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5 Antrag auf Knickrodung.pdf - Lensahn

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KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDE RIEPSDORF<br />

WINDPARK GROSSENHOLZ<br />

B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH DEM BIMSCHG<br />

ANTRAG AUF KNICKRODUNG<br />

12-10-02 29.10.2012<br />

KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDE RIEPSDORF<br />

WINDPARK GROSSENHOLZ<br />

B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH DEM<br />

BIMSCHG<br />

ANTRAG AUF KNICKRODUNG<br />

Einleitung und Veranlassung<br />

Abb. 1 Lage im Raum<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 1


KREIS OSTHOLSTEIN<br />

GEMEINDE RIEPSDORF<br />

WINDPARK GROSSENHOLZ<br />

B-PLAN NR. 5 – 1. ÄNDERUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH DEM BIMSCHG<br />

ANTRAG AUF KNICKRODUNG<br />

12-10-02 29.10.2012<br />

Abb. 2 Ausschnitt aus der Erschließungsplanung mit Lage des neu anzulegenden Knicks<br />

Die Windpark Großenholz GmbH & Co.KG beabsichtigt, die sechs vorhandenen Windenergieanlagen<br />

(6 x Vestas) im Windpark Großenholz in der Gemarkung Gosdorf, Flur 4 und 5<br />

(Gemeinde Riepsdorf), durch vier moderne Anlagen zu ersetzen.<br />

In diesem Zusammenhang muss auch die Erschließung der Windenergieanlagen überplant<br />

werden. Aufgrund der Anlagenreduzierung ergeben sich neue Standorte und durch die größeren<br />

Rotorblätter ergeben sich größere Kurvenradien und größere Kran<strong>auf</strong>stellflächen.<br />

Soweit wie möglich, werden aber die vorhandenen Erschließungsflächen genutzt und ausgebaut.<br />

Im Zusammenhang mit der Neuerschließung der Anlage Nr. GH 3 muss ein neuer Erschließungsweg<br />

<strong>auf</strong> den Flurstücken 12 und 14/1 gebaut werden (Gemarkung Gosdorf, Flur 4). In<br />

diesem Zusammenhang müssen bis zu 40 lfm Knick gerodet werden.<br />

Die Rodung und damit Zerstörung eines Knicks, welches nach § 30 BNatSchG / § 21<br />

LNatSchG geschützt ist, ist zunächst einmal verboten. Die zuständige Naturschutzbehörde<br />

kann <strong>auf</strong> <strong>Antrag</strong> Ausnahmen zulassen, wenn eine Knickersatzanlage realisiert wird.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 2


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12-10-02 29.10.2012<br />

Rechtliche Ausgangsbasis<br />

Nach § 30 Abs. 1 BNatSchG sind "bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere<br />

Bedeutung als Biotope haben, ...gesetzlich geschützt." (Abs. 2:) "Handlungen, die<br />

zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung (....) führen, sind<br />

verboten." (Abs. 3:) "Von den Verboten des Absatzes 2 kann <strong>auf</strong> <strong>Antrag</strong> eine Ausnahme<br />

zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können."<br />

Im § 21 (1) LNatSchG sind Knicks als "weitere gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des §<br />

30 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG" <strong>auf</strong>geführt. Nach Abs. 3 kann "eine Ausnahme gemäß § 30<br />

BNatSchG von dem Verbot des § 30 Abs. 2 BNatSchG (....) zugelassen werden für (….)<br />

Knicks".<br />

Bestandssituation<br />

Die Lage des zu rodenden Knicks ist in Abb. 1 und 2 dargestellt.<br />

Bei dem zu rodenden Knickabschnitt handelt es sich um einen mit Sträuchern bewachsenen<br />

Knickwall. Der Knick besteht aus einem dichten und relativ niedrigen Strauchbewuchs aus<br />

heimischen und standortgerechten Sträuchern wie Holunder, Liguster, Weißdorn und Brombeeren.<br />

Überhälter sind nicht vorhanden. Die Randbereiche weisen eine geschlossen<br />

Krautschicht <strong>auf</strong>.<br />

Foto 1 bestehender Knick und Zufahrt<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 3


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Foto 2 zu rodender Knick (40 lfm)<br />

Foto 3 vorhandene Feldzufahrt<br />

<strong>Knickrodung</strong><br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 4


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Lage der Ersatzknickpflanzung<br />

Die Ersatzknickanpflanzung erfolgt durch die Schließung der heute vorhandenen Feldzufahrt<br />

(Flurstück 12, Gemarkung Gosdorf, Flur 4) und <strong>auf</strong> dem Flurstück 4 (Gemarkung Gosdorf,<br />

Flur 4) und damit im räumlichen Zusammenhang zur <strong>Knickrodung</strong> (s. Abb. 2).<br />

Abb. 3 Lage der Ersatzknickanpflanzung<br />

Ermittlung der Ersatzknicklänge<br />

Gemäß der Abstimmung mit dem Kreis Ostholstein / UNB und den "Empfehlungen für den<br />

Ausgleich von Knicks" des MLUR vom 01.02.2008 beträgt das Kompensationsverhältnis bei<br />

<strong>Knickrodung</strong>en derzeitig 1:1 – ggf. zuzüglich weiterer Maßnahmen, um die beeinträchtigten<br />

Funktionen und Werte des Knicks auszugleichen. Da der zu rodende Knickabschnitt nicht<br />

gestört oder beeinträchtigt ist, ist ein Ausgleichsverhältnis von 1:2 sach- und fachgerecht<br />

und sichert eine deutlich ökologische Wertsteigerung in 10 Jahren, wenn der Knick seine<br />

volle Funktion erreicht hat.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Grundsätzlich ist in einer offenen Ackerlandschaft mit Knicks mit Lokalpopulationen der häufigen<br />

Fledermausarten (Breitflügel- und Zwergfledermaus) zu rechnen. Da im weiteren Umkreis<br />

deutlich attraktivere Bedingungen herrschen, ist aber nur von einer sporadischen Nutzung<br />

des Knickes durch Fledermäuse auszugehen.<br />

Knicks stellen außerdem potentielle Bruträume für häufige Arten wie Zaunkönig, Heckenbraunelle,<br />

Neuntöter oder Amsel dar. Der zu rodende Knickabschnitt hat damit nur während<br />

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12-10-02 29.10.2012<br />

der Brut- und Aufzuchtzeit eine artenschutzrechtliche Bedeutung für die Avifauna und damit<br />

in einer Zeit, in der Rodungen gemäß dem Landes- – und Bundesnaturschutzgesetz nicht<br />

zulässig sind.<br />

Überhälter, die möglicherweise Höhlen <strong>auf</strong>weisen, sind im zu rodenden Abschnitt nicht vorhanden.<br />

Beschreibung der Ersatzknickanlage<br />

Anlage eines Knicks <strong>auf</strong> dem Flurstück 12 (Flurstück 12, Gemarkung Gosdorf, Flur 4) mit<br />

einer Gesamtlänge von 8 m und <strong>auf</strong> dem Flurstück 4 (Gemarkung Gosdorf, Flur 4) mit einer<br />

Gesamtlänge von 72 m.<br />

Abb. 3 Knick<strong>auf</strong>bau<br />

Der zu rodende Knick ist im Herbst/Winter zu roden. Die Knickneuanlage ist mit dem Material<br />

des zu rodenden Knicks einschließlich der Stubben herzustellen, sofern geeignetes Material<br />

vorhanden ist. Die Breite des Wallfußes soll 4 m betragen, die Wallhöhe ca. 1,20 m mit<br />

einer Kronenbreite von 1,50 m. Die Wallkrone ist dreireihig dicht mit Sträuchern im Abstand<br />

von 0,5 x 1 m zu bepflanzen. Die Pflanzung muss in Gruppen mit je 3-5 Pflanzen einer Art<br />

erfolgen. Die Wallböschungen sind mit Landschaftsrasen anzusäen.<br />

Mindestqualitäten sind: S als verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, Größe 60-100 und B als Heister<br />

1xv. o.B. 100-150. Es sind nur folgende Gehölzarten zulässig 1 :<br />

5% Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) B<br />

1 Aufgrund der Nähe zur Windenergieanlage enthält die Pflanzliste keine Bäume 1. Ordnung.<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 6


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12-10-02 29.10.2012<br />

15% Euonymus europaea (Europäisches Pfaffenhütchen) S<br />

15 % Lonicera xylosteum (Gewöhnliche Heckenkirsche) S<br />

10% Malus sylvestris (Holz-Apfel) S<br />

5% Prunus avium (Vogel-Kirsche) B<br />

10% Prunus spinosa (Schlehe) S<br />

5% Populus tremula (Zitter-Pappel) B<br />

10% Rosa canina (Hunds-Rose) S<br />

15% Salix cinerea (Grau-Weide) S<br />

10% Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball) S<br />

Für die Neuanlage des Knicks <strong>auf</strong> rund 80 m Länge sind 240 Pflanzen erforderlich.<br />

Der neu angelegte Knick ist zum Schutz vor Verbiss einzuzäunen.<br />

Um ein Freischneiden der Gehölzpflanzung während der Fertigstellungspflege zu vermeiden,<br />

ist eine Mulchung der Gehölzflächen mit Stroh durchzuführen.<br />

Die Gehölzpflanzung ist nach DIN 18916 durchzuführen. Die Pflanzung ist in den ersten 5<br />

Vegetationsperioden fachgerecht – ohne die Verwendung chemischer Hilfsmittel - zu pflegen.<br />

Nicht angewachsene Gehölze sind zu ersetzen. Der abnahmefähige Zustand ist in der DIN<br />

18916 geregelt. Ausfälle von 5 % der Gesamtstückzahl bei den einzelnen Arten sind zulässig,<br />

wenn trotz der Ausfälle ein geschlossener Eindruck entsteht.<br />

Lübeck, den 29.10.2012<br />

Eike Jürgen Brandes<br />

Landschaftsarchitekt<br />

MFC/Multifunktionscenter<br />

Maria-Goeppert-Straße 1a<br />

23562 Lübeck<br />

Tel. 0451 3072-085<br />

Fax. 0451 3072-246<br />

Handy 0170 8682377<br />

Kontakt: info@eikebrandes.de<br />

Brandes / Landschaftsarchitekt 7

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