich zu mindestens in einem Fall ein entsprechender Brutplatz.<br />

Durch biotopgestaltende Maßnahmen (Verlagerung) kann aber das Kollisionsrisiko<br />

vermieden oder erheblich gesenkt werden.<br />

Unter Berücksichtigung der Aussagen in Kapitel B.4.7 besteht im<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ keine erhöhte Gefährdung für Fledermäuse, da die<br />

Aktivitätsdichte maximal in der mittleren Aktivitätsklasse liegt.<br />

Ergebnis<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen und bei Errichtung<br />

der in Kapitel C.1 / C. 2 genannten Bauvorhaben erfolgen in Bezug auf das<br />

Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ – keine erhebliche<br />

nachteilige anlagen- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen, da das<br />

gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ nur eine untergeordnete Bedeutung in Bezug auf die<br />

bewertungsrelevanten Tiergruppen hat.<br />

D.1.6 Landschaft<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben kann es zu kurzfristigen Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes durch Maschineneinsatz und Baustellenverkehr kommen.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 63


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Diese können aber aufgrund der erheblichen Vorbelastungen des<br />

Vorhabengebietes im Bestand vernachlässigt werden.<br />

Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Die Abb. 3 stellt eine einfache flächenmäßige Darstellung der Auswirkungen der 34<br />

bestehenden Windenergieanlagen und bei der Errichtung der in Kapitel C.1 / C. 2<br />

genannten Bauvorhaben auf das Landschaftsbild dar.<br />

Wenn davon ausgegangen wird, dass „15x Anlagenhöhe“ den erheblich<br />

beeinträchtigten Landschaftraum umfasst, kann festgestellt werden, dass von den<br />

vorhandenen 34 WEA das Landschaftsbild eines erheblichen Landschaftsraumes<br />

beeinträchtigt wird. Bei einer Aufstellung der geplanten Windenergieanlagen in der<br />

Gemeinde Riepsdorf werden derzeitig unbeeinträchtigte Flächen im Norden und<br />

Nordosten beeinträchtigt werden. Bei einer Errichtung der geplanten Windenergieanlagen<br />

in der Gemeinde Kabelhorst und Grömitz werden nur bereits beeinträchtigte<br />

Landschaftsräume zusätzlich benachteiligt.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die anlagenbedingten Auswirkungen wird durch den Betrieb der Anlagen noch<br />

verstärkt.<br />

Ergebnis<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen erfolgen in Bezug<br />

auf das Schutzgut „Landschaft“ - erhebliche nachteilige anlagen- und<br />

betriebsbedingte Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG, da:<br />

- das Landschaftsbild erheblich verändert wird und Ausgleichsmaßnahmen nicht<br />

möglich sind.<br />

Bei einer Realisierung der in Kapitel C.1 / C.2 genannten Bauvorhaben sind aber<br />

aus folgenden Gründen keine erheblichen nachteiligen bau-, anlagen- und<br />

betriebsbedingte Umweltauswirkungen gemäß UVPG in das Schutzgut<br />

„Landschaft“ zu erwarten:<br />

- Die baubedingten Auswirkungen sind zeitlich begrenzt.<br />

- Die Anlagenzahl erhöht sich von 34 auf maximal 36 Windenergieanlagen.<br />

- Bereits erhebliche Vorbelastungen sind vorhanden.<br />

- Nur relativ wenige Menschen sind betroffen und die Vorhaben liegen in einem<br />

Landschaftsraum mit einer relativ geringen Wertigkeit.<br />

- Nur geringfügig werden zusätzlich bzw. derzeitig nicht beeinträchtigte Landschaftsräume<br />

durch die höheren Windenergieanlagen beeinträchtigt.<br />

- Die permanente Nachtkennzeichnung durch das Primärradar / Transpondertechnik<br />

wird voraussichtlich durch eine primärradar bzw. über transpondertechnik<br />

gesteuerte Nachtkennzeichnung ersetzt.<br />

D.1.7 Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Die Umweltauswirkungen der 34 WEA und bei Errichtung der in Kapitel C.1 / C. 2<br />

genannten Bauvorhaben auf das Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“<br />

können wie folgt skizziert werden:<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 64


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

- Durch den Baubetrieb kann es grundsätzlich zu Schäden an den vorhandenen<br />

Verkehrsflächen kommen.<br />

- Durch die Versiegelung von unversiegelten Böden (4,69 ha) gehen ertragreiche<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen verloren.<br />

- Die Verkehrsflächen werden in der Betriebsphase ausschließlich zu Wartungszwecken<br />

genutzt; die Belastung ist um ein Vielfaches geringer als während<br />

der Bauphase.<br />

- Der Wert der Immobilien sinkt i. d. R. nur kurzfristig ab und erreicht dann das<br />

alte Niveau wieder, da der Immobilienpreis maßgeblich von der Lage, vom Arbeitsplatzangebot,<br />

den Infrastruktureinrichtungen und dem Zustand der Immobilie<br />

abhängig ist. Windenergieanlagen im räumlichen Zusammenhang zu einer<br />

Immobilie tragen aber auch nicht zu einer Wertsteigerung bei.<br />

- Bei einem Bau der planungsrechtlich gesicherten und beantragten Windenergieanlagen<br />

können nach dem derzeitigen Planungsstand archäologische<br />

Denkmale beeinträchtigt werden. Sollten während der Erdarbeiten Funde oder<br />

auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, wird, gem. §14 DSchG, die<br />

Fundstelle gesichert und die Denkmalschutzbehörde informiert.<br />

Ergebnis<br />

Durch die Errichtung der 34 Bestandsanlagen und bei einer Aufstellung der in Kapitel<br />

C.1 und C. 2 genannten Bauvorhaben sind in Bezug auf das Schutzgut „Kultur<br />

und sonstige Sachgüter“ keine „erheblichen nachteiligen“ baubedingten,<br />

anlagenbedingten oder betriebsbedingten Umweltauswirkungen gemäß UVPG zu<br />

erwarten, da:<br />

- Sich das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen<br />

„Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ in keiner besonderen bzw. immobilienwertsteigernden<br />

Lage befindet (Bestand).<br />

- Evtl. Wertverluste nicht „erheblich“ im Sinne des UVPG sind.<br />

- Die Auswirkungen auf die Verkehrsflächen eher gering sein werden.<br />

- Der Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen - prozentual auf die Gesamtfläche<br />

- nicht erheblich ist.<br />

D.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ werden insbesondere durch<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Landschaft“ verursacht. Wesentliche<br />

Wechselwirkungen sind daher:<br />

- Die Minderung der Erholungsqualität oder -eignung einer Landschaft für den<br />

Menschen durch die Landschaftsbildbeeinträchtigungen und Wegeentwidmung.<br />

- Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Siedlungsbildes im Zusammenhang<br />

mit dem Wohnstandort.<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Boden“ wirken sich insbesondere auf das<br />

Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ sowie auf das Schutzgut „Wasser“ aus.<br />

Wesentliche Wechselwirkungen sind dabei:<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 65


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

- Zerstörung von potenziellen Standorten für Pflanzen.<br />

- Verlust der Filterfunktionen des Bodens.<br />

- Verlust an Versickerungsfläche.<br />

D.1.9 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen und bei Errichtung<br />

der in Kapitel C.1 / C. 2 genannten Bauvorhaben erfolgten und erfolgen keine<br />

grenzüberschreitenden Auswirkungen.<br />

D.1.10 Schwere und Komplexität der Auswirkungen<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen und bei Errichtung<br />

der in Kapitel C.1 / C. 2 genannten Bauvorhaben sind keine vergleichsweise<br />

schweren oder komplexen Umweltauswirkungen eingetreten oder zu erwarten.<br />

D.1.11 Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen<br />

Die beschriebenen Auswirkungen auf die zu bewertenden Schutzgüter sind durch<br />

die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen erfolgt bzw. werden bei Errichtung<br />

der in Kapitel C.1 / C. 2 genannten Bauvorhaben sehr wahrscheinlich<br />

eintreten.<br />

D.1.12 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen<br />

Die Auswirkungen auf die zu bewertenden Schutzgüter sind permanent und nur<br />

über einen sehr langen Zeitraum reversibel.<br />

D.2 Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

Parallel zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

im Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

/ Landesnaturschutzgesetz bilanziert. Der Umfang der erforderlichen Kompensationsflächen<br />

kann an Hand des Erlasses „Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“<br />

ermittelt werden.<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen und bei Errichtung<br />

der in Kapitel C.1 / C. 2 genannten Bauvorhaben erfolgten und erfolgen kompensationspflichtiges<br />

Eingriffe in die Schutzgüter „Boden“ (durch die Versiegelung), „Arten<br />

und Lebensgemeinschaften“ (Scheucheffekte, Kollisionen) und Landschaftsbild.<br />

Die Eingriffe in das Schutzgut Boden können durch Entsiegelungen oder Extensivierungen<br />

von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen oder durch die Anlage<br />

von Biotopen ausgeglichen werden. Im räumlichen und funktionalen Zusammenhang<br />

sind ausreichend Flächen vorhanden und stehen auch zur Verfügung.<br />

Kompensationspflichtige Eingriffe in das Schutzgut „Arten und Lebensgemeinschaften“<br />

können durch biotopgestaltende Kompensationsmaßnahmen in Form einer<br />

multifunktionalen Kompensation ausgeglichen oder ersetzt werden (auf den Kompensationsflächen<br />

zum Schutzgut Boden).<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 66


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Kompensationspflichtige Eingriffe in das Landschaftsbild können im Zusammenhang<br />

mit Windenergieanlagen im „näheren Wirkraum“ (s. Erlass) in der Regel nicht<br />

ausgeglichen werden. Deshalb ist eine Ausgleichszahlung zu leisten, mit der Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt werden, die sich<br />

positiv auf das Landschaftsbild auswirken. I. d. R. werden von den Geldern Gehölzpflanzungen<br />

(wie Alleen und Hecken), Biotope oder extensiv genutztes Grünland<br />

finanziert. Alle diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Landschaftsbild<br />

aus. Im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ sind ausreichend viele Flächen vorhanden und stehen auch<br />

zur Verfügung.<br />

D.3 Artenschutz<br />

Im Rahmen der konkreten Planungen (Bauleitplanung, Genehmigungsverfahren<br />

nach dem BImschG), ist ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.<br />

Auf Basis des Kapitels B.4.7 und nach dem derzeitigen Kenntnisstand stehen der<br />

Errichtung der in Kapitel C.1 / C. 2 genannten Bauvorhaben artenschutzrechtliche<br />

Belange nicht entgegen.<br />

Eine vorhabenbedingte Betroffenheit von Tierarten des Anhanges IV der FFH-<br />

Richtlinie ist nur bei den Fledermäusen gegeben. Unter den Vögeln ist eine<br />

vorhabenbedingte Betroffenheit grundsätzlich bei allen im gemeindeübergreifenden<br />

Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“<br />

vorkommenden europäischen Vogelarten (Brut-und Zugvögel) gegeben.<br />

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass im<br />

Gefährdungsbereich der WEA Fledermäuse in geringen Aktivitätsdichten<br />

vorkommen.<br />

Damit kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko derzeitig ausgeschlossen<br />

werden, wodurch der Verbotstatbestand der absichtlichen Verletzung bzw. Tötung<br />

von Individuen nach § 44 Abs. 1 BNatSCHG nicht eintritt. Die Tatbestände der<br />

Schädigung bzw. Störung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen<br />

werden nicht berührt, da sich derartige Habitate nicht im Bereich des<br />

Vorhabengebiets befinden. Bei den Vögeln können einzelne Brutvogelarten durch<br />

Baumaßnahmen von einer Schädigung bzw. Zerstörung ihrer Niststätten betroffen<br />

sein. Die vorhabenbedingte Verwirklichung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG kann bei diesen durch gezielte Vermeidungsmaßnahmen<br />

(Bauzeitfenster außerhalb der Brutperiode) wirksam vermieden werden.<br />

Für bewertungsrelevante Groß- und Greifvögel (z. B. Rohrweihe) im Abstand von <<br />

300 m zur Windenergieanlage können Vermeidungsmaßnahmen<br />

(biotopgestaltende Maßnahmen zur Erweiterung des Bruthabitatangebotes)<br />

vorgenommen werden.<br />

D.4 Geschützte Biotope<br />

Bei einer Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen und der damit verbundenen<br />

Neuordnung der Erschließungsflächen, sind Knickrodungen kleinräumig<br />

nicht grundsätzlich zu vermeiden. Der Umfang der Knickrodungen ist aber im Vergleich<br />

zum gesamten Knicknetz nur geringfügig. Weitere Zerstörungen von ge-<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 67


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

schützten Biotopen wie Kleingewässer sind nicht erforderlich bzw. können bei der<br />

Standortplanung berücksichtigt werden.<br />

Sofern Knickrodungen unumgänglich sind, sind dafür Knickersatzpflanzungen vorzunehmen.<br />

Im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum<br />

gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ sind ausreichend Flächen vorhanden und stehen auch zur<br />

Verfügung.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 68


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

E. NICHTTECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen können in Bezug<br />

auf das Schutzgut „Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit“ und „Landschaft“<br />

erhebliche nachteilige anlagen- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

im Sinne des UVPG nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Realisierung der in<br />

Kapitel C.1 / C.2 genannten Bauvorhaben sind aber aus folgenden Gründen keine<br />

erheblichen nachteiligen bau-, anlagen- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

gemäß UVPG in das Schutzgut „Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit“<br />

und „Landschaft“ zu erwarten:<br />

- Die baubedingten Auswirkungen sind zeitlich begrenzt.<br />

- Die Anlagenzahl erhöht sich von 34 auf maximal 36 Windenergieanlagen.<br />

- Bereits erhebliche Vorbelastungen sind vorhanden.<br />

- Nur relativ wenige Menschen sind betroffen und die Vorhaben liegen in einem<br />

Landschaftsraum mit einer relativ geringen Wertigkeit.<br />

- Nur geringfügig zusätzlich bzw. derzeitig nicht beeinträchtigte Landschaftsräume<br />

werden durch die höheren Windenergieanlagen beeinträchtigt.<br />

- Die permanente Nachtkennzeichnung durch das Primärradar / Transpondertechnik<br />

wird voraussichtlich ersetzt.<br />

- Alle Richtwerte zu den Schall und Schattenwurfemissionen werden eingehalten.<br />

- Eine bedrängende Wirkung durch die Einhaltung des Mindestabstandes zu<br />

Wohnhäusern von 3 x h ist nicht gegeben.<br />

- Die Erzeugung von Energie aus Wind stellt einen wesentlichen Beitrag zum<br />

Klimaschutz dar und sichert damit die Lebensgrundlage des Menschen.<br />

- Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Infraschall sich negativ auf<br />

die Gesundheit des Menschen auswirkt.<br />

In Bezug auf die Schutzgüter „Boden“, „Wasser“, „Klima/ Luft“ und „Kultur und<br />

sonstige Sachgüter“ erfolgten und erfolgen - durch die Errichtung der 34 Bestandsanlagen<br />

und bei einer Errichtung der in Kapitel C.1 und C. 2 genannten Bauvorhaben<br />

- keine erheblichen und nachteiligen baubedingten, anlagenbedingten oder<br />

betriebsbedingten Umweltauswirkungen gemäß UVPG.<br />

Durch die Errichtung der 34 bestehenden Windenergieanlagen und bei Errichtung<br />

der in Kapitel C.1 / C. 2 genannten Bauvorhaben erfolgen in Bezug auf das<br />

Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ – keine erhebliche<br />

nachteilige anlagen- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen, da das<br />

gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Riepsdorf /<br />

Kabelhorst / Grömitz“ nur eine untergeordnete Bedeutung in Bezug auf die<br />

bewertungsrelevanten Tiergruppen hat.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 69


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

F. BERÜCKSICHTIGUNG DER ANLAGENBEZOGENEN ERHEBLICHEN<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

Im vorliegenden Kapitel werden die in Kapitel A bis E formulierten Aussagen – unter<br />

Berücksichtigung der Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der<br />

faunistischen Bestandserfassung und -bewertung und dem artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag - zum Anlagentyp ergänzt.<br />

F.1 Ergänzungen zum Untersuchungsgebiet, Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethoden<br />

Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt<br />

Bei den Untersuchungen wurde mit dem Höhenmonitoring am 31.5.2012<br />

begonnen, so dass der Frühjahrszug der Fledermäuse nicht vollständig erfasst<br />

wurde. Damit konnten im Jahr 2012 keine Daten zum Frühjahrszug erhoben<br />

werden, wogegen Lokalpopulation und der Herbstzug vollständig erfasst wurden.<br />

Für die Bewertung des Ersetzens der Altanlagen bedeutet dies keine<br />

Einschränkung bezüglich des zu erstellenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrages<br />

zur Bauleitplanung, da der Herbstzug generell stärker ausgeprägt ist als der<br />

Frühjahrszug und die insbesondere für die Bewertung der lokalen Verhältnisse und<br />

des Antragsgebietes bedeutende Erfassung der Lokalpopulation erfolgt ist. Die<br />

Erfassung des Frühjahrszuges hat das Ziel Kenntnislücken zu schließen und um<br />

die Ergebnisse mit der Herbstkartierung zu vergleichen.<br />

Gemäß Abstimmung am 14.08.2012 werden die Untersuchungen zum<br />

Frühjahrszug in 2013 nachgeholt. Die Erkenntnisse aus dem Frühjahrszug werden<br />

im anschließenden Verfahren nach dem BImSchG berücksichtigt. Sollte die<br />

Bewertung des Frühjahrszuges die Notwendigkeit von<br />

Betriebszeitenbeschränkungen begründen, können diese sowieso erst im Rahmen<br />

der Genehmigung als Auflage oder Nebenbestimmung formuliert werden, da auf<br />

der Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung, der bodenrechtliche Bezug<br />

fehlt.<br />

Im Fachgutachten zu den Fledermäusen heißt es dazu:<br />

„Entgegen des ursprünglich mit der UNB abgestimmten Untersuchungskonzeptes<br />

umfasste das durchgeführte Höhenmonitoring nicht die Frühjahrsperiode, deren<br />

Erfassung als Ergänzung des bestehenden Untersuchungsstandards (LANU 2008)<br />

geplant war. Angesichts des gegenüber dem Methodenstandard deutlich erhöhten<br />

Untersuchungsumfangs von 120 Tagen, der die Aktivität der Lokalpopulationen als<br />

auch der Herbstmigration erfasst hat, werden jedoch von einer zusätzlichen<br />

Untersuchung der Frühjahrsmigration keine weiter reichenden Erkenntnisse bzgl.<br />

der Bewertung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse erwartet.“<br />

F.2 Ergänzende Beschreibung der beantragte Windenergieanlagen<br />

F.2.1 B-Plan Nr. 7 / Gemeinde Riepsdorf<br />

Die vorhandenen sechs Windenergieanlagen sollen durch vier Windenergieanlagen<br />

folgenden Typs ersetzt werden (s. Plan 2, beantragte Anlagen):<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 70


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Enercon E 101<br />

- Leistung: 3.000 kW.<br />

- Nabenhöhe: 99,0 m.<br />

- Rotordurchmesser: 101 m.<br />

- Gesamthöhe: 149,5 m.<br />

- Fundament: 254,5 qm (Durchmesser: 18 m).<br />

- Bau- und Kranaufstellflächen (22 x 50 m).<br />

- Neubau von 14.157 qm Erschließungsflächen und Kranaufstellflächen im Geltungsbereich<br />

des B-Planes Nr. 7. Gleichzeitig werden aber auch 11.179 qm<br />

nicht mehr benötigte Kranaufstellflächen und Erschließungsflächen zurückgebaut<br />

oder werden nur erneuert.<br />

Durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 7 wird ein planungsrechtlich zulässiger aber<br />

nicht gebaute Windenergieanlage im derzeitigen Geltungsbereich des B-Planes Nr.<br />

4 „zurückgebaut“.<br />

Ein Parallelbetrieb von Altanlagen und den geplanten neuen Anlagen ist nicht<br />

vorgesehen und auch nicht möglich.<br />

Die Erschließung der beantragten Windenergieanlagen auf den planungsrechtlich<br />

gesicherten Standorten erfolgt soweit wie möglich über das vorhandene<br />

Erschließungswegenetz.<br />

Alle Aufstellflächen werden als wassergebundene Decke ausgeführt.<br />

F.2.2 B-Plan Nr. 5 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf<br />

Die vorhandenen sechs Windenergieanlagen sollen durch vier Windenergieanlagen<br />

folgenden Typs ersetzt werden (s. Plan 2, beantragte Anlagen):<br />

Enercon E 101<br />

- Leistung: 3.000 kW.<br />

- Nabenhöhe: 99,0 m.<br />

- Rotordurchmesser: 101 m.<br />

- Gesamthöhe: 149,5 m.<br />

- Fundament: 254,5 qm (Durchmesser: 18 m).<br />

- Bau- und Kranaufstellflächen (22 x 50 m= 1.100 qm).<br />

- Neubau von 19.109 qm Erschließungsflächen und Kranaufstellflächen im Geltungsbereich<br />

des B-Planes Nr. 5 – 1. Änderung. Gleichzeitig werden aber<br />

auch 8.272 qm nicht mehr benötigte Kranaufstellflächen und Erschließungsflächen<br />

zurückgebaut oder werden nur erneuert.<br />

Ein Parallelbetrieb von Altanlagen und den geplanten neuen Anlagen ist nicht<br />

vorgesehen und auch nicht möglich.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 71


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Die Erschließung der beantragten Windenergieanlagen auf den planungsrechtlich<br />

gesicherten Standorten erfolgt soweit wie möglich über das vorhandene<br />

Erschließungswegenetz.<br />

Alle Aufstellflächen werden als wassergebundene Decke ausgeführt.<br />

F.3 Konkretisierung der Art- und des Umfanges sowie der Bedarf an Grund und<br />

Boden<br />

Bedarf pro Anlage in qm Gesamtflächenbedarf in qm<br />

(gerundet)<br />

(gerundet)<br />

Fundamente für 14<br />

WEA<br />

250 3.500<br />

Kranaufstellflächen für<br />

14 WEA<br />

1.100 15.400<br />

Erschließungsflächen<br />

für 6 WEA<br />

2.000 28.000<br />

Erschließungsflächen<br />

für die 4 beantragten<br />

WEA im Geltungsbereich<br />

des B-Planes Nr.<br />

7<br />

2.978<br />

Erschließungsflächen<br />

für die 4 beantragten<br />

WEA im Geltungsbereich<br />

des B-Planes Nr.<br />

5 – 1. Änderung<br />

10.837<br />

Leitungsverlegung9 - -<br />

Summe 60.715<br />

Tab. 5 Bedarf an Grund und Boden<br />

B-Plan Nr. 7 / Gemeinde Riepsdorf<br />

Bei einer Aufstellung der 4 beantragten Windenergieanlagen erfolgt folgender<br />

unvermeidbarer Bedarf an Grund und Boden:<br />

- Errichtung von 4 Fundamenten (Durchmesser 18 m, 254,5 qm).<br />

- Neubau von 14.157 qm Erschließungsflächen und Kranaufstellflächen (pro<br />

WEA 1.100 qm, 22 x 50 m) im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7. Gleichzeitig<br />

werden aber auch 11.179 qm nicht mehr benötigte Kranaufstellflächen und<br />

Erschließungsflächen zurückgebaut oder werden nur erneuert.<br />

- Verlegung von Leitungen (Bodenausbau, Bodeneinbau, ggf. Einbau von Kies-<br />

Sandschichten in einem sehr geringen Umfang). Die Kabeltrassen werden i. d.<br />

R. parallel zum Erschließungs- und Unterhaltungsweg verlegt. Auf der Ebene<br />

der Bauleitplanung ist der Umfang der Kabelrassenverlegung noch nicht quantifizierbar.<br />

Selbstverständlich wird die Kabeltrassenlänge auf ein Minimum begrenzt.<br />

9 derzeitig nicht ermittelbar<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 72


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

B-Plan Nr. 5 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf<br />

Bei einer Aufstellung der beantragten 4 Windenergieanlagen erfolgt folgender<br />

unvermeidbarer Bedarf an Grund und Boden:<br />

- Errichtung von 4 Fundamenten (Durchmesser 18 m, 254,5 qm).<br />

- Neubau von 19.109 qm Erschließungsflächen und Kranaufstellflächen im Geltungsbereich<br />

der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 . Gleichzeitig werden<br />

aber auch 8.272 qm nicht mehr benötigte Kranaufstellflächen und Erschließungsflächen<br />

zurückgebaut oder erneuert.<br />

- Verlegung von Leitungen (Bodenausbau, Bodeneinbau, ggf. Einbau von Kies-<br />

Sandschichten in einem sehr geringen Umfang). Die Kabeltrassen werden i. d.<br />

R. parallel zum Erschließungs- und Unterhaltungsweg verlegt. Auf der Ebene<br />

der Bauleitplanung ist der Umfang der Kabelrassenverlegung noch nicht quantifizierbar.<br />

Selbstverständlich wird die Kabeltrassenlänge auf ein Minimum begrenzt.<br />

F.4 Faunistische Kartierung zum B-Plan Nr. 7 und 5 – 1. Änderung / beantragte<br />

Standorte<br />

Zum B-Plan Nr. 7 und zum B-Plan Nr. 5 – 1. Änderung wurde eine faunistische<br />

Bestanderfassung von BioConsult SH erarbeitet. Die Ergebnisse der<br />

Bestandserfassung können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

- Im Umkreis von ca. 8 km um das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ brüteten in der aktuellen<br />

Brutsaison 2012 insgesamt 6 der nach LANU (2008) besonders zu berücksichtigenden<br />

Groß- und Greifvogelarten (Seeadler, Rotmilan, Rohrweihe,<br />

Schwarzstorch, Weißstorch und Uhu. Weiterhin wurden drei Nester des Mäusebussards<br />

gefunden.<br />

- In den beiden Geltungsbereichen wurden im Untersuchungszeitraum vom<br />

20.04. – 05.09.2012 13 verschiedene Groß- und Greifvogelarten erfasst. Es<br />

wurden folgende nach LANU (2008) besonders zu berücksichtigende Arten<br />

festgestellt: Seeadler, Rotmilan, Rohrweihe, Kornweihe und Weißstorch. Die<br />

Flugaktivität wurde von den drei Arten Rohrweihe, Mäusebussard und Turmfalke<br />

dominiert, auf die zusammen 85 % der erfassten Flugsequenzen und 92<br />

% der Aufenthaltsdauer entfielen. Dabei wies die Rohrweihe mit insgesamt 71<br />

Flugsequenzen in 514 min die höchste Flugaktivität auf.<br />

- Der im Bereich der beiden Geltungsbereiche vorkommende Landschaftstyp<br />

beherbergt eine in Schleswig-Holstein weit verbreitete Brutvogelgemeinschaft<br />

aus überwiegend allgemein häufigen und ungefährdeten Arten. Bedeutende<br />

Vorkommen gefährdeter und seltener Arten sind aufgrund der aktuellen Strukturausstattung<br />

und des Nutzungsregimes nicht zu erwarten.<br />

- Während der Erfassungen der Flugaktivität in den Vorhabengebieten, die teilweise<br />

innerhalb der Zugperioden lagen, ergaben sich keine Hinweise auf Zugaktivitäten<br />

in diesem Raum. Aufgrund der vorliegenden Kenntnisse des Vogelzuges<br />

über Schleswig-Holstein (KOOP 2002, 2010, 2011) und eigene Zugplanerfassungen<br />

in Rahmen von Windkraftplanungen in Ostholstein ist davon<br />

auszugehen, dass der sich der Tagzug der Landvögel in dieser Region abseits<br />

der Küstenlinien über dem Binnenland stark auffächert und verteilt, so dass<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 73


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

innerhalb der küstenfernen Agrarlandschaften allgemein mit geringen Zugintensitäten<br />

zu rechnen ist.<br />

- Im Rahmen der stationären Zugvogel- und Greifvogelerfassungen wurden im<br />

Planungsraum keine größeren Rastbestände festgestellt. Vorkommende Arten<br />

waren im Frühjahr Graugans und Lachmöwe, im Herbst Wacholderdrossel,<br />

Star, Lachmöwe und Kiebitz. Ein Auftreten von größeren Rasttrupps und eine<br />

langfristige Bindung von Rastvögeln an das Areal der Vorhabengebiete sind<br />

aufgrund der Lage und der Landschaftsstruktur nicht zu erwarten.<br />

- Die in den Geltungsbereichen zu erwartenden Brutvögel (außer Greifvögel)<br />

zeigen nur geringe Meidungsabstände zu WEA und bei keiner Art sind bislang<br />

negative Einflüsse auf die lokalen Bestände festgestellt worden (HÖTKER et<br />

al. 2005). Der Kiebitz gilt als empfindlich und reagiert als Brutvogel mit Meidungsabständen<br />

zu WEA (HÖTKER 2006). Kiebitzbruten sind im Gebiet nur in<br />

Ausnahmefällen (z.B. auf Flächen mit Maisanbau) zu erwarten. Unter den<br />

Singvogelarten des Offenlandes reagiert offenbar keine mit Meidungsabständen,<br />

die einen messbar negativen Einfluss auf die Siedlungsdichten haben.<br />

- Über das Verhalten der nachtaktiven Eulenarten (hier zu erwarten Schleiereule<br />

und Waldohreule) gegenüber WEA gibt es zurzeit nur wenige Erkenntnisse.<br />

Meidungsverhalten bzw. eine Beeinträchtigung der Jagdhabitate (z. B. durch<br />

Betriebslärm) ist bei diesen nachtaktiven Arten allenfalls im unmittelbaren<br />

Nahbereich der Anlagen zu erwarten, der resultierende potenzielle Habitatverlust<br />

fällt daher gering aus. Der Höhenbereich unterhalb der Rotorspitzen beträgt<br />

bei den aktuell gängigen Anlagentypen in der Regel mindestens 30 m, so<br />

dass der Großteil der Flugbewegungen der ortsansässigen Brutvögel unterhalb<br />

des gefährlichen Rotorbereiches stattfinden wird.<br />

- Es liegen keine Hinweise von bedeutsamen Barrierewirkungen auf ziehende<br />

Arten des Tagzuges vor. Einzelne Arten wie der Kranich oder Gänsearten reagieren<br />

auf Windparks mit Ausweichverhalten (z. B. BioConsult & ARSU<br />

2010). Die Geltungsbereiche liegen jedoch abseits der Zugrouten dieser Arten.<br />

Aufgrund der zu erwartenden geringen Zugintensitäten und dem beteiligten Artenspektrum<br />

im Bereich der Geltungsbereiche wird die Empfindlichkeit der<br />

Zugvögel gegenüber Barrierewirkungen durch WEA als gering erachtet.<br />

- Die Geltungsbereiche liegen außerhalb der Rastgebiete von landesweiter bzw.<br />

überregionaler Bedeutung und befinden sich nicht in einem Verbindungskorridor<br />

von Rastgebieten (LANU 2008). Auch wenn die Entfernung zur Ostseeküste<br />

relativ gering ist, ist für das Gebiet von einer geringen Bedeutung als<br />

Rastvogelhabitat auszugehen.<br />

- Bei einer Realisierung der Planungen in den Geltungsbereichen der B-Pläne<br />

erfolgen nur geringe Auswirkungen auf den Seeadler, Rotmilan, Weißstorch<br />

und auf die Brutvögel, den Tagvogelzug und die Rastvögel. In Bezug auf die<br />

Rohrweihe ist ein Abstand von 300 m zum Neststandort durch entsprechende<br />

Vermeidungsmaßnahmen (biotopgestaltende Maßnahmen zur Erweiterung<br />

des Bruthabitatangebotes) zu berücksichtigen.<br />

- Insgesamt konnten im Untersuchungszeitraum von Ende Mai bis Ende September<br />

2012 in 120 Nächten vier verschiedene Fledermausarten nachgewiesen<br />

werden: Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Mückenfledermaus (Pi-<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 74


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

pistrellus pygmaeus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipstrellus).<br />

- Im Bereich des WP Koselau konnten insgesamt 144 Anabatsequenzen während<br />

des Untersuchungszeitraums aufgezeichnet werden. In 38 von 121 Nächten<br />

wurde Flugaktivität von Fledermäusen im Gondelbereich nachgewiesen,<br />

davon zwei Nächte mit mittlerer Flugaktivität. Alle weiteren Nächte zeichneten<br />

sich durch eine geringere Aktivitätsdichte aus.<br />

- In 39 von insgesamt 121 Nächten wurde im Windpark Kesselberg Fledermausaktivität<br />

im Gondelbereich festgestellt. 432 Anabatsequenzen konnten in<br />

diesen Nächten erfasst werden. In vier Nächten ließ sich eine hohe Flugaktivität<br />

nachweisen, in vier weiteren eine mittlere.<br />

- In einer Gesamtlaufzeit von 122 Nächten konnten in 34 Nächten 152 Anabatsequenzen<br />

im WP Großenholz aufgezeichnet werden. In zwei Nächten<br />

zeigte sich eine mittlere, in allen weiteren Nächten eine geringere Flugaktivität.<br />

- Das Artenspektrum entspricht damit in weiten Teilen dem der Agrarlandschaften<br />

Schleswig-Holsteins.<br />

- Für die im aktuellen Planungsverfahren beteiligten Windpark Koselau und<br />

Großenholz lässt sich aufgrund der vorliegenden Ergebnisse aus dem Höhenmonitoring<br />

an der WEA im jeweiligen Park keine erhöhte Gefährdung für<br />

Fledermäuse ableiten. In allen Untersuchungsnächten liegt die Aktivitätsdichte<br />

maximal in der mittleren Aktivitätsklasse, die auch nur jeweils zweimal erreicht<br />

wird.<br />

F.5 Artenschutzrecht<br />

Im Umkreis von ca. 8 km um das gemeindeübergreifende Eignungsgebiet für<br />

Windenergieanlagen „Riepsdorf / Kabelhorst / Grömitz“ brüteten in der aktuellen<br />

Brutsaison 2012 insgesamt 6 der nach LANU (2008) besonders zu<br />

berücksichtigenden Groß- und Greifvogelarten (Seeadler, Rotmilan, Rohrweihe,<br />

Schwarzstorch, Weißstorch und Uhu). Weiterhin wurden drei Nester des<br />

Mäusebussards gefunden.<br />

Insgesamt konnten im Untersuchungszeitraum von Ende Mai bis Ende September<br />

2012 in 120 Nächten vier verschiedene Fledermausarten nachgewiesen werden:<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Mückenfledermaus (Pipistrellus<br />

pygmaeus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipstrellus).<br />

Nach dem avifaunistischen Fachbeitrag stehen artenschutzrechtliche Belange den<br />

Darstellungen und Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 nicht<br />

entgegen.<br />

Eine vorhabenbedingte Betroffenheit von Tierarten des Anhanges IV der FFH-<br />

Richtlinie ist nur bei den Fledermäusen gegeben. Unter den Vögeln ist eine<br />

vorhabenbedingte Betroffenheit grundsätzlich bei allen im Gebiet vorkommenden<br />

europäischen Vogelarten (Brut-und Zugvögel) gegeben.<br />

Bei den Untersuchungen der Fledermäuse mittels eines Höhenmonitorings im<br />

Gondelbereich zeigte sich, dass Fledermäuse in geringen Aktivitätsdichten im<br />

Gefährdungsbereich der WEA vorkommen. Damit ist ein signifikant erhöhtes<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 75


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

Tötungsrisiko im Bereich der Standorte Riepsdorf auszuschließen, wodurch der<br />

Verbotstatbestand der absichtlichen Verletzung bzw. Tötung von Individuen nach §<br />

44 Abs. 1 BNatSCHG nicht eintritt. Die Tatbestände der Schädigung bzw. Störung<br />

von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen werden nicht berührt, da<br />

sich derartige Habitate nicht im Bereich des Vorhabengebiets befinden. Bei den<br />

Vögeln können einzelne Brutvogelarten durch Baumaßnahmen von einer<br />

Schädigung bzw. Zerstörung ihrer Niststätten betroffen sein. Die vorhabenbedingte<br />

Verwirklichung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG kann bei diesen<br />

durch gezielte Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitfenster außerhalb der<br />

Brutperiode) wirksam vermieden werden.<br />

Für den aktuell bestehenden Brutplatz der Rohrweihe im Windpark Großenholz<br />

sind in Falle einer Errichtung von WKA im Abstand von < 300 m<br />

Vermeidungsmaßnahmen (biotopgestaltende Maßnahmen zur Erweiterung des<br />

Bruthabitatangebotes) vorzunehmen.<br />

Die geplante Errichtung von je 4 WEA Geltungsbereich des B-Planes Nr. 5 – 1. Änderung<br />

und Nr. 7 ist daher unter der Voraussetzung der Einhaltung der<br />

entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen als artenschutzrechtlich zulässig<br />

anzusehen.<br />

F.6 Ausgleichsbedarf für die voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes<br />

B-Plan Nr. 7 / Gemeinde Riepsdorf<br />

Bei einer Bilanzierung des Kompensationsbedarfes nach dem „Erlass zur Planung<br />

von Windkraftanlagen vom 31.10.2012“ entstehen unter Berücksichtigung der<br />

Darstellungen und Festsetzungen des B-Planes Nr. 7 ein planungsrechtlich zu<br />

sichernder Kompensationsflächenbedarf von 159.311,50 qm und ein<br />

umzusetzender Kompensationsflächenbedarf in Bezug auf die beantragten<br />

Anlagen von 141.042,20 qm.<br />

Für die rückzubauenden Altanlagen ergibt sich ein „Kompensationswert“ vom<br />

58.837,05 qm bzw. 113.299,13 qm bei einer Berücksichtigung der bereits<br />

zulässigen Anlagen.<br />

Unter Berücksichtigung der o. g. Zahlen ergibt sich ein zusätzlicher<br />

planungsrechtlich zu sichernder Kompensationsflächenbedarf von 46.012,37 qm<br />

und ein umzusetzender Kompensationsflächenbedarf in Bezug auf die beantragten<br />

Anlagen von 27.743,07 qm.<br />

Die bereits planungsrechtlich gesicherten Kompensationsflächen zu den Altanlagen<br />

haben aber Bestandsschutz bzw. sind jetzt vollständig umzusetzen (4,65 ha + 1,8<br />

ha=6,45 ha - Flur 2 Flurstück 12).<br />

Der planungsrechtlich zu sichernde Gesamtkompensationsflächenbedarf beträgt<br />

damit 11,1 ha und der umzusetzende Gesamtkompensationsflächenbedarf beträgt<br />

9,2 ha.<br />

Die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft (Naturhaushalt und Landschaftsbild)<br />

erfolgt durch folgende Maßnahmen:<br />

Herausnahme von:<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 76


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

- 1,14 ha des Flurstückes 26 (Gemarkung Koselau, Flur 2, Gesamtgröße: 1,14<br />

ha) und<br />

- 7,035 ha 10 bzw. 3,875 11 ha des Flurstückes 12 (Gemarkung Koselau, Flur 2,<br />

Gesamtgröße: 13,59 ha davon sind bereits 6,45 ha der planungsrechtlichen<br />

Kompensation der Eingriffe für die Bestandsanlagen zugeordnet)<br />

aus der ökonomischen landwirtschaftlichen Nutzung mit folgenden Vorgaben zur<br />

extensiven Bewirtschaftung oder Pflege:<br />

- Die Kompensationsflächen sind zwischen dem 15. März und 30. November<br />

extensiv zu beweiden (1 Großvieheinheit / ha = 1 Rind oder Pferd bzw. 3<br />

Schafe) oder zu mähen (ab dem 15 Juli).<br />

- Kein Umbruch des Grünlandes und Nachsaaten.<br />

- Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig.<br />

- Die Flächen dürfen nicht geschleppt, gewalzt oder drainiert werden.<br />

- Das Mähgut ist abzufahren.<br />

Die Flurstücke befinden sich im Privatbesitz oder im Eigentum der Gemeinde und<br />

werden vom Eingriffsverursacher gepachtet. Zwischen dem Flächeneigentümer<br />

und dem Eingriffsverursacher wird ein Pachtvertrag geschlossen.<br />

Die Flurstücke liegen im Niederungsbereich des Oldenburger Grabens. Die o. g.<br />

Flurstücke werden derzeit intensiv als Grünland genutzt.<br />

Auf Basis der o. g. Aussagen sind die genannten Flurstücke grundsätzlich zur<br />

Kompensation der bilanzierten Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet.<br />

B-Plan Nr. 5 - 1. Änderung / Gemeinde Riepsdorf<br />

Bei einer Bilanzierung des Kompensationsbedarfes nach dem „Erlass zur Planung<br />

von Windkraftanlagen vom 31.10.2012“ entstehen unter Berücksichtigung der<br />

Darstellungen und Festsetzungen des B-Planes Nr. 5 ein planungsrechtlich zu<br />

sichernder Kompensationsflächenbedarf von 161.930,50 qm und ein<br />

umzusetzender Kompensationsflächenbedarf in Bezug auf die beantragten<br />

Anlagen von 143.660,70 qm.<br />

Für die rückzubauenden Altanlagen ergibt sich ein „Kompensationswert“ vom<br />

58.837,05 qm bzw. 97.113,45 qm bei einer Berücksichtigung der bereits zulässigen<br />

Anlagen.<br />

Unter Berücksichtigung der o. g. Zahlen ergibt sich ein zusätzlicher<br />

planungsrechtlich zu sichernder Kompensationsflächenbedarf von 64.817,05 qm<br />

und ein umzusetzender Kompensationsflächenbedarf in Bezug auf die beantragten<br />

Anlagen von 46.547,25.<br />

Die im Rahmen des B-Planes Nr. 5 planungsrechtlich gesicherten<br />

Kompensationsflächen haben aber Bestandsschutz bzw. sind jetzt vollständig<br />

10 planungsrechtlich zu sichernder Kompensationsflächenbedarf<br />

11 umzusetzender Kompensationsflächenbedarf<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 77


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GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

umzusetzen (5,8 ha von: Gemeinde Riepsdorf, Gemarkung Gosdorf, Flur 1,<br />

Flurstücke 3, 8, 5/1, 6/1, 7/3, 7/4, 7/6, 9, Gemarkung Riepsdorf, Flur 1, Flurstücke<br />

18 und 19 sowie Gemeinde Grube, Gemarkung Grube, Flur 12, Flurstücke 56/4<br />

und 57/1.<br />

Die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft (Naturhaushalt und Landschaftsbild)<br />

erfolgt durch folgende Maßnahmen:<br />

Herausnahme von:<br />

- 0,7537 ha des Flurstückes 50/1 und 50/5 (Gemarkung Riepsdorf, Flur 1, Gesamtgröße:<br />

0,7537 ha) und<br />

- 4,6 ha des Flurstückes 21 (Gemarkung Koselau, Flur 2, Gesamtgröße: 4,6 ha)<br />

und<br />

- 6,1963 ha 12 bzw. 3,0463 13 ha des Flurstückes 27 (Gemarkung Koselau, Flur<br />

2, Gesamtgröße: 9,7875 ha)<br />

aus der ökonomischen landwirtschaftlichen Nutzung mit folgenden Vorgaben zur<br />

extensiven Bewirtschaftung oder Pflege:<br />

- Die Kompensationsflächen sind zwischen dem 15. März und 30. November<br />

extensiv zu beweiden (1 Großvieheinheit / ha = 1 Rind oder Pferd bzw. 3<br />

Schafe) oder zu mähen (ab dem 15 Juli).<br />

- Kein Umbruch des Grünlandes und Nachsaaten.<br />

- Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig.<br />

- Die Flächen dürfen nicht geschleppt, gewalzt oder drainiert werden.<br />

- Das Mähgut ist abzufahren.<br />

Die Flurstücke befinden sich im Privatbesitz oder im Eigentum der Gemeinde und<br />

werden vom Eingriffsverursacher gepachtet. Zwischen dem Flächeneigentümer<br />

und dem Eingriffsverursacher wird ein Pachtvertrag geschlossen.<br />

Die Flurstücke liegen im Niederungsbereich des Oldenburger Grabens. Die o. g.<br />

Flurstücke werden derzeit intensiv als Grünland genutzt.<br />

Auf Basis der o. g. Aussagen sind die genannten Flurstücke grundsätzlich zur<br />

Kompensation der bilanzierten Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet.<br />

F.7 Geschützte Biotope<br />

Durch die Neuordnung der Erschließungsflächen müssen im Geltungsbereich des<br />

B-Planes Nr. 5 – 1. Änderung 40 lfm Knick gerodet werden. Für die Knickrodung<br />

wird ein separater Antrag gestellt. Die Anlage eines Ersatzknickes erfolgt auf dem<br />

Flurstück 12 (Flurstück 12, Gemarkung Gosdorf, Flur 4) mit einer Gesamtlänge von<br />

8 m und auf dem Flurstück 14/1 (Gemarkung Gosdorf, Flur 4) mit einer<br />

Gesamtlänge von 32 m.<br />

12 planungsrechtlich zu sichernder Kompensationsflächenbedarf<br />

13 umzusetzender Kompensationsflächenbedarf<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 78


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

F.8 Darstellung der Umweltauswirkungen der Vorhaben unter Berücksichtigung<br />

der Umweltauswirkungen der bestehenden Windenergieanlagen in der<br />

Windfarm<br />

Die Berücksichtigung der Fachgutachten zu den beantragten und planungsrechtlich<br />

gesicherten 4 Windenergieanlagen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 und im<br />

Geltungsbereich des B-Planes Nr. 5 – 1. Änderung bestätigen die in Kapitel D und<br />

E beschriebene Umweltauswirkungen. Bei einem Vergleich der Tabellen 3 und 5<br />

kommt es zu einer Mehrversiegelung. Diese Mehrversiegelung führt aber nicht zu<br />

einem anderen Ergebnis der <strong>UVS</strong>, da sie aufgrund der Gebietsgröße unerheblich<br />

ist.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 79


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDEN RIEPSDORF, KABELHORST, GRÖMITZ<br />

GEMEINDEÜBERGREIFENDES EIGNUNGSGEBIET FÜR WINDENERGIEANLAGEN<br />

ERGÄNZUNG UND REPOWERING<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

TEILBEREICH:<br />

BAULEITPLANUNG B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND B-PLAN NR. 7<br />

ANLAGENPLANUNG WP KOSELAU UND GROSSENHOLZ<br />

12-06-08 07.12.2012<br />

G. LITERATURVERZEICHNIS<br />

HEYDEMANN, BERND: Neuer Biologischer Atlas, Ökologie für Schleswig-Holstein<br />

und Hamburg, Kiel 1997.<br />

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN: Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei<br />

Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein, Flintbek 2008.<br />

LANDSCHAFTSARCHITEKTEN MÜLLER + KAHNS. Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan zum Bau einer Windkraftanlage in der Gemeinde Riepsdorf – Ortslage<br />

Koselau, Eutin, August 1995.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Erläuterungen zum Landschaftsrahmenplan für den<br />

Planungsraum II, Entwurf, Gesamtfortschreibung 2001, Kreis Ostholstein und<br />

Hansestadt Lübeck, Kiel Juli 2001.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein, Kiel 1999.<br />

NOHL, WERNER: Landschaftsplanung, Ästhetische und rekreative Aspekte,<br />

Kirchheim, 2001.<br />

NOHL, WERNER: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastartige<br />

Eingriffe, München, 1993.<br />

PAUL, HANS-ULRICH, UTHER, DIRK, NEUHOFF, MICHAEL, WINKLER-<br />

HARTEN-STEIN, KERSTIN, SCHMIDTKUNZ, HARRY, GROSSNICK, JAN: GISgestütztes<br />

Verfahren zur Bewertung visueller Eingriffe durch<br />

Hochspannungsleitungen, Naturschutz- und Landschaftsplanung, 2004.<br />

VERWALTUNGSGERICHT SCHLESWIG, U. v. 18.08.2009 - 1 A 5/08<br />

GESETZE, VERORDNUNGEN, ERLASSE UND RICHTLINIEN:<br />

BNATSCHG, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)<br />

vom 01. März 2010.<br />

LNATSCHG, Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz) vom 01.<br />

März 2010.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLES-<br />

WIG-HOLSTEIN mit INNENMINISTERIUM und MINISTERIUM FÜR<br />

WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR: Erlass "Grundsätze zur Planung von<br />

Windkraftanlagen" vom 23.03.2011<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME<br />

DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN: Erlass über Hinweise zum naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich und Ersatz, in Aufstellung<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLES-<br />

WIG-HOLSTEIN mit INNENMINISTERIUM: Erlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zum Baurecht“ vom 3. Juli 1998.<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG) vom 05.09.2001<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 80

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